Jetzt von CHF 30 Rabatt profitieren – bis am 31. Dezember 2023
Kaufberatung: 052 244 86 12
Egal, ob Hacker Ihre Kunden- oder Kontodaten missbrauchen, ob Sie bei einem Fake-Onlineshop bestellen oder ob Ihr Kind Opfer von Cybermobbing wird. Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da und sorgen dafür, dass Sie und Ihre Familie sicher im Internet surfen, shoppen und socializen können.
Wir alle haben oft das Gefühl, dass Hacking, Malware oder Phishing uns als Privatperson nicht betreffen. Doch Tatsache ist, dass Einbrüche immer seltener werden und sich Kriminalität zunehmend ins Internet verlagert: Rund 30 Prozent aller Straftaten finden inzwischen in der digitalen Welt statt – davon mehr als 70 Prozent Betrugsdelikte.
Sichern Sie sich und Ihre Lieben mit unserer privaten Cyberversicherung umfassend gegen das finanzielle Risiko durch Cyberkriminalität ab.
Beim Abschluss einer Cyberversicherung profitieren Kundinnen und Kunden von einem Einmalrabatt von CHF 30. Gleiches gilt für die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung. Schliessen Sie jetzt Cyber-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bei der AXA ab und sparen Sie bis zu CHF 90.
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Einzigartig in der Schweiz: Die private Cyberversicherung der AXA versichert Sie nicht nur im Schadensfall, sondern umfasst auch Services in den Bereichen Prävention und Intervention.
Die innovativen Präventionsservices erkennen Cyber-Angriffe noch früher und bieten Ihnen so einen noch besseren Cyber-Schutz. So werden Sie zum Beispiel per Push-Nachricht über eine Hackingattacke oder einen Kommentar mit beleidigendem Inhalt informiert und bei der Lösung des Problems unterstützt.
Die Aktivierung der Präventionsservices erfolgt schnell und einfach über das Kundenportal myAXA.
Dem NCSC wurden 2022 mehr als 34'000 Cybervorfälle gemeldet – rund 58 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Am stärksten zugenommen hat der Cyberbetrug: In diesem Bereich gingen allein über 20'000 Meldungen ein.
Quelle: Nationales Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) , November 2022
Die Präventionsservices umfassen das Monitoring von geleakten E-Mail-Adressen, Kreditkarten und Telefonnummern sowie den Bereich Cybermobbing.
Der Zugang zu den Services erfolgt via myAXA. Weiterführende Informationen finden Sie im Onboarding-Flyer.
Hier kommt das Monitoring zum Einsatz: Die Präventionsservices prüfen Darknet-Datenbanken und suchen nach Übereinstimmungen der hinterlegten Kreditkartendaten in Kombination mit dem Vor- und Nachnamen der Userin bzw. des Users. Übereinstimmungen werden im persönlichen Bereich der Cyberpräventionsservices angezeigt und die Kundin bzw. der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt.
Unser Monitoring warnt Sie beim Onlineshopping vor unseriösen Plattformen. Wenn Sie die Browser Extension aktivieren und nutzen, erkennt diese eine als nicht sicher eingestufte Website und empfiehlt Ihnen, nichts auf dieser Seite zu bestellen.
Die Präventionsservices erkennen negative Beiträge mit beleidigendem Inhalt und Hasskommentare in den sozialen Medien, filtern sie heraus und melden sie Ihnen.
Auf Ihren Wunsch hin greifen wir ein, mahnen die Verfasserin oder den Verfasser ab und löschen den Beitrag. Kommt es wegen Verleumdung oder Persönlichkeitsverletzung zum Rechtsfall, übernimmt die AXA-ARAG Ihre Anwalts- und Verfahrenskosten.
Die Kombination aus Versicherungsschutz sowie Präventions- und Interventionsservices macht unsere Cyberversicherung einzigartig auf dem Schweizer Markt und bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor Cyberrisiken.
Um von den Services zu profitieren, müssen Sie diese einmalig auf myAXA aktivieren. Das geht ganz einfach mit einigen wenigen Klicks.
Sie sind aber auch gegen Schadenfälle versichert, wenn Sie die Präventionsservices nicht nutzen.
Das Monitoring funktioniert technisch wie eine Suchmaschinen-Abfrage: Wir kombinieren den Namen/Profilnamen mit den von Ihnen ergänzten Keywords. Sobald wir einen Match mit einem der hinterlegten Begriffe in der Schimpfwortdatenbank haben, informieren wir Sie per Pushnachricht.
