Das Wichtigste in Kürze
- Zusatzdeckung der Privathaftpflicht: Wählen Sie die Fremdlenkerversicherung als Zusatzdeckung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
- Sichert Sie bei Schäden ab, die Sie mit fremden Autos verursachen: Wenn Sie als Lenkerin oder Lenker am Auto von Bekannten einen Schaden verursachen, unterstützt Sie die AXA.
- Schnelle Hilfe im Schadenfall: Sie können sich darauf verlassen, dass die AXA Ihnen im Schadenfall rasch und unkompliziert weiterhilft.
Fremdlenkerversicherung: Was ist das und was deckt sie ab?
Diese Zusatzdeckung schützt Sie, wenn Sie gelegentlich Autos fahren, die nicht auf Sie eingelöst sind. Passiert ein Unfall, entstehen für die Halterin oder den Halter oft hohe Kosten – selbst wenn das Auto korrekt versichert ist. Hier setzt die Fremdlenkerversicherung an: Sie übernimmt die finanziellen Folgen und sorgt dafür, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter nicht belastet wird.
Die Deckung der Fremdlenkerversicherung umfasst
- Kaskoschäden: Schäden am Fahrzeug selbst, z. B. durch eine Kollision (ausser das geliehene Auto ist vollkaskoversichert)
- Selbstbehalt: Den Selbstbehalt, den viele Kaskoversicherungen im Schadenfall fordern
- Bonusverlust: Die Mehrkosten, falls die Halterin oder der Halter durch Ihren Unfall im Bonus-Malus-System zurückgestuft wird
Wer braucht eine Fremdlenkerversicherung für Autos?
Die Fremdlenkerversicherung lohnt sich, wenn Sie gelegentlich mit Autos unterwegs sind, die einer Person ausserhalb Ihres Haushalts gehören. Diese Zusatzdeckung schützt Sie als Fahrerin oder Fahrer und entlastet gleichzeitig die Halterin oder den Halter, weil Kaskoschäden, Bonusverluste und Selbstbehalte von der AXA übernommen werden. Wenn Sie ein Auto aber dauerhaft teilen, gilt die Versicherung nicht.
- Freundinnen und Bekannte: Wenn Sie sich in Ihrem Freundeskreis hin und wieder ein Auto ausleihen, fahren Sie mit der Fremdlenkerversicherung sorgenfrei.
- Familienmitglieder ausserhalb des Haushalts: Wenn Sie das Auto Ihrer Geschwister oder Eltern nutzen, die nicht mit Ihnen zusammenwohnen, sind Sie dank der Fremdlenkerversicherung geschützt.
- Gelegenheitssituationen: Ferien, Umzüge oder Wochenendausflüge sind klassische Beispiele aus dem Alltag, bei denen die Gefahr eines Unfalls mit einem fremdem Auto besteht.
- Junglenkerinnen und Junglenker: Wer noch kein eigenes Fahrzeug besitzt, fährt oft mit Autos von Bekannten oder Verwandten (ausserhalb des eigenen Haushalts) und profitiert besonders von der Fremdlenkerversicherung.
Bin ich versichert, wenn ich mit einem fremden Auto fahre?
Grundsätzlich sind Sie mitversichert, wenn Sie ein fremdes Auto fahren. Denn jedes Motorfahrzeug in der Schweiz verfügt über eine obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt. Doch wenn bei einem Unfall das gelenkte Fahrzeug einen Schaden erleidet, trägt die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die finanziellen Folgen: Bonusverluste, höhere Prämien oder allfällige Selbstbehalte in der Kaskoversicherung. Genau hier setzt die Fremdlenkerversicherung für Autos an. Sie übernimmt solche Kosten für Sie, wenn Sie das Auto einer anderen Person nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Fremdlenkerversicherung auch im Ausland?
Die Fremdlenkerversicherung schützt Sie auch, wenn Sie mit einem fremden Auto über die Schweizer Grenze fahren. Der Schutz gilt für alle Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen – unabhängig davon, ob es sich um einen Personenwagen, Lieferwagen oder Wohnwagen handelt.
Sind Mietwagen in der Fremdlenkerversicherung auch versichert?
Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge sind nicht in der Fremdlenkerversicherung eingeschlossen. Für diese Fälle bietet die AXA eine separate Lösung an: die Carsharing- und Mietwagenversicherung. Wer regelmässig Mietfahrzeuge oder Carsharing-Angebote nutzt, sollte diese Zusatzdeckung in Betracht ziehen.
Sind Wohnwagen auch mit der Fremdlenkerversicherung abgesichert?
Ja. Die Fremdlenkerversicherung gilt für alle Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Damit sind auch Wohnwagen eingeschlossen. Wenn Sie also den Wohnwagen von Bekannten ausleihen und es kommt zu einem Schaden, übernimmt Ihre Fremdlenkerversicherung den Bonusverlust und allfällige Kasko-Selbstbehalte.
Greift die Fremdlenkerversicherung auch, wenn das fremde Fahrzeug vollkaskoversichert ist?
Ja. Die Fremdlenkerversicherung übernimmt in diesem Fall den Bonusverlust sowie allfällige Selbstbehalte aus der Kaskoversicherung.