Frau mit weissem Pulover und roten Haaren sitzt auf einem Balken. Sie schaut mit geschlossenen Augen nach Oben und lächelt. Hinter ihr sieht man das Meer.
Das Wichtigste in Kürze
  • Sie bezahlen nur, was Sie brauchen: Unsere Reiseversicherung ist modular aufgebaut aus flexibel kombinierbaren Bausteinen.
  • Rundum-sorglos-Reiseschutz: Die Annullationskostenversicherung und Personenassistance schützen Sie auf der ganzen Welt. Mit der Pannenhilfe sind Sie in Europa abgesichert – nicht nur bei einer Autopanne.
  • Individuelle Zusatzbausteine: Ergänzen Sie Ihre Reiseversicherung mit Bausteinen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. 

Kaufberatung: 052 244 86 12

Versicherungsschutz so individuell wie Ihre Reisepläne

Ob Sommerferien am Meer, Städtetrip in Europa oder Velotour in der Schweiz: Mit unserer Reiseversicherung im Gepäck können Sie Ihre Ferien und Reisen entspannt planen und geniessen. 

Ihre Vorteile mit der Reiseversicherung der AXA

  • 1

    Attraktiver Kombirabatt: Wer alle Basisbausteine wählt, erhält einen Rabatt von 25 Prozent.

  • 2

    Immer für Sie da: Bei einem Notfall stehen wir Ihnen 24/7 zur Seite. 365 Tage im Jahr.

  • 3

    Top-Noten für unseren Service: AXA Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4,8 von 5 Sternen.

Individueller Reiseschutz, der zu Ihnen passt

Stellen Sie sich Ihre Reiseversicherung nach Ihren Bedürfnissen zusammen: Die Basisbausteine können Sie einzeln oder kombiniert abschliessen, die Zusatzbausteine als Ergänzung zu mindestens einem der Basisbausteine.

Jetzt online Prämie für Ihre Reiseversicherung berechnen und mit wenigen Klicks abschliessen:

Basisbaustein Annullationskostenversicherung

Gründe für eine Absage oder Änderung einer Reise oder eines Events gibt es viele. Und mit einer Annullationskostenversicherung bleiben Sie nicht auf den entstandenen Kosten sitzen. 

Die Annullationskostenversicherung, auch Reiserücktrittsversicherung genannt, übernimmt weltweit die Kosten für gebuchte Transportmittel (Flug, Zug, Bus und Mietwagen), Unterkünfte (Ferienwohnung, Hotel) sowie Tickets und Kurse (z. B. Festival, Event, Sprachkurs) vor Antritt und während der Reise.

Mögliche Gründe für eine Absage oder Änderung Ihrer Reisepläne: 

  • Sie verunfallen oder erkranken vor oder wahrend der Reise
  • Unfall, Krankheit oder Tod der Reisepartnerin oder des Reisepartners oder einer nahestehenden Person
  • Ausfall der Stellvertretung am Arbeitsplatz
  • Auflösung der Ehe, der Partnerschaft oder des Konkubinats
  • Unfall, Krankheit oder Tod des Haustiers
  • Verlust des Arbeitsplatzes oder Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum zu Hause
  • Naturereignisse wie Überschwemmung, Wind, Lawinen, Felssturz, Erdbeben, Vulkanausbruch
  • Terror, Krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, Unruhen oder Streik
  • Sperrzone, Quarantäne, Epidemie, Pandemie oder radioaktive Strahlung
  • Insolvenz der Veranstalterin oder des Dienstleisters
  • Ausfall des gewählten Transportmittels

Liegen die oben genannten Gründe vor, übernimmt die AXA die Kosten im vollen Umfang (inklusive der Bearbeitungsgebühren sowie mit der Buchung in Verbindung stehenden Beiträgen zum Klimaschutz). Bei verspätetem Antritt oder vorzeitigem Abbruch der Reise bezahlt die AXA nicht beanspruchte Leistungen sowie die Gebühren für Umbuchungen.

