Altersvorsorge Pensionierung planen

Sind Sie über 50 Jahre alt? Dann rückt der dritte Lebensabschnitt langsam näher. Egal, ob Sie an Frühpensionierung, reguläre Pension oder längeres Arbeiten denken: Vorsorge will gut geplant sein.

Unser Angebot für Ihre Pensionierungsplanung

Gut vorbereitet in Pension gehen

Wir empfehlen Ihnen, sich ab 50 aktiv mit dem Thema Pensionierung und Vorsorge auseinanderzusetzen. So haben Sie genügend Zeit für Ihre Planung und die damit verbundenen wichtigsten Schritte.

Wie plane ich meine Pensionierung am besten?

Mit dem Pensionsalter beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten. «Endlich mehr Freiraum!» Für Ferien und Reisen, Hobby und Sport, Enkelkinder und Freundschaften und, und, und. Viel Grund zur Vorfreude also! Zugleich sollten Sie es auf keinen Fall verpassen, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dank einer sorgfältigen Planung Ihrer finanziellen Vorsorge können Sie sich auf die Zeit nach der Pensionierung unbeschwert freuen.

  • Anfang 50 empfiehlt es sich, bereits einmal das Pensionskassenreglement zu studieren und sich generell zu informieren. Zum Beispiel, ab wann Ihre Pensionskasse eine Frühpensionierung vorsieht oder ob eine Teilpensionierung möglich ist. So verschaffen Sie sich einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.
  • Mitte 50 sollten Sie sich Gedanken machen, wann der richtige Zeitpunkt für Ihre Pensionierung ist: Was spricht für eine vorzeitige, was für eine aufgeschobene oder ordentliche Pensionierung? Überlegen Sie sich auch, ob Sie von einem Tag auf den anderen zu 100 % pensioniert werden möchten oder lieber in mehreren Schritten. Beachten Sie: Die gleitende Pensionierung beziehungsweise Teilpensionierung ist nur bei Pensionskassen möglich, bei der AHV nicht. 
  • Um die 60 steht die Entscheidung an, wie Sie das in der Pensionskasse angesparte Vorsorgeguthaben beziehen möchten: als Rente, als Kapital oder teils, teils? Die Antwort hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Einen Leitfaden finden Sie in diesem Blogpost. Achtung: Für den Kapitalbezug gilt je nach Pensionskasse eine Anmeldefrist von bis zu drei Jahren.

Was bekomme ich, wenn ich pensioniert bin?

Nach der Pensionierung kommen Ihre Einnahmen aus mehreren Quellen:

  • AHV-Rente – max. CHF 2450 für Einzelpersonen / CHF 3675 für Paare (Stand 2024)
    • nur bei voller Anzahl Beitragsjahre (lückenlos ab dem 21. Lebensjahr bis zum Referenzalter bzw. Rentenalter) und
    • durchschnittlichem Jahreseinkommen von mind. CHF 88'200 (Stand 2024)
    • Erziehungsgutschriften/Betreuungsgutschriften erhöhen das durchschnittliche Erwerbseinkommen
  • BVG-Rente oder -Kapital, je nach Pensionskassenguthaben
  • eventuell angespartes Kapital aus der 3. Säule (3a und/oder 3b)
  • eventuell Sozialleistungen/Taggelder
  • eventuell Erwerbseinkommen aus (Teilzeit-)Beschäftigung
  • eventuell Einkommen aus Vermögen und Vermietung

Frühpensionierung planen – was gibt es zu beachten?

Möchten Sie früher in Pension gehen, bedeutet dies deutlich geringere Renten. Die AHV lässt bislang eine Frühpensionierung ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter zu. Mit Einführung der AHV-Reform 21 lässt sich die Pensionierung in Zukunft flexibler gestalten. Die AHV-Rente kann im Alter zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration ist der Bezug ab dem Alter 62 möglich.

Das Referenzalter (früher: Rentenalter) erreichen Frauen und Männer mit 65 Jahren. Für Frauen ab Jahrgang 1961 wird das Referenzalter schrittweise um jeweils 3 Monate pro Jahr erhöht (Übergangsgeneration). Ein vollständiger oder teilweiser Vorbezug ist grundsätzlich zwei Jahre vor dem Referenzalter (früher: Rentenalter) möglich. Gleichzeitig ist auch das Reglement Ihrer Pensionskasse zu beachten. 

