Das Wichtigste in Kürze
- Umfassender Versicherungsschutz: Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.
- Sinnvoll für alle Wirtschaftsbranchen und Gesellschaftsformen: Die Versicherung ist ideal für alle Unternehmen, die durch ihre Arbeit haftbar gemacht werden können.
- Freiwillige Geschäftsversicherung: Eine Betriebshaftpflicht ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch für jedes Unternehmen sinnvoll. In manchen Kantonen ist sie für gewisse Branchen obligatorisch.
Kaufberatung: 052 269 21 60
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Schweiz sind je nach Unternehmen unterschiedlich. Die Versicherungsprämie setzt sich aus verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Jahresnettoumsatz, der gewählten Versicherungssumme und der gewünschten Vertragslaufzeit zusammen.
Sie möchten erfahren, was eine Betriebshaftpflicht bei der AXA kostet? Mit unserem Haftpflicht-Prämienrechner ermitteln Sie Ihre Prämie ganz einfach selbst. Unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Hilfe und häufig gestellte Fragen
-
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?
Beide Versicherungen haben einige Überschneidungen. Der Unterschied: Unternehmen, die über eine betriebliche Tätigkeit haftpflichtig werden können, brauchen die Betriebshaftpflichtversicherung, wer für berufliche Pflichtverletzungen oder aus der Tätigkeit resultierende reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann, ist mit der Berufshaftpflichtversicherung besser beraten.
-
Wer schliesst die Organhaftpflichtversicherung ab?
Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:
- Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft;
- die Mitglieder der Verwaltung einer Genossenschaft;
- der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin einer GmbH;
- die Vorstandsmitglieder von Vereinen;
- Stiftungsräte;
- Angehörige der Geschäftsleitung und Direktion (inkl. Interims-Management);
- Gründer bzw. Gründerinnen einer GmbH oder AG;
- Mitarbeitende, denen de facto Organfunktion zukommt;
- Liquidatoren bei einer freiwilligen Liquidation.
Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.