Altersvorsorge für Studierende: Das müssen Sie beachten
Altersvorsorge klingt für Studentinnen und Studenten nach Zukunftsmusik. Aber wer früh mit der Vorsorge beginnt, hat später mehr finanziellen Freiraum. Dieser Artikel zeigt, was Studierende über AHV, Pensionskasse und Säule 3a wissen müssen und warum bereits jetzt der beste Zeitpunkt ist, um fürs Alter vorzusorgen.
Warum sollten sich Studierende Gedanken über ihre Altersvorsorge machen?
Obwohl die Pensionierung in weiter Ferne liegt, lohnt es sich, bereits jetzt für genau diese Zeit vorzusorgen. Das hat drei Gründe:
- Das Studium hinterlässt Lücken in der Vorsorge: Wer nicht oder aufgrund von Teilzeitarbeit oder Studentenjobs nur bedingt erwerbstätig ist, zahlt weniger in AHV und Pensionskasse ein. Diese Lücken sind in Zukunft schwieriger zu schliessen und wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus.
- Der Zinseszinseffekt belohnt frühe Anlegerinnen und Anleger: Je früher Studierende mit der Vorsorge beginnen, desto länger arbeitet das angesparte Geld. Selbst kleine Beträge entwickeln sich über Jahrzehnte zu einem finanziellen Polster.
- Mit der Altersvorsorge lassen sich Steuern sparen: Jede Einzahlung in die Säule 3a kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wer neben dem Studium arbeitet, sorgt vor und reduziert gleichzeitig die Steuerlast.
Ab wann ist man als Studentin oder Student AHV-pflichtig?
Erwerbstätige Studierende sind ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag AHV-pflichtig. Die AHV-Beiträge werden durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber automatisch vom Lohn abgezogen.
Nicht erwerbstätige Studierende werden ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag AHV-pflichtig. Wer nicht arbeitet, muss sich bei der jeweiligen kantonalen Ausgleichskasse anmelden und einen Mindestbetrag von CHF 541 pro Jahr (Stand 2027) einzahlen.
Jede Person ist selbst dafür verantwortlich, sich anzumelden, um Beitragslücken zu vermeiden. Jedes fehlende Beitragsjahr kann zu einer lebenslangen Kürzung der AHV-Altersrente führen.
Wann ist man als Studentin oder Student in der Pensionskasse versichert?
Studierende sind ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag in der Pensionskasse versichert, sobald ihr AHV-pflichtiger Jahreslohn die Schwelle von CHF 23'040 (Stand 2027) übersteigt. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber melden Arbeitnehmende direkt an. Ein aktiver Schritt ist dementsprechend nicht nötig.
Wichtiger Hinweis für alle jungen Studierenden, die diese Schwelle durch Nebenjobs erreichen: Bis zum 25. Lebensjahr sind in der Pensionskasse nur Tod und Invalidität versichert, nicht aber das Alter. Das bedeutet, dass die Pensionskassenbeiträge erst ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag der Altersrente zugutekommen.
Ab wann können Studierende in die Säule 3a einzahlen?
Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt (Jahreseinkommen über CHF 2'500), darf ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag in die Säule 3a einzahlen. Es gibt keinen Mindestbetrag, der einbezahlt werden muss.
Der Maximalbetrag liegt 2026 bei:
- CHF 7'258 für Personen mit Pensionskasse
- bis CHF 36'288 (20 % des Nettoerwerbseinkommens) für Personen ohne Pensionskasse
Seit Anfang 2026 gilt: Wer den Maximalbetrag in einem Jahr nicht ausschöpft, kann die Lücke rückwirkend nachzahlen, sofern der Maximalbetrag im laufenden Jahr zuerst vollständig einbezahlt wurde.
Wann sollten Studierende mit der Altersvorsorge beginnen?
So früh wie möglich, idealerweise ab dem ersten AHV-pflichtigen Einkommen. Das kann bereits ein Ferien- oder Nebenjob sein, frühestens ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.
Je früher in die Altersvorsorge eingezahlt wird, desto länger hat das Kapital Zeit zu wachsen. Dazu kommt, dass Einzahlungen in die dritte Säule von den Steuern abgezogen werden können, auch wenn die Ersparnis bei kleineren Löhnen vorerst gering ist. Der Vorteil der Säule 3a ist, dass es keinen Mindestbetrag gibt. Auch Einzahlungen von CHF 300 oder CHF 500 pro Jahr sind sinnvoll und lassen sich nach Belieben erhöhen, sobald das Einkommen ansteigt.
Auf diese Weise kann das Studium ohne grosse Vorsorgelücke abgeschlossen und das Berufsleben auf einer solideren finanziellen Basis gestartet werden.
Was ist die beste Option der Altersvorsorge für Studierende?
Sobald Studierende AHV-pflichtig sind, ist die Säule 3a der sinnvollste erste Schritt der Altersvorsorge. Sie ist flexibel, steuerlich abzugsfähig und Einzahlungen können seit Anfang 2026 auch rückwirkend erfolgen.
