Nein – oder zumindest nur ungenügend. Da sich die Bestimmungen dazu kantonal unterscheiden, sind die meisten Gebäude in der Schweiz nicht oder nur mangelhaft gegen Erdbebenschäden versichert. Für Immobilieneigentümer ist es deshalb fast immer von Vorteil, eine separate Erdbebenversicherung abzuschliessen.
Die Höhe der Prämie wird auf Basis der Versicherungssumme und anderen Parametern wie dem Baujahr, der Bauweise oder allfällig vorhandenem Brandschutz errechnet. Wenn ein Selbstbehalt vereinbart wird, ist die Prämie etwas günstiger – im Schadenfall muss einen bestimmter Teil der Kosten jedoch selbst getragen werden. Weitere Informationen erhalten Sie während einer persönlichen Beratung.
Sofern die Bausumme CHF 100'000.– nicht übersteigt, ist Ihr geplanter Umbau bereits in der Gebäudeversicherung der AXA integriert. Bei einer höheren Bausumme empfiehlt sich der Abschluss einer Bauversicherung.
Idealerweise haben Sie vorab eine Sachversicherung für Ihren Betrieb abgeschlossen – das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung. Diese schützt im Schadenfall alle beweglichen Gegenstände, die so genannte Fahrhabe Ihres Unternehmens. Nur fest verbaute Sachen zählen zur Einrichtung eines Baus und sind in der Versicherungssumme der Gebäudeversicherung mitversichert.
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