Ungeachtet dessen, ob Ihr KMU Immobilieneigentum selbst nutzt oder vermietet: Der Abschluss einer Feuer- und Elementarschadenversicherung ist für Eigentümer von Gebäuden und Immobilien fast überall in der Schweiz obligatorisch und wird in 19 von 26 Kantonen direkt durch die kantonale Gebäudeversicherung bereitgestellt. Da mit diesem Minimalschutz jedoch längst nicht alle wichtigen Gebäuderisiken gedeckt sind, empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz mit dem Rundum-sorglos-Angebot der AXA zu ergänzen.
Die Absicherung gegen Feuer- und Elementarschäden ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von Geschäftsgebäuden und gewerblich genutzten Liegenschaften in 22 Schweizer Kantonen gesetzlich verpflichtend und wird in 19 davon durch die kantonale Gebäudeversicherung geleistet. Als Elementarschaden gilt jeder Schaden, der durch das Wirken der Natur verursacht wird – etwa die Überschwemmung des Kellers nach einem Hochwasser. Durch Brand, plötzliche Rauchentwicklung, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeuge verursachte Schäden zählen zu den Feuerschäden.
Versicherungsobligatorium bei der kantonalen Versicherung: Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich, Bezirk Oberegg (AI)
Versicherungsbestimmungen in den GUSTAVO*-Kantonen: Die Feuer- und Elementarschadenversicherung ist in Schwyz, Obwalden und Uri ebenfalls obligatorisch, der Versicherer darf jedoch frei gewählt werden. Hingegen keine Pflicht zur Versicherung besteht für Appenzell-Innerrhoden – mit Ausnahme des Bezirks Oberegg – Genf, das Tessin sowie das Wallis.
* Genf / Uri / Schwyz / Tessin / Appenzell-Innerrhoden / Valais (Wallis) / Obwalden
Eine gewerblich genutzte Immobilie macht einen beträchtlichen Anteil am Betriebsvermögen eines KMU aus. Ihr Versicherungsschutz sollte folglich nicht nur auf Schäden aus Feuergefahren oder Naturgewalten beschränkt sein, sondern auch dann greifen, wenn diesem menschliches Handeln zugrunde liegt oder vielleicht wilde Tiere am Werk waren. Deshalb bietet die AXA mit der gewerblichen Gebäudeversicherung umfassenden Schutz für alle Eventualitäten. Angefangen bei den Kosten für die Ortung eines Nagetierschadens, über Massnahmen zur Notsicherung nach einer böswilligen Beschädigung Ihres Showrooms und die anschliessende Reparatur der Schaufenster, bis hin zur Übernahme von Umsatz- oder Mietertragsausfällen infolge eines verheerenden Unwetters.
Gebäudeeigentümer in Kantonen mit freier Wahl des Versicherers erhalten bei der AXA zuverlässigen Versicherungsschutz aus einer Hand. Immobilieneigner, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Basisdeckung gegen Feuer-und Elementargefahren bei der kantonalen Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen, können diese bei der AXA individuell ergänzen und optimieren, und so Deckungslücken vermeiden.
Feuergefahren und Elementarereignisse
Feuer und Rauch, Hitze, Blitzschlag und Explosion können immense Beschädigungen an einem Haus verursachen. Diese sind, genauso wie durch Sturm, Hagel, Hochwasser oder andere Naturereignisse hervorgerufene Schäden, versichert.
Wasserschäden: Ob Wasser oder andere Flüssigkeiten – die AXA zahlt für die Beseitigung von Schäden infolge eingefrorener und leckender Leitungen. Oder aufgrund in die Bausubstanz eindringenden Regen-, Schmelz- oder Kondenswassers.
Erdbeben: Auch Erschütterungen durch Erdbeben zählen zu den versicherten Risiken, wenn dadurch Ihr Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wird. Ist unklar, ob ein tektonisches Ereignis Schuld am Schaden trägt, dient die Beurteilung durch den Schweizerischen Erdbebendienst als Grundlage.
Einbruchdiebstahl: Alle Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen, die durch nachweisbaren Einbruch oder den Versuch dazu entstanden sind, werden ebenfalls von der AXA getragen.
Glasbruch: Schaufenster, Solaranlagen oder sanitäre Einrichtungen: Kommen Verglasungen am Gebäude zu Bruch, übernimmt die Versicherung die Reparatur bzw. den Ersatz.
