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Vorsorge

Vorsorgelücke erkennen und schliessen

Endlich pensioniert! Doch die lang ersehnte Freiheit nach der Pensionierung wird oft überschattet von finanziellen Sorgen: Reicht das Geld zum Leben? So lässt sich eine Vorsorgelücke berechnen – und schliessen.

Langgehegte Träume verwirklichen, ferne Länder bereisen, mehr Zeit für Hobbys sowie Freunde und Familie haben: Viele Schweizerinnen und Schweizer freuen sich nach der Pensionierung auf eine unbeschwerte Zeit in finanzieller Sicherheit. Doch nicht selten zeigt sich ein anderes Bild: Die Renten aus AHV und Pensionskasse reichen kaum aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Selbst wenn die dritte Säule mitberücksichtigt wird, entsteht oft eine sogenannte Vorsorgelücke. Um finanzielle Engpässe im Alter zu vermeiden, sollte man sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinandersetzen und gezielt gegensteuern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre (potenzielle) Vorsorgelücke frühzeitig erkennen, berechnen und vor allem vermeiden können. Damit legen Sie den Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft nach Ihrer Pensionierung.

Was ist eine Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke bezeichnet den Unterschied zwischen Ihrem Einkommen im Alter und dem Betrag, den Sie tatsächlich zum Leben benötigen. Ihr Einkommen nach der Pensionierung stammt aus den drei Säulen der Altersvorsorge – staatliche Altersvorsorge (AHV), berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und private Vorsorge (3. Säule). Wenn trotz dieser drei Säulen im Alter das Geld nicht reicht, um Ihren Bedarf zu decken, haben Sie eine Vorsorgelücke.  

Um einer solchen Vorsorgelücke vorzubeugen, ist es wichtig zu verstehen, wie sie zustande kommt. Grundsätzlich entsteht eine Vorsorgelücke, wenn Sie einen zu hohen finanziellen Bedarf geplant haben und/oder nicht ausreichend fürs Alter vorsorgen konnten. Letzteres kann zum Beispiel folgende Gründe haben: 

  • Fehlende Beitragsjahre in der AHV oder Pensionskasse (PK), zum Beispiel durch längere Reisen oder unbezahlte Care-Arbeit
  • Geringere Löhne oder Teilzeitarbeit, wodurch weniger Geld in die AHV und Pensionskasse einbezahlt wurde
  • Keine zusätzliche 3. Säule, wenn Sie beispielsweise Ihr verfügbares Geld ausgegeben statt als Finanzpolster angespart haben

Gut zu wissen

Die Rente aus der AHV und der Pensionskasse deckt im Durchschnitt nur etwa 60 Prozent Ihres letzten Einkommens. Expertinnen und Experten gehen jedoch davon aus, dass im Ruhestand 80 bis 90 Prozent des letzten Einkommens benötigt werden, um den gewohnten finanziellen Spielraum zu behalten.

So berechnen Sie Ihre Vorsorgelücke 

Eine eventuelle Vorsorgelücke frühzeitig erkennen ist der erste Schritt, um im Alter nicht in finanzielle Schieflage zu geraten. Sie können Ihre Vorsorgelücke berechnen, indem Sie Ihre erwartete jährliche Rente aus der AHV und der Pensionskasse sowie Ihre Ersparnisse aus der privaten Vorsorge ermitteln. Den Gesamtbetrag vergleichen Sie nun mit Ihrem geschätzten finanziellen Bedarf im Ruhestand. Gehen Sie dazu wie folgt vor: 

  1. Letztes Jahreseinkommen
    Notieren Sie Ihr (voraussichtliches) Bruttojahreseinkommen vor der Pensionierung. Dieses dient als Basis für die Berechnung. 
  2. Voraussichtliche AHV-Rente
    Fordern Sie einen Auszug bei der AHV-Ausgleichskasse an oder nutzen Sie den AHV-Rentenrechner, um Ihre voraussichtliche Rente zu schätzen. 
  3. Voraussichtliche Pensionskassenrente
    Studieren Sie den persönlichen Vorsorgeausweis, den Ihre Pensionskasse jährlich erstellt. 
  4. Gesamteinkommen
    Rechnen Sie AHV-Rente und PK-Rente zusammen – dies ergibt Ihr erwartetes Einkommen aus der 1. und 2. Säule. 
  5. Finanzieller Bedarf in der Pension
    Orientieren Sie sich an der Faustregel, dass Sie rund 80 bis 90 Prozent Ihres letzten Jahreseinkommens benötigen, um Ihren Lebensstandard zu halten. 
  6. Differenz (Vorsorgebedarf)
    Ziehen Sie die erwarteten Renteneinkommen aus der 1. und 2. Säule von Ihrem Finanzbedarf im Ruhestand ab und Sie erhalten Ihren Vorsorgebedarf. 
  7. Rentenbezugsdauer
    Schätzen Sie, wie viele Jahre Sie voraussichtlich in Rente sein werden, und multiplizieren Sie den Vorsorgebedarf mit der Anzahl Jahre. Dies ergibt den gesamten Vorsorgebedarf für Ihre Pension.
  8. Private Vorsorge
    Falls Sie Guthaben in der Säule 3a oder 3b angespart haben, ziehen Sie diese von Ihrem gesamten Vorsorgebedarf ab. So ermitteln Sie Ihre tatsächliche Vorsorgelücke.

