Monatliche oder jährliche Einzahlung: Was lohnt sich mehr?
Wer es sich leisten kann, sollte den Maximalbetrag der Säule 3a möglichst früh im Jahr einzahlen – idealerweise im Januar. Das Geld kann dann über das ganze Jahr hinweg Rendite erwirtschaften. Bei langem Anlagehorizont und entsprechender Anlageform kann eine frühe Einzahlung erhebliche Zusatzerträge bringen.
Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen können oder möchten, ist ein Dauerauftrag von CHF 604.80 pro Monat eine gute Alternative. Übers Jahr ergibt das CHF 7257.60 – steuerlich aufgerundet der Maximalbetrag von CHF 7258. So bleibt Ihr Budget planbar, und bei einer Wertschriftenlösung profitieren Sie vom Durchschnittspreiseffekt: Durch regelmässige monatliche Käufe erwerben Sie bei tiefen Kursen mehr Anteile und bei hohen Kursen weniger – was langfristig zu besseren Durchschnittskursen führen kann.
Bis wann muss man in die Säule 3a einzahlen?
Damit die Einzahlung im laufenden Steuerjahr abzugsfähig ist, muss das Geld spätestens am 31. Dezember auf Ihrem 3a-Konto eingegangen sein. Massgebend ist das Valutadatum der Zahlung, nicht das Datum der Überweisung. Liegt das Valutadatum bereits im neuen Jahr, zählt die Einzahlung erst fürs Folgejahr.
Planen Sie die Einzahlung deshalb frühzeitig. Über Weihnachten und Neujahr kann sich die Verbuchung wegen der Feiertage und Wochenenden verzögern. Am besten überweisen Sie den Betrag bis Mitte Dezember, damit er sicher rechtzeitig gutgeschrieben wird.