Altersvorsorge Pensionierung planen

Rückt Ihr dritter Lebensabschnitt langsam näher? Egal, ob Sie an Frühpensionierung, reguläre Pension oder längeres Arbeiten denken: Vorsorge will gut geplant sein.

Mit dem Pensionsalter beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten. «Endlich mehr Freiraum!» Für Ferien und Reisen, Hobby und Sport, Enkelkinder und Freundschaften, und, und, und. Viel Grund zur Vorfreude also! Zugleich sollten Sie es auf keinen Fall verpassen, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dank einer sorgfältigen Planung Ihrer finanziellen Vorsorge können Sie sich auf die Zeit nach der Pensionierung unbeschwert freuen.

Gut vorbereitet in Pension gehen

Wir empfehlen Ihnen, sich ab 50 aktiv mit dem Thema Pensionierung und Vorsorge auseinanderzusetzen. So haben Sie genügend Zeit für Ihre Planung und die damit verbundenen wichtigsten Schritte: 

  • Anfang 50 empfiehlt es sich, bereits einmal das Pensionskassenreglement zu studieren und sich generell zu informieren. Zum Beispiel ab wann Ihre Pensionskasse eine Frühpensionierung vorsieht oder ob eine Teilpensionierung möglich ist. So verschaffen Sie sich einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.
  • Mitte 50 sollten Sie sich Gedanken machen, wann der richtige Zeitpunkt für Ihre Pensionierung ist: Was spricht für eine vorzeitige, was für eine aufgeschobene oder ordentliche Pensionierung? Überlegen Sie sich auch, ob Sie von einem Tag auf den anderen zu 100% pensioniert werden möchten oder lieber in mehreren Schritten. Beachten Sie: Die gleitende Pensionierung beziehungsweise Teilpensionierung ist nur bei Pensionskassen möglich, bei der AHV nicht. 
  • Um die 60 steht die Entscheidung an, wie Sie das in der Pensionskasse angesparte Vorsorgeguthaben beziehen möchten: als Rente, als Kapital oder teils, teils? Die Antwort hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Einen Leitfaden finden Sie in diesem Blogpost. Achtung: Für den Kapitalbezug gilt je nach Pensionskasse eine Anmeldefrist von bis zu drei Jahren.

Was bekomme ich, wenn ich pensioniert bin?

Nach der Pensionierung kommen Ihre Einnahmen aus mehreren Quellen:

  • AHV-Rente – max. CHF 2450 für Einzelpersonen / CHF 3675 für Paare (Stand 2023)
    • nur bei voller Anzahl Beitragsjahre (lückenlos ab dem 21. Lebensjahr bis zum ordentlichen Rentenalter) und
    • durchschnittlichem Jahreseinkommen von mind. CHF 88'200 (Stand 2023)
    • Erziehungsgutschriften/Betreuungsgutschriften erhöhen das durchschnittliche Erwerbseinkommen
  • BVG-Rente oder -Kapital, je nach Pensionskassenguthaben
  • eventuell angespartes Kapital aus der 3. Säule (3a und/oder 3b)
  • eventuell Sozialleistungen/Taggelder
  • eventuell Erwerbseinkommen aus (Teilzeit-)Beschäftigung
  • eventuell Einkommen aus Vermögen und Vermietung

Frühpensionierung planen – was gibt es zu beachten?

Möchten Sie früher in Pension gehen, bedeutet dies deutlich geringere Renten. Die AHV lässt eine Frühpensionierung ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter zu. Dabei wird Ihre Rente um 6,8% beziehungsweise 13,6% gekürzt. Zudem bezahlen Sie während dieser Zeit weiterhin die AHV-Mindestbeiträge. Einige Pensionskassen erlauben Frühpensionierungen bereits ab dem 58. Lebensjahr. Für jedes vorbezogene Jahr sinkt Ihre Rente um 5% bis 8%.

Steuern optimieren bei der Pensionierung 

Es ist entscheidend, wann und wie Sie sich Ihr Guthaben aus der Pensionskasse oder das Geld Ihrer 3a-Lösungen auszahlen lassen. Denn je nach Zeitpunkt und Höhe des Betrags variiert die steuerliche Belastung stark. Beziehen Sie etwa Ihr BVG-Guthaben aus der 2. Säule gestaffelt über längere Zeit, sparen Sie leicht einige tausend Franken Steuern. Möglich ist der Bezug ab fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter. Nach demselben Prinzip lässt sich auch Geld aus der 3. Säule über mehrere Steuerperioden liquidieren.

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Häufig gestellte Fragen

  • Welche AHV-Rente kann ich im Ruhestand erwarten?

    Die minimale und maximale Altersrente für Einzelpersonen und Ehepaare kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Welche Altersrente Sie erhalten, hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen ab sowie davon, ob Sie ab dem 21. Lebensjahr bis zur ordentlichen Pensionierung lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben. Auch der aktuelle gesetzliche Umwandlungssatz spielt eine Rolle. Da die individuelle Berechnung kompliziert ist, können Sie ab Alter 40 alle fünf Jahre direkt bei der AHV eine kostenlose Rentenvorausberechnung beantragen. Zur groben Einschätzung Ihrer künftigen Altersrente genügt die Online Rentenschätzung

  • Was ist eine Vorsorgelücke und wie kann ich sie verhindern?

    Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchte, sollte pro Monat rund 80% des letzten Bruttolohns zur Verfügung haben. Liegt nach der Pensionierung der monatliche ausbezahlte Betrag, unter diesem Wert, spricht man von einer Vorsorgelücke. Vermeiden lassen sich Vorsorgelücken, indem man sich mit privaten Vorsorgelösungen auf die Zeit nach der Pensionierung finanziell vorbereitet. Auf diese Weise kann man übrigens nicht nur seine individuellen Sparziele erreichen, sondern gleichzeitig clever Steuern sparen.

  • Ab welchem Alter ist eine vorzeitige Pensionierung möglich?

    Das ordentliche Renten­alter erreichen Frauen mit 64 Jahren und Männer mit 65 Jahren. Eine Früh­pensionierung ist grundsätzlich bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Renten­alter möglich. Gleichzeitig ist auch das Reglement Ihrer Pensions­kasse zu beachten. Dieses gibt vor, welche Möglichkeiten Sie in der beruflichen Vorsorge haben. In der Regel können Sie sich in der beruflichen Vorsorge ab einem Alter von 59 Jahren pensionieren lassen, wenngleich es Ausnahmeregelungen gibt. Um mehr Klarheit zu erhalten, sollten Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse prüfen.

  • Mit welchen Einbussen muss ich bei einer Frühpensionierung rechnen?

    Bei einer vorgezogenen Pensionierung ist das aufgebaute Alterskapital tiefer, als es im vorgesehenen Pensionsalter wäre. Die voraussichtliche Rentenleistung zum gewünschten Pensionierungszeitpunkt können Sie per Online-Berechnung oder durch Ihren Arbeitgeber ermitteln lassen.

  • Kann ich meine Pensionierung aufschieben? Wenn ja, wie lange?

    Von Gesetzes wegen ist ein Aufschub der Pensionierung um bis zu fünf Jahre nach dem regulären Pensionsalter möglich. Massgebend ist jedoch auch hier Ihr Vorsorgereglement. Durch den Aufschub erhöht sich der Umwandlungssatz und somit auch Ihre Rente.

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