Ein älteres Paar wandert lächelnd durch eine sonnige Wiese mit hohem Gras, umgeben von Bäumen im Hintergrund.

Altersvorsorge Pensionierung planen

Sind Sie über 50 Jahre alt? Dann rückt der dritte Lebensabschnitt langsam näher. Egal, ob Sie an Frühpensionierung, reguläre Pension oder längeres Arbeiten denken: Vorsorge will gut geplant sein.

Gut vorbereitet in Pension gehen

Damit Sie sorglos in die Pension starten können, ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Überlegungen und Vorbereitungen zu welchem Zeitpunkt wichtig sind – inklusive Checkliste für die Zeit vor und nach der Pensionierung. 

Die drei Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Jede Säule erfüllt eine bestimmte Funktion und trägt dazu bei, Ihre finanzielle Sicherheit in der Pension zu gewährleisten.

1. Säule (AHV – Staatliche Vorsorge)

Die erste Säule bildet die staatliche und obligatorische Grundlage der Altersvorsorge in der Schweiz. Ihr Ziel ist es, im Ruhestand ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten, das die grundlegenden Lebenshaltungskosten deckt. Das System funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip bzw. Umlageverfahren: Die beitragspflichtige Bevölkerung zahlt Beiträge, mit denen die Renten der Pensionierten finanziert werden. Wer mehr verdient, leistet höhere Beiträge und unterstützt dadurch Versicherte mit geringerem Einkommen. Auf diese Weise trägt die erste Säule dazu bei, die soziale Sicherheit im Alter für alle zu gewährleisten.

2. Säule (BVG – Berufliche Vorsorge / Pensionskasse)

Die zweite Säule ist für die meisten Erwerbstätigen in der Schweiz obligatorisch. Sie ergänzt die staatliche AHV und soll sicherstellen, dass Sie nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard weitgehend halten können. Die Finanzierung erfolgt durch Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Gemeinsam zahlen sie während des Erwerbslebens regelmässig Beiträge in die Pensionskasse für das persönliche Altersguthaben ein (Kapitaldeckungsverfahren). Zusammen mit der AHV-Rente deckt die zweite Säule in der Regel rund 60 Prozent des bisherigen Einkommens und bildet damit ein zentrales Element der finanziellen Absicherung im Alter.

3. Säule (Private Vorsorge)

Die dritte Säule bildet die freiwillige, private Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge. Sie ermöglicht es, individuelle Vorsorgelücken zu schliessen und die Altersleistungen aus der ersten und zweiten Säule bedarfsgerecht zu ergänzen. Sie ist daher ein wichtiger Baustein, wenn Sie Ihre Pensionierung richtig planen möchten.

Es wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden. In der Säule 3a profitieren Versicherte von steuerlichen Vorteilen, da die jährlichen Einzahlungen bis zu einem festgelegten Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Die Beiträge werden selbst finanziert, und je nach Bedarf können zusätzlich unterschiedliche Risiken wie Invalidität und Tod versichert werden. Damit bietet die dritte Säule flexible Möglichkeiten, um die finanzielle Sicherheit im Alter individuell zu stärken.

  • Eine Frau sitzt zuhause gemütlich auf dem Sofa und hat ihren Laptop auf dem Schoss.
    Wie steht es um Ihre Vorsorge?

    Als Kundin oder Kunde der AXA können Sie sich in unserem Vorsorgeportal einen Überblick über alle drei Säulen der Vorsorge verschaffen.

    Zum Vorsorgeportal

Zeitpunkt der Pensionierung in der Schweiz

Ob Sie regulär in den Ruhestand gehen, eine Frühpensionierung wählen oder länger arbeiten – der Zeitpunkt des Austritts aus dem Berufsleben beeinflusst langfristig Ihre finanzielle Situation. Daher ist es wichtig, die Pensionierung rechtzeitig zu planen.

Wann beginnt die ordentliche Pensionierung?

Männer und Frauen erreichen das ordentliche Rentenalter mit 65 Jahren. Für Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren sind, gelten besondere Übergangsregelungen. Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben, wodurch sich auch die Pensionierung bei Frauen an das Rentenalter der Männer angleicht.

