Das Wichtigste in Kürze
- Deckung von Vermögensschäden: Die AXA übernimmt das finanzielle Risiko für Schäden, die Ihrem Unternehmen durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitenden oder Dritten entstehen.
- Umfassender Schutz: Ob Betrug, Geheimnisverrat oder Schäden infolge von Social Engineering – diese Versicherung deckt Schäden, die Ihnen durch strafbare Handlungen zugefügt werden.
- Kompetentes Krisenmanagement: Die AXA unterstützt Sie nicht nur während eines Schadenfalls, sondern ist auch nach der Krise an Ihrer Seite.
Hilfe und häufig gestellte Fragen
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Ich vertraue meinen Mitarbeitenden voll und ganz. Zudem habe ich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Weshalb soll ich eine Vertrauensschadenversicherung abschliessen?
Studien zeigen, dass die meisten Schäden aus kriminellen Handlungen von den eigenen Mitarbeitenden verursacht werden. Sie kennen das Unternehmen gut und haben die entsprechenden Möglichkeiten. Je höher die Hierarchiestufe der Mitarbeitenden ist, desto höher ist der verursachte Schaden.
Interne Sicherheitsvorkehrungen helfen, unabsichtliche Fehltritte zu vermeiden, aber auch bewusste kriminelle Handlungen zu verhindern oder schneller aufzudecken. Leider können damit nicht alle Handlungen verhindert werden. Mit dem Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung übertragen Sie das Restrisiko auf die AXA.
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Die Kundendaten in meiner Praxis wurden manipuliert. Mein Mitarbeiter weist die Tat von sich. Zahlt die Versicherung auch, wenn der Täter unbekannt ist?
Der Verantwortliche eines finanziellen Schadens muss nicht in jedem Fall identifiziert sein, damit die Vertrauensschadenversicherung Leistungen erbringt. Ausreichend ist der Nachweis einer mit Vorsatz begangenen Handlung, die zu unmittelbaren Schäden geführt hat.
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Was für einen zusätzlichen Nutzen habe ich aus dem Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung?
Mit dem Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen nicht nur vor Liquiditätsengpässen aufgrund krimineller Handlungen, sondern minimieren gleichzeitig auch das persönliche Haftungsrisiko der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats.