Berufliche Vorsorge (2. Säule) Meine Pensionskasse
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber hat Ihre berufliche Vorsorge bei der AXA abgeschlossen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Pensionskasse.
Willkommen auf der Informationsseite zur Pensionskasse bei der AXA. Hier finden Sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die AXA betreut acht verschiedene Pensionskassen (Stiftungen) in der beruflichen Vorsorge. Auf Ihrem Pensionskassenausweis auf myAXA finden Sie den Namen Ihrer Pensionskasse (Stiftung). Aktuelle Meldungen, Kennzahlen und Performancedaten sowie nützliche Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Website Ihrer Stiftung.
Das Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ist das Guthaben, das Sie laufend in der 2. Säule aufbauen. Ihr vorhandenes Altersguthaben setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
Massgebend für die Höhe Ihres obligatorischen Altersguthabens sind ausschliesslich die Altersgutschriften und Einlagen gemäss den Mindestvorschriften des BVG sowie deren Verzinsung. Für die Verzinsung gilt der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz.
Die Altersgutschriften dienen dem Aufbau von Altersguthaben. Sie setzen sich zusammen aus den Sparbeiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Die Höhe der Altersgutschriften ist im Vorsorgereglement jeder Vorsorgeeinrichtung festgelegt und berechnet sich grundsätzlich prozentual anhand des versicherten Lohns. Gemäss BVG kommen folgende Prozentsätze zur Anwendung:
Die Angleichung des Referenzalters (früher: Rentenalter) auf 65 Jahre bedeutet, dass dieses Alter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wird. Die Anhebung erfolgt ab dem 01. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Frauen mit Jahrgang 1960 oder älter sind von der Anhebung nicht betroffen. Das bedeutet, dass eine Frau mit Jahrgang 1962 im Jahr 2026 pensioniert wird und ein Referenzalter von 64 Jahren und 6 Monaten hat.
Das Alterskapital entspricht dem Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung. Ihr voraussichtliches Alterskapital finden Sie in Ihrem persönlichen Ausweis (Pensionskassenausweis). Der Betrag ergibt sich aus der Hochrechnung des vorhandenen Altersguthabens auf der Basis Ihres aktuell versicherten Lohns, der reglementarischen Altersgutschriften und der aktuell garantierten Zinssätze.
Die jährliche Altersrente berechnen Sie, indem Sie das Altersguthaben bei Erreichen der Pensionierung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz multiplizieren.
Arbeiten Sie bei mehreren Arbeitgebenden und erreichen pro Arbeitsverhältnis keinen Mindestjahreslohn gemäss BVG, haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Vorsorgeeinrichtung einer oder eines Ihrer Arbeitgebenden versichern zu lassen. Ist dies nicht möglich, können Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.
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Haben Sie Fragen zu Ihrer Pensionskasse (Stiftung)? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage Ihre Versichertennummer und/oder Ihre Vertrags-Nr. an. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis. Ihren Pensionskassenausweis finden Sie jederzeit digital auf myAXA unter «Dokumente».
Contact Center für Anliegen zur Pensionskasse (Stiftung):
Tel.: 0800 809 810
E-Mail: services.bvg@axa.ch
Mehr Zeit für Reisen, neue Hobbys und Sport, Enkelkinder und Freundschaften und, und, und. Mit der Pensionierung beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten.
Als versicherte Person einer AXA Pensionskasse können Sie unser digitales Vorsorgeportal auf myAXA kostenlos nutzen. Die Onlineplattform hilft, jederzeit den Überblick über die eigene Vorsorge zu behalten.
Mit einer freiwilligen Einzahlung in die gebundene Vorsorge 3a oder die freie Vorsorge 3b lassen sich Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule weitgehend schliessen.