Für Branchen mit hohem Schadenrisiko Berufshaftpflichtversicherung

Umfassende Basisversicherung mit individuellen Branchenlösungen
Hilfe bei der Abwehr von nicht gerechtfertigten Ansprüchen
Fachexpertise durch die grösste Anbieterin für Haftpflichtversicherung
Das Wichtigste in Kürze
  • Für Berufe mit hoher Verantwortung: Ob Arzt oder Rechtsanwältin – für Berufe, in denen kleine Fehler weitreichende Folgen haben können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung unumgänglich.
  • Notwendiger Schutz: In manchen Kantonen und für bestimmte Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.
  • Umfassender Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Entschädigungszahlungen bei berechtigten Ansprüchen und die Kosten für die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Forderungen.

Wer braucht die Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für alle Berufsgruppen unumgänglich, in denen bereits kleinste Unachtsamkeiten folgenschwer sein können. Ganz besonders, wenn sie noch dazu ein erhöhtes Risiko tragen, Drittpersonen mit ihrer Tätigkeit wirtschaftlichen Schaden zuzufügen – wie etwa Treuhänder bzw. Treuhänderinnen oder Vertreter und Vertreterinnen anderer beratender Berufe. Verursachte Schäden rein finanzieller Natur zählen zu den speziell versicherten Risiken einer beruflichen Haftpflichtversicherung.

Gesetzeslage

Für die Ausübung einer Reihe von Berufen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend notwendig: Wenn beispielsweise Anwältinnen oder Ärzte die Lage falsch einschätzen, kann das gravierende Folgen haben und im schlimmsten Fall die persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen bedeuten. Um den Ansprüchen Dritter im Schadenfall nachkommen zu können, besteht für besonders verantwortungsvolle Berufe deshalb die sogenannte Sicherstellungspflicht: Dieser Pflicht kann entweder mit einer Haftpflichtversicherung oder einem entsprechend hohen, auf einem Sperrkonto hinterlegten Betrag, nachgekommen werden.

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung?

Neben Personen- und Sachschäden und deren finanziellen Folgen erfahren Berufshaftpflichtversicherte bei der AXA auch Schutz vor reinen Vermögensschäden. Zu diesen kann beispielsweise die fehlerhafte Beratung des Steuerberaters oder ein Fristversäumnis des Anwalts oder der Anwältin führen – beides kann schnell Schäden in Höhe von mehreren Millionen Franken anrichten. Je nach Branche und den damit verbundenen Risiken variiert die Deckungssumme der Versicherung deshalb stark.

Versicherte Schäden

Die Grunddeckung der Berufshaftpflichtversicherung übernimmt neben gerechtfertigten Forderungen für Ansprüche aus Schäden und Folgeschäden an Personen und Sachen ebenfalls echte Vermögensschäden. Auch die Abwehr überhöhter oder unberechtigter Ansprüche wird vom Versicherer übernommen.

Vermögensschäden: Umsatzeinbussen, Fehlinvestitionen oder ein finanzieller Nachteil durch Fehlinformation zählen zu den typischen, bei Dritten verursachten Vermögensschäden, die ausschliesslich von der beruflichen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Versicherte Risiken

Berufs- und Betriebsrisiko: Wenn der Ingenieur falsche Berechnungen anstellt oder die Anwältin eine wichtige Frist versäumt, wenn Dokumente verloren gehen, Akten nachlässig studiert werden oder ein Prozess fehlerhaft geführt wird, gehört das zu den spezifischen Risiken aus betrieblichen Vorgängen sowie Tätigkeiten und Unterlassungen von Berufshaftpflichtversicherten. Diese werden gedeckt.

Anlage- und Umweltrisiko: Wie bei der Betriebshaftpflicht auch sind Risiken aus dem Besitz von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen sowie Umweltgefährdungen aus Anlage-, Betriebs- und Berufsrisiken mitversichert.

Nicht versichert

  • Ansprüche des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin oder von anderen Personen im gleichen Haushalt
  • Vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren
  • Ansprüche in Zusammenhang mit der Tätigkeit einer versicherten Person als Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats (diese lassen sich jedoch mit der Organhaftpflichtversicherung abdecken)

Welche ergänzenden Leistungen gibt es?

