Eine Frau liegt auf dem Sofa, hält eine Kreditkarte in der Hand und tippt konzentriert auf ein Tablet, wahrscheinlich beim Online-Shopping.

Schutz vor Gefahren aus dem Internet Cyberversicherung Plus für Private

Sie bezahlen nur, was Sie brauchen
Präventionsservices inkl. Alarmmeldungen
Rechts- & Versicherungsschutz in einem
Das Wichtigste in Kürze
  • Schutz vor Onlinerisiken: Die Cyberversicherung schützt Sie vor Gefahren im Internet und vor finanziellen Schäden, zum Beispiel, wenn Ihre Kreditkarte oder Ihr Onlinekonto gehackt wird oder Sie Opfer eines Fake Shops werden.
  • Versicherungsschutz und Präventionsservices: Unsere Versicherung kombiniert einen umfangreichen Internetrechts- und Versicherungsschutz mit innovativen Präventionsservices und bietet damit einen schweizweit exklusiven Rundumschutz.
  • Flexibel und individuell kombinierbar: Unsere Cyberversicherung ist modular aufgebaut. Sie wählen und bezahlen genau die Module, die Sie brauchen.

Kaufberatung: 052 244 86 12

Wie sichere ich mich und meine Kinder gegen die Gefahren des Internets ab?

Egal, ob Hacker Ihre Kunden- oder Kontodaten missbrauchen, ob Sie bei einem Fake-Onlineshop bestellen oder ob Ihr Kind Opfer von Cybermobbing wird. Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da und sorgen dafür, dass Sie und Ihre Familie sicher im Internet surfen, shoppen und socializen können. 

Wir alle haben oft das Gefühl, dass Hacking, Malware oder Phishing uns als Privatperson nicht betreffen. Doch Tatsache ist, dass Einbrüche immer seltener werden und sich Kriminalität zunehmend ins Internet verlagert: Rund 30 Prozent aller Straftaten finden inzwischen in der digitalen Welt statt – davon mehr als 70 Prozent Betrugsdelikte.

Sichern Sie sich und Ihre Lieben mit unserer privaten Cyberversicherung umfassend gegen das finanzielle Risiko durch Cyberkriminalität ab.

Wie hilft Ihnen die private Cyberversicherung? 

Mehr Schutz dank exklusiver Präventionsservices

Einzigartig in der Schweiz: Die private Cyberversicherung der AXA versichert Sie nicht nur im Schadensfall, sondern umfasst auch Services in den Bereichen Prävention und Intervention. 

Die innovativen Präventionsservices erkennen Cyberangriffe noch früher und bieten Ihnen so einen noch besseren Cyberschutz. So werden Sie zum Beispiel per Push-Nachricht über eine Hackingattacke oder einen Kommentar mit beleidigendem Inhalt informiert und bei der Lösung des Problems unterstützt.

Die Aktivierung der Präventionsservices erfolgt schnell und einfach über das Kundenportal myAXA. 

Die wichtigsten Vorteile

  • 1

    Monitoring Ihrer Kreditkarte, gehackter Onlineaccounts und Telefonnummern

  • 2

    Warnmeldungen vor Phishing-Mails

  • 3

    Erkennung von unsicheren Onlineshops

FAQ Präventionsservices

  • Welche Präventionsservices können im Rahmen der Cyberversicherung aktiviert werden?

    Die Präventionsservices umfassen das Monitoring von geleakten E-Mail-Adressen, Kreditkarten und Telefonnummern sowie den Bereich Cybermobbing.

  • Wie erfolgt die Aktivierung der Präventionsservices?

    Der Zugang zu den Services erfolgt via myAXA. Weiterführende Informationen finden Sie im Onboarding-Flyer

  • Wie helfen die Präventionsservices bei Kreditkartenmissbrauch?

    Hier kommt das Monitoring zum Einsatz: Die Präventionsservices prüfen Darknet-Datenbanken und suchen nach Übereinstimmungen der hinterlegten Kreditkartendaten in Kombination mit dem Vor- und Nachnamen der Userin bzw. des Users. Übereinstimmungen werden im persönlichen Bereich der Cyberpräventionsservices angezeigt und die Kundin bzw. der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt. 

  • Werde ich auch vor Fake Shops gewarnt?

    Unser Monitoring warnt Sie beim Onlineshopping vor unseriösen Plattformen. Wenn Sie die Browser Extension aktivieren und nutzen, erkennt diese eine als nicht sicher eingestufte Website und empfiehlt Ihnen, nichts auf dieser Seite zu bestellen.

