Unsere Zinssätze richten sich nach den Veränderungen des Schweizer Geld- und Kapitalmarkts. Ihre Zinskosten werden bei Vertragsabschluss Ihrer Hypothek fixiert. Auch die Bonität oder die Qualität der Deckung spielen dabei eine Rolle.
Dabei können Sie bei der AXA Ihre Zinsen bequem vierteljährlich bezahlen. Jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
Der Minimalbetrag für die gesamte Hypothek eines Objekts liegt bei der AXA bei CHF 400'000. Unsere Zinssätze gelten für eine erstklassige Kundenbonität und eine tiefe Belehnung der Liegenschaft. Je nach Objektart, Standort der Liegenschaft und Auszahlungszeitpunkt können die Zinssätze variieren.
Die Geldmarkthypothek basiert auf dem SARON Compounded (3 Monate), hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren und kann jeweils per Quartalsende in eine Festhypothek umgewandelt werden. Die Mindestmarge beträgt 0.80 % p.a.
Die AXA unterstützt Ihre Bemühungen für eine nachhaltige Zukunft. Ob bei einem Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien, einer effizienteren Wärmedämmung, der Installation einer Photovoltaikanlage oder anderen Investitionen zur Reduktion des CO₂-Ausstosses – wir fördern Ihr Vorhaben mit einem Rabatt:
Sie besitzen bereits ein Eigenheim mit einer energetisch optimierten Gebäudehülle, setzen bei der Wärmegewinnung auf erneuerbare Energien und möchten Ihre Finanzierung zu uns transferieren? Auch Ihnen gewähren wir den Nachhaltigkeitsrabatt.
Melden Sie sich bei uns. Gerne beraten wir Sie persönlich und zeigen Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf.
Sind Sie unsicher, ob Sie sich Ihre Hypothek leisten und die Kosten für Ihr Traumhaus langfristig tragen können? Mit unserem Beispiel können Sie Ihren finanziellen Spielraum präzise einschätzen und sehen, ob Sie sich Ihre Immobilie auch leisten können.
* Kalkulatorischer Zinssatz: Mit diesem fiktiven Zinssatz prüft die Kreditgeberin, ob Sie die Hypothek auch noch finanzieren können, falls die Zinsen stark steigen sollten.
** Amortisation: Die aufgenommene Hypothek wird quartalsweise in gleichbleibenden Beträgen zurückgezahlt. Für die 2. Hypothek gilt eine Amortisationspflicht: Sie muss innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bis zum 60. Lebensjahr amortisiert sein.
*** Nebenkosten: Als Faustregel gilt: 1 Prozent vom Liegenschaftswert sollte jährlich für anfallende Unterhalts- und Nebenkosten zurückgelegt werden.
**** Beispielzinssatz: Abhängig vom aktuellen Zinssatz der Kreditgeberin und der Laufzeit einer Hypothek. Im Beispiel haben wir der Einfachheit halber mit einem Zinssatz von 3 Prozent gerechnet.
Die AXA arbeitet mit der 20:80-Regel: Dabei sollten Sie mindestens 20 Prozent des Kaufpreises Ihres Eigenheims selbst investieren. Maximal 80 Prozent finanzieren Sie mit Fremdkapital (1. und 2. Hypothek). Je höher Ihr Eigenkapitalanteil ausfällt, desto tiefer ist Ihre Zinsbelastung.
Bei einer Finanzierung durch die AXA müssen Sie mindestens 20 Prozent des Kaufpreises der Liegenschaft aus Eigenmitteln erbringen, die nicht aus einem Vorbezug aus der 2. Säule oder weiteren Darlehen stammen. Eine Verpfändung von Geldern aus der 2. Säule ist ausgeschlossen.
Normalerweise zahlen Sie die Hypothek in Form von zwei unterschiedlichen Hypotheken zurück:
Die laufenden Ausgaben für Ihr Eigenheim sollten ein Drittel Ihres jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Dazu zählen die Zinsen für die 1. und 2. Hypothek, die Nebenkosten sowie die Amortisation der 2. Hypothek.
Die AXA gewährt – wie viele Banken auch – Hypotheken für Hauptwohnsitze von Eigentümerinnen oder Eigentümern (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit breitem Markt und guter Wiederverkäuflichkeit).
Der Minimalbetrag für Hypotheken beträgt CHF 400'000.