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Vorsorge

Vorsorgelücke erkennen und schliessen

Endlich pensioniert! Doch die lang ersehnte Freiheit nach der Pensionierung wird oft überschattet von finanziellen Sorgen: Reicht das Geld zum Leben? So lässt sich eine Vorsorgelücke berechnen – und schliessen.

Langgehegte Träume verwirklichen, ferne Länder bereisen, mehr Zeit für Hobbys sowie Freunde und Familie haben: Viele Schweizerinnen und Schweizer freuen sich nach der Pensionierung auf eine unbeschwerte Zeit in finanzieller Sicherheit. Doch nicht selten zeigt sich ein anderes Bild: Die Renten aus AHV und Pensionskasse reichen kaum aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Selbst wenn die dritte Säule mitberücksichtigt wird, entsteht oft eine sogenannte Vorsorgelücke. Um finanzielle Engpässe im Alter zu vermeiden, sollte man sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinandersetzen und gezielt gegensteuern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre (potenzielle) Vorsorgelücke frühzeitig erkennen, berechnen und vor allem vermeiden können. Damit legen Sie den Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft nach Ihrer Pensionierung.

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Was ist eine Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke bezeichnet den Unterschied zwischen Ihrem Einkommen im Alter und dem Betrag, den Sie tatsächlich zum Leben benötigen. Ihr Einkommen nach der Pensionierung stammt aus den drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems: der staatlichen Altersvorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Wenn trotz dieser drei Säulen im Alter das Geld nicht reicht, um Ihren Bedarf zu decken, haben Sie eine Vorsorgelücke.

Um einer solchen Vorsorgelücke vorzubeugen, ist es wichtig zu verstehen, wie sie zustande kommt. Grundsätzlich entsteht eine Vorsorgelücke, wenn Sie einen zu hohen finanziellen Bedarf geplant haben und/oder nicht ausreichend fürs Alter vorsorgen konnten. Letzteres kann zum Beispiel folgende Gründe haben:

  • Fehlende Beitragsjahre in der AHV oder Pensionskasse (PK), zum Beispiel durch längere Reisen oder unbezahlte Care-Arbeit
  • Geringere Löhne oder Teilzeitarbeit, wodurch weniger Geld in die AHV und Pensionskasse einbezahlt wurde
  • Keine zusätzliche 3. Säule, wenn Sie beispielsweise Ihr verfügbares Geld ausgegeben statt als Finanzpolster angespart haben

Gut zu wissen

Die AHV und Ihre Pensionskasse decken nach der Pensionierung im Durchschnitt etwa 60 Prozent Ihres letzten Einkommens.

Als Faustregel gilt: Im Ruhestand brauchen Sie 80 bis 90 Prozent Ihres letzten Einkommens, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Je nach Wohnsituation und Gesundheitskosten kann dieser Wert bei Ihnen höher oder tiefer liegen.

Wie berechnet man seine Vorsorgelücke?

Kurzformel: Vorsorgelücke = Finanzbedarf im Ruhestand − (AHV-Rente + PK-Rente + Leistungen aus der 3. Säule)

Eine eventuelle Vorsorgelücke frühzeitig erkennen ist der erste Schritt, um im Alter nicht in finanzielle Schieflage zu geraten. Sie können Ihre Vorsorgelücke berechnen, indem Sie Ihre erwartete jährliche Rente aus der AHV und der Pensionskasse sowie Ihre Ersparnisse aus der privaten Vorsorge ermitteln. Den Gesamtbetrag vergleichen Sie nun mit Ihrem geschätzten finanziellen Bedarf im Ruhestand. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Letztes Jahreseinkommen: Notieren Sie Ihr (voraussichtliches) Bruttojahreseinkommen vor der Pensionierung. Dieses dient als Basis für die Berechnung.
  2. Voraussichtliche AHV-Rente: Fordern Sie einen Auszug bei der AHV-Ausgleichskasse an oder nutzen Sie den Online-Rechner der AHV, um Ihre voraussichtliche Rente zu schätzen.
  3. Voraussichtliche Pensionskassenrente: Studieren Sie den persönlichen Vorsorgeausweis, den Ihre Pensionskasse jährlich erstellt.
  4. Gesamteinkommen: Rechnen Sie AHV-Rente und PK-Rente zusammen – dies ergibt Ihr erwartetes Einkommen aus der 1. und 2. Säule.
  5. Finanzieller Bedarf in der Pension: Orientieren Sie sich an der Faustregel, dass Sie rund 80 bis 90 Prozent Ihres letzten Jahreseinkommens benötigen, um Ihren Lebensstandard zu halten.
  6. Differenz (Vorsorgebedarf): Ziehen Sie die erwarteten Renteneinkommen aus der 1. und 2. Säule von Ihrem Finanzbedarf im Ruhestand ab und Sie erhalten Ihren Vorsorgebedarf.
  7. Rentenbezugsdauer: Schätzen Sie, wie viele Jahre Sie voraussichtlich in Rente sein werden, und multiplizieren Sie den Vorsorgebedarf mit der Anzahl Jahre. Dies ergibt den gesamten Vorsorgebedarf für Ihre Pension.
  8. Private Vorsorge: Falls Sie Guthaben in der Säule 3a oder 3b angespart haben, ziehen Sie diese von Ihrem gesamten Vorsorgebedarf ab. So ermitteln Sie Ihre tatsächliche Vorsorgelücke.

