Hilfe und häufig gestellte Fragen
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Ich lasse ein Haus bauen. Die beauftragten Planer und Bauunternehmen sind korrekt haftpflichtversichert. Brauche ich dennoch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Ja, als Bauherrin oder Bauherr haften Sie in vielen Fällen für Schäden, für die sonst keiner aufkommt: z. B. Beschädigungen am Nachbargebäude, die sich keinem der Beteiligten zuordnen lassen, oder wenn die Bauunternehmen nicht haften. In diesen meist kostspieligen Situationen bietet Ihnen die Bauherren-Haftpflichtversicherung Schutz.
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Ich lasse Bauarbeiten durch bereits versicherte Unternehmen ausführen. Brauche ich eine Bauwesenversicherung?
In der Regel ja. Die meisten Unternehmen schliessen nur eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Diese bezahlt aber nicht in jedem Fall bei Bauunfällen, oder sie nimmt erst Abklärungen vor und überweist den Betrag nur bei Verschulden sowie erst nach einer gewissen Zeit. Die Bauwesenversicherung springt hier ein und deckt Bauunfälle unabhängig von der Ursache und gewährt Bevorschussung bei Haftungsfällen – egal, wie lange deren Klärung dauert.
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Ich lasse mein Einfamilienhaus renovieren und besitze eine Privathaftpflichtversicherung. Brauche ich zusätzlich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Bis zu einem Betrag von CHF 100'000 sind Renovations- und Umbauarbeiten mit der Privathaftpflichtversicherung der AXA gedeckt. Überprüfen Sie, für welche Gebäude und bis zu welcher Bausumme Ihre Privathaftpflicht Schäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben bezahlt.
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Kurz nach unserem Einzug in den Neubau ist ein Wasserleitungsschaden eingetreten. Deckt die Bauwesenversicherung diesen Schaden?
In der Regel nicht, da die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind. Für Hochbauten bis maximal CHF 5 Mio. Bausumme ist bei der AXA jedoch kostenlos eine vollwertige Gebäudesachversicherung integriert, die für solche Schäden bis zu sechs Monate nach geplantem Bauende aufkommt.
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Erst nach der Abnahme entdecke ich Baufehler an meinem Haus. Bin ich gegen solche versteckten Mängel mit der Bauwesenversicherung oder der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?
Ja, falls Sie die Zusatzversicherung «Bauherren-Rechtsschutz» abgeschlossen haben. Diese unterstützt Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mängeln, die erst nach der Erstellung des Abnahmeprotokolls bzw. nach der Übernahme des Bauobjektes entdeckt werden und nicht schon früher erkennbar waren.