  • Wie helfen die Präventionsservices bei Cybermobbing?

    Die Präventionsservices erkennen negative Beiträge mit beleidigendem Inhalt und Hasskommentare in den sozialen Medien, filtern sie heraus und melden sie Ihnen.

    Auf Ihren Wunsch hin greifen wir ein, mahnen die Verfasserin oder den Verfasser ab und löschen den Beitrag. Kommt es wegen Verleumdung oder Persönlichkeitsverletzung zum Rechtsfall, greift der Internetrechtsschutz der AXA-ARAG und wir übernehmen Ihre Anwalts- und Verfahrenskosten.

    Ausserdem stehen Ihnen Expertinnen und Experten für eine telefonische psychologische Erstbetreuung und Unterstützung zur Seite. 

  • Warum muss ich die Präventionsservices aktivieren, um mich vor Cyberrisiken zu schützen?

    Die Kombination aus Versicherungsschutz sowie Präventions- und Interventionsservices macht unsere Cyberversicherung einzigartig auf dem Schweizer Markt und bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor Cyberrisiken.

    Um von den Services zu profitieren, müssen Sie diese einmalig auf myAXA aktivieren. Das geht ganz einfach mit einigen wenigen Klicks.

    Sie sind aber auch gegen Schadenfälle versichert, wenn Sie die Präventionsservices nicht nutzen.

  • Wie funktioniert das Monitoring, da doch einige Kommentare und Profile zusammenkommen?

    Das Monitoring funktioniert technisch wie eine Suchmaschinen-Abfrage: Wir kombinieren den Namen/Profilnamen mit den von Ihnen ergänzten Keywords. Sobald wir einen Match mit einem der hinterlegten Begriffe in der Schimpfwortdatenbank haben, informieren wir Sie per Pushnachricht.

  • Wie viele Accounts erhalte ich?

    Pro Vertrag erhalten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer einen Account. Alle im Vertrag versicherten Personen profitieren von den Präventionsservices. 

    Für jede versicherte Person bieten wir folgende Monitorings an:

    • bis zu fünf E-Mail-Adressen
    • bis zu vier Kreditkarten
    • bis zu fünf Telefonnummern
    • ein X Account (ehemals Twitter)
    • Namenssuche in Kombination mit Hasskommentaren und Beleidigungen im Internet
  • Bekommt man die Warnungen nur per E-Mail?

    Die Warnmeldungen erhalten Sie aktuell per E-Mail. In Zukunft wird es auch möglich sein, diese per SMS oder WhatsApp zu bekommen.

  • Oft passiert Mobbing nicht nur auf öffentlichen Seiten, sondern z. B. auf Snapchat und WhatsApp. Dies kann nicht überprüft werden, oder? Wie sieht der Internetrechtsschutz in diesem Fall aus?

    Korrekt, das kann nicht automatisch überprüft werden, und hier sind Sie als Kundin oder Kunde am Zug: Sobald Ihnen etwas Negatives in den sogenannten geschlossenen Social Networks wie Snapchat oder WhatsApp auffällt, haben Sie die Möglichkeit, uns dies via Plattform zu melden. Dafür reichen ein Screenshot sowie die Angabe, um welche Plattform oder Anwendung es sich handelt und, falls vorhanden, noch die Angaben zur Verfasserin bzw. zum Verfasser.

  • Wie steht es um die Sicherheit?

    Die AXA Standards wurden eingehalten und alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen und bestanden (z. B. PenTest).

  • Wie handhabt die AXA den Datenschutz?

    Alle Services in den Bereichen Monitoring unterliegen den aktuellen Datenschutzbestimmungen und bieten somit keine Grundlage für Bedenken im Bereich Datenschutz.

    Onlineshopping: Es werden keine Daten zum Surfverhalten gespeichert. Sowohl bei den Browser-Erweiterungen als auch bei der manuellen Abfrage der URL findet jeweils nur ein punktueller Abgleich mit der Datenbank statt. Am einfachsten erklärt sich das mit einer simplen Ja/Nein-Abfrage: Wird die URL im Moment der Eingabe als gefährdet eingestuft, gibt es eine Warnung, ansonsten passiert nichts.

