Nein, die meisten Gebäude der Schweiz sind nicht oder nur mangelhaft gegen die Folgen von Erdbeben versichert. Mit dem Zusatz «Erdbebenversicherung» versichern Sie Ihr Gebäude dagegen.
In den meisten Kantonen ist für Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und das Wallis – dort können Sie sich freiwillig versichern. Nur in folgenden Kantonen können Sie Ihre Versicherung frei wählen:
In den restlichen 19 Kantonen müssen Sie sich bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung versichern.
Nein, Schäden aus kleineren Sanierungen und Reparaturen bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.– sind bei der AXA in der Gebäudesachversicherung integriert.
Ja, mit der Zusatzversicherung «Ausfall der Gebäudetechnik» versichern Sie Ihre haustechnischen Anlagen gegen Zerstörung und Beschädigung.
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