Optimaler Schutz für Ihre Bootsflotte Bootsversicherung für Flotten

Ein Vertrag für alle Ihre Wasserfahrzeuge
Unabhängige Schadenbegutachtung
Bergungskosten bis CHF 100'000.– mitversichert
Das Wichtigste in Kürze
  • Sicher unterwegs: Die Bootsversicherung schützt Ihre Bootsflotte bei Schadenfällen zu Land und zu Wasser.
  • Versicherungsschutz auf Sie zugeschnitten: Wählen Sie zwischen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung und ergänzendem Schutz durch eine Maschinen-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung.
  • Einfache Administration: Mit der Bootsversicherung für Flotten versichern Sie alle Ihre Wasserfahrzeuge in einem einzigen Vertrag.

Was ist eine Bootsversicherung für Flotten?

Egal, ob zu Wasser oder an Land: Als Bootshalterin oder Bootshalter stehen Sie bei einem Schadenfall in der Verantwortung. Neben der Haftpflichtversicherung, die in der Schweiz für gewisse Bootskategorien obligatorisch ist, können Sie Ihre Wasserfahrzeuge mit einer Teilkasko-, Vollkasko- und Unfallversicherung absichern.

Als Halterin oder Halter von mehreren Wasserfahrzeugen stehen Ihnen dafür zwei Möglichkeiten zur Auswahl: 

  • Bootsversicherung für Flotten: Sie versichern alle Ihre Wasserfahrzeuge in einem einzigen Vertrag.
  • Bootsversicherung: Sie schliessen für jedes Ihrer Wasserfahrzeuge einen eigenen Vertrag ab. 

Was deckt die Bootsversicherung für Flotten der AXA?

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Boot einer Person zufügen, beispielsweise Wasserskisportlern oder Wakeboard-Fahrern. Sie vergütet beschädigte Sachen sowie Unfälle mit Tieren. Für folgende Boote ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch:

  • Boote mit Maschinenantrieb
  • Segelboote mit über 15 m² Segelfläche
  • Mietboote im Allgemeinen

Teilkaskoversicherung

Mit der Teilkaskoversicherung der AXA sind folgende Schäden an Ihrem Boot versichert:

  • Diebstahl
  • Elementar
  • Elementar plus (zusätzlich zur Elementardeckung sind auch Sturmschäden beim Stillliegen auf dem Wasser versichert)
  • Feuer
  • Schneerutsch
  • Böswillige Beschädigung (Vandalenschäden bis CHF 10'000.–)
  • Loses Zubehör 
  • Flugkörper
  • Schäden durch Seegras, Netze, Seile oder Leinen bis CHF 5000.– (Selbstbehalt CHF 500.–)
  • Bergung und Transport in die nächste Werft bis CHF 100'000.

Vollkaskoversicherung (Kollision)

Bei einer Vollkaskoversicherung sind neben den Schäden der Teilkaskoversicherung zusätzlich Kollisionen abgedeckt:

  • Schäden durch ein plötzlich und gewaltsam von aussen einwirkendes Ereignis
  • Schäden durch Knicken oder Brechen von Masten und Spieren sowie durch Reissen von stehendem oder laufendem Gut

Maschinenversicherung

Zusätzlich zu Ihrer Vollkaskoversicherung kann Ihr Versicherungsschutz um die Maschinenversicherung erweitert werden. Dieser Baustein deckt Schäden durch äussere Einwirkungen und innere Ursachen, darunter:

  • falsche Bedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Wasser-, Öl-, Treibstoff- oder ein anderer Betriebsmangel
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die durch Unfälle im Zusammenhang mit der Bootsbenutzung sowie durch Sonnenstich, Hitzschlag, Unterkühlung, Erfrieren, Ertrinken usw. entstehen. Dabei können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Versicherbar sind:

  • Heilungskosten
  • Tag- bzw. Spitaltaggeld
  • Invaliditäts- und Todesfallkapital
  • Rettungsaktionen, Bergungen, Überführung bei Todesfällen pro Unfall bis CHF 100'000.–
  • Reinigung oder Ersatz beschädigter Kleidungsstücke bis CHF 2000.– pro Person

Boots-Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung deckt die finanziellen Mittel ab, die zur Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich sind, unter anderem:

  • bei drohendem Ausweisentzug
  • zur Durchsetzung Ihres Rechts bei Schadenersatz und Genugtuung
  • bezüglich Steuer- und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Ihrem Boot

Die Versicherungssumme ist für europäische Binnengewässer auf maximal CHF 300'000.– begrenzt. Bei Fahrten auf dem Meer sind Sie mit maximal CHF 150'000.– versichert. Wenn die Rechtsberatung durch einen von der AXA empfohlenen Anwalt erfolgt, bezahlen Sie bei den Anwaltskosten keinen Selbstbehalt.

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