Das Wichtigste in Kürze
  • Kostenbeiträge: Im ambulanten Bereich beteiligt sich die Zusatzversicherung an den Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Fitnessabos und Komplementärmedizin.
  • Flexible Abteilungswahl: Im stationären Bereich wählen Sie, ob Sie allgemein, halbprivat oder privat versichert sein möchten.
  • Ergänzende Zusatzversicherungen: Wir bieten Ihnen zusätzlichen Schutz für Ihre Zähne, auf Reisen, bei Spitalaufenthalten, bei Invalidität oder im Todesfall.

Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen

Ambulante Zusatzversicherungen

Sie wollen für ambulante Behandlungen optimal abgesichert sein? Sie wünschen sich eine Zusatzversicherung, die Komplementärmedizin unterstützt und sich an den Kosten Ihrer Brille beteiligt? Dann sind unsere ambulanten Zusatzversicherungen perfekt für Sie.

Kurzübersicht der Leistungen der Krankenkassen-Zusatzversicherungen der AXA Gesundheitsvorsorge

Kurzübersicht über unsere Gesundheits-Produkte. Die detaillierten Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht.

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    Top-Produkte

    Unsere Zusatzversicherungen wurden mehrfach ausgezeichnet. Bei der Sonntagszeitung sind wir «Top» bei der Krankenkassen-Zusatzversicherung. Das VZ Vermögenszentrum bewertet die Leistungen von «COMPLET» als «überdurchschnittlich».

    Offerte Zusammenstellen

Spital-Zusatzversicherung

Sie wollen Ihr Spital frei wählen oder von Spezialistinnen und Spezialisten behandelt werden? Ihnen ist Privatsphäre wichtig und Sie wünschen eine Unterbringung im Einzelzimmer? Sie reisen gerne und wollen auch im Ausland optimal abgesichert sein? Entdecken Sie jetzt unsere attraktiven Spital-Zusatzversicherungen.

Kurzübersicht der Leistungen der Spital-Zusatzversicherungen der AXA Gesundheitsvorsorge

Kurzübersicht über unsere Spital-Produkte. Die detaillierten Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht.

Wechselservice für die Grundversicherung

Obwohl sich durch den jährlichen Wechsel der obligatorischen Grundversicherung bares Geld sparen lässt, profitieren doch die wenigsten von dieser Option. Denn es ist zeitaufwändig, Preise zu vergleichen, Offerten anzufordern und Kündigungen zu schreiben.

Das wissen wir und nehmen unseren Kundinnen und Kunden mit einer Krankenkassen-Zusatzversicherung diese Mühen ab. Wir machen Ihnen jeden Herbst einen Vorschlag für die günstigste Grundversicherung: Sind Sie einverstanden, übernehmen wir für Sie den Wechsel. So sparen Sie Jahr für Jahr Prämien – ohne dafür einen Finger krümmen zu müssen.

Grundversicherung vergleichen

Ergänzende Zusatzversicherungen

Spitalgeld

Für die Deckung der Folgekosten eines akuten Spitalaufenthalts ab drei Nächten. Ergänzung zu Ihrer Spital-Zusatzversicherung.

Zahnversicherung

Für Zahnbehandlungen, Korrekturen von Zahnfehlstellungen bei Erwachsenen, Dentalhygiene und Bleaching.

Kapitalversicherung

Für eine Kapitalauszahlung bei Invalidität oder im Todesfall.

myTravel

Die flexible Versicherung für Krankheit oder Unfall im Ausland. Mehr erfahren.

Rechnungsservice für Ihre Gesundheitsrechnungen

Die einfachste Methode, die persönlichen Gesundheitskosten zu senken? Die Kombination einer günstigen Grundversicherung, mit der idealen Zusatzversicherung. Wie einfach das geht, sehen Sie in unserem Erklärvideo.