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Frühpensionierung oder aufgeschobenen Pensionierung finden Sie im Abschnitt «Weitere Formen der Pensionierung».

Checkliste: So bereiten Sie sich auf die Pensionierung in der Schweiz vor

Wir empfehlen Ihnen, sich ab 50 aktiv mit dem Thema Pensionierung und Vorsorge auseinanderzusetzen. So haben Sie genügend Zeit, um Ihre Pensionierung zu planen und die damit verbundenen Schritte zu unternehmen.

Tipp: Sind Sie Kundin oder Kunde der AXA? In unserem AXA Vorsorgeportal erhalten Sie einen Überblick über Ihre Vorsorge und sehen, wo Optimierungspotenzial besteht.

Bis zum Alter von 50 Jahren

Wer frühzeitig plant, sichert sich finanziellen Spielraum im Alter:

  • Nutzen Sie Ihren langen Anlagehorizont bis zur Pensionierung, um Sparziele und Anlagestrategie zu optimieren. Im Artikel «Vermögen in der Schweiz nach Alter» finden Sie die passende Anlagestrategie als Vorbereitung auf den Ruhestand. 
  • Zahlen Sie konsequent in alle drei Säulen ein, um Vorsorgelücken zu vermeiden.

Im Alter von 50 bis 55 Jahren

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen und Ihre Schulden – etwa Immobilien, Hypotheken, Kontoguthaben, Wertschriften und Vorsorgegelder. Als Kundin oder Kunde der AXA unterstützt Sie dabei das Vorsorgeportal.
  • Erstellen Sie ein Budget für die Zeit nach der Pensionierung: Welche Altersleistungen werden Sie aus den drei Säulen erhalten, und wie viel Geld benötigen Sie zum Leben?
  • Analysieren Sie mögliche Vorsorgelücken – insbesondere, wenn Sie Teilzeit gearbeitet oder längere Auszeiten genommen haben – und berechnen Sie, wie viel Kapital nötig ist, um diese zu schliessen. Sparen Sie steueroptimiert, z. B. mit einer Säule-3a-Lösung oder zusätzlichen Einzahlungen in die Pensionskasse.
  • Wenn Sie Wohneigentum mit Hypothek besitzen, prüfen Sie, ob deren Tragbarkeit auch mit dem künftigen Renteneinkommen gesichert ist. 
  • Denken Sie ausserdem an rechtliche Vorsorgedokumente wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Ehe- oder Erbvertrag und ziehen Sie bei Bedarf eine professionelle Finanzberatung hinzu, um Ihre Altersplanung optimal abzusichern.

5 Jahre vor der Pensionierung

  • Überlegen Sie sich, wann Sie in Rente gehen möchten und wie Sie Ihr Altersguthaben aus der 2. Säule erhalten möchten – als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem? Beachten Sie die Fristen der Pensionskasse und regeln Sie den Bezug aus 2. und 3. Säule. 
  • Überprüfen Sie zudem Ihre Anlagestrategie: Je näher der Ruhestand rückt, desto wichtiger ist es, von riskanten auf sichere Anlagen umzusteigen. Das bedeutet, dass nun nicht mehr der Vermögensaufbau, sondern der Vermögenserhalt im Vordergrund steht. Eine Finanzplanung sorgt für den nötigen Überblick.

1 Jahr vor der Pensionierung

Auch im Jahr Ihrer Pensionierung können Sie noch in die Säule 3a einzahlen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Pensionierungsdatum für eine letzte Einzahlung und sichern Sie sich Steuervorteile. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur während eines Teils des Jahres beruflich aktiv sind. Eine frühzeitige Finanzplanung hilft Ihnen, Ihre Möglichkeiten optimal zu nutzen.

6 Monate vor der Pensionierung

Sechs Monate bis spätestens drei Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters sollte die AHV-Rente aus der 1. Säule schriftlich bei der Ausgleichskasse beantragt werden, damit die erste Rentenzahlung pünktlich erfolgen kann. Falls Sie den Rentenbezug aufschieben möchten, empfiehlt es sich, dies ebenfalls bereits mitzuteilen. Denken Sie auch daran, die Vorsorgeeinrichtungen der 2. und 3. Säule rechtzeitig zu informieren.

