Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Berufsgruppen unumgänglich, in denen bereits kleinste Unachtsamkeiten folgenschwer sein können. Ganz besonders, wenn sie noch dazu ein erhöhtes Risiko tragen, Drittpersonen mit ihrer Tätigkeit wirtschaftlichen Schaden zuzufügen – wie etwa Treuhänder bzw. Treuhänderinnen oder Vertreter und Vertreterinnen anderer beratender Berufe. Verursachte Schäden rein finanzieller Natur zählen zu den speziell versicherten Risiken einer beruflichen Haftpflichtversicherung.
Für die Ausübung einer Reihe von Berufen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend notwendig: Wenn beispielsweise Anwältinnen oder Ärzte die Lage falsch einschätzen, kann das gravierende Folgen haben und im schlimmsten Fall die persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen bedeuten. Um den Ansprüchen Dritter im Schadenfall nachkommen zu können, besteht für besonders verantwortungsvolle Berufe deshalb die sogenannte Sicherstellungspflicht: Dieser Pflicht kann entweder mit einer Haftpflichtversicherung oder einem entsprechend hohen, auf einem Sperrkonto hinterlegten Betrag, nachgekommen werden.
Neben Personen- und Sachschäden und deren finanziellen Folgen erfahren Berufshaftpflichtversicherte bei der AXA auch Schutz vor reinen Vermögensschäden. Zu diesen kann beispielsweise die fehlerhafte Beratung des Steuerberaters oder ein Fristversäumnis des Anwalts oder der Anwältin führen – beides kann schnell Schäden in Höhe von mehreren Millionen Franken anrichten. Je nach Branche und den damit verbundenen Risiken variiert die Deckungssumme der Versicherung deshalb stark.
Die Grunddeckung der Berufshaftpflichtversicherung übernimmt neben gerechtfertigten Forderungen für Ansprüche aus Schäden und Folgeschäden an Personen und Sachen ebenfalls echte Vermögensschäden. Auch die Abwehr überhöhter oder unberechtigter Ansprüche wird vom Versicherer übernommen.
Vermögensschäden: Umsatzeinbussen, Fehlinvestitionen oder ein finanzieller Nachteil durch Fehlinformation zählen zu den typischen, bei Dritten verursachten Vermögensschäden, die ausschliesslich von der beruflichen Haftpflichtversicherung getragen werden.
Berufs- und Betriebsrisiko: Wenn der Ingenieur falsche Berechnungen anstellt oder die Anwältin eine wichtige Frist versäumt, wenn Dokumente verloren gehen, Akten nachlässig studiert werden oder ein Prozess fehlerhaft geführt wird, gehört das zu den spezifischen Risiken aus betrieblichen Vorgängen sowie Tätigkeiten und Unterlassungen von Berufshaftpflichtversicherten. Diese werden gedeckt.
Anlage- und Umweltrisiko: Wie bei der Betriebshaftpflicht auch sind Risiken aus dem Besitz von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen sowie Umweltgefährdungen aus Anlage-, Betriebs- und Berufsrisiken mitversichert.
Die Grunddeckung der AXA Berufshaftpflichtversicherung ist bereits weit gefasst, kann bei Bedarf aber um massgeschneiderten Versicherungsschutz erweitert werden. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn das eigene Unternehmen auch in den USA oder Kanada wirtschaftet oder der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin sich als Organ eines Verwaltungsrats oder einer anderen juristischen Person verantworten muss.