Basisbaustein Personenassistance

Die AXA Reiseversicherung unterstützt Sie überall auf der Welt und übernimmt bei einem Notfall während Ihrer Reise die daraus entstehenden Kosten. 

Die Personenassistance deckt:

  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Suchkosten bei vermissten Personen
  • Notwendige Transportkosten zur Ärztin, zum Arzt oder ins Spital
  • Kostenvorschuss für ärztliche Behandlungen
  • Ärztlich angeordnete Rückführung ins Spital am Wohnsitz
  • Transportkosten für die direkte Rückreise oder die Fortsetzung der Reise
  • Zusätzliche Unterkunfts- und Verpflegungskosten
  • Unterkunfts-, Verpflegungs- und Transportkosten einer Person zur Rückholung der mitreisenden Kinder, wenn Sie sich nicht mehr um diese kümmern können 
  • Kosten für die Beschaffung persönlicher und für die Weiterreise notwendiger Reisedokumente (bei deren Verlust)

Basisbaustein Pannenhilfe

Egal, ob Ihr eigenes oder ein ausgeliehenes Fahrzeug eine Panne hat, Sie in einen Unfall verwickelt sind, Ihr Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wurde: Wir sind rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, für Sie da.

Die AXA organisiert die notwendigen Massnahmen und übernimmt die Kosten für:

  • Pannenhilfe für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort
  • Abschleppen in die nächstgelegene geeignete Reparaturwerkstatt 
  • Fahrzeugbergung
  • Rettung und Bergung der versicherten Personen
  • Transport für die direkte Heim- oder Weiterreise, auch für mitreisende Personen und Haustiere
  • Fahrzeugrückführung in die Heimgarage
  • Unterkunft und Verpflegung

In welchen Ländern gilt die Pannenhilfe? Die Pannenhilfe gilt in der Schweiz, in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten (exkl. Russische Föderation, Halbinsel Krim, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Syrien, Kasachstan, Ägypten, Libanon, Libyen, Israel und Zypern).

Welche Fahrzeuge sind versichert?

  • Versichert sind Fahrzeuge bis 3500 kg Leergewicht: Personenwagen, Motorräder, Wohnmotorwagen, Lieferwagen und Kleinbusse
  • Velos, E-Bikes mit Tretunterstützung bis und mit 45 km/h, Elektromotorfahrräder bis und mit 45 km/h, Seniorenmobile mit Elektroantrieb, Rollstühle und Elektro-Rollstühle
  • sämtliche Anhänger, die mit dem versicherten Fahrzeug gesetzlich zum Verkehr zugelassen sind

Zusatzbaustein Reisegepäck

Unsere Reisegepäckversicherung schützt Sie weltweit vor finanziellem Schaden, wenn Ihr Gepäck auf einer Reise verloren geht oder gestohlen, beschädigt bzw. verspätet ausgeliefert wird.

Der Reisegepäck-Zusatzbaustein beinhaltet:

  • Beschädigung, Diebstahl oder Verlust von Reisegepäck sowie die Kosten für dessen Ersatz
  • Verspätete Auslieferung von Reisegepäck (z. B. bei einer Flugreise) und die damit verbundenen Kosten für notwendige Anschaffungen (Kleidung usw.)
  • Verlust von Reisedokumenten und deren Wiederbeschaffungskosten
  • Die Kosten sind begrenzt auf die in der Police erwähnte Summe

Bitte beachten Sie: Dieser Baustein kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern nur in Kombination mit mindestens einem der Basisbausteine. 

Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt

Bei den meisten Mietwagenunternehmen ist es üblich, dass Sie im Falle eines Schadens einen Selbstbehalt zahlen. Mit diesem Zusatzbaustein übernehmen wir diesen Selbstbehalt für Sie – so sind Sie stets entspannt unterwegs.

Wir übernehmen weltweit den Selbstbehalt bei:

  • Kollision
  • Beschädigung
  • Diebstahl des Mietfahrzeugs (max. bis zum in der Police festgesetzten Betrag)

Versichert sind: Personenwagen, Motorräder, Wohnmotorwagen, Lieferwagen, Kleinbusse sowie Anhänger, die mit dem versicherten Fahrzeug zugelassen sind.