Mit den Krankenkassenrückerstattungen die 3. Säule füllen

Möchten Sie bequem für die Zukunft vorsorgen und Steuern sparen? Mit dem Vorsorge-Sparservice der AXA ist das möglich. Haben Sie Ihre Krankenkassenzusatzversicherung bei uns, können Sie Ihre Rückerstattungen direkt in Ihren Vorsorgeplan SmartFlex 3a bei der AXA einzahlen. 

Voraussetzungen für die Nutzung des Services

Um den Vorsorge-Sparservice nutzen zu können, müssen Sie

  • Ihre Krankenzusatzversicherung bei der AXA haben und Rückerstattungen von uns empfangen.
  • einen Vorsorgeplan SmartFlex (Säule 3a) bei der AXA abgeschlossen haben.

So funktioniert der Service

  1. Rechnung erhalten: Sie gehen zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und bezahlen die Rechnung.
  2. Rechnung einreichen: Sie reichen Ihre Gesundheitskosten bei der AXA Krankenkassenzusatzversicherung ein.
  3. Rückerstattung wird gemeldet: Die AXA meldet Ihnen, welchen Betrag Sie erhalten.
  4. Auszahlen lassen oder in die Säule 3a investieren: Sie entscheiden, ob der Betrag auf Ihr Privatkonto überwiesen oder Ihrem AXA Vorsorgeplan SmartFlex 3a gutgeschrieben wird.
    Wichtig: In die Säule 3a können Sie nur Beträge für eigene Leistungen einzahlen – keine Beträge von Familienmitgliedern. Ausserdem muss die Rückerstattung für eine Einzahlung in die Säule 3a mindesten CHF 20 betragen.
  5. Sparen: Die AXA führt die Zahlung gemäss Ihrem Wunsch aus. 

Das sind Ihre Vorteile

  • Bequem vorsorgen: Mit unserem Service sorgen Sie für die Zukunft vor, ohne es zu merken.
  • Steuern sparen: Der Service hilft Ihnen, mehr in die Säule 3a einzuzahlen. So sparen Sie Steuern.
  • Flexibel bleiben: Sie entscheiden bei jeder Rückerstattung selbst, ob und wie viel Sie in die Säule 3a einzahlen. Sie können sich ganz einfach für den Service anmelden und ihn auch jederzeit stoppen. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Kundinnen und Kunden

FAQ – Zusatzversicherung

  • Welche Rabatte bietet die AXA für Familien?

    Für Familien mit zwei Personen gibt es 5 % und für Familien mit drei oder mehr Personen gibt es 10 % Familienrabatt für jedes Familienmitglied im gleichen Haushalt. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Person volljährig und mindestens eine Person minderjährig ist.

    Ausserdem sind die Produkte Zahn 1000, Spital Flex 1, Spital Flex 2, Spital Halbprivat sowie Unfall Privat im ersten Lebensjahr kostenlos.

  • Wie funktioniert der Wechselservice für die Grundversicherung?

    Preise vergleichen, Offerten anfordern, Kündigung schreiben – all das ist zeitaufwendig. Entscheiden Sie sich für eine Kranken-Zusatzversicherung bei der AXA, erhalten Sie von uns jährlich im Herbst einen Vorschlag für die günstigste Grundversicherung.

    Sind Sie damit einverstanden, übernehmen wir den gesamten Papierkram rund um Kündigung bei der alten sowie Anmeldung bei der neuen Grundversicherung.

  • Welche Therapeuten werden von der AXA anerkannt?

    Die AXA anerkennt grundsätzlich alle Therapeuten und Methoden der Komplementärmedizin, die in dieser Therapeuten-Suche aufgelistet sind.

  • Welche Vorteile bietet die AXA im Bereich Gesundheitsvorsorge?