Wer die Säule 3a in jungen Jahren eröffnet, profitiert von einem langen Anlagehorizont von typischerweise 40 Jahren oder mehr, in dem der Zinseszinseffekt zum Tragen kommt.
Neben der Altersvorsorge sollten Studierende auch das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit berücksichtigen. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Invalidenleistungen aus der 2. Säule. Fällt das Erwerbseinkommen aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit weg, kann dies gravierende finanzielle Folgen haben. Eine frühzeitige Absicherung dieses Risikos kann daher genauso wichtig sein wie der Vermögensaufbau für das Alter.
3a: Bank- oder Versicherungslösung?
Beide Lösungen können je nach persönlicher Situation sinnvoll sein. Eine Banklösung punktet mit Flexibilität bei den Einzahlungen, ohne langfristige Verpflichtungen.
Eine Versicherungslösung bietet zusätzlich eine integrierte Risikoabsicherung. Bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall besteht ein zusätzlicher Schutz. Zudem übernimmt die Versicherung bei Berufsunfähigkeit die weiteren Prämien, sodass die Vorsorge weiterläuft, auch wenn das Einkommen wegfällt.
Welche Schritte sind bei der Altersvorsorge für Studierende zu beachten?
Schritt 1: AHV-Pflicht klären und sicherstellen
Wer nicht erwerbstätig ist, muss sich ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Der Mindestbeitrag von CHF 541 (Stand 2027) pro Jahr gilt unabhängig vom Einkommen. Bei Nebenjobs sollte auf den Lohnabrechnungen geprüft werden, ob AHV-Beiträge korrekt abgezogen werden.
Schritt 2: Pensionskassen-Status prüfen
Wer einen Job mit einem Jahreslohn über CHF 23'040 (Stand 2027) hat, ist automatisch in der Pensionskasse versichert. Auch hier lohnt es sich, die Lohnabrechnung zu prüfen.
Schritt 3: Säule-3a-Konto eröffnen
Sobald ein AHV-pflichtiges Einkommen vorhanden ist, kann ein 3a-Konto eröffnet werden. Auch kleine monatliche Einzahlungen sind sinnvoll und helfen, regelmässig vorzusorgen. Sobald es das Einkommen erlaubt, sollte unbedingt der Maximalbetrag einbezahlt werden.
Schritt 4: Einzahlungen in der Steuererklärung abziehen
Die Einzahlungen in die Säule 3a müssen aktiv in der Steuererklärung erfasst werden. Sie werden nicht automatisch berücksichtigt. Bei einem kleinen Einkommen ist die sofortige Ersparnis gering, der langfristige Steuervorteil bei der Auszahlung im Rentenalter aber erheblich.
Schritt 5: Regelmässig überprüfen
Einmal jährlich sollte geprüft werden, ob die Einzahlungen dem aktuellen Einkommen entsprechen, und den 3a-Betrag mit dem Einstieg in die Berufswelt nach Möglichkeit schrittweise erhöht werden..
Die Säule 3b umfasst die freie Vorsorge und spielt bereits für Studierende eine wichtige Rolle. Dazu gehören beispielsweise Bankguthaben, Sparkonten, Wertschriften oder andere Vermögenswerte, die jederzeit verfügbar sind.
Im Gegensatz zur Säule 3a ist das Geld der freien Vorsorge nicht gebunden und kann bei unerwarteten Ausgaben, während des Studiums oder beim Berufseinstieg flexibel eingesetzt werden. Gerade deshalb ist es sinnvoll, zunächst finanzielle Reserven für den Alltag und unvorhergesehene Ereignisse aufzubauen.
Die Säule 3a und die Säule 3b ergänzen sich: Während die Säule 3a steuerliche Vorteile und einen langfristigen Vermögensaufbau ermöglicht, sorgt die freie Vorsorge für die notwendige Flexibilität.
Es lohnt sich, die eigene finanzielle Situation frühzeitig mit einer Expertin oder einem Experten zu besprechen und die Vorsorgestrategie individuell zu planen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann müssen Studierende AHV-Beiträge zahlen?
Nicht erwerbstätige Studierende werden ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag AHV-pflichtig. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 541 pro Jahr (2027). Wer einen Nebenjob hat, zahlt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag AHV-Beiträge.
Können Studierende in die Säule 3a einzahlen?
Ja, sobald ein AHV-pflichtiges Einkommen vorhanden ist, kann frühestens ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag in die Säule 3a einbezahlt werden. Es gibt keinen Mindestbetrag. Der Maximalbetrag liegt 2027 bei CHF 7'373.
Lohnt sich die Säule 3a auch bei kleinem Einkommen?
Ja. Selbst kleine Einzahlungen sind steuerlich abzugsfähig. Dank des langen Anlagehorizonts kann das Kapital über die Jahre wachsen. Wer früh beginnt, gibt dem angesparten Kapital mehr Zeit dafür, unabhängig vom Anlagevehikel.