Bauvorhaben: Wenn Sie Ihr Gebäude versichern, sind Bauvorhaben wie Sanierungs-, Unterhalts- und Umbauarbeiten bis CHF 100'000.– automatisch gedeckt. Bedingung ist, dass diese von ausgewiesenen Baufachleuten ausgeführt werden.
Weitere Risiken: Die Gebäudeversicherung der AXA springt auf Wunsch auch bei Sachschäden ein, die auf Vandalismus, Tierfrass oder andere Ursachen wie beispielsweise ein Fahrzeug oder einen Einsturz auf dem benachbarten Grundstück zurückzuführen sind.
Das Bauwerk inklusive baulicher und betrieblicher Einrichtungen wie Technik und Infrastruktur (z.B. Solarenergie- oder Liftanlagen), aber auch die Gebäudeumgebung wie z.B. Gartenanlagen oder die für den Unterhalt oder die Benutzung des Hauses benötigten Geräte und Materialien, sind Gegenstand der Versicherung. Gebäude werden im Normalfall zum Neuwert versichert. Dieser beinhaltet alle Kosten, die anfallen würden, um das Gebäude im Schadenfall unverändert wieder aufzubauen. Damit der Wert laufend dem Baukostenindex angepasst wird und für Ihr Unternehmen über die Jahre keine Unterversicherung entsteht, empfiehlt sich der Einschluss der automatischen Summenanpassung.
Höhere Kosten für Reparatur, Sanierung und Folgekosten aus einem versicherten Ereignis – beispielsweise Umsatz- oder Mietertragsausfall – sind gedeckt. Und im Fall eines Totalschadens zahlt die AXA für den Wiederaufbau bzw. Neubau des Hauses.
Mit Immobilieneigentum geht Verantwortung einher. Wenn das Velo einer Kundin durch vom Dach herabstürzende Teile beschädigt wird oder der Pöstler auf der vereisten Einfahrt Ihres Unternehmens stürzt, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung der AXA unverzichtbar. Denn mit dieser sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Dritte im Zusammenhang mit Ihrer betrieblichen Immobilie materiell oder gesundheitlich geschädigt werden und Ihr Business dafür haftbar machen.
Wenn Personen- und Sachschäden an Dritten auf die Existenz, den Zustand oder den Unterhalt einer von Ihnen genutzten Immobilie oder Liegenschaft zurückzuführen sind, haften Sie bzw. Ihr Unternehmen dafür. Die KMU-Gebäudehaftpflichtversicherung der AXA bietet Absicherung: Sie kommt für die finanziellen Folgen aller berechtigten Ansprüche auf und wehrt diejenigen ab, die sich als unbegründet erweisen.
Personenschäden: Als diese gelten ambulante oder stationäre Behandlungskosten. Aus einem versicherten Ereignis resultierende Vermögensschäden – wie beispielsweise Einkommensausfälle der verunfallten Person – sind mitversichert.
Sachschäden: Beschädigte oder zerstörte Gegenstände Dritter zählen zu den Sachschäden. Wir versichern deren Reparatur oder Neubeschaffung und kommen auch für etwaige Werteinbussen auf.
Nein – oder zumindest nur ungenügend. Da sich die Bestimmungen dazu kantonal unterscheiden, sind die meisten Gebäude in der Schweiz nicht oder nur mangelhaft gegen Erdbebenschäden versichert. Für Immobilieneigentümer ist es deshalb fast immer von Vorteil, eine separate Erdbebenversicherung abzuschliessen.
Die Höhe der Prämie wird auf Basis der Versicherungssumme und anderen Parametern wie dem Baujahr, der Bauweise oder allfällig vorhandenem Brandschutz errechnet. Wenn ein Selbstbehalt vereinbart wird, ist die Prämie etwas günstiger – im Schadenfall muss einen bestimmter Teil der Kosten jedoch selbst getragen werden. Weitere Informationen erhalten Sie während einer persönlichen Beratung.
Sofern die Bausumme CHF 100'000.– nicht übersteigt, ist Ihr geplanter Umbau bereits in der Gebäudeversicherung der AXA integriert. Bei einer höheren Bausumme empfiehlt sich der Abschluss einer Bauversicherung.
Idealerweise haben Sie vorab eine Sachversicherung für Ihren Betrieb abgeschlossen – das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung. Diese schützt im Schadenfall alle beweglichen Gegenstände, die so genannte Fahrhabe Ihres Unternehmens. Nur fest verbaute Sachen zählen zur Einrichtung eines Baus und sind in der Versicherungssumme der Gebäudeversicherung mitversichert.
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