    Neben unserem attraktiven Angebot an Zusatzversicherungen unterstützen wir Sie bei der freien Wahl der Grundversicherung. Die AXA bietet keine Grundversicherung an, hilft Ihnen aber, jedes Jahr die beste Lösung bezüglich Preis und Qualität zu finden. Um dabei eine neutrale Beratung sicherzustellen, nehmen wir im Bereich der Grundversicherung keine Provisionen entgegen.

  • Welche Regeln gelten in Bezug auf das Coronavirus?
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      Coronavirus

      Laufend aktualisierte Informationen rund ums Thema Corona finden Sie auf unserer Webseite.

      Zu den Corona-Informationen
  • Welche Zusatzversicherungen bietet die AXA an?

    Unsere Versicherungen umfassen sowohl Gesundheitsangebote (ambulant) als auch Spitalleistungen (stationär). Im ambulanten Bereich beteiligen wir uns an den Kosten von Brillen und Kontaktlinsen, Fitness-Abos oder Komplementärmedizin. Bei den Spitalleistungen können Sie wählen, ob Sie allgemein, halbprivat oder privat versichert sein möchten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie bei jedem Spitaleintritt flexibel entscheiden, welchen Komfort Sie beziehen möchten.

    Unsere Leistungsübersicht

  • Welche Leistungen sind durch die Kranken-Zusatzversicherungen der AXA gedeckt?

    Bei den Gesundheits-Zusatzversicherungen übernehmen wir bis zu CHF 300.– für Fitness-Abos und Brillen oder Kontaktlinsen sowie CHF 3000.– für Komplementärmedizin. Zusätzlich bezahlen wir bis zu 90% der Kosten für Impfungen und Medikamente. Bei Kindern beteiligen wir uns mit bis zu CHF 12'000.– pro Jahr an der Korrektur von Zahnfehlstellungen. Mit einer Spital-Zusatzversicherung haben Sie freie Arzt- und Spitalwahl und wir übernehmen bis zu 100% der Kosten bei Notfällen im Ausland. Schliessen Sie ein Zahnprodukt ab, beteiligen wir uns mit bis zu CHF 3000.– an Zahnbehandlungen sowie Korrekturen von Zahnfehlstellungen und mit bis zu CHF 500.– an Dentalhygiene und Bleaching.

    Unsere Leistungsübersicht

  • Wann benötige ich eine Gesundheitsversicherung für ambulante Leistungen?

    Die Gesundheitsversicherungen schliessen vielfältige Lücken in der Grundversicherung.

    Wenn Sie beispielsweise Komplementärmedizin schätzen und gern Sport treiben, ist das Produkt «Gesundheit ACTIF» der AXA eine gute Lösung. Es leistet Kostenbeiträge an Fitness-Abos und unterstützt ein breites Spektrum anerkannter komplementärmedizinischer Therapien. Die Grundversicherung hingegen bezahlt nur Therapien, die von Ärzten ausgeführt werden.

    Die Zusatzversicherung «Gesundheit PLUS» beteiligt sich mit Beiträgen an Brillen und Kontaktlinsen, diese sind in der Grundversicherung für Erwachsene ausgeschlossen, nicht kassenpflichtigen Medikamenten sowie teuren Rettungs- und Notfall-Transporten in der Schweiz und im Ausland. Besonders wertvoll sind hier die hohen Beiträge zur Korrektur von Zahnfehlstellungen bei Kindern.

    Wünschen Sie Leistungen aus beiden Produkten, ist «Gesundheit COMPLET» die richtige Lösung für Sie. Hier ist alles enthalten und Sie profitieren von höheren Beiträgen innerhalb der verschiedenen Leistungsgruppen.

    Unsere Leistungsübersicht

  • In welchem Fall ist eine Spitalversicherung empfehlenswert?

