Unerwartete Geschehnisse wie Krankheit, Unfall oder Tod passieren und können Ihre Familie sowie Ihre Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartner finanziell stark belasten. Für den Fall der Fälle können Sie mit einer Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorsorgen und damit sich und Ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit bieten.
Von Invalidität spricht man, wenn eine Person längere Zeit erwerbsunfähig ist, mindestens aber ein Jahr. Die Erwerbsunfähigkeit muss aufgrund eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens entstanden sein. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Erwerbsunfähigkeit angeboren, durch Erkrankung oder Unfall verursacht wurde.
Kann jemand seiner vertraglichen Arbeit nicht mehr oder nur noch teilweise nachgehen, spricht man von Arbeitsunfähigkeit. Die Gründe der Unfähigkeit müssen, wie bei der Invalidität, auf einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden zurückzuführen sein. Der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeit/Invalidität besteht darin, dass eine arbeitsunfähige Person zwar die bisher ausgeführte Arbeit (beispielsweise den Beruf des Bauarbeiters) aus körperlichen, psychischen oder geistigen Gründen nicht mehr ausüben kann, grundsätzlich aber in einem anderen Beruf einsatzfähig ist. Wird die Unfähigkeit in Bezug auf alle beruflichen Tätigkeiten festgestellt, spricht man von Erwerbsunfähigkeit.
Wenn Sie sich für eine Todesfallversicherung im Zusammenhang mit der Säule 3b entscheiden, können Sie zwei Personen versichern. Beim Tod einer der zwei versicherten Personen erfolgt eine einmalige Ausbezahlung des Todesfallkapitals.
Die begünstigten Personen des Todesfallkapitals sind abhängig von Ihrer gewählten Lösung. Entscheiden Sie sich für eine Todesfallversicherung bei Ihrer Säule-3a-Lösung können Sie die begünstigte Person gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wählen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind dann wiederum von Ihrem Zivilstand abhängig. Entscheiden Sie sich für eine Säule-3b-Lösung, sind die begünstigten Personen frei wählbar und das Todesfallkapital wird direkt an die begünstigte Person ausbezahlt und fällt nicht in den Nachlass.
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