Erledigen Sie Ihre Lohnmeldungen für die Unfallversicherung und die kollektive Krankentaggeldversicherung direkt aus Ihrer Lohnbuchhaltung.
Damit Sie die Löhne korrekt übermitteln können, müssen Sie Ihre Lohnbuchhaltung mithilfe eines aktuellen Versicherungsprofils konfigurieren. Sie können es bei Bedarf unter swissdec@axa.ch anfordern.
Grundsätzlich sollten die Löhne für alle Betriebe und Personen, die über dieselbe Police versichert sind, auch über dieselbe Lohnbuchhaltung geführt werden. Führen über dieselbe Police versicherte Betriebe jeweils eigene Lohnbuchhaltungen, notieren Sie bitte unter «Bemerkungen», dass weitere Lohnmeldungen folgen.
Der versicherte Personenkreis im Buchhaltungssystem muss identisch sein mit dem versicherten Personenkreis gemäss aktueller Police.
Sind Personen aufgrund von Sozialversicherungsabkommen von der Versicherungspflicht ausgenommen, müssen deren Löhne – mit Ausnahme der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG – separat erfasst werden.
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