Die Grunddeckung der AXA Berufshaftpflichtversicherung ist bereits weit gefasst, kann bei Bedarf aber um massgeschneiderten Versicherungsschutz erweitert werden. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn das eigene Unternehmen auch in den USA oder Kanada wirtschaftet oder der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin sich als Organ eines Verwaltungsrats oder einer anderen juristischen Person verantworten muss.

Mit Deckungserweiterungen lassen sich individuelle Sonderrisiken einer beruflichen Tätigkeit mitversichern. Einige Beispiele:

Optionale Erweiterungen 

  • Absicherung von finanziellen Schäden, die Ihre Mitarbeitenden durch eine strafbare oder sonstige vorsätzliche Handlung, z. B. Veruntreuung, in Ihrem Betrieb verursachen
  • Erweiterung des örtlichen Geltungsbereichs auf das Recht der USA und Kanadas (für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Treuhänderinnen und Treuhänder sowie beratende Berufe)
  • Verlässlicher Rechtsschutz in Straf-, Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren (für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Treuhänderinnen und Treuhänder sowie beratende Berufe)
  • Erweiterung der Leistungen auf Zweifachgarantie pro Versicherungsjahr (für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Treuhänderinnen und Treuhänder sowie beratende Berufe)

Optionale Organhaftpflichtversicherung 

Wenn leitende Angestellte oder Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft (AG) fahrlässig handeln oder Entscheidungen fällen, die nicht im Interesse des Unternehmens sind, haften sie gemäss gesetzlichen Bestimmungen privat dafür, können sich gleichzeitig aber nicht auf die eigene Privathaftpflichtversicherung berufen. In der Funktion als juristisches Organ kann ein Versicherungsnehmer sich und sein Privatvermögen im Solidarhaftungsfall nur mit einer Organhaftpflichtversicherung (Directors and Officers Liability Insurance) vor den wirtschaftlichen Folgen einer Klage schützen. Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte, Treuhänder und sonstige beratende Berufe gibt es zusätzlich auch die Möglichkeit, einzelne Mandate über eine Zusatzdeckung innerhalb derselben Police zu versichern– sofern diese Mandate im Rahmen der Geschäftstätigkeit übernommen werden und nicht privat.

Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.

Berufshaftpflicht nach Berufsgruppen

  • Für Ärztinnen und Ärzte

    Trotz höchster Sorgfalt kann es im Arbeitsalltag von Ärztinnen und Ärzten zu Fehlern kommen, die hohe Schadenersatzansprüche zur Folge haben können. Aus diesem Grund ist eine Berufs-haftpflichtversicherung für universitäre Medizinalberufe gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche, beispielsweise bei Kunstfehlern.

  • Für Anwältinnen und Anwälte

    Wenn fehlerhafte Beratungen oder verpasste Fristen in Schadenersatzansprüchen gegen Anwältinnen und Anwälte resultieren, greift die Berufshaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen von Klientinnen und Klienten und ist für selbstständig tätige Anwältinnen und Anwälte obligatorisch.

  • Für Finanzdienstleistende

    Mit der Finanzmarktregulierung (FIDLEG/FINIG) werden Anforderungen an den Versicherungsschutz von Finanzdienstleistenden gestellt. Die AXA bietet Ihnen ein Versicherungspaket, das speziell auf diese Anforderungen zugeschnitten wurde: Berufshaftpflicht-, Organhaftpflicht- (D&O) und Vertrauensschadenversicherung können darin nach Ihren Wünschen kombiniert werden.

    So sind Sie gesetzeskonform abgesichert – und profitieren von attraktiven Kombirabatten auf Ihre Versicherungsprämie: Wenn Sie neben einer Berufshaftpflichtversicherung weitere Module des AXA Versicherungspakets für Finanzdienstleistende (Organhaftpflicht- und/oder Vertrauensschadenversicherung) abschliessen, erhalten Sie auf diese einen Prämienrabatt von 15 %. Mitglieder des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) profitieren zusätzlich von 10 % Rabatt auf die Gesamtprämie. 

