Auf einer Baustelle haftet immer der Bauherr für die Schäden, die unbeteiligten Personen entstehen. Dabei ist es nicht relevant, ob ein Handwerker den Schaden verursacht hat und ob ein Verschulden vorliegt.
Sofern Ihr Unternehmen eine Gebäudeversicherung bei der AXA hat, sind Bausummen erst ab CHF 100'000.– zu versichern. Bis zu diesem Betrag sind Sie bereits durch die Gebäudeversicherung geschützt. Überprüfen Sie, für welche Gebäude und bis zu welcher Bausumme Ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben bezahlt.
Da Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen haben, geniessen Sie automatisch einen passiven Rechtsschutz. Das heisst, dass die AXA allfällige Forderungen für Sie überprüft und unberechtigte oder zu hohe Ansprüche abweist.
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