Das Wichtigste in Kürze
- Für Berufe mit hoher Verantwortung: Ob Arzt oder Rechtsanwältin – für Berufe, in denen kleine Fehler weitreichende Folgen haben können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung unumgänglich.
- Notwendiger Schutz: In manchen Kantonen und für bestimmte Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.
- Umfassender Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Entschädigungszahlungen bei berechtigten Ansprüchen und die Kosten für die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Forderungen.
Berufshaftpflicht nach Berufsgruppen
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Für Ärztinnen und Ärzte
Trotz höchster Sorgfalt kann es im Arbeitsalltag von Ärztinnen und Ärzten zu Fehlern kommen, die hohe Schadenersatzansprüche zur Folge haben können. Aus diesem Grund ist eine Berufs-haftpflichtversicherung für universitäre Medizinalberufe gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche, beispielsweise bei Kunstfehlern.
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Für Anwältinnen und Anwälte
Wenn fehlerhafte Beratungen oder verpasste Fristen in Schadenersatzansprüchen gegen Anwältinnen und Anwälte resultieren, greift die Berufshaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen von Klientinnen und Klienten und ist für selbstständig tätige Anwältinnen und Anwälte obligatorisch.
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Für Finanzdienstleistende
Mit der Finanzmarktregulierung (FIDLEG/FINIG) werden Anforderungen an den Versicherungsschutz von Finanzdienstleistenden gestellt. Die AXA bietet Ihnen ein Versicherungspaket, das speziell auf diese Anforderungen zugeschnitten wurde: Berufshaftpflicht-, Organhaftpflicht- (D&O) und Vertrauensschadenversicherung können darin nach Ihren Wünschen kombiniert werden.
So sind Sie gesetzeskonform abgesichert – und profitieren von attraktiven Kombirabatten auf Ihre Versicherungsprämie: Wenn Sie neben einer Berufshaftpflichtversicherung weitere Module des AXA Versicherungspakets für Finanzdienstleistende (Organhaftpflicht- und/oder Vertrauensschadenversicherung) abschliessen, erhalten Sie auf diese einen Prämienrabatt von 15 %. Mitglieder des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) profitieren zusätzlich von 10 % Rabatt auf die Gesamtprämie.
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Für Treuhänderinnen und Treuhänder mit Wirtschaftsprüfung
Im beruflichen Umfeld von Treuhand und Wirtschaftsprüfung gehört der Schutz vor Haftpflichtforderungen zur Grundausstattung. Die AXA Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänderinnen und Treuhänder mit Wirtschaftsprüfung ist optimal auf branchenspezifische Risiken ausgerichtet. Neben den klassischen Treuhandaufgaben sind folgende Aufgabenbereiche ebenfalls versichert:
- Tätigkeit als interne Revisionsstelle
- Steuerberatung
- Unternehmensberatung
- Immobilienverwaltung
- Tätigkeit als Liquidator:in, Sachwalter:in und ausseramtliche bzw. ausseramtlicher Konkursverwalter:in
- Protector von Treuhänderschaften bzw. Trusts
- Mitglied eines Gläubigerausschusses
- Willensvollstreckung
- Rechtsberatung
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Für IT-Dienstleistende
Kaum ein Sektor verändert und entwickelt sich so rasant wie die Informations- und Telekommunikationsbranche. Zeitnahes Handeln ist für ein verlässliches Risikomanagement unabdingbar. Damit kleine Unachtsamkeiten nicht zur finanziellen Belastung für ein IT-Unternehmen werden, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung: Sie schützt alle versicherten Personen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn vertragliche Verpflichtungen mangelhaft erfüllt werden.
Versichert sind unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Planung, Entwicklung, Herstellung, Wartung von Software und Netzwerken
- Betrieb und Organisation eines Rechenzentrums sowie Erbringung von Cloud- und Webdienstleistungen
- Beratungsdienstleistungen wie Analyse und Consulting, Schulung, Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
- Telekommunikationsdienstleistungen
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Für Dienstleistende in Werbung, Public Relations und Marketing
Fehler und Unachtsamkeiten können im Unternehmensalltag weitreichende Folgen haben und empfindliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Das gilt auch für Dienstleisterinnen und Dienstleister in den Bereichen Werbung, Public Relations und Marketing. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt alle versicherten Personen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn vertragliche Verpflichtungen nicht oder mangelhaft erfüllt werden – und deckt unter anderem folgende branchenspezifische Risiken:
- Übersehen von Druck- oder Farbfehlern in den vom Drucker gelieferten Probeauszügen eines Prospektes
- Verwechslung von Zeitschriften bei der Aufgabe von Inseraten
- Verstoss gegen Wettbewerbsvorschriften
- Verletzung von Urheberrechten bei der Gestaltung von Werbemitteln
- unterlassene Veröffentlichung einer Anzeige
- Veröffentlichung nicht auftragsgemäss gestalteter oder getexteter Anzeigen
- Übersehen von Umsetzungsmängeln bei Erteilung der Druckfreigabe
- versehentliches Löschen von Daten Dritter durch eine Fehlbedienung
Downloads
- Haftpflichtversicherung Unternehmen – Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) [.pdf , 256KB]
- Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Berater, Treuhänder, Revisions- und weitere Dienstleister – Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) [.pdf , 340KB]
- Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister – Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) [.pdf , 324KB]
- Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure – Zusatzbedingungen (ZB) [.pdf , 154KB]
- Vermögensschadenversicherung Finanzinstitute und Finanzdienstleistende – Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) [.pdf , 359KB]
Hilfe und häufig gestellte Fragen
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Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?
Beide Versicherungen haben einige Überschneidungen. Der Unterschied: Unternehmen, die über eine betriebliche Tätigkeit haftpflichtig werden können, brauchen die Betriebshaftpflichtversicherung, wer für berufliche Pflichtverletzungen oder aus der Tätigkeit resultierende reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann, ist mit der Berufshaftpflichtversicherung besser beraten.
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Wer schliesst die Organhaftpflichtversicherung ab?
Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:
- Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft;
- die Mitglieder der Verwaltung einer Genossenschaft;
- der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin einer GmbH;
- die Vorstandsmitglieder von Vereinen;
- Stiftungsräte;
- Angehörige der Geschäftsleitung und Direktion (inkl. Interims-Management);
- Gründer bzw. Gründerinnen einer GmbH oder AG;
- Mitarbeitende, denen de facto Organfunktion zukommt;
- Liquidatoren bei einer freiwilligen Liquidation.
Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.