Das Wichtigste zur Unfallversicherung
- Gesetzliche Pflicht: Arbeitgebende müssen ihre Mitarbeitenden gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten versichern. Ab acht Arbeitsstunden pro Woche ist auch die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch.
- Umfassender Schutz: Die Unfallversicherung zahlt Behandlungs- und Heilungskosten, zum Beispiel für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder Medikamente. Bei Arbeitsausfällen deckt sie den Erwerbsausfall über Taggelder.
- Attraktive Zusatzleistungen: Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bietet Ihnen die AXA Zugang zu zusätzlichen Services, wie der digitalen Unfallmeldung, WeCare sowie der Accident Card.
Was ist die obligatorische Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung ist in der Schweiz eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Mitarbeitende gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie von Berufskrankheiten absichert.
Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Form der Betriebsunfallversicherung. Die Grundlage bildet das Unfallversicherungsgesetz (UVG). In diesem sind der Versicherungsschutz sowie die Leistungen fest definiert, zum Beispiel Heilungskosten, Taggelder und Renten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Berufsunfall, einer Berufskrankheit und einem Nichtberufsunfall?
- Berufsunfall: Ereignet sich bei der Ausübung des Berufs, während Arbeitspausen oder direkt vor oder nach der Arbeitszeit.
- Berufskrankheit: Ist überwiegend auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen, etwa auf das Einatmen gesundheitsschädlicher Stoffe.
- Nichtberufsunfall: Passiert in der Freizeit, zum Beispiel beim Sport, im Haushalt oder im Verkehr. Ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von acht Stunden ist eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle ebenfalls Pflicht.
Wer ist in der Unfallversicherung nach UVG obligatorisch versichert?
Obligatorisch versichert sind unter anderem folgende Mitarbeitende:
- Vollzeitangestellte
- Teilzeitangestellte
- Praktikantinnen und Praktikanten
- Auszubildende
Was kostet eine Unfallversicherung für Unternehmen?
Die Kosten einer Unfallversicherung hängen vor allem von folgenden Faktoren ab:
- Branche
- Lohnsumme
- Unfallhistorie
- gewählte Zusatzleistungen, zum Beispiel eine UVG-Zusatzversicherung (UVGZ)
Als Durchschnittswert für die Unfallversicherung können Unternehmen mit rund 1 % bis 4 % der Lohnsumme rechnen. Ermitteln Sie die Kosten für die Unfallversicherung über unseren Unfall- und Krankentaggeldversicherungs-Prämienrechner.
Warum sollte ich die obligatorische Unfallversicherung der AXA abschliessen?
Die AXA erbringt zuverlässig alle obligatorischen Leistungen. Darüber hinaus profitieren Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ebenfalls von der Unfallversicherung nach UVG: Neben der Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls für Ihr Unternehmen bieten wir Ihnen eine individuelle und effiziente Leistungskoordination sowie hilfreiche Dienstleistungen, mit denen Sie im Ernstfall Zeit und Nerven sparen.
Als führende Anbieterin im Schweizer UVG-Markt unterstützt Sie die AXA mit folgenden Services:
- Umfassende Leistungen: Die AXA kommt für Behandlungs- und Heilungskosten, Taggelder und Renten auf, wenn Ihre Mitarbeitenden aufgrund eines Unfalls teilweise oder voll arbeitsunfähig werden.
- Weniger Aufwand durch Onlineschadenmeldung: Schäden zur Unfallversicherung melden Sie schnell und einfach digital.
- Einfache Lohnsummendeklaration: Über myAXA oder die elektronische Lohnmeldung (ELM) übermitteln Sie Ihre Lohndaten mit wenigen Klicks zur Berechnung der definitiven Jahresprämie der Kranken- und Unfallversicherung.
- Alles in einer Police: Erweitern Sie die obligatorische Unfallversicherung nach UVG mit einer UVGZ und einer Krankentaggeldversicherung (KTG) – alles aus einer Hand bei der AXA.