 

Rechenbeispiel für die Vorsorgelücke

Viele Menschen unterschätzen, wie gross ihre Vorsorgelücke sein wird. Damit Sie eine bessere Vorstellung davon erhalten, wie sich eine Vorsorgelücke berechnet, hilft folgendes Beispiel: 

  • Letztes Einkommen vor der Pensionierung: CHF 90'720 pro Jahr 
  • Einkommen aus der 1. Säule (AHV-Rente): CHF 30'240 pro Jahr 
  • Einkommen aus der 2. Säule (Pensionskasse): CHF 27'820 pro Jahr 
  • Gesamte Altersrente (1. und 2. Säule zusammen): CHF 58'060 pro Jahr 

Die Renten aus der AHV und der Pensionskasse decken somit 64 Prozent des letzten Einkommens. Das empfohlene jährliche Ersatzeinkommen im Ruhestand beträgt jedoch mindestens 80 Prozent des letzten Einkommens und somit CHF 72'576. Es entsteht ein Vorsorgebedarf in Höhe von CHF 14'516 pro Jahr. Wird nun auch noch die 3. Säule mitberücksichtigt, kann die effektive Vorsorgelücke ermittelt werden.

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So schliessen Sie Ihre Vorsorgelücke

Sobald Sie Ihre Vorsorgelücke kennen, lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. Je eher Sie Massnahmen ergreifen, desto gezielter können Sie Ihr Einkommen im Ruhestand erhöhen. Eine vorausschauende Finanzplanung hilft Ihnen dabei, verschiedene Möglichkeiten durchzuspielen – allen voran die Frage, wie Sie Ihre Altersleistungen erhöhen können. Doch auch alternative Szenarien wie eine schrittweise Pensionierung oder eine Weiterarbeit im Alter können betrachtet werden.

Beziehen Sie zudem Ihre Hypothek bei den Überlegungen mit ein: Welche Auswirkungen hat sie langfristig auf Ihre Liquidität? Und wie lassen sich steuerliche Vorteile nutzen – etwa durch Kapitalbezug, Einkäufe in die Pensionskasse oder eine gestaffelte Pensionierung?

Lücken in der 1. Säule schliessen

Um eine Lücke in der 1. Säule zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie lückenlos Beiträge an die AHV entrichten. Falls Sie zum Beispiel wegen Kinderbetreuung nur in Teilzeit oder gar nicht arbeiten, stehen Ihnen sogenannte Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zu. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen diese Gutschriften angerechnet werden. Beitragslücken führen zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Altersrente. Sie können solche Lücken jedoch auch wieder schliessen, indem Sie beispielsweise

  • Beiträge nachzahlen: Es ist möglich, fehlende Beiträge für die letzten fünf Jahre nachträglich zu entrichten. Beitragslücken, die länger als fünf Jahre zurückliegen, können hingegen nicht mehr geschlossen werden.
  • Jugendjahre anrechnen lassen: Erwerbstätige Personen zahlen ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag AHV-Beiträge, während Nichterwerbstätige erst ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag beitragspflichtig sind. Die dazwischenliegenden Jahre (18 bis 20) werden als «Jugendjahre» bezeichnet. Wenn Sie in diesen Jahren Beiträge geleistet haben, können diese verwendet werden, um spätere Beitragslücken auszugleichen.

Unser Tipp: Um Ihre Beitragslücken zu erkennen, empfiehlt es sich, regelmässig einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK) bei der AHV zu bestellen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Beitragsjahre und können bei Bedarf rechtzeitig handeln.

