Jetzt von CHF 30 Rabatt profitieren – bis am 31. August 2023
Kaufberatung: 052 244 86 12
Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung im Leben jeder Schweizerin und jedes Schweizers. Sie bewahrt Sie und Ihre Lieben vor hohen Kosten, wenn Sie versehentlich Dritte oder deren Eigentum beschädigen – sei es, weil Ihr Hund ein Andenken auf dem Hotelteppich oder Ihr Parfümflakon einen Sprung im Lavabo Ihrer Mietwohnung hinterlässt.
Rechtlich sind Sie in solch einer Situation dazu verpflichtet, für die beschädigten Gegenstände und Personen zu bezahlen. Im besten Fall sind das nur wenige Franken für die Reinigung, im schlimmeren mehrere Tausend für den Ersatz der Sachen.
Deutlich teurer wird es, wenn Sie für einen Personenschaden verantwortlich sind: Etwa weil Sie beim Skifahren jemanden versehentlich schwer verletzen und nun für die Heilungs-, Therapie- und auch die Lohnausfallkosten aufkommen müssen. Die Privathaftpflicht bietet Versicherungsschutz für all diese Eventualitäten und kümmert sich auch um die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Ihnen gegenüber.
Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung profitieren Kundinnen und Kunden von einem Einmalrabatt von CHF 30. Gleiches gilt für die Hausrat- und die Cyberversicherung. Schliessen Sie jetzt Privathaftpflicht-, Hausrat- und Cyberversicherung bei der AXA ab und sparen Sie bis zu CHF 90.
Prämie für Kombiversicherung (Hausrat und Privathaftpflicht) berechnen
Gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht von Privatpersonen aus Alltagsrisiken. Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin Dritte unabsichtlich verletzt, deren Besitz beschädigt, zerstört oder verliert, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten, sei es für die Reparatur oder den Ersatz von Sachen oder für ärztliche Behandlungen nach einem Personenschaden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
Die private Haftpflichtversicherung der AXA ist nach dem Baukastensystem aufgebaut. Sie entscheiden selbst, ob die Grunddeckung für Sie ausreicht oder ob Sie sich mit unseren leistungsstarken Zusatzdeckungen und Services finanziell noch besser absichern wollen – das ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie in Ihrer Freizeit gerne auf die Jagd gehen oder oft im Pferdesattel unterwegs sind. In der Grunddeckung sind folgende Leistungen automatisch mitversichert:
Ganz gleich ob Partnerschaft, WG oder Grossfamilie – alle Personen, die mit dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin dauerhaft im gleichen Haushalt leben und eine häusliche Gemeinschaft bilden, sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Achten Sie darauf, dass alle Personen in der Police aufgeführt sind.
Eltern haften bekanntlich für ihre minderjährigen Kinder. Wenn die Kleinen das Treppenhaus mit Wandgemälden verschönern oder im Laden unabsichtlich eine Produktpräsentation umstossen, ist das unangenehm, aber grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt auch für Situationen, in denen Gotte, Götti oder die Grosseltern auf die Kinder aufpassen.
Ein durch Sie verursachter Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann schnell ins Geld gehen. Fällt er höher als Ihre Versicherungssumme aus, bedeutet das im schlimmsten Fall, dass Sie gemäss der gesetzlichen Privathaftpflicht für den Rest selbst aufkommen müssen. Um das zu vermeiden, beträgt die Minimaldeckung der AXA 5 Millionen Franken – noch sicherer ist es jedoch, Sie wählen gleich 10 oder 20 Millionen.
Grunddeckung:
Zusatzbausteine
Im Mietverhältnis verlangt der Vermieter oder die Vermieterin in vielen Fällen den Ersatz des Schlosses bei Verlust der Hausschlüssel. Sofern gerechtfertigt, ist das Auswechseln über die Zusatzdeckung «Schlüsselverlust und Schlüsseldienst» versichert.
Ja, vorausgesetzt, es hat eine Tretunterstützung bis max. 25 km/h und eine Motorenleistung bis 500 Watt. Dann gilt es als normales Fahrrad. E-Bikes mit einer höheren Motorenleistung gelten als Motorfahrräder (Mofas) und müssen mit einem Kontrollschild versehen werden.
Die Privathaftpflichtversicherung der AXA deckt Schäden, die über die gesetzliche Versicherung hinausgehen, bis zur gewählten Versicherungssumme.
Ja. Alle in der Police aufgeführten Personen, die dauerhaft im gleichen Haushalt wohnen, sind versichert.
Nein, da Sie im gleichen Haushalt wohnen, ist dieser Schaden ausgeschlossen. Wenn Ihr Mitbewohner jedoch über eine Hausratversicherung der AXA mit der Rundumschutz-Deckung für Smartphones, Tablets und Unterhaltungselektronik verfügt, ist der Rechner darüber versichert.
Sichert Sie gegen das Risiko des hohen Selbstbehalts ab, wenn Sie oft Mietwagen oder Carsharing nutzen.
Wer trägt die Kosten, wenn durch unsorgfältige Behandlung oder ein Missgeschick Schäden entstehen?
In den meisten Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden. Doch es hilft, den Begriff «Zeitwert» zu kennen, um keine vorschnellen Versprechungen zu machen.
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