Das Wichtigste in Kürze
  • Sorgenfrei reisen: Mit der Reiseversicherung sind Sie geschützt, falls Sie Ihre Reise annullieren müssen oder Pannenhilfe benötigen.
  • Sie bezahlen nur, was Sie brauchen: Unsere Versicherung ist modular aufgebaut und flexibel kombinierbar – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
  • Schutz bei aussergewöhnlichen Ereignissen: Mit dieser Versicherung sind Sie auch gegen pandemiebedingte finanzielle Folgen geschützt.

Kaufberatung: 052 244 86 12

Versicherungsschutz so individuell wie Ihre Reisepläne

Die Reiseversicherung INTERTOURS besteht aus der Annullationskosten-, der Personen- und der Fahrzeugassistanceversicherung. Diese sind einzeln oder kombiniert abschliessbar. Wer alle Bausteine wählt, erhält einen Rabatt von 25%. 

Die Annullationskosten- und Personenassistanceversicherung schützen Sie weltweit. Mit der Fahrzeugassistanceversicherung ist Ihre Reise in Europa versichert.

Annullationskostenversicherung

Spontan Ferien buchen und dann doch verhindert sein – die Gründe für eine Absage oder Änderung einer Reise sind vielfältig. Ohne entsprechende Annullationsversicherung bleiben Sie in den meisten Fällen auf den entstandenen Kosten sitzen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch unnötig. Die Reiserücktrittsversicherung der AXA übernimmt die Kosten für Transportmittel (Flug, Zug, Bus und Mietwagen) und Unterkünfte (Ferienwohnung, Hotel). Mögliche Gründe für eine Absage oder Änderung Ihrer Reisepläne: 

  • Unfall oder Krankheit vor oder während der Reise (Repatriierung, Heimreise etc.)
  • Unfall, Krankheit oder Tod einer nahestehenden Person
  • Ausfall der Stellvertretung am Arbeitsplatz
  • Unfall, Krankheit oder Tod des Haustieres
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum zu Hause
  • Streik
  • Naturereignisse wie Überschwemmung, Lawinen, Felssturz, Erdbeben
  • Terror oder Unruhen an der Reisedestination
  • Insolvenz des Reisedienstleisters
  • Sperrzone, Quarantäne, Epidemie oder Pandemie

Liegen die oben genannten Gründe vor, übernimmt die AXA die Kosten im vollen Umfang (inklusive der Bearbeitungsgebühren).

Personenassistance

Die AXA unterstützt Sie mit unserer Reiseversicherung überall auf der Welt und übernimmt bei einem Notfall auf Ihrer Reise die daraus entstehenden Kosten. Die Personenassistanceversicherung deckt:

  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Transportkosten zum Arzt oder ins Spital
  • Transportmehrkosten für die direkte Rückreise oder die Fortsetzung der Reise
  • Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
  • Unterkunft, Verpflegung und Transport einer Person zur Rückführung der Kinder, wenn Sie dazu nicht selber in der Lage sind

Fahrzeugassistance

Europaweit versichert die AXA mit der Fahrzeugassistanceversicherung Ihr eigenes oder ein geliehenes Fahrzeug bei:

  • Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung
  • Rettung und Bergung der versicherten Personen
  • Transportmehrkosten für die direkte Rückreise oder die Fortsetzung der Reise
  • Fahrzeugrückführung in die Heimgarage
  • Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten

Wer sollte eine Reiseversicherung abschliessen?

Alle Reisenden, die für alle Fälle abgesichert sein möchten. Krankheiten, Unfälle oder andere Gründe für eine Absage der geplanten Reise können plötzlich auftreten. Die Anzahlung ist bereits getätigt, das gebuchte Fahrzeug lässt sich nicht mehr stornieren. Nun ist guter Rat teuer. Mit der Reiseversicherung der AXA erhalten Sie den Schutz, den Sie in diesem Moment benötigen. 

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    Reiseversicherung für Familien

    Gerade Kleinkinder sind anfällig für verschiedene Krankheiten. Doch auch Jugendliche kann es im ungünstigsten Moment treffen. Unsere Reiseversicherung gibt Ihnen Planungssicherheit.