Pro Vertrag erhalten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer einen Account. Alle im Vertrag versicherten Personen profitieren von den Präventionsservices.
Für jede versicherte Person bieten wir folgende Monitorings an:
Die Warnmeldungen erhalten Sie aktuell per E-Mail. In Zukunft wird es auch möglich sein, diese per SMS oder WhatsApp zu bekommen.
Korrekt, das kann nicht automatisch überprüft werden, und hier sind Sie als Kundin oder Kunde am Zug: Sobald Ihnen etwas Negatives in den sogenannten geschlossenen Social Networks wie Snapchat oder WhatsApp auffällt, haben Sie die Möglichkeit, uns dies via Plattform zu melden. Dafür reicht ein Screenshot sowie die Angabe, um welche Plattform oder Anwendung es sich handelt und, falls vorhanden, noch die Angaben zur Verfasserin bzw. zum Verfasser.
Die AXA Standards wurden eingehalten und alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen und bestanden (z. B. PenTest).
Alle Services in den Bereichen Monitoring unterliegen den aktuellen Datenschutzbestimmungen und bieten somit keine Grundlage für Bedenken im Bereich Datenschutz.
Onlineshopping: Es werden keine Daten zum Surfverhalten gespeichert. Sowohl bei den Browser-Erweiterungen als auch bei der manuellen Abfrage der URL findet jeweils nur ein punktueller Abgleich mit der Datenbank statt. Am einfachsten erklärt sich das mit einer simplen Ja/Nein-Abfrage: Wird die URL im Moment der Eingabe als gefährdet eingestuft, gibt es eine Warnung, ansonsten passiert nichts.
Cybermobbing: Hier werden ausschliesslich Daten durchsucht, die öffentlich zugänglich sind. Das heisst, in Umgebungen, die aus Datenschutzgründen unzugänglich sind, können und wollen wir kein Monitoring durchführen. Die Abfragen, die pro Userin oder User durchgeführt werden, entsprechen im erweiterten Sinne einer automatisierten Suche mit einer Suchmaschine wie Google mit dem Zusatz, dass wir diese bereits vorfiltern und erkennen können, ob das Ergebnis potenziell als kritisch eingestuft werden kann.
Hacking: Bei der Identifikation von Datenleaks geht es nicht um die Inhalte der gehackten Accounts, sondern lediglich um das Erkennen des Leaks. Hier gibt es somit keine Datenschutzbedenken aus dem Weg zu räumen. Es wird lediglich überprüft, ob die E-Mail-Adresse in einer Datenbank auftaucht, welche mit dem Hack einer oder mehrerer Plattformen in Zusammenhang gebracht werden kann. Die Inhalte der Plattformen und damit auch die einzelnen Userprofile werden nicht angeschaut.
Phishing: Hier gilt die gleiche Logik wie beim Onlineshopping – es werden keine Daten gespeichert.
Unsere Versicherung umfasst vier modular aufgebaute Bausteine, wobei jeder Baustein auch allein abschliessbar ist. Ganz egal, für welches Modul oder welche Module Sie sich entscheiden: Die private Cyberversicherung bietet dank der Kombination aus AXA Versicherungsschutz, AXA-ARAG Rechtsschutz und den Präventionsservices einen umfassenden Schutz vor Cyberrisiken.
Wählen Sie mehrere Module der AXA Cyberversicherung und profitieren Sie von einem attraktiven Prämienrabatt.
Die Cyberversicherung der AXA lässt sich exakt an Ihre Bedürfnisse anpassen: Sie wählen und bezahlen nur die Module, die Sie wirklich brauchen. Phishing, Datenrettung, Cybermobbing: Erfahren Sie jetzt, bei welchen Cyber-Risiken wir Ihnen als Partnerin zur Seite stehen.
1. Hackerangriff
Cyberkriminelle haben Oliver Meiers Kreditkarte gehackt und Ferien im Wert von CHF 5000 gebucht.
2. Datenklau
Bei einem grossen Onlinehändler werden fünf Millionen Kundenkonten inklusive E-Mail-Adressen geleakt. Die Täter waren schnell und haben in Carina Maurizios Namen bereits Waren bestellt.
