Kaufberatung: 052 269 21 60
Die Betriebshaftpflicht verfolgt den gleichen Zweck wie das private Pendant, die Privathaftpflichtversicherung: Sie schützt einen Betrieb vor den finanziellen Folgen, zu denen es kommen kann, wenn eine Firma ihren Kundinnen und Kunden oder anderen Externen unbeabsichtigt Schaden zufügt. Sie zählt zu den freiwilligen Geschäftsversicherungen, ist jedoch für jedes Unternehmen sinnvoll, das aufgrund seiner betrieblichen Tätigkeit haftbar gemacht werden kann. Und das können, unabhängig von der Gesellschaftsform, praktisch alle: Selbständige und KMU sowie Betriebe jeder Grösse.
In der Schweiz ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, je nach Branche und ihren Risiken sowie abhängig vom Kanton kann sie aber durchaus obligatorisch sein. Ihr Bestehen muss dann beispielsweise bei Ausschreibungen für Aufträge nachgewiesen werden.
Durch die Versicherung geschützt ist die betriebliche und berufliche Tätigkeit von natürlichen und juristischen Personen, von Personengesellschaften, Körperschaften sowie Anstalten. Sowohl Geschäftsinhaber bzw. Geschäftsinhaberin als auch alle Angestellten, allfälliges Vertretungs- und Hilfspersonal sind über diese Versicherung gegen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden bei Dritten versichert.
Im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit deckt die Betriebshaftpflichtversicherung die finanziellen Forderungen, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen Ihr Unternehmen erhoben werden können. Vielleicht, weil ein Besucher oder eine Besucherin auf Ihrem Gelände verletzt wird oder ein mangelhaft installiertes Bauteil einen Wasserschaden bei Ihrem wichtigsten Kunden bzw. Ihrer wichtigsten Kundin verursacht hat. Forderungen, die sich nach der Prüfung als überhöht oder unberechtigt herausstellen, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung für Sie ab.
Die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie gegen folgende Schäden und Risiken:
Personenschäden: Als Personenschäden gelten die Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigungen von Menschen.
Sachschäden: Darunter fallen die Zerstörung, Beschädigung oder der Verlust von Sachen, die Drittpersonen gehören.
Folgevermögensschäden: Als solche gelten Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind.
Anlagerisiko: Hier geht es um die Gefahren, die von Ihrem Grundstück, Betriebsanlagen und Räumlichkeiten ausgehen. Ganz gleich, ob gemietet, gepachtet oder in Ihrem Besitz: Sie sind in der Verantwortung, falls beispielsweise ein Betriebsfremder auf Ihrer Treppe stürzt.
Betriebsrisiko: Schäden, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben, zählen zu den betrieblichen Risiken. Wenn ein Monteur bei der Installation der Spülmaschine die Arbeitsplatte in der Küche beschädigt, muss diese anschliessend ersetzt werden.
Produktrisiko: Egal ob aufgrund eines Entwicklungs-, Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehlers: Wenn ein in Ihrem Unternehmen hergestelltes Produkt jemanden verletzt oder sogar tötet oder es Eigentum von Kunden beschädigt oder zerstört, ist der Schaden versichert.
Nebenrisiko: Auch sogenannte Nebenrisiken fallen unter die Deckung der Haftpflichtversicherung. Dazu zählen Betriebsfeiern und alle anderen Veranstaltungen der Firma, Kantinen und weitere Sozialeinrichtungen für Mitarbeitende sowie die Tätigkeiten von Firmenclubs und -vereinen.
Umweltrisiko: Gefahren, die als Folge eines plötzlich eintretenden, unvorhergesehenen Ereignisses eine Bedrohung für die Umwelt darstellen, sind von der Versicherin gedeckt. Zum Beispiel, wenn aus einem Baukran Treibstoff ausfliesst und das Nachbargrundstück verschmutzt. Ausgeschlossen hingegen sind Allmählichkeitsschäden, die über einen langen Zeitraum entstehen.
Grundsätzlich nicht gedeckt sind:
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Schweiz sind je nach Unternehmen unterschiedlich. Die Versicherungsprämie setzt sich aus verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Jahresnettoumsatz, der gewählten Versicherungssumme und der gewünschten Vertragslaufzeit zusammen.
Sie möchten erfahren, was eine Betriebshaftpflicht bei der AXA kostet? Mit unserem Haftpflicht-Prämienrechner ermitteln Sie Ihre Prämie ganz einfach selbst. Unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Betriebliche Gefahren unterscheiden sich von Branche zu Branche stark. Eine Autogarage ist anderen Risiken ausgesetzt als ein Coiffeursalon, und eine genaue Risikoanalyse ist deshalb immer ratsam. So kann die Grunddeckung Ihrer Betriebshaftpflicht gezielt um individuelle Bedürfnisse Ihres Unternehmens ergänzt werden.
Mit Deckungsergänzungen lassen sich Sonderrisiken in die gewerbliche Haftpflichtversicherung einschliessen – für den umfassenden Schutz Ihres Betriebes. Einige Beispiele:
Beide Versicherungen haben einige Überschneidungen. Der Unterschied: Unternehmen, die über eine betriebliche Tätigkeit haftpflichtig werden können, brauchen die Betriebshaftpflichtversicherung, wer für berufliche Pflichtverletzungen oder aus der Tätigkeit resultierende reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann, ist mit der Berufshaftpflichtversicherung besser beraten.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:
Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.
Wir verwenden Cookies und Analyse-Tools, um das Nutzungserlebnis für Sie zu verbessern, die Werbung von AXA und ihren Werbepartnerfirmen zu personalisieren sowie Social-Media-Funktionen bereitzustellen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen bei Verwendung von Internet Explorer 11 leider nicht über unser Cookie-Präferenz-Center ändern. Möchten Sie Ihre Einstellungen anpassen, nutzen Sie bitte einen aktuellen Browser. Durch die Nutzung unserer Internetseite mit diesem Browser stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.