Schützen Sie sich vor finanziellen Gebäuderisiken mit den verschiedenen Versicherungsangeboten der AXA. Ob bei Feuer, Wasser, Erdbeben oder Einbrüchen: Stellen Sie sich Ihre optimale Gebäudeversicherung aus den Bausteinen der AXA zusammen.
Schützen Sie sich vor finanziellen Gebäuderisiken mit den flexiblen Angeboten der AXA. Stellen Sie sich Ihre optimale Gebäudeversicherung für Ihre Bedürfnisse zusammen.
Feuer- und Elementarschäden
In fast allen Kantonen der Schweiz sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Haus gegen Feuer- und Elementarschäden, wie z. B. Hochwasser, Hagel oder Steinschlag, zu versichern. In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden können Sie diese Versicherung über die AXA abschliessen. In den restlichen Kantonen sind Sie verpflichtet, Ihre Immobilie bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer oder Elementarereignisse zu versichern. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Im Gesetz ist klar festgelegt, wann Sie als Haus- und Grundeigentümerin oder Haus- und Grundeigentümer in Schadenfällen haftbar werden. Solche Schäden entstehen meist aufgrund baulicher Mängel oder ungenügenden Unterhalts. Wenn Sie z. B. vergessen, den vereisten Vorplatz zu salzen, sind Sie im Schadenfall haftbar.
Die Haftpflichtversicherung der AXA kommt bei solchen Schadenersatzforderungen durch Dritte auf und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In vielen Fällen erübrigt sich der Abschluss einer separaten Gebäudehaftpflichtversicherung, weil bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht. So bietet die Privathaftpflichtversicherung der AXA u. a. Versicherungsschutz für selbstbewohnte Liegenschaften mit höchstens drei Wohnungen. Da der Versicherungsschutz von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausgestaltet sein kann, muss die Notwendigkeit einer Gebäudehaftpflichtversicherung individuell geprüft werden.
Herr Meier stellt nach dem Abwasch fest, dass Wasser aus dem Siphon tropft und Teile der Einbauküche bereits aufgequollen sind.
Gebäudeeigentümerin Frau Müller bemerkte, dass sich der Parkettboden wölbt. Nach Kontrolle durch einen Partner der AXA wurde als Ursache ein undichtes Ventil an der Bodenheizung ausgemacht.
Bei Familie Kurt ist die Badezimmerwand feucht, Platten lösen sich von der Wand und an der Kellerdecke hat es einen grossen Wasserfleck. Es wird eine undichte Leitung in der Wand entdeckt.
Nein, die meisten Gebäude der Schweiz sind nicht oder nur mangelhaft gegen die Folgen von Erdbeben versichert. Mit dem Zusatz «Erdbebenversicherung» versichern Sie Ihr Gebäude dagegen.
In den meisten Kantonen ist für Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und das Wallis – dort können Sie sich freiwillig versichern. Nur in folgenden Kantonen können Sie Ihre Versicherung frei wählen:
In den restlichen 19 Kantonen müssen Sie sich bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung versichern.
Nein, Schäden aus kleineren Sanierungen und Reparaturen bis zu einer Bausumme von CHF 100'000.– sind bei der AXA in der Gebäudesachversicherung integriert.
Ja, mit der Zusatzversicherung «Ausfall der Gebäudetechnik» versichern Sie Ihre haustechnischen Anlagen gegen Zerstörung und Beschädigung.
Nein, selbstbewohnte Ein- oder Mehrfamilienhäuser bis maximal drei Wohnungen sind über die Privathaftpflichtversicherung der AXA gedeckt. Bei vermieteten Objekten, Stockwerkeigentum und gewerblicher Nutzung ist hingegen eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Nein, die Versicherung geht direkt auf den neuen Eigentümer über. Innerhalb von 30 Tagen nach Eigentümerwechsel kann er die Übernahme des Vertrages ablehnen. Deshalb ist es wichtig, den Käufer über den bestehenden Vertrag zu informieren. Auf Wunsch kontaktiert Ihr AXA Berater den neuen Eigentümer.
Nein, eine allfällige Prämienrückzahlung wird dem neuen Eigentümer gutgeschrieben. Übernimmt der neue Eigentümer die Versicherung nicht, zahlt Ihnen die AXA die Restprämie zurück.