Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist für folgende Boote obligatorisch:
- Boote mit Maschinenantrieb
- Segelboote mit über 15 m² Segelfläche
- Mietboote im Allgemeinen
Sie übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Boot einer Person zufügen, z. B. Wasserski-Sportlern oder Wakeboard-Fahrern. Sie vergütet beschädigte Sachen sowie Unfälle mit Tieren.
Teilkaskoversicherung
Mit einer Teilkaskoversicherung sind unter anderem folgende Schäden an Ihrem Boot versichert:
- Diebstahl
- Elementar
- Elementar plus (zusätzlich zur Elementardeckung sind auch Sturmschäden beim Stillliegen auf dem Wasser versichert)
- Feuer
- Schneerutsch
- Böswillige Beschädigung (Vandalenschäden bis CHF 10'000.–)
- Loses Zubehör
- Flugkörper
- Schäden durch Seegras, Netze, Seile oder Leinen bis CHF 5000.–, Selbstbehalt CHF 500.–
- Bergung und Transport in die nächste Werft bis CHF 100'000.–
Vollkaskoversicherung (Kollision)
Bei einer Vollkaskoversicherung sind neben den Schäden der Teilkaskoversicherung auch Kollisionen abgedeckt:
- Schäden durch ein plötzlich und gewaltsam von aussen einwirkendes Ereignis
- Schäden infolge Knickens oder Brechens von Masten und Spieren sowie Reissens von stehendem oder laufendem Gut
Maschinenversicherung
Zur Ergänzung Ihrer Vollkaskoversicherung kann Ihr Versicherungsschutz um die Maschinenversicherung erweitert werden. Der Baustein deckt Schäden infolge von äusseren Einwirkungen und inneren Ursachen wie z. B.:
- Falsche Bedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Wasser-, Öl-, Treibstoff- oder ein anderer Betriebsmangel
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch Unfälle im Zusammenhang mit der Benutzung des Bootes sowie durch Sonnenstich, Hitzschlag, Unterkühlung, Erfrieren, Ertrinken usw. entstehen. Die Versicherungssumme können Sie frei wählen. Versicherbar sind:
- Heilungskosten
- Tag- bzw. Spitaltaggeld
- Invaliditäts- und Todesfallkapital
- Rettungsaktionen, Bergungen, Überführung bei Todesfällen pro Unfall bis CHF 100'000.–
- Reinigung oder Ersatz beschädigter Kleidungsstücke bis CHF 2000.– pro Person
Boots-Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung deckt die finanziellen Mittel ab, die zur Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich sind, unter anderem:
- bei drohendem Ausweisentzug
- zur Durchsetzung Ihres Rechts bei Schadenersatz und Genugtuung
- bezüglich Steuer- und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Ihrem Boot
Die Versicherungssumme ist für europäische Binnengewässer auf CHF 300'000.– begrenzt. Bei Fahrten auf dem Meer sind Sie mit max. CHF 150'000.– versichert.
Sie bezahlen keinen Selbstbehalt bei den Anwaltskosten, wenn die Rechtsberatung durch einen von der AXA empfohlenen Anwalt erfolgt!
Weitere Vorteile für Sie
- Unabhängige Bootsexperten für Schadenbegutachtungen
- Umfassender Versicherungsschutz
- Prämienreduktion für schadenfreie Jahre
- Rettungsaktionen, Bergungen, Überführung bei Todesfällen pro Unfall bis CHF 100'000.–
- Suchaktionen bis CHF 10'000.–