Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a
Seit Anfang 2026 greift bei der Säule 3a eine neue Regelung: Wer den jährlichen Beitrag verpasst oder nicht ausgeschöpft hat, kann sich jetzt nachträglich in die 3. Säule einkaufen – unter bestimmten Bedingungen.
Neben der staatlichen (1. Säule) und der beruflichen Vorsorge (2. Säule) gewinnt die private Vorsorge (3. Säule) in der Schweiz immer mehr an Bedeutung: Die Renten von AHV und Pensionskasse reichen je länger, je weniger zum Leben. Um diese Lücke zu schliessen, bietet sich Erwerbstätigen zunächst die Säule 3a an. Sie ist vor allem steuerlich sehr attraktiv: Einzahlungen in die Säule 3a dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der jährliche Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse liegt bei CHF 7258 (Stand 2026).
Eine Gesetzesänderung von 2025 bringt für die Säule 3a eine entscheidende Lockerung: Bisher mussten Einzahlungen in die Säule 3a für ein bestimmtes Jahr spätestens bis zum 31.12. desselben Jahres erfolgen. Neu können Erwerbstätige Lücken aus früheren Jahren durch nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a auffüllen. Das bringt Steuervorteile und stärkt die Altersvorsorge.
Wie entstehen Beitragslücken?
Beitragslücken entstehen, wenn der Maximalbetrag der Säule 3a nicht ausgeschöpft wird. Vielleicht war wegen einer Ausbildung oder Reise das Geld knapp, vielleicht ging die Einzahlung auch einfach vergessen. Die Folgen: weniger Steuerersparnis, weniger Alterskapital, verpasste Renditechancen.
Ab wann sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich?
Ab 2026. Sprich: 2025 ist das erste Jahr, für das Sie 3a-Beiträge rückwirkend einzahlen können. Für 2024 oder früher besteht die Möglichkeit der Nachzahlung nicht. Der Grund: Erst ab dem Beitragsjahr 2025 tauschen die Vorsorgeanbieter in der Schweiz systematisch Informationen aus. Diese einheitliche Datenbasis ist nötig, um festzustellen, wer den Maximalbetrag bereits ausgeschöpft hat und wer nicht.
Welche Bedingungen gelten für nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a?
- Maximalbetrag fürs aktuelle Jahr ausgeschöpft: Sie müssen zuerst den vollen Beitrag fürs laufende Jahr einzahlen. Erst danach lassen sich allfällige Beitragslücken aus vergangenen Jahren kompensieren.
- AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr: Die Säule 3a steht nur AHV-pflichtigen Personen zur Verfügung. Wer im Jahr der Lücke mangels Erwerbseinkommen nicht AHV-pflichtig war, hätte dann gar nicht einzahlen dürfen – folglich gibt es auch nichts nachzuzahlen.
- Lückenjahr liegt höchstens 10 Jahre zurück: Eine Nachzahlung ist bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich. Beispiel: Eine Differenz im Beitragsjahr 2025 kann bis spätestens 2035 beglichen werden.
- Maximal 1 Nachzahlung pro Lückenjahr: Ein Aufteilen des Betrags geht beim nachträglichen Einkauf in die Säule 3a nicht – es ist nur eine Nachzahlung pro Lückenjahr erlaubt. Dafür können mit einer grossen Nachzahlung in die Säule 3a gleich mehrere Lückenjahre auf einmal aufgefüllt werden.
- Noch kein Bezug von Altersleistungen: Falls Sie Ihre Pensionierung aufschieben und weiterarbeiten, sind nachträgliche Einzahlungen bis 5 Jahre nach dem Referenzalter erlaubt. Diese Möglichkeit endet jedoch mit dem ersten Bezug eines 3a-Guthabens ab dem 60. Altersjahr.
3a-Einkauf für Selbstständige
Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen pro Jahr bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens, max. CHF 36‘288 (Stand 2026) in die Säule 3a einzahlen. Sobald dieser maximale Beitrag geleistet wurde, sind zusätzliche Einkäufe für frühere Jahre erlaubt. Betraglich sind diese Nachzahlungen aber begrenzt auf den «kleinen» Maximalbeitrag von CHF 7258 (Stand 2026). Ein Auffüllen aufs Maximum für selbstständigerwerbende Personen ist nicht möglich.
Welche Vorteile hat eine Nachzahlung in die Säule 3a?
1. Mehr Vorsorgekapital
Mit einem rückwirkenden Einkauf in die Säule 3a lässt sich Ihr Altersguthaben gezielt aufbauen. Zusätzlich könnten Sie einen Teil des Kapitals in gut diversifizierte Aktien investieren – so profitieren Sie von interessanten Renditechancen. Das gilt insbesondere für einen langen Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten.
