Junge Frau lehnt sich draussen am Fenster ihres Backsteinhauses an. Sie hält eine grüne Tasse in der Hand und lächelt.
Vorsorge

Maximalbetrag der Säule 3a für 2026

Wer jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlt, bildet nicht nur wertvolles Alterskapital, sondern spart auch Steuern.

Tiefe Zinsen, stetig steigende Lebenserwartung: Diese zwei Fakten stellen die 1. und 2. Säule vor grosse Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig mit einer privaten Vorsorge zu beginnen. Die Säule 3a bietet hier ideale Möglichkeiten. Zudem können Erwerbstätige mit freiwilligen Einzahlungen in die Säule 3a ihre Steuerrechnung markant senken. Bis Ende Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen, bewirkt oft eine Steuerersparnis von mehreren hundert Franken.

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Welcher Maximalbetrag gilt bei der Säule 3a?

Die Maximalbeträge für die Säule 3a variieren von Jahr zu Jahr. Hier finden Sie aktuell relevante Beträge.

Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a für 2026?

Die Limiten für den Steuerabzug der Säule-3a-Beiträge bis zum 31. Dezember 2026 sind

  • für Erwerbstätige mit Pensionskasse: CHF 7258
  • für Erwerbstätige ohne Pensionskasse: CHF 36'288

Selbstständigerwerbende haben in der Regel keine 2. Säule. Im Gegenzug profitieren sie von der «grossen Säule 3a» und dürfen dort bis zu 20 Prozent ihres Nettojahreseinkommens einzahlen.

Wer bestimmt den Maximalbetrag der Säule 3a?

Der Maximalbetrag der Säule 3a wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) festgelegt und in der Regel alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst.

Wie hat sich der Maximalbetrag entwickelt?

Jahr Mit Pensionskasse Ohne Pensionskasse
2026 CHF 7258 CHF 36’288
2025 CHF 7258 CHF 36’288
2024 CHF 7056 CHF 35’280
2023 CHF 7056 CHF 35’280
2022 CHF 6883 CHF 34’416
2021 CHF 6883 CHF 34’416
2020 CHF 6826 CHF 34’128
2019 CHF 6826 CHF 34’128
2018 CHF 6768 CHF 33’840
2017 CHF 6768 CHF 33’840

Wichtig für Selbstständige

Für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse gilt in der Säule 3a der niedrigere der folgenden beiden Werte als Limite:

  • 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens oder
  • der gesetzlich festgelegte Maximalbetrag

Der Maximalbetrag stellt also nur eine Obergrenze dar. Je nach Jahreseinkommen kann der tatsächlich abziehbare Betrag darunter liegen.

Welche Vorteile bietet die Einzahlung in die Säule 3a?

Die Einzahlung in die Säule 3a lohnt sich gleich doppelt: Einerseits sparen Sie Steuern, andererseits sorgen Sie fürs Pensionsalter vor. Wer im Alter von 35 Jahren damit beginnt, Jahr für Jahr konsequent den gesetzlichen Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen, spart sich bis zur Pensionierung rund CHF 40'000 Steuern. Für Selbstständige sind es CHF 300'000 und mehr. Jeder einbezahlte Franken kommt Ihnen im Alter wieder zugute und wird bei der Auszahlung mit einem moderaten Spezialsatz besteuert.

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    Seit Anfang 2026 lassen sich Lücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe schliessen. Dabei sind auch die Einkäufe steuerlich voll abzugsfähig.

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Monatliche oder jährliche Einzahlung: Was lohnt sich mehr?

Wer es sich leisten kann, sollte den Maximalbetrag der Säule 3a möglichst früh im Jahr einzahlen – idealerweise im Januar. Das Geld kann dann über das ganze Jahr hinweg Rendite erwirtschaften. Bei langem Anlagehorizont und entsprechender Anlageform kann eine frühe Einzahlung erhebliche Zusatzerträge bringen.

Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen können oder möchten, ist ein Dauerauftrag von CHF 604.80 pro Monat eine gute Alternative. Übers Jahr ergibt das CHF 7257.60 – steuerlich aufgerundet der Maximalbetrag von CHF 7258. So bleibt Ihr Budget planbar, und bei einer Wertschriftenlösung profitieren Sie vom Durchschnittspreiseffekt: Durch regelmässige monatliche Käufe erwerben Sie bei tiefen Kursen mehr Anteile und bei hohen Kursen weniger – was langfristig zu besseren Durchschnittskursen führen kann.

Bis wann muss man in die Säule 3a einzahlen?