Rechenbeispiel für die Vorsorgelücke

Viele Menschen unterschätzen, wie gross ihre Vorsorgelücke sein wird. Dieses Beispiel zeigt, wie sich eine Vorsorgelücke zusammensetzt:

  • Bruttojahreseinkommen vor der Pensionierung: CHF 90'720 pro Jahr
  • Voraussichtliche AHV-Rente: CHF 30'240 pro Jahr
  • Voraussichtliche Pensionskassenrente: CHF 27'820 pro Jahr
  • Gesamte Altersrente (1. und 2. Säule): CHF 58'060 pro Jahr
  • Angespartes 3a-Guthaben: CHF 100'000

Die Renten aus AHV und Pensionskasse decken zusammen CHF 58'060 pro Jahr ab – das entspricht 64 Prozent des letzten Einkommens. Empfohlen werden jedoch mindestens 80 Prozent, also CHF 72'576 pro Jahr. Es fehlen somit CHF 14'516 pro Jahr, was über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren einem gesamten Vorsorgebedarf von CHF 290'320 entspricht.

Wird das angesparte 3a-Guthaben von CHF 100'000 berücksichtigt, reduziert sich die Vorsorgelücke auf CHF 190'320 oder umgerechnet CHF 9'516 pro Jahr. Damit werden rund 69,5 Prozent des letzten Einkommens gedeckt. Die verbleibende Lücke zum empfohlenen 80-Prozent-Ziel beträgt noch rund 10,5 Prozent.

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Wie schliesse ich meine Vorsorgelücke?

Die beste Strategie, um Ihre Vorsorgelücke zu schliessen, ist frühzeitiges Handeln: Je früher Sie aktiv werden, desto wirkungsvoller können Sie Ihr Einkommen im Ruhestand gezielt verbessern – auch mit überschaubaren Beträgen. Eine vorausschauende Finanzplanung hilft Ihnen dabei, verschiedene Möglichkeiten durchzuspielen. Allen voran steht die Frage, wie Sie Ihre Altersleistungen erhöhen können. Doch auch alternative Szenarien wie eine schrittweise Pensionierung oder eine Weiterarbeit im Alter können betrachtet werden.

Beziehen Sie zudem Ihre Hypothek bei den Überlegungen mit ein: Welche Auswirkungen hat sie langfristig auf Ihre Liquidität? Und wie lassen sich steuerliche Vorteile nutzen – etwa durch Kapitalbezug, Einkäufe in die Pensionskasse oder eine gestaffelte Pensionierung?

Massnahmen zur Schliessung der Vorsorgelücke im Überblick

Massnahme Säule Typische Wirkung Unmittelbarer Steuereffekt
AHV-Beiträge nachzahlen 1 Schliessung von Beitragslücken, höhere Rente Nein
Freiwilliger PK-Einkauf 2 Erhöhung Altersguthaben und Rente Ja – Einkaufssumme kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
Höherer PK-Sparplan 2 Erhöhung Altersguthaben und Rente Ja – Eigene Sparbeiträge reduzieren das steuerbare Einkommen
Maximalbeitrag Säule 3a 3 Kapitalaufbau Ja – Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
Säule 3b / freie Vorsorge 3 Flexibler Kapitalaufbau ohne Limite Begrenzt
Anlage in Fonds/Aktien 3 Renditepotenzial mit positivem Einfluss auf die Rente Je nach Produkt

Wichtig: Die genannten Steuereffekte entfalten ihre Wirkung direkt während der Einzahlungsphase, indem sie das steuerbare Einkommen senken. Bei der späteren Auszahlung im Alter können jedoch zusätzliche Steuerfolgen entstehen.

