Rechtsschutz für Unternehmen Betriebsrechtsschutz

Übernahme von Anwalts-, Gerichts- & Expertisekosten
Persönliche Beratung durch unser Rechtsteam
Rundumschutz für Start-ups, KMU und Grossfirmen
Das Wichtigste in Kürze
  • Sicherung Ihrer Existenz: Wir übernehmen das finanzielle Risiko, wenn Sie in Streitigkeiten verwickelt werden. Zum Beispiel mit Mitarbeitenden, Kundinnen oder Lieferanten. 
  • Professionelle Beratung: Unsere spezialisierten Anwältinnen und Rechtsexperten unterstützen Sie, beraten Sie zu Ihren Rechtsfragen und zu den nächsten Schritten – und setzen sich für Ihre Rechte ein.
  • Individuelle Absicherung: Ob Grossunternehmen oder Start-up – wir haben den passenden Rechtsschutz für Ihre Bedürfnisse.

Kaufberatung: 052 269 21 60

Wann hilft die AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung für Unternehmen?

Ob unerwartete Forderungen von Ihren Mitarbeitenden, Unstimmigkeiten mit dem Vermieter Ihrer Geschäftsliegenschaften oder Ärger mit Behörden wegen Bewilligungen – Rechtsfälle wie diese gehören zum Geschäftsalltag und landen nicht selten vor Gericht.

Als Ihre Partnerin übernimmt die AXA-ARAG das finanzielle Risiko für Rechtsfälle rund um Ihre Firma genauso wie die kompetente Beratung, wenn Sie mit Fragen zu Arbeitsrecht, Vertragsrecht oder Strafrecht konfrontiert sind. Wir begleiten Ihren Fall von A bis Z und sorgen dafür, dass Sie sich nur Gedanken um eins machen müssen: Ihr Unternehmen.

Warum braucht auch Ihre Firma eine Rechtsschutzversicherung?

Wer in der Schweiz klagt, muss in Vorleistung für die zu erwartenden Verfahrens- und Gerichtskosten gehen – zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten. Eine finanzielle Herausforderung für jedes Unternehmen – vom Einzelunternehmen bis zur AG.

Gesetzeslage

Selbst wenn der Rechtsstreit gewonnen wird, liegt die Rückforderung aller aufgelaufenen Kosten sowie der gerichtlich zugesprochenen Leistungen bei der Klägerin bzw. beim Kläger. Kann die unterlegene Partei nicht zahlen, trägt die klagende das Inkassorisiko selbst. Eine Regelung, die dazu führt, dass viele Firmen und Selbstständige ihre Rechtsansprüche auch bei eindeutiger Gesetzeslage nicht gerichtlich einfordern können. Hier schafft einzig eine Rechtsschutzversicherung Abhilfe, die gegen Zahlung einer vergleichsweise geringen Prämie das Risiko von Kosten und Dienstleistungen aus Rechtsfällen übernimmt. 

Versicherte Leistungen und Kosten

Diese Leistungen sind durch die AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung für Unternehmen versichert:

  • Rechtsberatung und Bearbeitung Ihres Rechtsfalls durch die Anwältinnen und Anwälte, Juristinnen und Juristen sowie Rechtsexpertinnen und -experten der AXA-ARAG
  • Nützliche Tipps auch in nicht versicherten Rechtsfällen
  • Übernahme des Honorars einer Anwältin oder eines Anwalts
  • Kostenübernahme für erforderliche Gutachten, Analysen und Expertisen
  • Übernahme von Gerichtskosten und Verfahrenskosten
  • Prozessentschädigung an die Gegenpartei
  • Zahlung von Schiedsgerichts- und Mediationskosten
  • Inkasso der Ihnen gerichtlich zugesprochenen Ansprüche aus einem Rechtsstreit 
  • Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (als Vorschussleistung)
  • Anwalt der ersten Stunde: Vorschussleistung für eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger, die oder den Sie für die erste Einvernahme beiziehen
  • Übernahme von Übersetzungskosten
  • Übernahme von notwendigen Reisekosten bei Gerichtsverhandlungen im Ausland

Was versichert der Betriebsrechtsschutz der AXA-ARAG?

Die Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten, ist im Geschäftsalltag allgegenwärtig. Auslöser können Mitarbeitende, Immobilienverwaltungen, Vermieterinnen oder Versicherungen sein.

Versicherte Rechtsfälle

Aber auch eine geänderte Gesetzeslage kann zu unerwarteten Auseinandersetzungen führen – zum Beispiel mit einer Behörde. Als Ihre Partnerin übernimmt die AXA-ARAG das finanzielle Risiko für Rechtsfälle rund um Ihren Betrieb genauso wie die kompetente Beratung und Vertretung in diesen Fällen.

