Das Wichtigste in Kürze
  • Sorgenfrei reisen: Mit der Reiseversicherung sind Sie geschützt, falls Sie Ihre Reise annullieren müssen oder Pannenhilfe benötigen.
  • Sie bezahlen nur, was Sie brauchen: Unsere Versicherung ist modular aufgebaut und flexibel kombinierbar – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
  • Schutz bei aussergewöhnlichen Ereignissen: Mit dieser Versicherung sind Sie auch gegen pandemiebedingte finanzielle Folgen geschützt.

Kaufberatung: 052 244 86 12

Versicherungsschutz so individuell wie Ihre Reisepläne

Die Reiseschutz-Versicherung INTERTOURS besteht aus der Annullierungskosten-, der Personen- und der Fahrzeugassistanceversicherung. Diese sind einzeln oder kombiniert abschliessbar. Wer alle Bausteine wählt, kriegt einen Rabatt von 25%. 

Die Annullierungskosten- und Personenassistanceversicherung schützen Sie weltweit. Mit der Fahrzeugassistanceversicherung ist Ihre Reise in Europa versichert.

Annullationskostenversicherung

Bei Absage oder Änderung Ihrer Reise übernimmt die AXA die Kosten für Transportmittel (Flug, Zug, Bus und Mietwagen) und Unterkünfte (Ferienwohnung, Hotel). Mögliche Gründe für eine Absage oder Änderung Ihrer Reisepläne:

  • Unfall oder Krankheit vor oder während der Reise
  • Unfall, Krankheit oder Tod einer nahestehenden Person
  • Ausfall der Stellvertretung am Arbeitsplatz
  • Unfall, Krankheit oder Tod des Haustieres
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum zu Hause
  • Streik
  • Naturereignisse wie Überschwemmung, Lawinen, Felssturz, Erdbeben
  • Terror oder Unruhen an der Reisedestination
  • Insolvenz des Reisedienstleisters
  • Sperrzone, Quarantäne, Epidemie oder Pandemie

Personenassistanceversicherung

Die AXA unterstützt Sie überall auf der Welt und übernimmt bei einem Notfall auf Ihrer Reise die daraus entstehenden Kosten.  Die Personenassistanceversicherung deckt:

  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Transportkosten zum Arzt oder ins Spital
  • Transportmehrkosten für die direkte Rückreise oder die Fortsetzung der Reise
  • Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
  • Unterkunft, Verpflegung und Transport einer Person zur Rückführung der Kinder, wenn Sie dazu nicht selber in der Lage sind

Fahrzeugassistanceversicherung

Europaweit versichert die AXA mit der Fahrzeugassistanceversicherung Ihr eigenes oder ein geliehenes Fahrzeug bei:

  • Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung
  • Rettung und Bergung der versicherten Personen
  • Transportmehrkosten für die direkte Rückreise oder die Fortsetzung der Reise
  • Fahrzeugrückführung in die Heimgarage
  • Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
  • Teaser Image
    Unser Tipp: Corona-Infos auf einen Blick

    Geben Sie Ihre Reisedestination bei Traveler Buddy ein und erhalten Sie alle relevanten Infos: Impfpflicht, Einreisebeschränkungen, Quarantäne, Maskenpflicht etc. Der Service von Traveler Buddy ist gratis.

    Zu Traveler Buddy

Pandemie: Leistungen sind vom Buchungszeitpunkt abhängig

Welche Leistung Sie bei einer Annullierung erhalten, hängt vom Zeitpunkt der Buchung Ihrer Reise ab: 

Ohne gesonderte Leistungslimite versichert:

  • Reiseannullation aufgrund von Krankheit (z. B. wenn Sie in der Schweiz am Coronavirus erkranken und deshalb eine geplante Reise absagen müssen)
  • Reiseabbruch oder Rückführung aufgrund von Krankheit (z. B. wenn versicherte Personen während der Reise erkranken und rückgeführt werden müssen)

Buchungszeitpunkt vor Ausbruch einer Pandemie

  • Pro Police sind maximal drei Annullationen von Reisen oder Ferien, die vor Ausbruch einer Pandemie gebucht wurden, versichert
  • Die Versicherungsleistungen der AXA sind begrenzt auf höchstens CHF 10 000 pro versichertes Ereignis und versicherte Person