    Cybermobbing: Hier werden ausschliesslich Daten durchsucht, die öffentlich zugänglich sind. Das heisst, in Umgebungen, die aus Datenschutzgründen unzugänglich sind, können und wollen wir kein Monitoring durchführen. Die Abfragen, die pro Userin oder User durchgeführt werden, entsprechen im erweiterten Sinne einer automatisierten Suche mit einer Suchmaschine wie Google mit dem Zusatz, dass wir diese bereits vorfiltern und erkennen können, ob das Ergebnis potenziell als kritisch eingestuft werden kann.

    Hacking: Bei der Identifikation von Datenleaks geht es nicht um die Inhalte der gehackten Accounts, sondern lediglich um das Erkennen des Leaks. Hier gibt es somit keine Datenschutzbedenken aus dem Weg zu räumen. Es wird lediglich überprüft, ob die E-Mail-Adresse in einer Datenbank auftaucht, welche mit dem Hack einer oder mehrerer Plattformen in Zusammenhang gebracht werden kann. Die Inhalte der Plattformen und damit auch die einzelnen Userprofile werden nicht angeschaut.

    Phishing: Hier gilt die gleiche Logik wie beim Onlineshopping  – es werden keine Daten gespeichert. 

Modularer Rundumschutz

Unsere Versicherung umfasst vier modular aufgebaute Bausteine, wobei jeder Baustein auch allein abschliessbar ist. Ganz egal, für welches Modul oder welche Module Sie sich entscheiden: Die private Cyberversicherung bietet dank der Kombination aus AXA Versicherungsschutz, AXA-ARAG Internetrechtsschutz und den Präventionsservices einen umfassenden Schutz vor Cyberrisiken. 

Wählen Sie zwischen folgenden Modulen: 

  • Onlinekonten & Kreditkarten: Die private Cyberversicherung hilft bei Diebstahl und Missbrauch Ihrer Personendaten, Konten und Kreditkarten und Telefonnummern.
  • Onlinemobbing & Urheberrechte: Wir sind für Sie da, wenn Ihre Urheberrechte im Internet verletzt werden oder wenn Sie Opfer von Cybermobbing werden.
  • Onlineshopping: Die AXA Cyberversicherung sorgt für ein entspanntes Erlebnis beim Onlineshopping und sichert Sie gegen finanzielle Schäden im Zusammenhang mit Einkäufen in unseriösen Onlineshops ab.
  • Datenrettung, Virenentfernung & IT-Assistance: Wir bieten Unterstützung bei der Wiederherstellung Ihrer Daten, der Entfernung von Viren, technischen Defekten und weiteren IT-Support-Leistungen rund um elektronische Geräte wie Computer oder Laptops.

Attraktiver Prämienrabatt

Wählen Sie mehrere Module der AXA Cyberversicherung und profitieren Sie von einem attraktiven Prämienrabatt.

Diese Fälle sind mit der privaten Cyberversicherung gedeckt

Die Cyberversicherung der AXA lässt sich exakt an Ihre Bedürfnisse anpassen: Sie wählen und bezahlen nur die Module, die Sie wirklich brauchen. Phishing, Datenrettung, Cybermobbing: Erfahren Sie jetzt, bei welchen Cyberrisiken wir Ihnen mit umfangreichem Internetrechtsschutz zur Seite stehen.

Fallbeispiele Onlinekonten & Kreditkarten

1. Hackerangriff

Cyberkriminelle haben Oliver Meiers Kreditkarte gehackt und Ferien im Wert von CHF 5000 gebucht.

  • Die AXA-ARAG geht gegen die Täter vor und setzt Ansprüche auf die Wiederherstellung des E-Banking-Accounts durch.
  • Die AXA übernimmt CHF 5000 (abzüglich eines vertraglich vereinbarten Selbstbehalts von mindestens CHF 50).

2. Datenklau

Bei einem grossen Onlinehändler werden fünf Millionen Kundenkonten inklusive E-Mail-Adressen geleakt. Die Täter waren schnell und haben in Carina Maurizios Namen bereits Waren bestellt.

  • Wir informieren Carina, dass ihre E-Mail-Adresse vom Leak betroffen ist, und empfehlen ihr, das Passwort zu ändern. Zudem unterstützen wir sie in der Kommunikation mit dem Onlinehändler bei der Stornierung der Bestellung.
  • Die AXA-ARAG unterstützt Carina bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Tätern sowie gegenüber dem Onlinehändler.
  • Die AXA übernimmt den restlichen Geldschaden (abzüglich eines vertraglich vereinbarten Selbstbehalts von mindestens CHF 50).