    Jetzt persönliche Offerte online bestellen oder sich im VSV-Mitgliedsbereich informieren. 

  • Für Treuhänderinnen und Treuhänder mit Wirtschaftsprüfung

    Im beruflichen Umfeld von Treuhand und Wirtschaftsprüfung gehört der Schutz vor Haftpflichtforderungen zur Grundausstattung. Die AXA Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänderinnen und Treuhänder mit Wirtschaftsprüfung ist optimal auf branchenspezifische Risiken ausgerichtet. Neben den klassischen Treuhandaufgaben sind folgende Aufgabenbereiche ebenfalls versichert: 

    • Tätigkeit als interne Revisionsstelle
    • Steuerberatung
    • Unternehmensberatung
    • Immobilienverwaltung
    • Tätigkeit als Liquidator:in, Sachwalter:in und ausseramtliche bzw. ausseramtlicher Konkursverwalter:in
    • Protector von Treuhänderschaften bzw. Trusts
    • Mitglied eines Gläubigerausschusses
    • Willensvollstreckung
    • Rechtsberatung
  • Für IT-Dienstleistende

    Kaum ein Sektor verändert und entwickelt sich so rasant wie die Informations- und Telekommunikationsbranche. Zeitnahes Handeln ist für ein verlässliches Risikomanagement unabdingbar. Damit kleine Unachtsamkeiten nicht zur finanziellen Belastung für ein IT-Unternehmen werden, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung: Sie schützt alle versicherten Personen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn vertragliche Verpflichtungen mangelhaft erfüllt werden.

    Versichert sind unter anderem folgende Tätigkeiten:

    • Planung, Entwicklung, Herstellung, Wartung von Software und Netzwerken
    • Betrieb und Organisation eines Rechenzentrums sowie Erbringung von Cloud- und Webdienstleistungen
    • Beratungsdienstleistungen wie Analyse und Consulting, Schulung, Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
    • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Für Dienstleistende in Werbung, Public Relations und Marketing

    Fehler und Unachtsamkeiten können im Unternehmensalltag weitreichende Folgen haben und empfindliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Das gilt auch für Dienstleisterinnen und Dienstleister in den Bereichen Werbung, Public Relations und Marketing. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt alle versicherten Personen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn vertragliche Verpflichtungen nicht oder mangelhaft erfüllt werden – und deckt unter anderem folgende branchenspezifische Risiken:  

    • Übersehen von Druck- oder Farbfehlern in den vom Drucker gelieferten Probeauszügen eines Prospektes
    • Verwechslung von Zeitschriften bei der Aufgabe von Inseraten
    • Verstoss gegen Wettbewerbsvorschriften
    • Verletzung von Urheberrechten bei der Gestaltung von Werbemitteln
    • unterlassene Veröffentlichung einer Anzeige
    • Veröffentlichung nicht auftragsgemäss gestalteter oder getexteter Anzeigen
    • Übersehen von Umsetzungsmängeln bei Erteilung der Druckfreigabe
    • versehentliches Löschen von Daten Dritter durch eine Fehlbedienung

Hilfe und häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht?

    Beide Versicherungen haben einige Überschneidungen. Der Unterschied: Unternehmen, die über eine betriebliche Tätigkeit haftpflichtig werden können, brauchen die Betriebshaftpflichtversicherung, wer für berufliche Pflichtverletzungen oder aus der Tätigkeit resultierende reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann, ist mit der Berufshaftpflichtversicherung besser beraten.

  • Wer schliesst die Organhaftpflichtversicherung ab?

    Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch  die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:

    • Der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft;
    • die Mitglieder der Verwaltung einer Genossenschaft;
    • der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin einer GmbH;
    • die Vorstandsmitglieder von Vereinen;
    • Stiftungsräte;
    • Angehörige der Geschäftsleitung und Direktion (inkl. Interims-Management);
    • Gründer bzw. Gründerinnen einer GmbH oder AG;
    • Mitarbeitende, denen de facto Organfunktion zukommt;
    • Liquidatoren bei einer freiwilligen Liquidation. 

    Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.

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