- Versicherungscheck: Ermitteln Sie in drei Minuten den Versicherungsbedarf für Ihr Unternehmen und sichern Sie sich gegen Ihre individuellen Risiken ab.
Was gilt bei einem Unfall im Ausland?
Die obligatorische Unfallversicherung greift auch bei Unfällen ausserhalb der Schweiz. Allerdings gibt es hier zwei Einschränkungen:
- Die Versicherung deckt bei einem Unfall im Ausland nur den doppelten Betrag der Kosten, die in der Schweiz angefallen wären.
- Bei entstandenen Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten im Ausland werden höchstens bis zu einem Fünftel des versicherten Jahresverdienstes vergütet, für den ein Höchstbetrag von CHF 148'200 gilt.
Besonders für Geschäftsreisen in Ländern mit kostspieligem Gesundheitssystem, z. B. in den USA oder Kanada, ist es empfehlenswert, einen zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschliessen. Mit der UVG-Zusatzversicherung (UVGZ) der AXA sind Sie bestens ausgestattet.
Ausserdem gilt: Wer sich im Ausland wegen eines Unfalls behandeln lassen muss, benötigt meistens eine Zahlungsgarantie des Unfallversicherungsunternehmens. So stellen ausländische Institutionen sicher, dass die anfallenden Heilungskosten in jedem Fall gedeckt werden.
In solchen Fällen bietet die Accident Card der AXA Unterstützung: Unter den aufgeführten Telefonnummern erreichen Sie und Ihre Mitarbeitenden die AXA rund um die Uhr und erhalten sofort eine Kostengutsprache für die Grunddeckung. So ist Ihre Belegschaft auch im Ausland jederzeit gut geschützt und erhält im Ernstfall schnelle Hilfe.
Hilfe und häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung
Wer zahlt die Prämien der Unfallversicherung?
Die Prämien für die Versicherung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zahlen die Arbeitgebenden komplett.
Die Prämien für die Versicherung von Nichtberufsunfällen tragen in der Regel die Arbeitnehmenden. Arbeitgebende ziehen diesen Anteil direkt vom Lohn ab.
Wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber in vielen Fällen die Hälfte der Prämie für Nichtberufsunfälle übernehmen. In Betrieben ohne GAV entscheidet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber selbst, ob sie oder er sich daran beteiligen möchte.
Was gilt als Unfall, was als Krankheit?
Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet klar zwischen Unfall und Krankheit.
Ein Unfall liegt vor, wenn ein ungewöhnlicher äusserer Faktor plötzlich und unbeabsichtigt auf den Körper einwirkt und dadurch die körperliche, geistige oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder zum Tod führt.
Als Krankheit gilt jede Beeinträchtigung der Gesundheit, die nicht die Folge eines Unfalls ist und eine medizinische Behandlung oder eine Arbeitsunfähigkeit verursacht.
Sind Mitarbeitende auf dem Arbeitsweg gegen Unfall versichert, wenn sie nur zwei Stunden pro Woche bei einer Firma angestellt sind?
Ja. Arbeitnehmende sind für jedes Arbeitspensum obligatorisch gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Dazu gehört auch der direkte Arbeitsweg von der Wohnung zur Arbeit und zurück.
Wer muss die obligatorische Unfallversicherung abschliessen?
Die obligatorische Unfallversicherung ist von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber für alle Arbeitnehmenden abzuschliessen.
Muss ich als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber eine Unfallversicherung abschliessen?
Für Selbstständigerwerbende ist die Unfallversicherung nach UVG nicht obligatorisch. Sie können jedoch freiwillig eine Versicherung gemäss UVG für sich abschliessen.
Anders ist es für Betriebsinhaberinnen sowie Betriebsinhaber einer GmbH oder AG: Sind Sie in Ihrer eigenen GmbH oder AG angestellt, gelten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. In diesem Fall muss das Unternehmen für Sie eine obligatorische Unfallversicherung abschliessen.
Für Ihr Personal bleibt die Unfallversicherung in jedem Fall obligatorisch.