Nach der Pensionierung

Nach dem Übertritt in den Ruhestand sollten Sie den Unfallschutz bei der Krankenkasse einschliessen und Ihre Finanzplanung an die neue Lebenssituation anpassen.

Unser Angebot für Ihre Pensionierungsplanung

Wie hoch werden meine Altersleistungen sein?

Die Höhe Ihrer Altersleistungen hängt stark von den einbezahlten Beiträgen, Ihrer persönlichen Situation und den gewählten Optionen ab.

Altersleistungen der 1. Säule

Die Höhe der AHV-Rente hängt von mehreren Faktoren ab: Anzahl der Beitragsjahre, Höhe der eingezahlten Beiträge, Beginn des Rentenbezugs, Einkommensverlauf, Zivilstand sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Eine Vollrente beträgt für Einzelpersonen mindestens CHF 1260 und maximal CHF 2520 pro Monat, für Ehepaare maximal CHF 3780 pro Monat (Stand 2025). Anspruch auf die Vollrente besteht nur bei lückenloser Beitragsdauer vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum ordentlichen Pensionseintritt. Einen Überblick über Ihre voraussichtliche AHV-Rente erhalten Sie mit einem Auszug der Ausgleichskasse.

Altersleistungen der 2. Säule

Der Pensionskassenausweis zeigt Ihnen die Altersleistungen (Alterskapital und Rente), die Sie voraussichtlich bei Ihrer Pensionierung erhalten werden. Je nach Pensionskasse haben Sie verschiedene Optionen zur Auswahl, darunter lebenslange Rente, Kapitalbezug oder eine Kombination aus beiden. Detaillierte Informationen finden Sie in Ihrem Vorsorgereglement. Die Höhe richtet sich nach dem angesparten Altersguthaben und dem angewendeten Umwandlungssatz.

Altersleistungen der 3. Säule

Massgeblich ist das über die Jahre angesparte Kapital. Je nach Vertragsmodell erfolgt die Leistung als Kapitalauszahlung oder in vereinbarten Rentenzahlungen.

Beiträge an die Altersvorsorge nach der Pensionierung

Nach der Pensionierung fallen bestimmte Beiträge an die Altersvorsorge weiterhin an oder können freiwillig gezahlt werden. Je nach Säule gelten dabei unterschiedliche Regelungen, die Sie kennen sollten, um Ihre finanzielle Situation im Ruhestand optimal zu planen.

AHV-Beiträge nach der Pensionierung

Die AHV-Beitragspflicht endet nicht automatisch mit der Pensionierung. Bis zum ordentlichen Rentenalter sind Sie beitragspflichtig – zum Beispiel im Falle einer Frühpensionierung. Auch bei Weiterbeschäftigung nach der Pensionierung müssen weiterhin AHV-Beiträge geleistet werden. Allerdings gilt ein Freibetrag von CHF 1400 pro Monat bzw. CHF 16'800 pro Jahr, bis zu dem kein Beitrag erhoben wird.

Beiträge an die Pensionskasse (2. Säule) nach der Pensionierung

Mit dem Bezug der Altersleistungen aus der Pensionskasse endet in der Regel die Beitragspflicht. Bleiben Sie nach der Pensionierung bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber tätig, können Sie – je nach Pensionskassenreglement – weiterhin Beiträge leisten und so zusätzliches Altersguthaben aufbauen. Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist nach dem ordentlichen Rentenalter in der Regel nicht mehr möglich.

Beiträge an die private Vorsorge (3. Säule) nach der Pensionierung

Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) sind bis zum Alter von 70 Jahren möglich – also bis zu fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter. Voraussetzung dafür ist, dass Sie weiterhin zumindest teilweise erwerbstätig sind.

In der freien Vorsorge (Säule 3b) bestehen keine gesetzlichen Einschränkungen. Sie können auch nach der Pensionierung weiterhin sparen und investieren – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten.

Weitere Formen der Pensionierung

Sie planen eine besondere Form der Pensionierung? Ob früher, später oder im Ausland – wir verraten Ihnen, was dabei wichtig ist.