Lücken in der 2. Säule schliessen

Sollte es zu einer Beitragslücke in der 2. Säule kommen, haben Sie auch hier verschiedene Möglichkeiten für rechtzeitige Gegenmassnahmen. Sie können zum Beispiel

  • zusätzlich in die Pensionskasse einzahlen: Sie können sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen. Das heisst, Sie zahlen zusätzliche Beiträge ein und erhöhen so Ihre Altersleistungen. Der maximale Einkaufsbetrag hängt von Faktoren wie Ihrem Alter oder Ihrem Einkommen ab. Ihren persönlichen maximalen Einkaufsbetrag finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis unter «Maximal möglicher Einkauf».
  • einen anderen Sparplan wählen: Manche Pensionskassen bieten unterschiedliche Sparpläne an. Durch die Wahl eines höheren Sparplans steigern Sie Ihre monatlichen Beiträge und somit Ihr Altersguthaben, was zu höheren Altersleistungen führt. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Vorsorgeplan eine solche Option bietet.
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    Altersguthaben erhöhen, Steuern senken: Berechnen Sie, was ein PK-Einkauf für Sie bedeuten würde.

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Lücken in der 3. Säule schliessen

Die 3. Säule spielt eine zentrale Rolle bei der Vermeidung einer Vorsorgelücke. Um eventuelle Lücken zu schliessen, gibt es folgende Empfehlungen:

  • Jährlichen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen: Für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt dieser Betrag aktuell CHF 7258 pro Jahr. Selbstständige oder Personen ohne Pensionskasse, aber mit AHV-relevantem Einkommen, können bis zu 20 Prozent ihres Einkommens und max. CHF 36'288 jährlich einzahlen (Stand: 2025). Diese Einzahlungen sind attraktiv, da sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, was die Steuerlast spürbar reduziert. Zudem profitieren Sie von einer bevorzugten Besteuerung bei der Auszahlung des Guthabens.
  • Freie Vorsorge in der Säule 3b nutzen: Eine höhere Sparquote in der Säule 3b hilft dabei, zusätzliches Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen. Da diese Form der Vorsorge nicht an fixe Einzahlungslimits gebunden ist, können Sie je nach finanzieller Lage individuell Beträge zurücklegen. Insbesondere für Personen, die flexibler sparen möchten oder den Maximalbetrag in der Säule 3a bereits ausgeschöpft haben, kann dies eine sinnvolle Ergänzung sein. 
  • Gewinnbringend investieren: Lassen Sie Ihr Geld arbeiten, indem Sie beispielsweise in Fonds oder Aktien investieren. Breite Diversifikation und lange Anlagehorizonte minimieren die Risiken. 

Unser Tipp: 3a-Vorsorgelösungen wie der Vorsorgeplan SmartFlex lassen sich ganz an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen. Sie bestimmen, welches Verhältnis von Sicherheit und Renditechancen Ihren Vorstellungen entspricht. Und Sie entscheiden, wo Sie investieren – zum Beispiel nur in nachhaltige Unternehmen oder nur in Schweizer Firmen.

Häufige Fragen zur Vorsorgelücke

  • Wie entsteht eine Vorsorgelücke?

    Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn Ihre finanziellen Mittel (Renten aus der AHV und der Pensionskasse sowie der privaten Vorsorge) nicht ausreichen, um einen gewissen Lebensstandard im Alter zu halten. Gründe dafür sind oft Teilzeitarbeit, längere Erwerbsunterbrüche, fehlende Beitragsjahre oder eine Frühpensionierung. Auch eine Scheidung beziehungsweise die anschliessende Aufteilung des Pensionskassenguthabens kann dazu führen, dass die Altersrente tiefer ausfällt.

  • Wie kann ich eine Vorsorgelücke vermeiden?

    Sie sollten sich frühzeitig mit der eigenen finanziellen Situation auseinandersetzen und in Erfahrung bringen, wie viel Budget Sie im Alter benötigen. Noch wichtiger ist eine vorausschauende Finanz- und Liquiditätsplanung: Überlegen Sie, wie Sie Ihre Vorsorge gezielt und aktiv stärken können – zum Beispiel durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Ganz konkret können Sie – je nach Lebenssituation und finanziellem Spielraum – regelmässig und ausreichend in die 1. und 2. Säule einzahlen, zusätzlich freiwillige Beiträge leisten und in die Säule 3a und/oder 3b investieren, um Ihre Altersvorsorge langfristig zu optimieren.

  • Wieso sind Frauen öfter von Vorsorgelücken betroffen?

    Frauen in der Schweiz steht im Vergleich zu Männern durchschnittlich 30,8 Prozent weniger Rente zur Verfügung. Dass Frauen häufiger von Vorsorgelücken betroffen sind, hat verschiedene Gründe. Zum einen arbeiten sie überdurchschnittlich oft in Teilzeit oder haben Erwerbsunterbrüche aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflegearbeit. Zudem fehlt nach einer Scheidung oft das Einkommen oder die Möglichkeit, entstandene Lücken durch Einzahlungen in die Pensionskasse wieder zu schliessen. 

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