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    Reiseversicherung für Senioren

    Sie wollen in Ihrem Ruhestand endlich die Orte der Welt entdecken, die auf Ihrer Reiseliste stehen? Planen Sie in der Gewissheit, dass Sie weder bei privaten Beschwerden noch bei Unruhen im Zielgebiet die Reise komplett auf Eis legen müssen.

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    Reiseversicherung für Studierende

    In den Semesterferien stehen nicht nur Hausarbeiten und Prüfungen an. Auch Reisen bildet! Doch was tun, wenn plötzlich Umstände dazwischenkommen, für die Sie nichts können? In diesem Fall springt die Reiseversicherung der AXA ein.

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    Reiseversicherung für Singles

    Ob Sie als Single einen Kurztrip durch Europa oder einen Roadtrip durch Südamerika planen: Der Reiseschutz der AXA deckt nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern unterstützt Sie auch bei Ausfall des Transportmittels oder bei Streik.

Reisen in Zeiten nach Corona: Welche Bedingungen gelten aktuell?

In den meisten Ländern gibt es mittlerweile keine pandemiebedingten Beschränkungen mehr. Innerhalb Europas ist eine Einreise problemlos möglich. Dennoch wird immer empfohlen, sich vor Reiseantritt über aktuelle Bestimmungen zu informieren. Zum Beispiel beim Bundesamt für Gesundheit.

Nach Corona ist vor der nächsten Pandemie?

Für den Fall, dass es erneut zu einer Pandemie kommen sollte, steht Ihnen auch weiterhin unsere Reiseversicherung zur Verfügung. Kann die Reise gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle nicht angetreten oder nicht wie vorgesehen fortgesetzt werden, gelten folgende Leistungen: 

Wir versichern (bis max. CHF 80 000 pro Ereignis): 

  • Reiseannullation aufgrund von Krankheit
  • Reiseabbruch oder Rückführung aufgrund von Krankheit

Buchungszeitpunkt vor Ausbruch einer Pandemie:

  • Pro Police sind maximal 3 Annullationen von Reisen oder Ferien versichert.
  • Die Versicherungsleistungen der AXA sind begrenzt auf die maximale Versicherungssumme von CHF 10 000 pro versichertes Ereignis und versicherte Person.

Buchungszeitpunkt nach Ausbruch einer Pandemie:

  • Pro Police ist maximal eine unvorhersehbare Annullation von Reisen oder Ferien versichert.
  • Die Versicherungsleistungen der AXA sind begrenzt auf höchstens CHF 10 000 pro versicherte Person.

In folgenden Fällen übernimmt die Reiseversicherung ebenfalls keine Kosten, da die Reise im Grundsatz angetreten werden kann:

  • Beschränkung im Zielland auf 3G, 2G, 2G+, 1G etc.
  • Angst oder Unsicherheit vor Antritt einer Reise

Kundenbewertungen

4.8/5Reiseversicherung

Ermittelt aus 7341 Kundenmeinungen

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Zu den Bewertungen

Schadenbeispiele

Fahrzeug defekt

Fahrzeug defekt

In Deutschland hat Sandros Auto eine Panne und kann nicht innert 24 Stunden repariert werden. Sandro muss seine Weiterreise neu organisieren. Die Reiseversicherung der AXA bietet ihm Pannenhilfe und übernimmt die Kosten für die Weiterreise und den Rücktransport des Fahrzeugs.

  1. Kostenaufstellung
  2. Pannenhilfe, Abschleppen CHF 250
  3. Zusätzliche Übernachtung CHF 350
  4. Weiterreise per Mietwagen CHF 1 000
  5. Rücktransport des Pannenfahrzeugs CHF 1 400
  6. Schaden Total CHF 3 000
  7. Selbstbehalt für Sandro CHF 0
  8. Total übernommene Kosten durch die AXA CHF 3 000
Grippe

Grippe

Stephan bucht für die ganze Familie zwei Wochen Ferien am Meer. Eine Grippe zwingt ihn jedoch ins Bett und er muss die langersehnten Ferien absagen. Die Reiseversicherung der AXA übernimmt die Annullierungskosten.