Aufgeschobene Pensionierung

Wer nach dem ordentlichen Rentenalter weiterarbeitet, kann den Bezug der Altersleistungen aufschieben und so die Leistungen erhöhen.

  • Späterer Bezug der AHV-Rente: Aufschub der AHV-Rente um mindestens 1 bis maximal 5 Jahre, auch als Teilbezug zwischen 20 und 80 Prozent. Der Aufschub ist auch ohne Erwerbstätigkeit möglich.
  • Späterer Bezug der BVG-Rente: Einige Pensionskassen erlauben einen Aufschub bis zum 70. Lebensjahr, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt erwerbstätig bleiben.
  • Späterer Bezug der Leistungen der Säule 3a: Aufschub bis maximal 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters, sofern Sie weiterhin erwerbstätig sind.

Pensionierung im Ausland

Wenn Sie während Ihrer Berufszeit in der Schweiz gelebt oder gearbeitet haben und Ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, können Sie sich Ihre AHV-Rente ins Ausland auszahlen lassen. Auch die berufliche Vorsorge (2. Säule) kann im Ausland bezogen werden, wobei die konkreten Bedingungen von Ihrer Pensionskasse abhängen. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann ausserdem sein Vorsorgeguthaben der Säule 3a beziehen, muss sich dafür jedoch in der Schweiz abmelden. Weitere Informationen hierzu und zur Situation bei der Pensionierung nach einem Umzug ins Ausland finden Sie auf der Website des Bundes.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihre Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf die Auszahlungsmodalitäten haben kann.

  • Ein älteres Ehepaar lächelt sich an, während es eine Pause von seinem Spaziergang macht.
    Frühpensionierung

    Unser Blog zur Frühpensionierung bietet Ihnen umfassende Informationen und wertvolle Tipps.

    Zum Blog

Häufig gestellte Fragen

Wann soll ich mit der Pensionierungsplanung anfangen?

Am besten beginnen Sie so früh wie möglich damit, Ihre Pensionierung zu planen – spätestens aber ab dem 50. Lebensjahr. So haben Sie genügend Zeit, Ihre finanzielle Situation zu analysieren, Vorsorgelücken zu schliessen und steuerlich vorteilhafte Massnahmen zu ergreifen. Je früher Sie planen, desto flexibler können Sie Ihren Ruhestand gestalten.

Was ist eine Vorsorgelücke und wie kann ich sie verhindern?

Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn die Versorgungsleistungen im Alter nicht ausreichen, um den tatsächlichen finanziellen Bedarf im Ruhestand zu decken. Diese setzen sich aus der staatlichen Altersvorsorge (AHV), der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) und der privaten Vorsorge (3. Säule) zusammen. Die Differenz zwischen finanziellem Bedarf im Ruhestand und den Altersleistungen aus den drei Säulen bezeichnet man als Vorsorgelücke.

Wie Sie diese Lücke schliessen können, erfahren Sie in unserem Blog «Vorsorgelücke erkennen und schliessen».

Wie kann ich bei der Pensionierung Steuern sparen?

Renten aus der 1. und 2. Säule sind steuerpflichtiges Einkommen und werden zu 100 Prozent als Einkommen versteuert. Kapitalauszahlungen – aus der Pensionskasse oder der Säule 3a – werden dagegen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je nach Kanton kann dieser Satz variieren. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Steuerbehörde in Ihrem Wohnkanton über die genauen Regelungen.

Die Steuersätze beim Bund und den meisten Kantonen sind progressiv – sprich, je höher das ausbezahlte Kapital, desto höher der Steuersatz und die damit verbundene Steuerlast. Um diese Progression und Steuerbelastung beim Kapitalbezug zu reduzieren, empfiehlt es sich, die Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Säule 3a nach Möglichkeit zu staffeln: Verteilen Sie das Einkommen auf mehrere Steuerperioden. Durch den gestaffelten Kapitalbezug lassen sich leicht einige tausend Franken Steuern sparen.

Kapital in der Säule 3b wird bereits während der Laufzeit jährlich als Vermögen besteuert. Somit fallen beim Bezug dieser Gelder bei der Pensionierung keine zusätzlichen Steuern an (ausser weiterhin die Vermögenssteuern).

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