Nicht versichert ist u. a. der Selbstbehalt für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten.

Bitte beachten Sie: Dieser Baustein kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern nur in Kombination mit mindestens einem der Basisbausteine.

Zusatzbaustein Reiserechtsschutz

Probleme mit Hotels, Airlines oder Reiseunternehmen? Mit dem Zusatzbaustein Reiserechtsschutz sind Sie weltweit bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten vor, während und nach Ihren Ferien auf der sicheren Seite.

Der Zusatzbaustein Reiserechtsschutz unterstützt Sie bei Fragen oder Streitigkeiten rund um folgende Fälle:

  • Annullation von Tickets, Kursen oder anderen Freizeitaktivitäten
  • Beförderungs-, Beherbergungs- oder Pauschalreiseverträge
  • Fahrzeug- und Reiseversicherungen
  • Strafverfahren (z. B. Strassenverkehrsdelikte) sowie Verfahren über den Entzug von Schweizer Führer- und Fahrzeugausweisen
  • Einfordern ausservertraglicher Schadenersatzansprüche
  • Mietfahrzeugverträge
  • als Patientin oder Patient bei Notfällen ausserhalb Ihrer Wohngemeinde
  • private Personenversicherungen, Schweizer Sozialversicherungen und Pensionskassen

Unser Reiserechtsschutz übernimmt Kosten für:

  • Anwältin oder Anwalt
  • Gutachten
  • Verfahren im Falle eines Strafbefehls eines Strassenverkehrsamtes
  • Prozess- oder Parteienentschädigungen
  • Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Vorschuss für Strafkautionen (zur Vermeidung einer Untersuchungshaft)
  • Übersetzungen (bei Rechtsfällen mit Auslandsbezug)
  • Reisen (zu notwendigen Gerichtsverhandlungen im Ausland)
  • Inkasso (z. B. Betreibungsverfahren)

Bitte beachten Sie: Dieser Baustein kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern nur in Kombination mit mindestens einem der Basisbausteine. 

Wer sollte eine Reiseversicherung abschliessen?

Alle Reisenden, die für alle Fälle abgesichert sein möchten. Denn: Krankheiten, Unfälle oder andere Gründe für eine Absage der geplanten Reise können plötzlich auftreten. Mit der Reiseversicherung der AXA erhalten Sie den Schutz, den Sie in diesem Moment benötigen. 

  • Teaser Image
    Reiseschutz für Familien

    Gerade Kleinkinder sind anfällig für verschiedene Krankheiten. Doch auch Jugendliche kann es im ungünstigsten Moment treffen. Unsere Reiseversicherung gibt Ihnen Planungssicherheit.

  • Teaser Image
    Reiseschutz für Seniorinnen und Senioren

    Sie wollen auch im Ruhestand die Welt bereisen? Planen Sie in der Gewissheit, dass Sie weder bei privaten Zwischenfällen noch bei Unruhen im Zielgebiet die Reise auf Eis legen müssen.

  • Teaser Image
    Reiseschutz für Studierende

    Auch Reisen bildet! Doch was tun, wenn plötzlich Umstände dazwischenkommen, für die Sie nichts können? In diesem Fall springt die Reiseversicherung der AXA ein.

  • Teaser Image
    Reiseschutz für Singles

    Ob Städtetrip in Europa oder Roadtrip durch Südamerika: Die Intertours der AXA schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Sie die Reise nicht antreten können oder unterwegs etwas Unvorhergesehenes passiert.

Reiseversicherung: Alle Details zum Download

Kundenbewertungen

4.7/5Reiseversicherung

Ermittelt aus 8125 Kundenmeinungen

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Zu den Bewertungen

Schadenbeispiele

Fahrzeug

Fahrzeug

In Deutschland hat Sandros Auto eine Panne und kann nicht innert 24 Stunden repariert werden. Sandro muss seine Weiterreise neu organisieren. Die Reiseversicherung der AXA bietet ihm Pannenhilfe und übernimmt die Kosten für die Weiterreise und den Rücktransport des Fahrzeugs.

