Risikoabsicherung Invalidität und Tod absichern

Was wäre, wenn ...? Sie möchten Ihre Familie oder Ihre Geschäftspartnerin bzw. Ihren Geschäftspartner im Fall der Fälle finanziell gut abgesichert wissen? Die Lösungen der AXA unterstützen Sie dabei.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was versteht man unter Invalidität?

    Von Invalidität spricht man, wenn eine Person längere Zeit erwerbsunfähig ist, mindestens aber ein Jahr. Die Erwerbsunfähigkeit muss aufgrund eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens entstanden sein. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Erwerbsunfähigkeit angeboren, durch Erkrankung oder Unfall verursacht wurde. 

  • Was ist der Unterschied zwischen arbeitsunfähig und erwerbsunfähig?

    Kann jemand seiner vertraglichen Arbeit nicht mehr oder nur noch teilweise nachgehen, spricht man von Arbeitsunfähigkeit. Die Gründe der Unfähigkeit müssen, wie bei der Invalidität, auf einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden zurückzuführen sein. Der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit/Invalidität besteht darin, dass eine arbeitsunfähige Person zwar die bisher ausgeführte Arbeit (beispielsweise den Beruf des Bauarbeiters) aus körperlichen, psychischen oder geistigen Gründen nicht mehr ausüben kann, grundsätzlich aber in einem anderen Beruf einsatzfähig ist. Wird die Unfähigkeit in Bezug auf alle beruflichen Tätigkeiten festgestellt, spricht man von Erwerbsunfähigkeit. 

  • Kann die Todesfallversicherung für mehrere Personen abgeschlossen werden?

    Wenn Sie sich für eine Todesfallversicherung im Zusammenhang mit der Säule 3b entscheiden, können Sie zwei Personen versichern. Beim Tod einer der zwei versicherten Personen erfolgt eine einmalige Ausbezahlung des Todesfallkapitals.

  • Können die Begünstigten bei einer Todesfallversicherung selbst bestimmt werden?

    Die begünstigten Personen des Todesfallkapitals sind abhängig von Ihrer gewählten Lösung. Entscheiden Sie sich für eine Todesfallversicherung bei Ihrer Säule-3a-Lösung, können Sie die begünstigte Person gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wählen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind dann wiederum von Ihrem Zivilstand abhängig. Entscheiden Sie sich für eine Säule-3b-Lösung, sind die begünstigten Personen frei wählbar und das Todesfallkapital wird direkt an die begünstigte Person ausbezahlt und fällt nicht in den Nachlass. 

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