    Die Grundversicherung bezahlt den Spitalaufenthalt auf der allgemeinen Abteilung im Mehrbettzimmer. Die freie Wahl des Spitals sowie des Arztes ist nicht möglich. Mehr Komfort – ein Zweier- oder Einbettzimmer – gibt es nur mit einer halbprivaten oder privaten Zusatzversicherung. Eine weitere Option sind die sogenannten Flex-Spitalversicherungen. Damit entscheiden Sie von Fall zu Fall, wie viel Komfort Sie für Ihren bevorstehenden Spitalaufenthalt wünschen.

    Unsere Leistungsübersicht

  • Welche Vorteile bietet eine Zahnversicherung für Kinder?

    Korrekturen von Fehlstellungen werden von der Grundversicherung in der Regel nicht übernommen, können aber bis zu CHF 15'000.– kosten. Die Zahnversicherung sollte abgeschlossen werden, bevor Ihr Kind fünf Jahre alt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Fehlstellung der Zähne schon absehbar und ein Grossteil der Kosten deshalb nicht gedeckt ist. Bei der AXA ist die Korrektur von Zahnfehlstellungen in einem Teil der Gesundheitsversicherungen eingeschlossen (Gesundheit PLUS und COMPLET). 

  • Welche Impfungen werden von der AXA anerkannt?

    Die AXA übernimmt im Rahmen der Produkte Gesundheit COMPLET und Gesundheit PLUS 90% der Kosten aller in der Schweiz medizinisch anerkannten Vorsorgeimpfungen. Dasselbe gilt bei Schutzimpfungen für Ferien und Auslandreisen, sofern sie von der Grundversicherung nicht gedeckt sind.

  • Welche Ärzte werden von der AXA anerkannt?

    Die AXA anerkennt grundsätzlich alle in der Schweiz zugelassenen Ärzte, die im offiziellen und vollständigen Verzeichnis der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz zu finden sind. Das Verzeichnis umfasst über 30'000 Einträge und wird täglich aktualisiert. Davon abweichend behält sich die AXA vor, ohne Angabe von Gründen einzelne Ärzte auszuschliessen.

  • Wann erhalte ich eine Kapitalauszahlung?

    Falls Sie das Produkt KAPITAL abgeschlossen haben und es infolge einer Krankheit oder eines Unfalls zu einer Invalidität kommt, erhalten Sie eine Kapitalauszahlung. Die von Ihnen gewählte Versicherungssumme (bis max. CHF 300'000.-) ist frei verwendbar; beispielsweise für den Umbau Ihrer Wohnung oder die berufliche Umschulung. Zudem ist auch eine Kapitalauszahlung bei Tod infolge Krankheit oder Unfall versicherbar. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von anderen Versicherungsleistungen.

  • Wie kann ich meine Rechnungen bezahlen?

    Ihre Prämienrechnungen erhalten Sie per E-Mail, zur Zahlung via Online-Banking oder Post bzw. PostFinance. Sollten Sie aber ein Lastschriftverfahren, Debit Direct oder eine E-Rechnung bevorzugen, erfahren Sie hier, wie Sie umstellen können.

  • Welche Kündigungsfristen habe ich bei den Kranken-Zusatzversicherungen der AXA?

    Bei all unseren Kranken-Zusatzversicherungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten (auf Ende des Kalenderjahres). Sie können zwischen einem Ein-, Zwei- oder Dreijahresvertrag wählen.

FAQ – Schweizer Gesundheitssystem

  • Worin besteht der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?

    Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen eine Grundversicherung abschliessen. Die Versicherer sind verpflichtet, alle Personen aufzunehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Neugeborene können bis spätestens drei Monate nach der Geburt angemeldet werden. Es ist aber auch möglich, die Anmeldung schon vor der Geburt vorzunehmen. Zusatzversicherungen sind freiwillig und schliessen Lücken in der Grundversicherung. Das Produktangebot bei den Zusatzversicherungen umfasst in der Regel ambulante und stationäre Leistungen. Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht bei den Zusatzversicherungen kein Aufnahmezwang seitens der Versicherer.