Lücken in der 1. Säule schliessen

Um eine Lücke in der 1. Säule zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie lückenlos Beiträge an die AHV entrichten. Falls Sie zum Beispiel wegen Kinderbetreuung nur in Teilzeit oder gar nicht arbeiten, stehen Ihnen sogenannte Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zu. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen diese Gutschriften angerechnet werden. Beitragslücken führen zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Altersrente. Sie können solche Lücken jedoch auch wieder schliessen, indem Sie beispielsweise

  • Beiträge nachzahlen: Es ist möglich, fehlende Beiträge für die letzten fünf Jahre nachträglich zu entrichten. Beitragslücken, die länger als fünf Jahre zurückliegen, können hingegen nicht mehr geschlossen werden (Art. 16 AHVG).
  • Jugendjahre anrechnen lassen: Erwerbstätige Personen zahlen ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag AHV-Beiträge, während Nichterwerbstätige erst ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag beitragspflichtig sind. Die dazwischenliegenden Jahre (18 bis 20) werden als «Jugendjahre» bezeichnet. Wenn Sie in diesen Jahren Beiträge geleistet haben, können diese verwendet werden, um spätere Beitragslücken auszugleichen.

Unser Tipp: Um Ihre Beitragslücken zu erkennen, empfiehlt es sich, regelmässig einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK) bei der AHV zu bestellen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Beitragsjahre und können bei Bedarf rechtzeitig handeln.

Lücken in der 2. Säule schliessen

Zeigt sich eine Beitragslücke in der Pensionskasse, haben Sie auch hier verschiedene Möglichkeiten für rechtzeitige Gegenmassnahmen. Sie können zum Beispiel

  • zusätzlich in die Pensionskasse einzahlen: Sie können freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen. Das heisst, Sie zahlen zusätzliche Beiträge ein und erhöhen so Ihre Altersleistungen. Der maximale Einkaufsbetrag hängt von Faktoren wie Ihrem Alter oder Ihrem Einkommen ab. Ihren persönlichen maximalen Einkaufsbetrag finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis unter «Maximal möglicher Einkauf».
  • einen anderen Sparplan wählen: Manche Pensionskassen bieten unterschiedliche Sparpläne an. Durch die Wahl eines höheren Sparplans steigern Sie Ihre monatlichen Beiträge und somit Ihr Altersguthaben, was zu höheren Altersleistungen führt. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Vorsorgeplan eine solche Option bietet.
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    Pensionskassen-Einkauf bei der AXA

    Altersguthaben erhöhen, Steuern senken: Berechnen Sie, was ein PK-Einkauf für Sie bedeuten würde.

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Lücken in der 3. Säule schliessen

Die 3. Säule spielt eine zentrale Rolle bei der Vermeidung einer Vorsorgelücke. Um eventuelle Lücken zu schliessen, gibt es folgende Empfehlungen:

  • Jährlichen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen: Für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt dieser Betrag aktuell CHF 7258 pro Jahr. Selbstständige oder Personen ohne Pensionskasse, aber mit AHV-relevantem Einkommen, können bis zu 20 Prozent ihres Einkommens und max. CHF 36'288 jährlich einzahlen (Stand: 2026). Diese Einzahlungen sind attraktiv, da sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, was die Steuerlast spürbar reduziert. Zudem profitieren Sie von einer bevorzugten Besteuerung bei der Auszahlung des Guthabens. Seit 2026 sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich, um Lücken zu schliessen, die ab 2025 entstanden sind.
  • Freie Vorsorge in der Säule 3b nutzen: Eine höhere Sparquote in der Säule 3b hilft dabei, zusätzliches Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen. Da diese Form der Vorsorge nicht an fixe Einzahlungslimits gebunden ist, können Sie je nach finanzieller Lage individuell Beträge zurücklegen. Insbesondere für Personen, die flexibler sparen möchten oder den Maximalbetrag in der Säule 3a bereits ausgeschöpft haben, kann dies eine sinnvolle Ergänzung sein. 
  • Gewinnbringend investieren: Lassen Sie Ihr Geld arbeiten, indem Sie beispielsweise in Fonds oder Aktien investieren. Breite Diversifikation und lange Anlagehorizonte minimieren die Risiken. 

Unser Tipp: 3a-Vorsorgelösungen wie der Vorsorgeplan SmartFlex lassen sich ganz an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen. Sie bestimmen, welches Verhältnis von Sicherheit und Renditechancen Ihren Vorstellungen entspricht. Und Sie entscheiden, wo Sie investieren – zum Beispiel nur in nachhaltige Unternehmen oder nur in Schweizer Firmen.

Wer ist besonders von einer Vorsorgelücke betroffen?

Eine Vorsorgelücke kann insbesondere Menschen treffen, deren Erwerbsverlauf Unterbrüche aufweist oder die längere Zeit in einem tiefen Pensum gearbeitet haben. Da sich AHV und Pensionskasse direkt nach Einkommen und Beitragsjahren richten, können solche Verläufe die Vorsorge beeinflussen.