Damit die Einzahlung im laufenden Steuerjahr abzugsfähig ist, muss das Geld spätestens am 31. Dezember auf Ihrem 3a-Konto eingegangen sein. Massgebend ist das Valutadatum der Zahlung, nicht das Datum der Überweisung. Liegt das Valutadatum bereits im neuen Jahr, zählt die Einzahlung erst fürs Folgejahr.

Planen Sie die Einzahlung deshalb frühzeitig. Über Weihnachten und Neujahr kann sich die Verbuchung wegen der Feiertage und Wochenenden verzögern. Am besten überweisen Sie den Betrag bis Mitte Dezember, damit er sicher rechtzeitig gutgeschrieben wird.

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Mit welchen 10 Tipps kann man Steuern sparen?

  1. 3a-Limite ausschöpfen: Das ist die einfachste Möglichkeit, Steuervorteile zu erzielen. Eine Säule 3a kann bei einer Bank oder Versicherung abgeschlossen werden. Flexibilität und Rendite bieten beide. Bei der AXA kann die Säule 3a auch mit einer Risikoversicherung kombiniert werden. So minimieren Sie das Risiko für sich selbst und Ihre Angehörigen.
  2. Einkauf in die Pensionskasse: Auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind abzugsberechtigt und können bei einer Deckungslücke vorgenommen werden. Ob eine Lücke besteht, sehen Sie in Ihrem Pensionskassenausweis.
  3. Arbeitsweg und Verpflegung: Ob ÖV, Velo oder Auto – weisen Sie die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsort aus. Auch wer auswärts essen oder schlafen muss, darf Abzüge machen, meist in Form von Pauschalbeträgen.
  4. Weiterbildung und Berufsauslagen: Kurse, Fachliteratur, Kleidung, Ausrüstung und andere berufsbedingte Ausgaben sind in vielen Kantonen pauschal ohne Nachweis abzugsberechtigt.
  5. Homeoffice: Wird ein privates Arbeitszimmer regelmässig für die berufliche Arbeit genutzt, darf ein Teil der Wohnkosten von den Steuern abgesetzt werden.
  6. Steuervorauszahlung: Einige Kantone bieten einen besseren Zinssatz als jedes Sparkonto, wenn Steuern vorzeitig bezahlt werden. Für zu späte Zahlungen wird man hingegen mit bis zu 6 Prozent Zins bestraft.
  7. Schulden: Zinsen für Privatkredite, Kreditkarten und Hypotheken sind abzugsberechtigt. Leasingkosten können nur Selbstständige abziehen, Angestellte nicht.
  8. Krankheitskosten: Selbstgetragene Gesundheitskosten – etwa für teure Zahnbehandlungen oder Medikamente – können abgezogen werden, allerdings erst ab einer gewissen Höhe: Die Schwelle liegt je nach Kanton bei etwa 5 Prozent des Nettoeinkommens.
  9. Spenden: Zuwendungen an von Ihrem Kanton anerkannte gemeinnützige Organisationen sind abzugsberechtigt. Bewahren Sie Spendenbestätigungen auf und reichen Sie diese mit der Steuererklärung ein.
  10. Steuerberatung: Wer sich steuerlich beraten lässt, ist im Vorteil. Auch eine kostenlose Vorsorgeberatung liefert Ihnen wertvolle Tipps für die Steueroptimierung.

Und wie viel kann ich bei den Steuern sparen?

Jede Vorsorgesituation ist einzigartig. Machen Sie jetzt mit einer Expertin oder einem Experten der AXA eine Analyse und erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie viel Steuern kann ich mit einer Säule 3a sparen?
  • Wie hoch ist mein Einkommen nach der Pensionierung? 
  • Wie viel Geld erhalte ich, wenn ich erwerbsunfähig werde?

Fazit: Maximalbetrag der Säule 3a ausschöpfen lohnt sich

Innerhalb der privaten Vorsorge hat die Säule 3a klare Vorteile: Sie sparen Steuern und bauen kontinuierlich Altersguthaben auf. Ist der 3a-Maximalbetrag nicht erreichbar, zahlen Sie einfach so viel ein wie möglich. Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen ist noch nichts verloren – Lücken in der Säule 3a lassen sich seit 2026 rückwirkend auffüllen.

Zusätzlich attraktiv: Wer sein 3a-Kapital arbeiten lassen möchte, kann es in Wertschriften investieren. Vorsorgepläne wie AXA SmartFlex bieten bei Bedarf weitere Optionen, etwa einen integrierten Versicherungsschutz bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit.