Sind Sie über 50 Jahre alt? Dann rückt der dritte Lebensabschnitt langsam näher. Egal, ob Sie an Frühpensionierung, reguläre Pension oder längeres Arbeiten denken: Vorsorge will gut geplant sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich ab 50 aktiv mit dem Thema Pensionierung und Vorsorge auseinanderzusetzen. So haben Sie genügend Zeit für Ihre Planung und die damit verbundenen wichtigsten Schritte.
Mit dem Pensionsalter beginnt eine aufregende Zeit mit neuen Möglichkeiten. «Endlich mehr Freiraum!» Für Ferien und Reisen, Hobby und Sport, Enkelkinder und Freundschaften und, und, und. Viel Grund zur Vorfreude also! Zugleich sollten Sie es auf keinen Fall verpassen, frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dank einer sorgfältigen Planung Ihrer finanziellen Vorsorge können Sie sich auf die Zeit nach der Pensionierung unbeschwert freuen.
Nach der Pensionierung kommen Ihre Einnahmen aus mehreren Quellen:
Möchten Sie früher in Pension gehen, bedeutet dies deutlich geringere Renten. Die AHV lässt bislang eine Frühpensionierung ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter zu. Mit Einführung der AHV-Reform 21 lässt sich die Pensionierung in Zukunft flexibler gestalten. Die AHV-Rente kann im Alter zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration ist der Bezug ab dem Alter 62 möglich.
Das Referenzalter (früher: Rentenalter) erreichen Frauen und Männer mit 65 Jahren. Für Frauen ab Jahrgang 1961 wird das Referenzalter schrittweise um jeweils 3 Monate pro Jahr erhöht (Übergangsgeneration). Ein vollständiger oder teilweiser Vorbezug ist grundsätzlich zwei Jahre vor dem Referenzalter (früher: Rentenalter) möglich. Gleichzeitig ist auch das Reglement Ihrer Pensionskasse zu beachten.
Es ist entscheidend, wann und wie Sie sich Ihr Guthaben aus der Pensionskasse oder das Geld Ihrer 3a-Lösungen auszahlen lassen. Denn je nach Zeitpunkt und Höhe des Betrags variiert die steuerliche Belastung stark. Beziehen Sie etwa Ihr BVG-Guthaben aus der 2. Säule gestaffelt über längere Zeit, sparen Sie leicht einige tausend Franken Steuern. Möglich ist der Bezug ab fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter. Nach demselben Prinzip lässt sich auch Geld aus der 3. Säule über mehrere Steuerperioden liquidieren.
Die minimale und maximale Altersrente für Einzelpersonen und Ehepaare kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Welche Altersrente Sie erhalten, hängt von Ihrem durchschnittlichen Einkommen ab sowie davon, ob Sie ab dem 21. Lebensjahr bis zum Erreichen des Referenzalters lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben. Da die individuelle Berechnung kompliziert ist, können Sie ab dem 40. Altersjahr alle fünf Jahre eine kostenlose bei der AHV anfordern. Die Online-Rentenschätzung reicht für eine grobe Abschätzung Ihrer zukünftigen Altersrente aus.
Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchte, sollte pro Monat rund 80 % des letzten Bruttolohns zur Verfügung haben. Liegt nach der Pensionierung der monatlich ausbezahlte Betrag unter diesem Wert, spricht man von einer Vorsorgelücke. Vermeiden lassen sich Vorsorgelücken, indem man sich mit privaten Vorsorgelösungen auf die Zeit nach der Pensionierung finanziell vorbereitet. Auf diese Weise kann man übrigens nicht nur seine individuellen Sparziele erreichen, sondern gleichzeitig clever Steuern sparen.
Mit der Einführung der AHV-Reform 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wird das bisherige ordentliche Rentenalter durch das Referenzalter abgelöst. Das Referenzalter definiert den Zeitpunkt, ab dem ein Rentenbezug ohne Kürzung möglich ist. Dieses Referenzalter liegt nun für Männer und Frauen bei 65 Jahren. Zu diesem Zweck wird das Referenzalter für Frauen ab 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht (Übergangsgeneration).
Mit der AHV-Reform 21 kann die AHV-Rente flexibel im Alter zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration ist der Bezug ab dem Alter 62 möglich.
Gleichzeitig ist auch das Reglement Ihrer Pensionskasse zu beachten. Dieses gibt vor, welche Möglichkeiten Sie in der beruflichen Vorsorge haben. In der Regel können Sie sich in der beruflichen Vorsorge ab einem Alter von 59 Jahren pensionieren lassen, wenngleich es Ausnahmeregelungen gibt. Um mehr Klarheit zu erhalten, sollten Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse prüfen.
Ein Vorbezug der Altersleistungen wirkt sich sowohl auf die Höhe der AHV-Rente als auch auf die Rente der Pensionskasse aus. Bei einer vorzeitigen Pensionierung sind beide Renten tiefer als im Referenzalter. Die voraussichtliche Rentenleistung zum gewünschten Bezugszeitpunkt können Sie bei der AHV und Ihrer Pensionskasse online berechnen lassen.
Von Gesetzes wegen ist ein Aufschub des Rentenbezugs bis zum Alter von 70 Jahren möglich (d. h. bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters).
Im Gegensatz zum Vorbezug wird die AHV-Rente in diesem Fall durch Zuschläge erhöht. Auch Beiträge, die nach dem Referenzalter in die AHV einbezahlt werden, können bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt werden. Die Renten aus der Pensionskasse richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Vorsorgereglements. Durch den Aufschub erhöht sich der Umwandlungssatz und damit auch die Rente.
Die Renten sind zu 100 % als Einkommen zu versteuern, das Alterskapital je nach Kanton zu einem reduzierten Satz. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerbehörde.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Vorsorgeberatung? Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da.
Das Schweizerische Vorsorge-System mit seinen 3 Säulen hat zum Ziel, die finanzielle Absicherung der Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall zu gewährleisten.
Die 1. Säule dient zur Existenzsicherung für das Leben im Alter, bei Invalidität und Erwerbsunfähigkeit oder nach einem Todesfall.
Durch die 2. Säule soll nach der Pensionierung der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden können.