Whistleblowing-Meldestelle der AXA Schweiz

Ethische und moralische Werte bilden die Grundlage unserer Arbeit. Die Corporate Governance ist deshalb eine zentrale Säule unserer Aktivitäten.

Bitte beachten Sie

Die AXA Meldestelle ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Bitte teilen Sie uns Beschwerden in Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag oder allgemeine Beschwerden über Versicherungen und Policen der AXA Schweiz über unsere Seite «Lob, Kritik, Ideen oder Beschwerden» mit.

Welche Verstösse sollten Sie uns melden?

Trotz unseres hohen Anspruchs auf Integrität kann es vorkommen, dass sich Mitarbeitende oder Vertriebspartnerinnen und -partner der AXA Schweiz unethisch, unehrlich oder geschäftsschädigend verhalten – oder sogar gesetzeswidrig handeln. In solchen Fällen können Sie sich direkt an das AXA Investigation Office wenden – oder den Fall anonym über unsere Meldeplattform melden.

Zu solchen Verstössen zählen zum Beispiel:

  • Bestechung, Korruption und Interessenkonflikte (z. B. unrechtmässige Zahlungen oder Geschenke zur Beeinflussung von Entscheidungen innerhalb der AXA)
  • Geldwäscherei, Terrorfinanzierung, Verstösse gegen Sanktionen
  • Betrug innerhalb der AXA oder ausserhalb der AXA, an dem Mitarbeitende der AXA beteiligt sind (z. B. betrügerische Erwirkung von Schadenzahlungen oder die Mithilfe dazu)
  • Finanzielle Fehlangaben (z. B. Manipulationen bei der Rechnungslegung oder in einem Finanzbericht)
  • Sexuelle Belästigung 
  • Andere Belästigungen 
  • Diskriminierung
  • Unangemessenes Verhalten (z. B. ausfälliges oder anderweitig nicht akzeptables Verhalten)
  • Diebstahl von Geldern oder Firmeneigentum
  • Datenabfluss / Diebstahl des geistigen Eigentums
  • Verstösse gegen andere Gesetze, Verfahren oder Vorschriften

Wo können Sie Verstösse melden?

Damit wir einem eventuellen Verstoss neutral nachgehen können, können Sie diesen entweder direkt dem Investigation Office der AXA Schweiz oder anonym über unsere Meldeplattform melden.

Meldung an das Investigation Office der AXA Schweiz

Um uns den Verstoss zu melden, können Sie direkt unser Investigation Office kontaktieren. Ihre Identität wird vertraulich behandelt.


Sie haben dabei die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

  • E-Mail: investigation@axa.ch
  • Telefon: +41 58 215 56 50
  • Postadresse: 
    Investigation Office (persönlich)
    AXA Versicherungen AG
    Internal Audit, G5.104
    General-Guisan-Strasse 40
    CH-8400 Winterthur

Verstoss melden – sicher und anonym

Sie können einen Verstoss einfach, vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym über unsere Meldeplattform melden. Diese Plattform wird unabhängig von der AXA betrieben und gewährleistet höchste Vertraulichkeit. Das Investigation Office kümmert sich um die Verwaltung der Meldeplattform und bearbeitet Ihre Meldung mit grösster Sorgfalt.

Ihre Anonymität bleibt gewahrt. Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über ein geschütztes Postfach.

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Warum soll ich einen Verstoss melden?

    Indem Sie einen Verstoss melden, leisten Sie der AXA und der Gesellschaft einen wichtigen Dienst. Sollte es trotz unserer hohen Ansprüche zu Verstössen und Missständen kommen, so ist es umso wichtiger für uns, diese sofort zu klären und dagegen vorzugehen. Ihre Meldung unterstützt uns dabei, sofort zu agieren, wenn es zu einem Fehlverhalten kommen sollte. 

  • Wann soll ich eine Meldung machen?

    Machen Sie dann eine Meldung, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoss besteht. Beweise sind dafür (noch) keine erforderlich, jedoch sind diese sehr hilfreich, da sie Ihren Verdacht unterstützen und uns die Abklärungen erleichtern. 

  • Wie wird meine Meldung behandelt?

    Die Meldungen via E-Mail, Brief, Telefon oder online über unsere Meldeplattform werden stets vertraulich behandelt.

  • Anonyme Meldung oder Namen offenlegen?

    Ob Sie eine Meldung anonym oder mit Ihrem Namen melden, entscheiden Sie selbst. Wenn Sie Ihren Namen dem Investigation Office mitgeteilt haben, aber danach dennoch Bedenken haben und lieber anonym auftreten möchten, dann teilen Sie dies spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme durch das Investigation Office mit.

    Bedenken Sie aber, dass es Situationen geben kann, bei welchen Rückschlüsse auf die meldende Person gemacht werden können (z. B. Sachverhalt ist nur einem sehr kleinen Personenkreis bekannt). Dennoch werden wir alles daransetzen, Ihrem Wunsch nach Anonymität nachzukommen.

  • Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

    Im Grundsatz müssen Sie nicht mit Konsequenzen rechnen. Bewusst gemachte falsche Anschuldigungen können jedoch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

  • Gibt es für Whistleblower in der Schweiz einen gesetzlichen Schutz?

    In der Schweiz gibt es keinen umfassenden gesetzlichen Schutz für Whistleblower, die Missstände oder illegale Aktivitäten melden. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, setzt die AXA Schweiz alles daran, die meldenden Personen, soweit es möglich ist, zu schützen. Die AXA Gruppe orientiert sich hierbei an der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebenden. Obwohl wir uns bemühen, die Vertraulichkeit zu wahren und Repressalien zu vermeiden, kann der Schutz nicht garantiert werden.