  1. Kostenaufstellung
  2. Annullierungskosten CHF 6 150
  3. Bearbeitungsgebühr des Reisebüros CHF 120
  4. Schaden Total CHF 6 270
  5. Selbstbehalt für Stephan CHF 0
  6. Total übernommene Kosten durch die AXA CHF 6 270
Beinbruch beim Wandern

Beinbruch beim Wandern

Ein Misstritt beim Wandern auf Fuerteventura – Claudios komplizierter Unterschenkelbruch muss notfallmässig im lokalen Spital operiert werden. Die Heimreise für ihn und seine fünfköpfige Familie muss organisiert und die Mehrkosten müssen übernommen werden. Zum Glück ist Claudio bei der AXA reiseversichert.

  1. Kostenaufstellung
  2. Notfalltransport ins Spital CHF 500
  3. Mehrkosten Übernachtung Familie CHF 1 500
  4. Rückführung von Claudio unter ärztlicher Aufsicht CHF 9 000
  5. Rückführung der Familie CHF 4 000
  6. Schaden Total CHF 15 000
  7. Selbstbehalt für Claudio CHF 0
  8. Total übernommene Kosten durch die AXA CHF 15 000

FAQ zur Reiseversicherung

  • Wann lohnt sich der Abschluss einer Reiseversicherung?

    Egal, ob Sie eine Ferienversicherung suchen oder eine Reisepolice für einen längeren Aufenthalt, mit der Reiseversicherung der AXA sind Sie auf der sicheren Seite. Denn unsere Versicherung schliessen Sie für 3 Jahre ab, mit jährlichem Kündigungsrecht.

    Unsere Reiseversicherung lohnt sich für:

    • Eine Reise
    • Kurzfristige Trips
    • Weltreisen
    • Auslandssemester
    • Aktivreisen
    • Tauchferien
    • Strandferien
    • Städtetrips

    Wann immer Sie in der Schweiz oder im Ausland unterwegs sind, ab Buchungszeitpunkt unserer Reiseversicherung profitieren Sie von den Vorteilen der AXA.

  • Was tun im Schadenfall?

    Falls Sie eine Reiseannullation oder einen Zwischenfall melden möchten, können Sie dies schnell und einfach online tun. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Reiseannullationen oder Reisezwischenfällen an Tel. 0844 802 008 (aus dem Ausland +41 58 218 11 00). Da wir zurzeit viele Anfragen haben, kann es am Telefon zu längeren Wartezeiten kommen.

  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?

    Bei unserer Reiseversicherung gibt es keinen Selbstbehalt. Gedeckte Schadenfälle werden vollumfänglich übernommen.

  • Ist mein Gepäck mitversichert?

    Nein, Ihr Gepäck ist durch die Reiseversicherung nicht gedeckt. Umfassenden Reisegepäckschutz bietet die Hausratversicherung OPTIMA.

    Bei Diebstahl oder Transportfehlleitung des Gepäcks unterstützt Sie die INTERTOURS mit einem Kostenvorschuss bei Verlust von Ausweisen, Billetts bzw. übernimmt allfällige Mehrkosten für Transport oder Aufenthalt. Sofern Ihr Gepäck beim Transport verloren ging oder beschädigt wurde, melden Sie es unbedingt dem Transportunternehmen. Bei Diebstahl muss zusätzlich noch eine Meldung bei der nächsten Polizeistelle getätigt werden.

  • Meine Autoversicherung beinhaltet eine Fahrzeugassistance. Genügt dies auch im Ausland?

    Nein, die Deckung «Mobilität (Assistance)» unserer Autoversicherung schützt Sie ausschliesslich im versicherten Fahrzeug. Die Fahrzeugassistance der INTERTOURS hingegen schützt Sie in jedem Fahrzeug, auch wenn es geliehen oder gemietet ist. Dies gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten ohne die Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan.

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