Steuern optimieren bei der Pensionierung 

Es ist entscheidend, wann und wie Sie sich Ihr Guthaben aus der Pensionskasse oder das Geld Ihrer 3a-Lösungen auszahlen lassen. Denn je nach Zeitpunkt und Höhe des Betrags variiert die steuerliche Belastung stark. Beziehen Sie etwa Ihr BVG-Guthaben aus der 2. Säule gestaffelt über längere Zeit, sparen Sie leicht einige tausend Franken Steuern. Möglich ist der Bezug ab fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter. Nach demselben Prinzip lässt sich auch Geld aus der 3. Säule über mehrere Steuerperioden liquidieren.

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Häufig gestellte Fragen

  • Welche AHV-Rente kann ich im Ruhestand erwarten?

    Die minimale und maximale Altersrente für Einzelpersonen und Ehepaare kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Welche Altersrente Sie erhalten, hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen ab sowie davon, ob Sie ab dem 21. Lebensjahr bis zum Erreichen des Referenzalters lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben. Da die individuelle Berechnung kompliziert ist, können Sie ab dem 40. Altersjahr alle fünf Jahre eine kostenlose  bei der AHV anfordern. Die Online-Rentenschätzung reicht für eine grobe Abschätzung Ihrer zukünftigen Altersrente aus.

  • Was ist eine Vorsorgelücke und wie kann ich sie verhindern?

    Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchte, sollte pro Monat rund 80 % des letzten Bruttolohns zur Verfügung haben. Liegt nach der Pensionierung der monatlich ausbezahlte Betrag unter diesem Wert, spricht man von einer Vorsorgelücke. Vermeiden lassen sich Vorsorgelücken, indem man sich mit privaten Vorsorgelösungen auf die Zeit nach der Pensionierung finanziell vorbereitet. Auf diese Weise kann man übrigens nicht nur seine individuellen Sparziele erreichen, sondern gleichzeitig clever Steuern sparen.

  • Ab welchem Alter ist eine vorzeitige Pensionierung möglich?

    Mit der Einführung der AHV-Reform 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wird das bisherige ordentliche Rentenalter durch das Referenzalter abgelöst. Das Referenzalter definiert den Zeitpunkt, ab dem ein Rentenbezug ohne Kürzung möglich ist. Dieses Referenzalter liegt nun für Männer und Frauen bei 65 Jahren. Zu diesem Zweck wird das Referenzalter für Frauen ab 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht (Übergangsgeneration).  

    Mit der AHV-Reform 21 kann die AHV-Rente flexibel im Alter zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration ist der Bezug ab dem Alter 62 möglich.

    Gleichzeitig ist auch das Reglement Ihrer Pensionskasse zu beachten. Dieses gibt vor, welche Möglichkeiten Sie in der beruflichen Vorsorge haben. In der Regel können Sie sich in der beruflichen Vorsorge ab einem Alter von 59 Jahren pensionieren lassen, wenngleich es Ausnahmeregelungen gibt. Um mehr Klarheit zu erhalten, sollten Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse prüfen.

  • Mit welchen Einbussen muss ich bei einer Frühpensionierung rechnen?

    Ein Vorbezug der Altersleistungen wirkt sich sowohl auf die Höhe der AHV-Rente als auch auf die Rente der Pensionskasse aus. Bei einer vorzeitigen Pensionierung sind beide Renten tiefer als im Referenzalter. Die voraussichtliche Rentenleistung zum gewünschten Bezugszeitpunkt können Sie bei der AHV und Ihrer Pensionskasse online berechnen lassen.

  • Kann ich meine Pensionierung aufschieben? Wenn ja, wie lange?

    Von Gesetzes wegen ist ein Aufschub des Rentenbezugs bis zum Alter von 70 Jahren möglich (d. h. bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters). 

    Im Gegensatz zum Vorbezug wird die AHV-Rente in diesem Fall durch Zuschläge erhöht. Auch Beiträge, die nach dem Referenzalter in die AHV einbezahlt werden, können bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt werden. Die Renten aus der Pensionskasse richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Vorsorgereglements. Durch den Aufschub erhöht sich der Umwandlungssatz und damit auch die Rente.

  • Wie versteuere ich die Renten, wie das Alterskapital?

    Die Renten sind zu 100 % als Einkommen zu versteuern, das Alterskapital je nach Kanton zu einem reduzierten Satz. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerbehörde.

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