Betriebs-Rechtsschutzversicherung

  • Arbeitsrecht: arbeitsrechtliche Streitigkeiten, z. B. wegen Kündigungen, Ferienansprüchen oder Lohnforderungen der Mitarbeitenden
  • Miet- und Pachtrecht: Konflikte als Mieterin oder Pächter wegen Kündigungen, Unterhalt oder Reparaturen
  • Bauherrinnen und Bauherren: Auseinandersetzungen als Bauherrin oder Bauherr, z. B. wegen Neu-, An- und Umbauten der Betriebsliegenschaften 
  • Schadenersatzrecht und Genugtuung: Einfordern Ihrer ausservertraglichen Schadenersatzansprüche als geschädigte Person oder Organisation
  • Straf- und Verwaltungsverfahren: Verteidigung in Straf­- und Verwaltungsverfahren bei Fahrlässigkeitsdelikten (etwas, das aus Versehen passiert ist)
  • Bewilligungen: Verfahren über den Entzug, die Einschränkung oder Nichterneuerung von Bewilligungen im Zusammenhang mit Ihrem Beruf oder Betrieb
  • Versicherungsrecht: Streitfälle mit Privat- oder Sozialversicherungen, z. B. Pensionskassen oder Krankenversicherungen
  • Nachbarrecht: Auseinandersetzungen mit Nachbarn, z. B. aufgrund von Lärm-, Geruchs- oder anderen Emissionen
  • Enteignung: Streitigkeiten infolge der Enteignung von Grundstücken oder gleichwertigen Eigentumsbeschränkungen durch den Staat
  • Eigentum und Sachenrecht: Streitigkeiten, die aus Ihrem Besitz oder Eigentum resultieren, z. B. bei betrieblich genutzten Immobilien
  • Mobiliar, Einrichtungen und Unterhalt: Streitigkeiten rund um Betriebsgegenstände oder den Unterhalt von Immobilien
  • Geschäftsfahrten und -reisen (ohne Arbeitsweg): versicherungs-, verkehrs- oder vertragsrechtliche Auseinandersetzungen, z. B. bei einem Unfall oder im Zusammenhang mit der Unterkunft
  • Datenschutz: Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz und Verteidigung in Verfahren wegen Verstössen gegen das Datenschutzgesetz
  • Kartellgesetz: Verteidigung und Vertretung in Verwaltungs- und Strafverfahren in Bezug auf das Kartellgesetz
  • Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz: Vertreten Ihrer Interessen bei Rechtsöffnungs-, Aberkennungs-, Arrest- und Widerspruchsverfahren

Weitere Infos zur AXA-ARAG Betriebsrechtsschutzversicherung finden Sie in unserem Erklärvideo.

Welche ergänzenden Bausteine bietet unsere Versicherung?

Guter Betriebs-Rechtsschutz bietet individuelle Erweiterungsmöglichkeiten, schliesslich gleicht kein Betrieb dem anderen – weder in Bezug auf Branche und Grösse noch auf Risiken. Mit den weiteren Bausteinen und Zusatzdeckungen können Sie den Rechtsschutz zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse erweitern.

Zusatzdeckung Vermieter-Rechtsschutz

Vermieten oder verpachten Sie Liegenschaften, so bietet Ihnen diese Zusatzdeckung zur Betriebs-Rechtsschutzversicherung den optimalen Schutz. Gerade in der Immobilienbewirtschaftung ergeben sich häufig Streitsituationen mit Mieterinnen und Mietern. Bei den daraus entstehenden Rechtsfällen benötigen Sie eine starke Partnerin an Ihrer Seite, die Sie berät und sich für Ihre Rechte einsetzt.

Vertrags-Rechtsschutz

Verträge gehören zum Alltag von Unternehmern und Unternehmerinnen. Ob Kauf-, Arbeits- oder Herstellungsvertrag – die darin festgehaltenen Bestimmungen sollen für Verbindlichkeit zwischen Ihnen und den Kunden, Angestellten oder Dienstleistern Ihres Betriebes sorgen. Werden sie nicht eingehalten, können finanzielle Turbulenzen die Folge sein. Als Ihre Partnerin vertritt die AXA-ARAG Sie und Ihre Interessen bei vertraglichen Konflikten. Mehr Infos gibt's in unserem Erklärvideo Vertrags-Rechtsschutz.

