Sind Sie über 50 Jahre alt? Dann rückt der dritte Lebensabschnitt langsam näher. Egal, ob Sie an Frühpensionierung, reguläre Pension oder längeres Arbeiten denken: Vorsorge will gut geplant sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich ab 50 aktiv mit dem Thema Pensionierung und Vorsorge auseinanderzusetzen. So haben Sie genügend Zeit für Ihre Planung und die damit verbundenen wichtigsten Schritte.
Mit dem Pensionsalter beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten. «Endlich mehr Freiraum!» Für Ferien und Reisen, Hobby und Sport, Enkelkinder und Freundschaften und, und, und. Viel Grund zur Vorfreude also! Zugleich sollten Sie es auf keinen Fall verpassen, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dank einer sorgfältigen Planung Ihrer finanziellen Vorsorge können Sie sich auf die Zeit nach der Pensionierung unbeschwert freuen.
Nach der Pensionierung kommen Ihre Einnahmen aus mehreren Quellen:
Möchten Sie früher in Pension gehen, bedeutet dies deutlich geringere Renten. Die AHV lässt eine Frühpensionierung ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter zu. Dabei wird Ihre Rente um 6,8 % beziehungsweise 13,6 % gekürzt. Zudem bezahlen Sie während dieser Zeit weiterhin die AHV-Mindestbeiträge. Einige Pensionskassen erlauben Frühpensionierungen bereits ab dem 58. Lebensjahr. Für jedes vorbezogene Jahr sinkt Ihre Rente um 5 % bis 8 %.
Es ist entscheidend, wann und wie Sie sich Ihr Guthaben aus der Pensionskasse oder das Geld Ihrer 3a-Lösungen auszahlen lassen. Denn je nach Zeitpunkt und Höhe des Betrags variiert die steuerliche Belastung stark. Beziehen Sie etwa Ihr BVG-Guthaben aus der 2. Säule gestaffelt über längere Zeit, sparen Sie leicht einige tausend Franken Steuern. Möglich ist der Bezug ab fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter. Nach demselben Prinzip lässt sich auch Geld aus der 3. Säule über mehrere Steuerperioden liquidieren.
Die minimale und maximale Altersrente für Einzelpersonen und Ehepaare kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Welche Altersrente Sie erhalten, hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen ab sowie davon, ob Sie ab dem 21. Lebensjahr bis zur ordentlichen Pensionierung lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben. Auch der aktuelle gesetzliche Umwandlungssatz spielt eine Rolle. Da die individuelle Berechnung kompliziert ist, können Sie ab Alter 40 alle fünf Jahre direkt bei der AHV eine kostenlose Rentenvorausberechnung beantragen. Zur groben Einschätzung Ihrer künftigen Altersrente genügt die Online Rentenschätzung.
Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchte, sollte pro Monat rund 80 % des letzten Bruttolohns zur Verfügung haben. Liegt nach der Pensionierung der monatlich ausbezahlte Betrag unter diesem Wert, spricht man von einer Vorsorgelücke. Vermeiden lassen sich Vorsorgelücken, indem man sich mit privaten Vorsorgelösungen auf die Zeit nach der Pensionierung finanziell vorbereitet. Auf diese Weise kann man übrigens nicht nur seine individuellen Sparziele erreichen, sondern gleichzeitig clever Steuern sparen.
Das ordentliche Rentenalter erreichen Frauen mit 64 Jahren und Männer mit 65 Jahren. Eine Frühpensionierung ist grundsätzlich bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Gleichzeitig ist auch das Reglement Ihrer Pensionskasse zu beachten. Dieses gibt vor, welche Möglichkeiten Sie in der beruflichen Vorsorge haben. In der Regel können Sie sich in der beruflichen Vorsorge ab einem Alter von 59 Jahren pensionieren lassen, wenngleich es Ausnahmeregelungen gibt. Um mehr Klarheit zu erhalten, sollten Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse prüfen.
Bei einer vorgezogenen Pensionierung ist das aufgebaute Alterskapital tiefer, als es im vorgesehenen Pensionsalter wäre. Die voraussichtliche Rentenleistung zum gewünschten Pensionierungszeitpunkt können Sie per Online-Berechnung oder durch Ihren Arbeitgeber ermitteln lassen.
Von Gesetzes wegen ist ein Aufschub der Pensionierung um bis zu fünf Jahre nach dem regulären Pensionsalter möglich. Massgebend ist jedoch auch hier Ihr Vorsorgereglement. Durch den Aufschub erhöht sich der Umwandlungssatz und somit auch Ihre Rente.
Die Renten sind zu 100 % als Einkommen zu versteuern, das Alterskapital je nach Kanton zu einem reduzierten Satz. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerbehörde.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Vorsorgeberatung? Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da.
Das Schweizerische Vorsorge-System mit seinen 3 Säulen hat zum Ziel, die finanzielle Absicherung der Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall zu gewährleisten.
Die 1. Säule dient zur Existenzsicherung für das Leben im Alter, bei Invalidität und Erwerbsunfähigkeit oder nach einem Todesfall.
Durch die 2. Säule soll nach der Pensionierung der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden können.
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