  1. Kostenaufstellung
  2. Pannenhilfe, Abschleppen CHF 250
  3. Zusätzliche Übernachtung CHF 350
  4. Weiterreise per Mietwagen CHF 1 000
  5. Rücktransport des Pannenfahrzeugs CHF 1 400
  6. Schaden Total CHF 3 000
  7. Selbstbehalt für Sandro CHF 0
  8. Total durch die AXA übernommene Kosten CHF 3 000
Krankheit

Krankheit

Stephan bucht für die ganze Familie zwei Wochen Ferien am Meer. Eine Grippe zwingt ihn jedoch ins Bett und er muss die langersehnten Ferien absagen. Die Reiseversicherung der AXA übernimmt die Annullierungskosten.

  1. Kostenaufstellung
  2. Annullierungskosten CHF 6 150
  3. Bearbeitungsgebühr des Reisebüros CHF 120
  4. Schaden Total CHF 6 270
  5. Selbstbehalt für Stephan CHF 0
  6. Total durch die AXA übernommene Kosten CHF 6 270
Unfall

Unfall

Ein Misstritt beim Wandern auf Fuerteventura – Claudios komplizierter Unterschenkelbruch muss notfallmässig im lokalen Spital operiert werden. Die Heimreise für ihn und seine fünfköpfige Familie muss organisiert und die Mehrkosten müssen übernommen werden. Zum Glück ist Claudio bei der AXA reiseversichert.

  1. Kostenaufstellung
  2. Notfalltransport ins Spital CHF 500
  3. Mehrkosten Übernachtung Familie CHF 1 500
  4. Rückführung von Claudio unter ärztlicher Aufsicht CHF 9 000
  5. Rückführung der Familie CHF 4 000
  6. Schaden Total CHF 15 000
  7. Selbstbehalt für Claudio CHF 0
  8. Total durch die AXA übernommene Kosten CHF 15 000

FAQ zur Reiseversicherung

  • Wann lohnt sich der Abschluss einer Reiseversicherung?

    Egal, ob Sie eine Ferienversicherung suchen oder eine Reisepolice für einen längeren Aufenthalt, mit der Reiseversicherung der AXA sind Sie auf der sicheren Seite. Denn unsere Versicherung schliessen Sie für 3 Jahre ab, mit jährlichem Kündigungsrecht.

    Unsere Reiseversicherung lohnt sich für:

    • eine Reise
    • kurzfristige Trips
    • Weltreisen
    • Auslandssemester
    • Aktivreisen
    • Tauchferien
    • Strandferien
    • Städtetrips

    Wann immer Sie in der Schweiz oder im Ausland unterwegs sind, ab Buchungszeitpunkt unserer Reiseversicherung profitieren Sie von den Vorteilen der AXA.

  • Wie viel kostet die Reiseversicherung Intertours?

    Wie hoch die Prämie für Ihre Reiseversicherung ist, hängt von den Bausteinen ab, die Sie auswählen. Über unseren Prämienrechner können Sie die Kosten ganz einfach ermitteln.

  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?

    Bei allen Basisbausteinen sowie bei den Zusatzbausteinen Mietwagen-Selbstbehalt und Reiserechtsschutz gibt es keinen Selbstbehalt. Gedeckte Schadenfälle werden vollumfänglich übernommen.

  • Ist mein Gepäck mitversichert?

    Ja. Der Zusatzbaustein Reisegepäck schützt Sie vor finanziellem Schaden, wenn Ihr Gepäck auf einer Reise verloren geht, gestohlen, beschädigt oder verspätet geliefert wird.

    Diesen Zusatzbaustein können Sie in Kombination mit mindestens einem der drei Basisbausteine abschliessen.

  • Wie lange vor Reisebeginn muss man eine Reiseversicherung abschliessen?

    Die Reisepolice gilt ab dem Datum des Vertragsabschlusses mit sofortiger Wirkung. Sie sind auch bei einem kurzfristigen Abschluss abgesichert. Aber Vorsicht: Ereignisse, die bereits vor Abschluss der Versicherung bzw. vor der Reisebuchung eingetreten sind oder erkennbar waren, sind nicht versichert.

