Altersvorsorge Pensionierung planen
Sind Sie über 50 Jahre alt? Dann rückt der dritte Lebensabschnitt langsam näher. Egal, ob Sie an Frühpensionierung, reguläre Pension oder längeres Arbeiten denken: Vorsorge will gut geplant sein.
Damit Sie sorglos in die Pension starten können, ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Überlegungen und Vorbereitungen zu welchem Zeitpunkt wichtig sind – inklusive Checkliste für die Zeit vor und nach der Pensionierung.
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Zum AuszahlungsplanAm besten beginnen Sie so früh wie möglich damit, Ihre Pensionierung zu planen – spätestens aber ab dem 50. Lebensjahr. So haben Sie genügend Zeit, Ihre finanzielle Situation zu analysieren, Vorsorgelücken zu schliessen und steuerlich vorteilhafte Massnahmen zu ergreifen. Je früher Sie planen, desto flexibler können Sie Ihren Ruhestand gestalten.
Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn die Versorgungsleistungen im Alter nicht ausreichen, um den tatsächlichen finanziellen Bedarf im Ruhestand zu decken. Diese setzen sich aus der staatlichen Altersvorsorge (AHV), der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) und der privaten Vorsorge (3. Säule) zusammen. Die Differenz zwischen finanziellem Bedarf im Ruhestand und den Altersleistungen aus den drei Säulen bezeichnet man als Vorsorgelücke.
Wie Sie diese Lücke schliessen können, erfahren Sie in unserem Blog «Vorsorgelücke erkennen und schliessen».
Renten aus der 1. und 2. Säule sind steuerpflichtiges Einkommen und werden zu 100 Prozent als Einkommen versteuert. Kapitalauszahlungen – aus der Pensionskasse oder der Säule 3a – werden dagegen zu einem reduzierten Satz besteuert. Je nach Kanton kann dieser Satz variieren. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Steuerbehörde in Ihrem Wohnkanton über die genauen Regelungen.
Die Steuersätze beim Bund und den meisten Kantonen sind progressiv – sprich, je höher das ausbezahlte Kapital, desto höher der Steuersatz und die damit verbundene Steuerlast. Um diese Progression und Steuerbelastung beim Kapitalbezug zu reduzieren, empfiehlt es sich, die Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Säule 3a nach Möglichkeit zu staffeln: Verteilen Sie das Einkommen auf mehrere Steuerperioden. Durch den gestaffelten Kapitalbezug lassen sich leicht einige tausend Franken Steuern sparen.
Kapital in der Säule 3b wird bereits während der Laufzeit jährlich als Vermögen besteuert. Somit fallen beim Bezug dieser Gelder bei der Pensionierung keine zusätzlichen Steuern an (ausser weiterhin die Vermögenssteuern).
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine unverbindliche Vorsorgeberatung? Unsere Expertinnen und Experten sind für Sie da.
Das schweizerische Vorsorgesystem mit seinen 3 Säulen hat zum Ziel, die finanzielle Absicherung der Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall zu gewährleisten.
Die 1. Säule dient zur Existenzsicherung für das Leben im Alter, bei Invalidität und Erwerbsunfähigkeit oder nach einem Todesfall.
Durch die 2. Säule soll nach der Pensionierung der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden können.