Herzlich willkommen auf der Informationsseite zur Pensionskasse der AXA für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier finden Sie Ihren direkten Zugang zum Vorsorgeportal auf myAXA, dem Portal für Ihre 2. Säule bei der AXA, unseren praktischen Formularservice sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur beruflichen Vorsorge (2. Säule):
Möchten Sie einen Einkauf in die Pensionskasse beantragen? Hintergrundinformationen rund um die berufliche Vorsorge nachlesen? Oder wechseln Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber und damit auch die Pensionskasse?
Ada, unsere digitale Assistentin, hilft Ihnen dabei, rasch die relevanten Formulare und Dokumente zu finden. Sie brauchen dazu nur den Onlinezugang zum Vorsorgeportal und Ihre Vertragsnummer. Haben Sie beides nicht zur Hand, unterstützt Ada Sie auch dabei.
Sind Sie bei der AXA oder einer anderen Pensionskasse gemeldet und wechseln nun Ihren Arbeitsplatz? Oder gibt es andere Gründe, aus denen Sie Ihre bisherige Pensionskasse verlassen möchten, zum Beispiel die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit? Dann sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
Zusätzlich sollten Sie Folgendes beachten:
Der Pensionskassenausweis enthält Informationen zur Höhe Ihrer zukünftigen Rente und zu Ihrer Absicherung, beispielsweise bei Erwerbsunfähigkeit. Beim schnellen Auffinden der für Sie relevanten Informationen hilft unsere praktische Lesehilfe:
Mehr Zeit für Reisen, neue Hobbys und Sport, Enkelkinder und Freundschaften, und, und, und. Mit dem Pensionsalter beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten. Viel Grund zur Vorfreude also! Zugleich sollten Sie es auf keinen Fall verpassen, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre finanziellen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Lesen Sie mehr zum Thema Pensionierung planen.
Das Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ist das Guthaben, das Sie laufend in der 2. Säule aufbauen. Ihr vorhandenes Altersguthaben setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
Massgebend für die Höhe Ihres obligatorischen Altersguthabens sind ausschliesslich die Altersgutschriften und Einlagen gemäss den Mindestvorschriften des BVG sowie deren Verzinsung. Für die Verzinsung gilt der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz.
Die Altersgutschriften dienen dem Aufbau von Altersguthaben. Sie setzen sich zusammen aus den Sparbeiträgen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Die Höhe der Altersgutschriften ist im Vorsorgereglement jeder Vorsorgeeinrichtung festgelegt und berechnet sich grundsätzlich prozentual anhand des versicherten Lohns. Gemäss BVG kommen folgende Prozentsätze zur Anwendung:
Lebensalter Prozentsatz
Frau/Mann
25–34 7 %
35–44 10 %
45–54 15 %
55–64/65 18 %
Das Alterskapital entspricht dem Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung. Ihr voraussichtliches Alterskapital finden Sie in Ihrem persönlichen Ausweis (Pensionskassenausweis). Der Betrag ergibt sich aus der Hochrechnung des vorhandenen Altersguthabens auf der Basis Ihres aktuell versicherten Lohns, der reglementarischen Altersgutschriften und der aktuell garantierten Zinssätze.
Die jährliche Altersrente errechnen Sie, indem Sie das Altersguthaben bei Erreichen der Pensionierung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz multiplizieren.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Vorsorgeberatung? Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da.
Das Vorsorgesystem mit seinen drei Säulen hat zum Ziel, die Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall finanziell abzusichern.
Mit einer freiwilligen Einzahlung in die gebundene Vorsorge 3a oder die freie Vorsorge 3b lassen sich Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule weitgehend schliessen.
Wer zuverlässig und langfristig Kapital für das Alter sparen möchte, fährt mit dem gezielten Investment in diversifizierten Aktien am besten.
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