Zusatzdeckung Inkasso-Rechtsschutz

Es kann passieren, dass eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird, weil sie bei der Empfängerin oder beim Empfänger unterging. Ärgerlich wird es, wenn die Kundinnen oder Kunden auch nach der Zustellung einer Zahlungserinnerung nicht reagieren. Die Folgen sind weitere Mahnungen und unter Umständen die Einleitung einer Betreibung, was zeitintensiv ist und ins Geld gehen kann. Mit dieser Zusatzdeckung zum Vertrags-Rechtsschutz übernehmen wir das weitere Mahn- und Betreibungsverfahren für Sie.

Persönlichkeits- und Internet-Rechtsschutz

Die Digitalisierung bietet Selbstständigen und KMU tolle wirtschaftliche Chancen. Gleichzeitig birgt die digitale Vernetzung aber auch Risiken. Persönlichkeitsverletzende Einträge im Internet, Identitäts- und Kreditkartenmissbrauch oder Auseinandersetzungen wegen Domains gehören dazu – und sind deshalb auf Wunsch versicherbar. Die AXA-ARAG übernimmt bei Rechtsverletzungen gegen Sie oder Ihre Firma deren Schutz. Unser Erklärvideo gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungen unserer Versicherung.

Motorfahrzeug-Rechtsschutz

Wenn Mobilität zu Ihrer Geschäftstätigkeit gehört, sollte es auch der Motorfahrzeug-Rechtsschutz. Wählen Sie diesen Baustein, wenn Sie Betriebsfahrzeuge unterhalten. Er ergänzt den Betriebsrechtsschutz um die für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker relevanten Rechtsgebiete:

  • Fahrzeug-Vertragsrecht: Auseinandersetzungen wegen Verträgen rund um Betriebsfahrzeuge, z. B. wegen Reparaturen oder Leasing
  • Fahrzeug-Besteuerung: Uneinigkeiten über die Besteuerung von Fahrzeugen und Strassenbenützungsabgaben
  • Eigentum und Sachenrecht: Streitigkeiten, die aus dem Besitz von versicherten Betriebsfahrzeugen resultieren

Weitere Informationen zum Motorfahrzeug-Rechtsschutz haben wir in unserem Erklärvideo für Sie zusammengefasst.

Auch Kleinunternehmen sind bei uns optimal versichert

Streit mit einer Kundin, Probleme mit dem Vermieter oder Ärger um eine Web-Domain: Schnell kann es gehen – und Sie sind in einen Rechtsstreit verwickelt, der die Existenz Ihres Kleinunternehmens bedroht. In diesem Fall tun wir alles dafür, dass Sie schnell zu Ihrem Recht kommen. 

Die spezialisierten Juristinnen und Juristen sowie Anwältinnen und Anwälte der AXA-ARAG sind die «Rechtsabteilung» Ihrer Einzelfirma oder Ihres Kleinbetriebs: Wir beraten Sie telefonisch und sind die starke Partnerin an Ihrer Seite – über Monate oder Jahre hinweg.

Weitere Informationen zu unserer Betriebsrechtsschutzversicherung für Kleinunternehmen gibts in unserem Erklärvideo.

AVB für Unternehmen und Kleinunternehmen

Weitere Rechtsschutz-Angebote für Unternehmen

Häufig gestellte Fragen

  • In welchen Fällen braucht eine Firma Rechtsschutz?

    Ein Nachbar erhebt Einspruch gegen den Umbau Ihres Geschäftsgebäudes, eine Versicherung weigert sich, ihre Leistung zu erbringen oder Sie haben Ärger mit den Behörden wegen einer Bewilligung. Rechtsfälle wie diese sind im Geschäft alltäglich – und deshalb durch den Betriebs-Rechtsschutz der AXA-ARAG versichert.

    Arbeitsrecht

    Eine Mitarbeiterin hat gekündigt. Nach ihrem Austritt erhebt sie hohe Lohnforderungen und macht Überstunden geltend.

    Miet- und Pachtrecht

    Sie haben eine Kopiermaschine gemietet, die seit drei Tagen defekt ist. Trotz mehrmaliger Meldung reagiert die Bürotechnik AG nicht.

    Nachbarrecht

    Der Nachbar beschwert sich ständig über Lärm – und klagt Sie nun an.

    Straf- und Verwaltungsrecht

    Beim Schweissen gerät Ihre Werkstatt in Brand. Die Feuerwehr kann diesen rasch löschen. Trotzdem wurde gegen Sie und Ihre Mitarbeitenden eine Strafuntersuchung eingeleitet.

    Straf- und Verwaltungsrechtsschutz
    Beim Schweissen gerät die Werkstatt eines Handwerksbetriebs in Brand. Die Feuerwehr kann diesen rasch löschen. Trotzdem erhält der Inhaber anschliessend einen Strafbefehl wegen fahrlässigem Verursachen eines Feuers.