3. ID im Darknet angeboten
Mark Bändli hat in den letzten Jahren mehrmals einen Scan seiner Identitätskarte per E-Mail verschickt, zum Beispiel, um einen Strafregisterausweis zu beantragen. Jetzt wurde sein E-Mail-Konto gehackt. Seine ID wurde daraufhin im Darknet zum Verkauf angeboten, wo in Marks Namen mit Hinterlegung seiner ID ein Geschäft abgeschlossen wurde – für das er nun aufkommen muss.
1. Urheberrechtsverletzung
An einem Stadtfest werden Peter und Tobias in ausgelassener Stimmung und mit einem Bier in der Hand fotografiert. Dieses Bild wird ohne Einverständnis für einen Artikel in einem Onlinemagazin verwendet, in dem es um den übermässigen Alkoholkonsum junger Menschen geht. Nachdem Kollegen Peter und Tobias auf den Artikel aufmerksam gemacht haben, wollen die zwei Männer, dass das Foto im Onlineartikel gelöscht wird.
2. Cyber-Mobbing
Anouk Berger wird aufgrund ihres Aussehens auf einer Social-Media-Plattform gemobbt: Mehrere User schreiben unter ein Bild der Studentin beleidigende, persönlichkeitsverletzende Kommentare.
1. Umtausch
Anna Bertschinger bestellt eine PlayStation 4, erhält jedoch eine PlayStation 3. Der Onlinehändler verweigert den Umtausch und behauptet, die richtige Spielkonsole geliefert zu haben.
2. Monitoring
Cédric Müller sucht im Internet nach einem ganz bestimmten Paar Sneaker.
Virenbefall
Sabine Meiers Computer wird durch einen Virenbefall beschädigt, wodurch ihre Daten und das E-Mail Programm gelöscht werden.
Die AXA übernimmt die Kosten für einen Experten, der
Ja, Schäden im Zusammenhang mit Onlinebanking sind versichert.
Nein, es gibt keine Karenzfrist.
Diese Fälle sind durch die Cyberversicherung Plus gedeckt. Die AXA prüft keine Passwörter. Auch wenn man den Hinweis, das Passwort zu ändern, nicht befolgt, gilt der Versicherungsschutz.
Ja, der Versicherungsschutz der AXA Cyberversicherung gilt weltweit.
Mobiltelefone sind versichert.
Mit dem Selbstbehalt bei der Cyberversicherung verhält es sich wie folgt:
Weitere Details zum Selbstbehalt finden Sie in unserem Factsheet.
Kreditkartenherausgeber bezahlen aus Kulanz häufig im ersten Fall und lehnen nachfolgende ab, zudem besteht für die Kreditkartenherausgeber keine Pflicht, für den Geldschaden bei einem Kreditkartenmissbrauch aufzukommen. Deshalb bieten wir hier die Subsidiärdeckung an. Diese kommt erst dann zum Tragen, wenn der Kreditkartenherausgeber nicht für den finanziellen Schaden aufkommt.
Der Rechtsschutz der AXA-ARAG schützt Sie vor übertriebenen oder ungerechtfertigten Forderungen.
Silenccio mahnt Ihren Ex-Partner ab. Die AXA-ARAG unterstützt Sie beim Einreichen einer Strafanzeige.
Die AXA-ARAG berät Sie im Strafverfahren und stellt bei Bedarf eine Rechtsvertretung.
Jugendliche sind ab dem 10. Lebensjahr strafmündig und unterstehen dem Jugendstrafgesetz. Es kann auch gegen Jugendliche Strafanzeige eingereicht werden.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbständiger Erwerbstätigkeit sind nicht versichert.
CHF 3000.– pro Fall und pro Jahr (max. 2 Schadenfälle pro Jahr).
Peinliche Bilder von Kollegen im Chat teilen oder beleidigende Kommentare in den Social-Media-Kanälen: Was macht Cybermobbing so gefährlich und ab wann ist es strafbar?
E-Banking, Onlineshops, E-Mail-Accounts: Passwörter gehören zu unserem Alltag. Doch wie kreiert man ein starkes Passwort, wie und wo speichert man sie und wie oft sollte man sie ändern? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Passwörter.
Prävention ist der beste Schutz gegen Fake Shops & Co. Wir haben wertvolle Tipps, wie Sie Fake Shops erkennen und sich beim Onlineshopping schützen können.
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