3. ID im Darknet angeboten

Mark Bändli hat in den letzten Jahren mehrmals einen Scan seiner Identitätskarte per E-Mail verschickt, zum Beispiel, um einen Strafregisterausweis zu beantragen. Jetzt wurde sein E-Mail-Konto gehackt. Seine ID wurde daraufhin im Darknet zum Verkauf angeboten, wo in Marks Namen mit Hinterlegung seiner ID ein Geschäft abgeschlossen wurde – für das er nun aufkommen muss.

  • Wir informieren Mark, dass sein E-Mail-Konto gehackt wurde und empfehlen ihm, das Passwort zu ändern.
  • Die AXA-ARAG unterstützt ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber den Tätern.
  • Die AXA übernimmt die Kosten für das Geschäft, das in Marks Namen abgeschlossen wurde (abzüglich eines vertraglich vereinbarten Selbstbehalts von mindestens CHF 50).

Fallbeispiele Onlinemobbing & Urheberrechte

1. Urheberrechtsverletzung

An einem Stadtfest werden Peter und Tobias in ausgelassener Stimmung und mit einem Bier in der Hand fotografiert. Dieses Bild wird ohne Einverständnis für einen Artikel in einem Onlinemagazin verwendet, in dem es um den übermässigen Alkoholkonsum junger Menschen geht. Nachdem Kollegen Peter und Tobias auf den Artikel aufmerksam gemacht haben, wollen die zwei Männer, dass das Foto im Onlineartikel gelöscht wird.

  • Wir fordern das Onlinemagazin auf, das Foto aus dem Artikel zu löschen. Das Onlinemagazin kommt dieser Aufforderung nicht nach.
  • Internetrechtsschutz: Die AXA-ARAG unternimmt rechtliche Schritte gegen das Onlinemagazin.

2. Cybermobbing

Anouk Berger wird aufgrund ihres Aussehens auf einer Social-Media-Plattform gemobbt: Mehrere User schreiben unter ein Bild der Studentin beleidigende, persönlichkeitsverletzende Kommentare.

  • Wir informieren Anouk über die Hasskommentare.
  • Die junge Frau entscheidet sich, gegen die Kommentare vorzugehen. Wir mahnen die Personen ab, die eine Beleidigung unter dem Post hinterlassen haben und fordern sie auf, die Kommentare zu löschen.
  • Da die Kommentare nicht gelöscht werden, geht die AXA-ARAG rechtlich gegen die Cybermobber vor.
  • Anouk belasten die persönlichkeitsverletzenden Kommentare sehr. Wir ermöglichen ihr eine telefonische psychologische Erstbetreuung durch eine Expertin bzw. einen Experten.

Fallbeispiele Onlineshopping

1. Umtausch 

Anna Bertschinger bestellt eine PlayStation 4, erhält jedoch eine PlayStation 3. Der Onlinehändler verweigert den Umtausch und behauptet, die richtige Spielkonsole geliefert zu haben.

  • Anna meldet das Problem zunächst Silenccio. Der Onlinedienst setzt sich im Namen der Kundin mit dem Shop in Verbindung, um das Problem zu lösen, ohne dass es zum Rechtsfall kommt. Der Verkäufer reagiert jedoch nicht.
  • Die AXA-ARAG geht rechtlich gegen den Verkäufer vor und versucht, Annas Ansprüche durchzusetzen. Der Onlineverkäufer ist jedoch nicht mehr auffindbar – Anna wurde offensichtlich Opfer eines Fake Shops.
  • Die AXA erstattet Anna die Kosten für die falsche Konsole  (abzüglich eines vertraglich vereinbarten Selbstbehalts von mindestens CHF 50).

2. Monitoring

Cédric Müller sucht im Internet nach einem ganz bestimmten Paar Sneaker.

  • Die Präventionsservices erkennen eine als nicht sicher eingestufte Webseite. Wir empfehlen Cédric, nichts auf dieser zu bestellen.
  • Cédric verlässt die Webseite und bestellt die Sneakers auf einer als sicher eingestuften Seite.

Fallbeispiel Datenrettung, Virenentfernung & IT-Assistance

Virenbefall

Sabine Meiers Computer wird durch einen Virenbefall beschädigt, wodurch ihre Daten und das E-Mail Programm gelöscht werden.

Die AXA übernimmt die Kosten für einen Experten, der

  • den Virus entfernt.
  • die Daten wiederherstellt,
  • das E-Mail-Programm wieder einrichtet,
  • und Sabine Hilfe bei der Sicherung von Daten bietet.

FAQ Cyberversicherung

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