Rechtsschutzversicherung

Mit dem AXA-ARAG Rechtsschutz für Privatpersonen und Unternehmen sind Sie im Rechtsfall auf der sicheren Seite. Wir kämpfen dafür, dass Sie bei rechtlichen Streitigkeiten zu Ihrem Recht kommen und Ihre Ansprüche einfordern können. 

Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Ob Streitigkeiten mit dem Nachbarn, der Geschäftspartnerin, nach einem Verkehrsunfall oder mit dem Arbeitgeber, ob Reklamationen nach einem Online-Kauf oder einer Ferienreise: Streitende Parteien treffen sich immer häufiger vor Gericht – und das kann schnell teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung setzen Sie Ihr Recht durch oder verteidigen es, ohne dabei an die Kosten denken zu müssen.

Wann hilft mir der AXA-ARAG Rechtsschutz?

Verlieren Sie einen Rechtsstreit, bleiben Sie ohne Rechtsschutzversicherung auf den Prozesskosten und den Gebühren für Ihre eigene Anwältin oder Ihren eigenen Anwalt sowie die gegnerische Partei sitzen. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher sowohl im Privat- wie auch im Geschäftsleben sinnvoll, um finanzielle Risiken und Forderungen, die an Sie gestellt werden, abzudecken.

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Rechtsschutzversicherung – einfach erklärt 

Häufige Fragen zu unserer Rechtsschutzversicherung

  • Ist die Rechtsschutzversicherung in der Schweiz obligatorisch?

    Nein, eine Rechtsschutzversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch sehr empfehlenswert. Im Alltag kann es unerwartet zu Rechtsstreitigkeiten kommen – sei es als Mieter, Arbeitnehmerin, Verkehrsteilnehmer oder Patientin. Mit unserer Versicherung sind Sie umfassend geschützt.

    Sie haben einen Betrieb? Nicht nur als Privatperson, sondern auch als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie unerwartet in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten, z. B. wenn ein Nachbar Einspruch gegen den Umbau Ihres Geschäftsgebäudes erhebt, eine Versicherung sich weigert, ihre Leistung zu erbringen, oder Sie Ärger mit den Behörden wegen einer Bewilligung haben.

  • Bietet die AXA-ARAG eine Online-Rechtsberatung?

    Ja, auf www.myright.ch finden Sie eine grosse Auswahl an nützlichen Vorlagen und Dokumenten zu verschiedenen Themen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Einmal-Beratung abzuschliessen, die Sie bequem online bezahlen können. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Rechtsberatung zu den versicherten Themen inklusive. Mit dem Modul Rechtsberatung PLUS geniessen Sie drei Stunden Rechtsberatung zu allen Themen des Schweizerischen Rechts.

  • Ich habe eine Haftpflicht-Versicherung, reicht diese nicht bei Rechtsstreitigkeiten und rechtlichen Fragen?

    Es ist sehr wichtig und gut, dass Sie als Privatperson oder Unternehmerin bzw. Unternehmer eine Haftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung bezahlt grundsätzlich den Schaden, den Sie jemand anderem zugefügt haben, z.B. die Fahrzeugreparaturkosten nach einem Auffahrunfall, den Sie verursacht haben.

    Wenn aber jemand Ihr Auto beschädigt und die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers diesen Schaden nicht oder nicht ganz übernehmen will, sind Sie mit der Haftpflicht nicht versichert. in diesen Fällen hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung weiter. Die Haftpflicht- und die Rechtsschutzversicherung ergänzen sich daher perfekt und runden Ihren Schutz ab.

  • Wann hilft mir der Betriebs-Rechtsschutz und warum brauche ich ihn?

    Probleme mit Nachbarn, Versicherungen oder Behörden: In einen Rechtsstreit werden Sie oft aus heiterem Himmel verwickelt – und das kann schnell teuer werden. Mit dem Betriebs-Rechtsschutz der AXA-ARAG setzen Sie Ihr Recht durch oder verteidigen es, ohne dabei an die Kosten denken zu müssen.

  • Kann ich die Anwältin oder den Anwalt frei wählen?

    Jein, in der Regel werden Sie von unsere internen Anwältinnen oder Anwälte bzw. Juristinnen oder Juristen unterstützt. Bei manchen Rechtsfällen ist es aber sinnvoll, eine externe Rechtsanwältin oder einen externen Rechtsanwalt beizuziehen.

    Ist dies aus unserer Sicht notwendig, schlagen wir Ihnen eine geeignete Anwältin oder einen geeigneten Anwalt vor. In den folgenden drei Fällen haben Sie freie Wahl:

    • im Hinblick auf ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, in dem eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt eingesetzt werden muss

    • wenn Ihre Gegenpartei eine Gesellschaft der AXA Gruppe (ausgenommen AXA-ARAG) ist

    • wenn es sich um einen Rechtsfall handelt, bei dem die AXA-ARAG auch Ihrer Gegenpartei Versicherungsschutz gewähren muss

    Lehnen wir die von Ihnen ausgewählte Anwältin oder den ausgewählten Anwalt ab, können Sie drei weitere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte vorschlagen. Diese dürfen nicht derselben Kanzlei angehören. Einer dieser drei Vorschläge muss von uns angenommen werden. In all diesen Fällen übernehmen wir die Kosten im Rahmen der erteilten Kostengutsprache.

Umfassender Rechtsschutz mit den Sorglos-Paketen der AXA-ARAG

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