Nein. Sie zählt zu den freiwilligen Versicherungen, ist jedoch nahezu uneingeschränkt sinnvoll. Vor allem für Unternehmen mit langfristig bestehenden Arbeitsverhältnissen und hohen monatlichen Lohnkosten.
Grundsätzlich schulden die Arbeitgebenden den Beitrag. In der Praxis steuern Arbeitnehmende jedoch bis zu 50 % der Prämie bei, da sie bei einer ernsthaften Erkrankung mit der freiwilligen Taggeldversicherung deutlich besser geschützt sind als ohne.
Darüber bestimmen die Dauer des Arbeitsverhältnisses und welche Skala – die Basler, die Zürcher oder die Berner Skala – zur Anwendung kommt. Bei lebenslanger Betriebszugehörigkeit sind es maximal 46 Wochen, bei Arbeitsverhältnissen zwischen fünf und zehn Jahren etwa drei Monate.
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