Schützen Sie sich vor finanziellen Gebäuderisiken mit den verschiedenen Versicherungsangeboten der AXA. Ob bei Feuer, Wasser, Erdbeben oder Einbrüchen: Stellen Sie sich Ihre optimale Gebäudeversicherung aus den Bausteinen der AXA zusammen.
In einer Gebäudesachversicherung sind mehrere Versicherungsbausteine enthalten. Wählen Sie die passenden für Ihr Eigentum aus:
Im Gesetz ist klar festgelegt, wann Sie als Haus- und Grundeigentümer in Schadenfällen haftbar werden. Solche Schäden entstehen meist aufgrund baulicher Mängel oder ungenügenden Unterhalts. Wenn Sie z. B. vergessen, den vereisten Vorplatz zu salzen, dann sind Sie im Schadenfall haftbar. Die Haftpflichtversicherung der AXA kommt bei solchen Schadenersatzforderungen durch Dritte auf und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Nein, die meisten Gebäude der Schweiz sind nicht oder nur mangelhaft gegen die Folgen von Erdbeben versichert. Mit dem Zusatz «Erdbebenversicherung» versichern Sie Ihr Gebäude dagegen.
In den meisten Kantonen ist für Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und das Wallis – dort können Sie sich freiwillig versichern. Nur in folgenden Kantonen können Sie Ihre Versicherung frei wählen:
In den restlichen 19 Kantonen müssen Sie sich bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung versichern.
Nein, Schäden aus kleineren Sanierungen und Reparaturen bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.– sind bei der AXA in der Gebäudesachversicherung integriert.
Ja, mit der Zusatzversicherung «Ausfall der Gebäudetechnik» versichern Sie Ihre haustechnischen Anlagen gegen Zerstörung und Beschädigung.
Nein, selbstbewohnte Ein- oder Mehrfamilienhäuser bis maximal drei Wohnungen sind über die Privathaftpflichtversicherung der AXA gedeckt. Bei vermieteten Objekten, Stockwerkeigentum und gewerblicher Nutzung ist hingegen eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Nein, die Versicherung geht direkt auf den neuen Eigentümer über. Innerhalb von 30 Tagen nach Eigentümerwechsel kann er die Übernahme des Vertrages ablehnen. Deshalb ist es wichtig, den Käufer über den bestehenden Vertrag zu informieren. Auf Wunsch kontaktiert Ihr AXA Berater den neuen Eigentümer.
Nein, eine allfällige Prämienrückzahlung wird dem neuen Eigentümer gutgeschrieben. Übernimmt der neue Eigentümer die Versicherung nicht, zahlt Ihnen die AXA die Restprämie zurück.
Wir verwenden Cookies und Analyse-Tools, um das Nutzungserlebnis für Sie zu verbessern, die Werbung von AXA und ihren Werbepartnerfirmen zu personalisieren sowie Social-Media-Funktionen bereitzustellen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen bei Verwendung von Internet Explorer 11 leider nicht über unser Cookie-Präferenz-Center ändern. Möchten Sie Ihre Einstellungen anpassen, nutzen Sie bitte einen aktuellen Browser. Durch die Nutzung unserer Internetseite mit diesem Browser stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.