2. Weniger Steuern
Den gesamten Betrag, den Sie im aktuellen Steuerjahr in die Säule 3a einzahlen, dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen – inklusive Nachzahlung. So lässt sich die Steuerprogression brechen: In einem Jahr mit tieferem Erwerbseinkommen könnten Sie bewusst einen kleineren Betrag in die 3a einzahlen, um dann in einem einkommensstarken Jahr diese Lücke zu füllen.
3. Mehr Flexibilität
Die Lockerung bei der Säule 3a erleichtert den finanziellen Ausgleich über verschiedene Lebensphasen hinweg. Planen Sie eine Zweitausbildung oder eine längere Reise? Oder wollen Sie beruflich etwas kürzertreten, solange die Kinder noch klein sind? Die Möglichkeit des nachträglichen 3a-Einkaufs entlastet Sie in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.
Wie funktioniert ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a?
Die Grafik veranschaulicht anhand eines fiktiven Beispiels, wie Lücken in der Säule 3a systematisch aufgefüllt werden können.
2024: Lara beginnt, Erspartes in die Säule 3a einzuzahlen. Es reicht für knapp die Hälfte des jährlich erlaubten Maximalbetrags. Die Lücke von CHF 4000 wird bestehen bleiben, denn für Lücken von 2024 oder früher sind keine Einkäufe in die Säule 3a möglich.
2025: Lara kann bei der Säule 3a erneut nur einen Teilbetrag einzahlen. Doch da seit 01.01.2025 nachträgliche Einkäufe möglich sind, hat sie nun 10 Jahre Zeit, um die Lücke von CHF 3000 aufzufüllen.
2026: Diesmal kann Lara etwas mehr Geld ansparen. Für den jährlichen Maximalbetrag reicht es aber noch nicht, es bleibt eine Lücke von CHF 2000.
2027: Endlich schafft Lara es, den Maximalbetrag einzuzahlen. Dadurch darf sie jetzt auch Einkäufe tätigen! Sie kann die kleinere ihrer beiden Lücken (2026) auffüllen. Dank der hohen 3a-Einzahlung von über CHF 9000 zahlt sie für 2027 spürbar weniger Steuern.
2028: Das Geld ist wieder etwas knapper – Lara zahlt CHF 1500 weniger ein, als sie dürfte. Da sie den Maximalbetrag nicht erreicht, ist ein Einkauf nicht erlaubt.
2029: Lara kann den vollen Maximalbetrag einzahlen. Für mehr reicht es jedoch nicht. Immerhin entsteht keine neue Lücke.
2030: In diesem finanziell erfolgreichen Jahr zahlt Lara wieder den maximalen Betrag ein. Zusätzlich kann sie zwei Lückenjahre (2025 und 2028) auf einmal auffüllen. Lara hat somit in der Säule 3a keine kompensierbaren Lücken mehr.
Was muss ich tun, um meine 3a-Lücken zu schliessen?
Zunächst müssen Sie bei der Vorsorgeeinrichtung den Einkauf beantragen, und zwar für ein spezifisches Lückenjahr. Bei Lücken in mehreren Jahren braucht es für jede Lücke jeweils einen separaten Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, genehmigt Ihre Vorsorgeeinrichtung den Einkauf – und der Nachzahlung steht nichts mehr im Wege. Zahlen Sie den Betrag spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres ein.
Beachten Sie: Sie haben pro Lückenjahr nur eine einzige Chance zum Nachzahlen. Ein weiterer Einkauf zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht erlaubt. Das Geld reicht momentan noch nicht, um eine Lücke komplett aufzufüllen? Dann überlegen Sie sich gut, ob Sie nicht lieber noch mit dem Einkauf zuwarten wollen.
Lohnt sich ein Einkauf in die Säule 3a wirklich?
Ja. Wer kann, sollte Beitragslücken in der Säule 3a unbedingt schliessen – nur schon wegen der steuerlichen Vorteile. Bei mehreren Lückenjahren könnten Sie den Einkauf staffeln, um den Effekt auf Ihre Steuern weiter zu optimieren. Idealerweise tätigen Sie grössere Einkäufe in Jahren mit besonders hohem Einkommen.
Sie träumen davon, später einmal ein Haus zu kaufen, sich selbstständig zu machen oder auszuwandern? Dann müssen Sie sich keine Sorgen machen, flüssiges Kapital in der Säule 3a zu binden: Ihr Geld bleibt von Gesetzes wegen für diese spezifischen Zwecke verfügbar («Vorbezug»). Die Säule 3a eignet sich in einem solchen Fall sogar hervorragend als Sparplan für Ihr Lebensziel.