Mit Deckungserweiterungen lassen sich individuelle Sonderrisiken einer beruflichen Tätigkeit mitversichern. Einige Beispiele:
Wenn leitende Angestellte oder Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft (AG) fahrlässig handeln oder Entscheidungen fällen, die nicht im Interesse des Unternehmens sind, haften sie gemäss gesetzlichen Bestimmungen privat dafür, können sich gleichzeitig aber nicht auf die eigene Privathaftpflichtversicherung berufen. In der Funktion als juristisches Organ kann ein Versicherungsnehmer sich und sein Privatvermögen im Solidarhaftungsfall nur mit einer Organhaftpflichtversicherung (Directors and Officers Liability Insurance) vor den wirtschaftlichen Folgen einer Klage schützen. Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte, Treuhänder und sonstige beratende Berufe gibt es zusätzlich auch die Möglichkeit, einzelne Mandate über eine Zusatzdeckung innerhalb derselben Police zu versichern– sofern diese Mandate im Rahmen der Geschäftstätigkeit übernommen werden und nicht privat.
Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.
Trotz höchster Sorgfalt kann es im Arbeitsalltag von Ärztinnen und Ärzten zu Fehlern kommen, die hohe Schadenersatzansprüche zur Folge haben können. Aus diesem Grund ist eine Berufs-haftpflichtversicherung für universitäre Medizinalberufe gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche, beispielsweise bei Kunstfehlern.
Wenn fehlerhafte Beratungen oder verpasste Fristen in Schadenersatzansprüchen gegen Anwältinnen und Anwälte resultieren, greift die Berufshaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen von Klientinnen und Klienten und ist für selbstständig tätige Anwältinnen und Anwälte obligatorisch.
Mit der Finanzmarktregulierung (FIDLEG/FINIG) werden Anforderungen an den Versicherungsschutz von Finanzdienstleistenden gestellt. Die AXA bietet Ihnen ein Versicherungspaket, das speziell auf diese Anforderungen zugeschnitten wurde: Berufshaftpflicht-, Organhaftpflicht- (D&O) und Vertrauensschadenversicherung können darin nach Ihren Wünschen kombiniert werden.
So sind Sie gesetzeskonform abgesichert – und profitieren von attraktiven Kombirabatten auf Ihre Versicherungsprämie: Wenn Sie neben einer Berufshaftpflichtversicherung weitere Module des AXA Versicherungspakets für Finanzdienstleistende (Organhaftpflicht- und/oder Vertrauensschadenversicherung) abschliessen, erhalten Sie auf diese einen Prämienrabatt von 15 %. Mitglieder des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) profitieren zusätzlich von 10 % Rabatt auf die Gesamtprämie.
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Im beruflichen Umfeld von Treuhand und Wirtschaftsprüfung gehört der Schutz vor Haftpflichtforderungen zur Grundausstattung. Die AXA Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänderinnen und Treuhänder mit Wirtschaftsprüfung ist optimal auf branchenspezifische Risiken ausgerichtet. Neben den klassischen Treuhandaufgaben sind folgende Aufgabenbereiche ebenfalls versichert:
Kaum ein Sektor verändert und entwickelt sich so rasant wie die Informations- und Telekommunikationsbranche. Zeitnahes Handeln ist für ein verlässliches Risikomanagement unabdingbar. Damit kleine Unachtsamkeiten nicht zur finanziellen Belastung für ein IT-Unternehmen werden, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung: Sie schützt alle versicherten Personen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn vertragliche Verpflichtungen mangelhaft erfüllt werden.
Versichert sind unter anderem folgende Tätigkeiten:
Fehler und Unachtsamkeiten können im Unternehmensalltag weitreichende Folgen haben und empfindliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Das gilt auch für Dienstleisterinnen und Dienstleister in den Bereichen Werbung, Public Relations und Marketing. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt alle versicherten Personen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn vertragliche Verpflichtungen nicht oder mangelhaft erfüllt werden – und deckt unter anderem folgende branchenspezifische Risiken:
Beide Versicherungen haben einige Überschneidungen. Der Unterschied: Unternehmen, die über eine betriebliche Tätigkeit haftpflichtig werden können, brauchen die Betriebshaftpflichtversicherung, wer für berufliche Pflichtverletzungen oder aus der Tätigkeit resultierende reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann, ist mit der Berufshaftpflichtversicherung besser beraten.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:
Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.
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