    Persönlichkeitsrechtsschutz
    Ein Hotel wird auf einer unabhängigen Bewertungsseite von einem der Gäste miserabel bewertet. Insbesondere führt er aus, dass es in den Zimmern von Kakerlaken wimmle. Sitz der Bewertungsseite ist in England, der Gast stammt aus Deutschland.

    Vertragsrechtsschutz
    Ein KMU hat seine Webseite neu gestaltet und mit Bildern aus dem Internet aufgewertet. Eine Bildagentur kontaktiert die Firma und verlangt, dass sie die Fotos entfernt und Schadenersatz zahlt.

  • Wäre auch ein bereits laufender Rechtsfall versichert, wenn ich heute eine neue Rechtsschutzversicherung abschliesse?

    Nein, laufende Rechtsfälle können nicht versichert werden. Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen oder Kleinunternehmen schliessen Sie präventiv ab. Ein Rechtsfall ist gedeckt, wenn das sogenannte auslösende Ereignis und der Bedarf nach Rechtsschutz während der Versicherungsdauer eintreten und der Fall in diesem Zeitraum angemeldet wird.

  • Welche Personen sind über den Betriebs-Rechtsschutz abgesichert?

    Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer sowie alle in der Police namentlich aufgeführten Betriebe und Tochtergesellschaften. Ebenfalls versichert sind Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Teilhaberinnen und Teilhaber, Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte sowie Mitglieder von Verwaltungsräten und Vorständen (inkl. Vereine), des Vorstands der Exekutive von Gemeinden sowie übrige Behördenmitglieder und Mitarbeitende der Verwaltung. Der Rechtsschutz besteht auch für Arbeitnehmende, freiwillig Helfende, ehrenamtlich Mitarbeitende, Leihpersonal und Mitglieder der versicherten Organisationen.

  • Ich bin selbständig. Deckt meine private Rechtsschutzversicherung auch geschäftliche Rechtsstreitigkeiten?

    Nein, Geschäftliches ist in der Regel nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten. Allerdings bietet das Modul Arbeit unserer Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen einen Schutz für einen selbstständigen Nebenerwerb bis zu einem Jahresumsatz von CHF 36'000.

    Unternehmens-Rechtsschutz lohnt sich aber auch schon für kleine Unternehmen. Wenn Ihr AHV-Lohn unter CHF 200'000.– liegt bzw. der Jahresumsatz CHF 500'000.– nicht übersteigt, profitieren Sie bei der AXA-ARAG von einer speziellen Gesamtlösung. Alternativ können Sie auch auf Rechtsberatung im Bedarfsfall setzen – mit der individuellen und unbürokratischen MyRight Rechtsberatung am Telefon und den My Right Rechtstipps zu häufigen Fragen.

  • Was kostet die Rechtsschutzversicherung für Unternehmen?

    Die Prämienhöhe Ihrer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren: jährlicher Umsatz, Lohnsumme und Tätigkeit des Betriebs. Damit keine Deckungslücken entstehen, müssen die jeweils aktuellen Zahlen gemeldet werden.

  • Wie melde ich einen Rechtsfall an?

    Melden Sie sich bei uns, sobald Sie rechtliche Unterstützung benötigen.

    • Halten Sie Ihre Policennummer sowie alle Unterlagen (z. B. Verträge, Korrespondenz, Bussenverfügungen, Vorladungen und Entscheide) zum Rechtsfall bereit.
    • Prüfen Sie Dokumente und Entscheide auf allfällige Fristen (z. B. für Einsprachen).
    • Schildern Sie das Geschehene und den erlittenen Schaden kurz und vollständig.
    • Laden Sie relevante Dokumente wie Verträge, Korrespondenzen oder Verfügungen über das Online-Formular hoch oder senden uns diese zu.

    Online:
    Rechtsfall melden leicht gemacht – einfach online (24/7)
    Zum Formular

    Telefonisch:

    AXAjur – melden Sie Ihren Fall direkt unseren Juristen und Juristinnen: 0848 11 11 00 (Mo–Fr; von 8–18 Uhr )

    Post: 
    AXA-ARAG Rechtsschutz 
    Affolternstrasse 42 
    Postfach 6944 
    8050 Zürich

  • Gibt es eine Online-Rechtsberatung für Unternehmen?

    Ja, auf MyRight Business finden Sie eine grosse Auswahl an kostenlosen Vorlagen und Dokumenten zu verschiedenen Themen sowie einen Arbeitszeugnisgenerator. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine telefonische Einmal-Rechtsberatung abzuschliessen, die Sie bequem online bezahlen können. 

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