  • Welchen Nutzen habe ich mit einer Kranken-Zusatzversicherung?

    Kranken-Zusatzversicherungen schliessen vielfältige Lücken in der Grundversicherung, zum Beispiel mit finanziellen Beiträgen für Brillen und Kontaktlinsen, Fitness-Abos oder Komplementärmedizin. Zudem ermöglicht die Grundversicherung keine freie Wahl des Spitals sowie des Arztes. Mehr Komfort – ein Zweier- oder Einbettzimmer – gibt es nur mit einer halbprivaten oder privaten Zusatzversicherung.

    Eine weitere Option sind die sogenannten Flex-Spitalversicherungen. Damit entscheiden Sie von Fall zu Fall, wie viel Komfort Sie für Ihren bevorstehenden Spitalaufenthalt wünschen.

    Welche Leistungen die Zusatzversicherungen der AXA bieten, sehen Sie in unserer Leistungsübersicht.

  • Wie kann ich meine Krankenkassen-Kosten senken?

    Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie in der Grundversicherung sparen können:

    • Wechseln Sie die Grundversicherung. Hier liegt meist das grösste Sparpotenzial – und dies bei gleicher Leistung.
    • Ändern Sie das Modell. Das Standard-Modell mit freier Arztwahl ist generell das teuerste, Telmed ist meist am günstigsten. Bei diesem Modell rufen Sie jeweils eine medizinische Hotline an, bevor Sie den Arzt konsultieren.
    • Passen Sie Ihre Franchise an. Eine höhere Franchise bedeutet eine günstigere Prämie, weil Sie mehr aus der eigenen Tasche bezahlen. 
  • Welche Modelle gibt es bei der Grundversicherung?

    Das sind die typischen Modelle:

    • Standard: Bei diesem Modell können Sie direkt zu einem Arzt oder Spezialisten Ihrer Wahl gehen.
    • Hausarzt: Bei diesem Modell ist Ihre erste Anlaufstelle immer der Hausarzt (ausser in Notfällen). Er überweist Sie bei Bedarf an den Spezialisten.
    • HMO (Health Maintenance Organisation): Bei diesem Modell ist Ihre erste Anlaufstelle eine HMO-Praxis Ihrer Grundversicherung. In den HMO-Praxen praktizieren Hausärzte, Spezialisten und/oder Therapeuten gemeinsam.
    • Telmed: Bei diesem Modell rufen Sie immer zuerst die medizinische Beratung Ihrer Grundversicherung an, bevor Sie zum Arzt oder Spezialisten gehen.

    Je nach Versicherungsmodell profitieren Sie von günstigeren Prämien.

  • Welche Franchise soll ich bei der Grundversicherung wählen?

    Die Franchise ist der Frankenbetrag, welchen Sie jedes Jahr selbst übernehmen müssen, bevor Ihre Grundversicherung Leistungen bezahlt. Sobald die Franchise aufgebraucht ist, müssen Sie nur noch 10% der Rechnungskosten zahlen, bis Sie den Maximalbetrag von CHF 700.– pro Jahr erreicht haben. Es empfiehlt sich, entweder die höchste oder die tiefste Franchise zu wählen, da sich die mittleren Franchisen in keinem Fall lohnen. Die Franchise können Sie übrigens jedes Jahr anpassen.

  • Wie weiss ich, ob ich Unfall bei der Krankenkasse ein- oder ausschliessen soll?

    In der Schweiz sind alle berufstätigen Personen vom Arbeitgeber gegen Unfälle versichert, sofern sie acht oder mehr Stunden pro Woche arbeiten. Dies gilt sowohl für Unfälle am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit. Um von einem besseren Schutz zu profitieren, kann man zusätzlich einen Unfallbaustein bei der Zusatzversicherung einschliessen.

  • Wie weiss ich, welche Grundversicherung die beste ist?

