Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen
Sie wollen für ambulante Behandlungen optimal abgesichert sein? Sie wünschen sich eine Zusatzversicherung, die Komplementärmedizin unterstützt und sich an den Kosten Ihrer Brille beteiligt? Dann sind unsere ambulanten Zusatzversicherungen perfekt für Sie.
Kurzübersicht über unsere Gesundheits-Produkte. Die detaillierten Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht.
Sie wollen Ihr Spital frei wählen oder von Spezialistinnen und Spezialisten behandelt werden? Ihnen ist Privatsphäre wichtig und Sie wünschen eine Unterbringung im Einzelzimmer? Sie reisen gerne und wollen auch im Ausland optimal abgesichert sein? Entdecken Sie jetzt unsere attraktiven Spital-Zusatzversicherungen.
Kurzübersicht über unsere Spital-Produkte. Die detaillierten Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht.
Obwohl sich durch den jährlichen Wechsel der obligatorischen Grundversicherung bares Geld sparen lässt, profitieren doch die wenigsten von dieser Option. Denn es ist zeitaufwändig, Preise zu vergleichen, Offerten anzufordern und Kündigungen zu schreiben.
Das wissen wir und nehmen unseren Kundinnen und Kunden mit einer Krankenkassen-Zusatzversicherung diese Mühen ab. Wir machen Ihnen jeden Herbst einen Vorschlag für die günstigste Grundversicherung: Sind Sie einverstanden, übernehmen wir für Sie den Wechsel. So sparen Sie Jahr für Jahr Prämien – ohne dafür einen Finger krümmen zu müssen.
Für die Deckung der Folgekosten eines akuten Spitalaufenthalts ab drei Nächten. Ergänzung zu Ihrer Spital-Zusatzversicherung.
Für Zahnbehandlungen, Korrekturen von Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen, Dentalhygiene und Bleaching.
Für eine Kapitalauszahlung bei Invalidität oder im Todesfall.
Die flexible Versicherung für Krankheit oder Unfall im Ausland. Mehr erfahren.
Möchten Sie bequem für die Zukunft vorsorgen und Steuern sparen? Mit dem Vorsorge-Sparservice der AXA ist das möglich. Haben Sie Ihre Krankenkassenzusatzversicherung bei uns, können Sie Ihre Rückerstattungen direkt in Ihren Vorsorgeplan SmartFlex 3a bei der AXA einzahlen.
Um den Vorsorge-Sparservice nutzen zu können, müssen Sie
Eine Übersicht finden Sie in Ihrem Kundenkonto auf myAXA.
Nein. Sie können beliebige Beträge in Ihren Vorsorgeplan SmartFlex 3a übertragen lassen (z. B. CHF 85.95). Allerdings müssen die Auszahlungen mindestens CHF 20 betragen.
Bei jeder Rückerstattung können Sie neu wählen, welchen Betrag Sie in die 3. Säule übertragen lassen wollen. Sie müssen die gewünschte Aufteilung jeweils bestätigen. Falls Sie es sich anders überlegen, können Sie den Prozess abbrechen und den Betrag korrigieren.
Grundsätzlich kann das einbezahlte Kapital in die gebundene Vorsorge Säule 3a frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters (65 Jahre bei Männern, 64 Jahre bei Frauen) ausbezahlt werden. Ähnlich wie dies im Rahmen der beruflichen Vorsorge möglich ist, kann auch das einbezahlte Säule-3a-Vorsorgekapital vorzeitig bezogen werden. Das ist z. B. möglich bei einem Start in die Selbstständigkeit, bei einem Wegzug ins Ausland oder für die Finanzierung von Wohneigentum.
Eine Überzahlung in Ihren Vorsorgeplan SmartFlex bei der AXA ist nicht möglich. Denn wir prüfen vor jeder Zahlung in Ihren SmartFlex, ob Sie den Maximalbetrag bereits erreicht haben. Sollte die Zuzahlung zu hoch sein, füllen wir Ihre Säule 3a bei der AXA bis zum Maximalbetrag auf. Der Restbetrag wird entweder auf Ihr Privatkonto überwiesen oder für zukünftige Prämien verwendet – ganz nach Ihrem Wunsch.
Wichtig: Einzahlungen in eine 3. Säule, die Sie bei einer anderen Anbieterin haben, können wir nicht einsehen. Teilen Sie Ihre Einzahlungen zwischen verschiedenen Produkten der Säule 3a auf, müssen Sie selbst sicherstellen, dass Sie den Maximalbeitrag nicht überschreiten.
Für Neugeborene gelten spezifische Bestimmungen, die Sie im Artikel «Zusatzversicherungen für Kinder» nachlesen können.
Krankenzusatzversicherungen schliessen vielfältige Lücken in der Grundversicherung, zum Beispiel mit finanziellen Beiträgen für Brillen und Kontaktlinsen, Fitnessabos oder Komplementärmedizin.
Ein weiterer Vorteil: Während die Grundversicherung keine freie Spital- oder Arztwahl ermöglicht, können Sie die Spitalleistungen in der Spitalzusatzversicherung flexibel auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Alle Leistungen, die die AXA in den Zusatzversicherungen bietet, sehen Sie in unserer Leistungsübersicht.
Die AXA übernimmt die Kosten für folgende Leistungen und Produkte:
Alle weiteren Details finden Sie in der Leistungsübersicht.
Für Familien mit zwei Personen gibt es 5 % und für Familien mit drei oder mehr Personen gibt es 10 % Familienrabatt für jedes Familienmitglied im gleichen Haushalt. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Person volljährig und mindestens eine Person minderjährig ist.
Ausserdem sind die Produkte Zahn 1000, Spital Flex 1, Spital Flex 2, Spital Halbprivat sowie Unfall Privat im ersten Lebensjahr kostenlos.
Die Mindestlaufzeit der Zusatzversicherung beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein.
Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens 30 Tage nach Bekanntgabe der Änderung während der üblichen Bürozeiten bei der AXA eingegangen ist.
Details zur Kündigung Ihrer Zusatzversicherung finden Sie auf der Seite «Versicherungsvertrag kündigen».
Egal ob Gesundheitsförderung und Sport, Komplementärmedizin oder Heilbäder und Kurhäuser: Die Zusatzversicherungen der AXA unterstützen viele Leistungen und Methoden rund um Ihre Gesundheit.
Weshalb sich ein Krankenkassenwechsel mit der AXA lohnt.
Was bezahlt die Krankenkasse?
Ramona Betscharts Interesse für den Wechselservice der AXA
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