Überblick über betroffene Personengruppen

Risikogruppe Hauptgrund Typische Auswirkung
Frauen Häufiger Teilzeit, mehr unbezahlte Betreuungsarbeit, Erwerbsunterbrüche Deutlich tiefere Rente aus 1. und 2. Säule
Tiefe Einkommen Eintrittsschwelle zur PK nicht erreicht Kein oder geringes PK-Guthaben
Selbstständigerwerbende Keine PK-Pflicht Fehlende 2.-Säule-Leistungen
Zugezogene Personen Nicht von Beginn an im Schweizer System versichert Beitragslücken in der AHV
Personen nach längerem Auslandaufenthalt Fehlende Beitragsjahre in AHV und PK Tiefere Renten
Geschiedene Personen Aufteilung des PK-Guthabens, ggf. Erwerbsunterbruch Reduziertes PK-Altersguthaben
Konkubinatspaare Kein gesetzlicher Anspruch auf Hinterlassenenrente  Kein Todesfallschutz für die Partnerin oder den Partner, aber höhere AHV (keine Ehepaar-Plafonierung/ -Maximalrente)

Häufige Fragen zur Vorsorgelücke

Wie entsteht eine Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn Ihre finanziellen Mittel (Renten aus der AHV und der Pensionskasse sowie der privaten Vorsorge) nicht ausreichen, um einen gewissen Lebensstandard im Alter zu halten. Gründe dafür sind oft Teilzeitarbeit, längere Erwerbsunterbrüche, fehlende Beitragsjahre oder eine Frühpensionierung. Auch eine Scheidung beziehungsweise die anschliessende Aufteilung des Pensionskassenguthabens kann dazu führen, dass die Altersrente tiefer ausfällt.

Wie kann ich eine Vorsorgelücke vermeiden?

Sie sollten sich frühzeitig mit der eigenen finanziellen Situation auseinandersetzen und in Erfahrung bringen, wie viel Budget Sie im Alter benötigen. Noch wichtiger ist eine vorausschauende Finanz- und Liquiditätsplanung: Überlegen Sie, wie Sie Ihre Vorsorge gezielt und aktiv stärken können – zum Beispiel durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Ganz konkret können Sie – je nach Lebenssituation und finanziellem Spielraum – regelmässig und ausreichend in die 1. und 2. Säule einzahlen, zusätzlich freiwillige Beiträge leisten und in die Säule 3a und/oder 3b investieren, um Ihre Altersvorsorge langfristig zu optimieren.

Wieso sind Frauen öfter von Vorsorgelücken betroffen?

Frauen in der Schweiz steht im Vergleich zu Männern durchschnittlich 29,9 Prozent (BFS, Stand: 2024) weniger Rente zur Verfügung. Dass Frauen häufiger von Vorsorgelücken betroffen sind, hat verschiedene Gründe. Zum einen arbeiten sie überdurchschnittlich oft in Teilzeit oder haben Erwerbsunterbrüche aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflegearbeit. Zudem fehlt nach einer Scheidung oft das Einkommen oder die Möglichkeit, entstandene Lücken durch Einzahlungen in die Pensionskasse wieder zu schliessen. 

Hier finden Sie weitere Tipps für die Altersvorsorge von Frauen.

Kann ich mit einem freiwilligen PK-Einkauf meine Vorsorgelücke kurz vor der Pensionierung noch schliessen?

Ja, freiwillige PK-Einkäufe sind bis kurz vor der Pensionierung möglich und steuerlich attraktiv. Wichtig: Zwischen dem letzten Einkauf und einem allfälligen Kapitalbezug aus der Pensionskasse müssen in der Regel mindestens drei Jahre liegen – sonst entfällt der Steuereffekt.

Ab welchem Alter sollte ich die Vorsorgelücke berechnen?

Ein fixes Alter gibt es nicht, doch grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Eine erste grobe Standortbestimmung lohnt sich bereits zu Beginn des Erwerbslebens. Wer früh spart, profitiert von einem langen Anlagehorizont: Die erzielten Renditen lassen das Vermögen Jahr für Jahr wachsen, ähnlich wie beim Zinseszinseffekt. Dadurch kann eine spätere Vorsorgelücke erheblich verkleinert werden.

Eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Berechnung empfiehlt sich rund 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung, also etwa ab dem 50. Altersjahr. Dann bleibt genügend Zeit, um mit gezielten Massnahmen wie Einkäufen in die Pensionskasse oder Einzahlungen in die dritte Säule gegenzusteuern.

Unabhängig vom Alter sollten Sie Ihre Vorsorge immer dann überprüfen, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert, zum Beispiel bei:

  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt eines Kindes
  • Wechsel des Arbeitspensums oder beruflicher Pause
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Erwerb von Wohneigentum
  • Arbeitgeberwechsel
  • Zuzug in die Schweiz oder Wegzug aus der Schweiz

Als Grundlage dienen Ihr persönlicher Vorsorgeausweis der Pensionskasse sowie der Kontoauszug Ihrer AHV-Ausgleichskasse.