    Die Leistungen in der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt, also bei allen Versicherern dieselben. Unterschiede gibt es daher lediglich bei den Serviceleistungen. Dazu gehören etwa die Rückerstattungsdauer von Rechnungen oder der Kundenservice. Als Kunde bei der AXA profitieren Sie vom kostenlosen Wechselservice in der Grundversicherung: Sie erhalten von uns jährlich einen Vorschlag mit dem günstigsten Anbieter.

  • Welche Leistungen übernimmt die Grundversicherung?

    Die obligatorische Grundversicherung stellt in der Schweiz die medizinische Grundversorgung bei Krankheit und Mutterschaft sicher. In vielen Bereichen weist die Grundversicherung Lücken auf, die nicht gedeckt sind. Nicht gedeckt sind
    beispielsweise die Komplementärmedizin, gesundheitliche Prävention, Korrektur von Zahnfehlstellungen oder Brillen für Erwachsene. Solche Leistungen werden von den Zusatzversicherungen abgedeckt.

  • Wie kann ich die Grundversicherung wechseln?

    Aufgrund der gesetzlichen Aufnahmepflicht können Sie Ihren Anbieter ohne Probleme jedes Jahr wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie die Prämien rechtzeitig bezahlt haben. Bei allen Anbietern gilt der 31. Dezember als jährlicher Kündigungstermin. Damit die Kündigung akzeptiert wird, muss diese spätestens am 30. November bei der bisherigen Grundversicherung eintreffen. Als Kunde bei der AXA profitieren Sie vom kostenlosen Wechselservice in der Grundversicherung: Sie erhalten von uns jährlich einen Vorschlag mit dem günstigsten Anbieter. Sind Sie einverstanden, übernehmen wir alles Administrative für Sie.

  • Muss ich mit Leistungseinbussen rechnen, wenn ich Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Anbietern habe (Splitting)?

    Nein, es gibt keine Leistungseinbussen, da die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich geregelt sind. Ein gewisser Zusatzaufwand entsteht lediglich bei der Administration. Denn bei einem Splitting muss man die Rechnungen an zwei verschiedene Versicherer senden. Mit unserem Servicepaket gibt es für AXA Kunden mit einer Zusatzversicherung jedoch eine neuartige Lösung: Wir übernehmen nicht nur den administrativen Aufwand für den Wechsel der Grundversicherung, sondern auch die Weiterleitung der Rechnungen an die Krankenkassen dauerhaft für Sie.

  • Was ist bei der Kündigung von Zusatzversicherungen zu beachten?

    Bei den Zusatzversicherungen gilt in den meisten Fällen eine dreimonatige Kündigungsfrist per Ende Jahr. Es empfiehlt sich, erst dann beim alten Anbieter zu kündigen, wenn die Zusage des neuen Versicherers vorliegt. Denn bei den Zusatzversicherungen besteht kein Aufnahmezwang. Je nach Angaben in der Gesundheitsdeklaration können Zusatzversicherungen einen Abschluss ablehnen oder von Bedingungen abhängig machen.

  • Kann ich bei einem Umzug ins Ausland meine Kranken-Zusatzversicherung der AXA behalten?

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, kann die AXA Gesundheitsvorsorge keine Leistungen erbringen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich an die AXA Partnerfirma expatpartners zu wenden. Diese organisiert nahtlose Versicherungslösungen, vorzugsweise mit AXA Global Healthcare. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.auslandkrankenkasse.ch oder telefonisch unter der Nummer +41 44 280 68 72. Falls Sie beabsichtigen, weniger als 5 Jahre im Ausland zu leben, können Sie Ihre AXA Kranken-Zusatzversicherung sistieren. Das bedeutet: Während Ihrem Auslandsaufenthalt bezahlen Sie 10% der Prämienkosten. Nach Ihrer Rückkehr profitieren Sie wieder vom gleichen Versicherungsschutz wie zuvor – ohne erneute Gesundheitsabklärung.

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