Buchungszeitpunkt nach Ausbruch einer Pandemie

  • Pro Police ist maximal eine unvorhersehbare Annullation von Reisen oder Ferien, die nach Ausbruch einer Pandemie gebucht wurden, versichert
  • Die Versicherungsleistungen der AXA sind begrenzt auf höchstens CHF 10 000 pro versicherte Person

 

Prüfen Sie bei Neubuchungen von Auslandreisen, ob für Ihre Reisedestination eine generelle Reisewarnung besteht oder Reiserestriktionen gelten (z. B. Quarantäne nach Einreise aus der Schweiz, Lockdown gemäss Reisehinweisen des Ziellands oder Quarantäne nach Rückreise in die Schweiz gemäss Risikoliste des BAG). Sollte dies zum Zeitpunkt der Neubuchung der Fall sein, besteht für diese Neubuchung keine Versicherungsdeckung.

In folgenden Fällen übernimmt die Annullationskostenversicherung ebenfalls keine Kosten, da die Reise im Grundsatz angetreten werden kann:

  • Beschränkung im Zielland auf 3G, 2G, 2G+, 1G etc.
  • Angst oder Unsicherheit vor Antritt einer Reise

Hinweis

Viele Länder verlangen eine Corona-Versicherung für die Einreise

In den meisten Fällen decken die Module «Annullationskostenversicherung» und «Personenassistanceversicherung» der AXA Reiseversicherung Intertours diese Auflage ab: Mit der «Annullationskostenversicherung» sind Sie abgesichert, wenn Sie vor Ihrer Reise an Corona erkranken. Mit der «Personenassistanceversicherung» sind Sie abgesichert, wenn Sie während Ihrer Reise an Corona erkranken. 

Die versicherten Leistungen finden Sie in den Vertragsbedingungen. Wenn Sie für Ihre Reise eine Versicherungsbestätigung benötigen, können Sie diese bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bestellen.

Kundenbewertungen

4.8/5Reiseversicherung

Ermittelt aus 6606 Kundenmeinungen

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Schadenbeispiele

Fahrzeug defekt

Fahrzeug defekt

In Deutschland hat Sandros Auto eine Panne und kann nicht innert 24 Stunden repariert werden. Sandro muss seine Weiterreise neu organisieren. Die Reiseversicherung der AXA bietet ihm Pannenhilfe und übernimmt die Kosten für die Weiterreise und den Rücktransport des Fahrzeugs.

  1. Kostenaufstellung
  2. Pannenhilfe, Abschleppen CHF 250.–
  3. Zusätzliche Übernachtung CHF 350.–
  4. Weiterreise per Mietwagen CHF 1 000.–
  5. Rücktransport des Pannenfahrzeugs CHF 1 400.–
  6. Schaden Total CHF 3 000.–
  7. Selbstbehalt für Sandro CHF 0.–
  8. Total übernommene Kosten durch die AXA CHF 3 000.–
Corona

Corona

Stephan bucht für die ganze Familie zwei Wochen Ferien am Meer. Eine Corona-Erkrankung zwingt ihn jedoch ins Bett und er muss die langersehnten Ferien absagen. Die Reiseversicherung der AXA übernimmt die Annullierungskosten.

  1. Kostenaufstellung
  2. Annullierungskosten CHF 6 150.–
  3. Bearbeitungsgebühr des Reisebüros CHF 120.–
  4. Schaden Total CHF 6 270.–
  5. Selbstbehalt für Stephan CHF 0.–
  6. Total übernommene Kosten durch die AXA CHF 6 270.–
Beinbruch beim Wandern

Beinbruch beim Wandern

Ein Misstritt beim Wandern auf Fuerteventura – Claudios komplizierter Unterschenkelbruch muss notfallmässig im lokalen Spital operiert werden. Die Heimreise für ihn und seine fünfköpfige Familie muss organisiert und die Mehrkosten müssen übernommen werden. Zum Glück ist Sandro bei der AXA reiseversichert.

  1. Kostenaufstellung
  2. Notfalltransport ins Spital CHF 500.–
  3. Mehrkosten Übernachtung Familie CHF 1 500.–
  4. Rückführung von Claudio unter ärztlicher Aufsicht CHF 9 000.–
  5. Rückführung der Familie CHF 4 000.–
  6. Schaden Total CHF 15 000.–
  7. Selbstbehalt für Claudio CHF 0.–
  8. Total übernommene Kosten durch die AXA CHF 15 000.–

Hilfe und häufig gestellte Fragen

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