  • Was tun im Schadenfall?

    Falls Sie eine Reiseannullation oder einen Zwischenfall melden möchten, können Sie dies schnell und einfach online tun. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Reiseannullationen oder Reisezwischenfällen an die Telefonnummer 0844 802 008 (aus dem Ausland +41 58 218 11 00). Da wir zurzeit viele Anfragen haben, kann es am Telefon zu längeren Wartezeiten kommen.

    Kontaktieren Sie uns, auch um mögliche Massnahmen abzusprechen:

    • online via AXA.ch/Schadenmeldung
    • online via AXA-App
    • schriftlich per Brief oder E-Mail
    • telefonisch:
      • in der Schweiz: +41 844 802 008
      • aus dem Ausland: +41 58 218 11 00
      • für Reisegepäck: +41 800 809 809
      • für Rechtsfälle: +41 848 11 11 00
  • Das Angebot entsprach nicht der Buchung. Ist dies durch die Reiserechtsschutz-Versicherung gedeckt?

    Ja, wenn Sie zusätzlich zu einem der drei Basisbausteine den Zusatzbaustein Reiserechtsschutz abgeschlossen haben. Mit diesem Zusatzbaustein helfen wir Ihnen weltweit bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten – vor, während und nach Ihren Ferien. Zum Beispiel, wenn sich das «Traumhotel in idyllischer Lage» als Absteige direkt an der Autobahnzufahrt entpuppt.

  • Meine Autoversicherung beinhaltet eine Fahrzeugassistance. Genügt dies auch im Ausland?

    Nein, die Deckung «Mobilität (Assistance)» unserer Autoversicherung schützt Sie ausschliesslich im versicherten Fahrzeug. Die Fahrzeugassistance der Intertours hingegen schützt Sie in jedem Fahrzeug, auch wenn es geliehen oder gemietet ist. Die Pannenhilfe gilt in der Schweiz, in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten (exkl. Russische Föderation, Halbinsel Krim, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Syrien, Kasachstan, Ägypten, Libanon, Libyen, Israel und Zypern).

  • Welche Bedingungen gelten derzeit bezügich Corona?

    In den meisten Ländern gibt es mittlerweile keine pandemiebedingten Beschränkungen mehr. Innerhalb Europas ist eine Einreise problemlos möglich. Dennoch wird immer empfohlen, sich vor Reiseantritt über aktuelle Bestimmungen zu informieren, zum Beispiel beim Bundesamt für Gesundheit.

  • Deckt die Reiseversicherung auch die nächste Pandemie?

    Sollte es erneut zu einer Pandemie kommen, steht Ihnen unsere Reiseversicherung weiterhin zur Verfügung. Kann die Reise gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle nicht angetreten oder nicht wie vorgesehen fortgesetzt werden, gelten folgende Leistungen: 

    Wir versichern (bis max. CHF 80 000 pro Ereignis): 

    • Reiseannullation aufgrund von Krankheit
    • Reiseabbruch oder Rückführung aufgrund von Krankheit

    Buchungszeitpunkt vor Ausbruch einer Pandemie:

    • Pro Police sind maximal 3 Annullationen von Reisen oder Ferien versichert.
    • Die Versicherungsleistungen der AXA sind begrenzt auf die maximale Versicherungssumme von CHF 10 000 pro versichertem Ereignis und versicherter Person.

    Buchungszeitpunkt nach Ausbruch einer Pandemie:

    • Pro Police ist maximal eine unvorhersehbare Annullation von Reisen oder Ferien versichert.
    • Die Versicherungsleistungen der AXA sind begrenzt auf höchstens CHF 10 000 pro versicherter Person.

    In folgenden Fällen übernimmt die Reiseversicherung keine Kosten, da die Reise im Grundsatz angetreten werden kann:

    • Beschränkung im Zielland auf 3G, 2G, 2G+, 1G etc.
    • Angst oder Unsicherheit vor Antritt einer Reise

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