Das Wichtigste in Kürze
- Umfassend geschützt: Die gewerbliche Gebäudeversicherung bietet Schutz für Sachschäden an Gebäuden und deren Umgebung sowie für allfällige Mietertragsausfälle, die Ihnen daraus entstehen.
- In den meisten Kantonen obligatorisch: Eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden ist für Gebäudeeigentümer:innen in 22 Kantonen gesetzlich vorgeschrieben. In 19 Kantonen ist sie obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen.
- Auch bei unvorhergesehenen Ereignissen: Ergänzend zur obligatorischen Versicherung bietet die Gebäudeversicherung Deckung bei Sachschäden infolge von Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserereignissen.
Hilfe und häufig gestellte Fragen
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Sind durch Erdbeben verursachte Beschädigungen Bestandteil der obligatorischen Elementar- und Feuergefahrenversicherung?
Nein – oder zumindest nur ungenügend. Da sich die Bestimmungen dazu kantonal unterscheiden, sind die meisten Gebäude in der Schweiz nicht oder nur mangelhaft gegen Erdbebenschäden versichert. Für Immobilieneigentümer ist es deshalb fast immer von Vorteil, eine separate Erdbebenversicherung abzuschliessen.
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Was kostet eine gewerbliche Gebäudeversicherung?
Die Höhe der Prämie wird auf Basis der Versicherungssumme und anderen Parametern wie dem Baujahr, der Bauweise oder allfällig vorhandenem Brandschutz errechnet. Wenn ein Selbstbehalt vereinbart wird, ist die Prämie etwas günstiger – im Schadenfall muss einen bestimmter Teil der Kosten jedoch selbst getragen werden. Weitere Informationen erhalten Sie während einer persönlichen Beratung.
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Wir renovieren unseren Empfangsbereich. Brauchen wir eine Bauversicherung?
Sofern die Bausumme CHF 100'000.– nicht übersteigt, ist Ihr geplanter Umbau bereits in der Gebäudeversicherung der AXA integriert. Bei einer höheren Bausumme empfiehlt sich der Abschluss einer Bauversicherung.
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Angenommen, unser Handwerksbetrieb brennt ab. Sind Warenlager, Rohmaterialien und Werkzeuge über die Gebäudeversicherung geschützt?
Idealerweise haben Sie vorab eine Sachversicherung für Ihren Betrieb abgeschlossen – das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung. Diese schützt im Schadenfall alle beweglichen Gegenstände, die so genannte Fahrhabe Ihres Unternehmens. Nur fest verbaute Sachen zählen zur Einrichtung eines Baus und sind in der Versicherungssumme der Gebäudeversicherung mitversichert.