Krankenkasse: Rechnungen einreichen

Ihre Rechnungen zu Gesundheits- und Arztkosten können Sie ganz einfach bei uns einreichen. Öffnen Sie dazu die myAXA-App, fotografieren Sie Ihre Rechnung und laden Sie diese in guter Qualität hoch. Alternativ können Sie die Rechnung oder Ihren Rückforderungsbeleg auch im Kundenportal hochladen. Anschliessend kümmern wir uns um die Aufteilung zwischen Grund- und Zusatzversicherung.

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Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Unfall oder einen Todesfall melden?

AXA Gesundheitsvorsorge

In der Schweiz: 0800 888 999
Im Ausland: +41 58 218 11 11

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Was muss ich beim Einreichen meiner Rechnung beachten?

    Ob Grund- oder Zusatzversicherungen – Sie können alle Belege bei uns einreichen. Am besten laden Sie diese per Foto im Kundenportal hoch. Damit Sie möglichst schnell Rückmeldung erhalten, beachten Sie bitte Folgendes:

    • Die Rechnung muss gut lesbar sein.
    • Der Name der versicherten Person muss klar ersichtlich sein.
    • Bei mehreren Rechnungen bitte jede Rechnung einzeln hochladen.
    • Alle Rechnungen bitte vollständig einreichen. Vor allem bei Medikamenten oder Hilfsmitteln (z.B. Schuheinlagen) ist es wichtig, das Arztrezept mit der Rechnung einzureichen.

     

  • Ich hatte einen Unfall und weiss nicht, wo ich ihn melden soll. Ist er durch die Kranken-Zusatzversicherung gedeckt?

    Das hängt von Ihrer Versicherungsdeckung ab und davon, ob Sie arbeitstätig sind. Wenn ja, informieren Sie am besten zuerst Ihren Arbeitgeber. Sind Sie in Bezug auf die versicherten Leistungen bei uns oder ganz allgemein nicht ganz sicher, rufen Sie uns an, unter 0800 888 999. Sofern nötig stellen wir Ihnen dann ein Unfallformular zu.

  • Was passiert bei Invalidität oder einem Todesfall?

    Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir werden die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen. Bewahren Sie bitte sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Unfall oder der Krankheit auf; für allfällig spätere Rückfragen. Denn für eine Kapitalauszahlung sind bestimmte Dokumente notwendig, wie z.B. IV-Entscheid oder Todesschein. 

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