Trotz höchster Sorgfalt kann es im Arbeitsalltag von Ärztinnen und Ärzten zu Fehlern kommen, die hohe Schadenersatzansprüche zur Folge haben können. Aus diesem Grund ist eine Berufs-haftpflichtversicherung für universitäre Medizinalberufe gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche, beispielsweise bei Kunstfehlern.
Wenn fehlerhafte Beratungen oder verpasste Fristen in Schadenersatzansprüchen gegen Anwältinnen und Anwälte resultieren, greift die Berufshaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen von Klientinnen und Klienten und ist für selbstständig tätige Anwältinnen und Anwälte obligatorisch.
Mit der Finanzmarktregulierung (FIDLEG/FINIG) werden Anforderungen an den Versicherungsschutz von Finanzdienstleistenden gestellt. Die AXA bietet Ihnen ein Versicherungspaket, das speziell auf diese Anforderungen zugeschnitten wurde: Berufshaftpflicht-, Organhaftpflicht- (D&O) und Vertrauensschadenversicherung können darin nach Ihren Wünschen kombiniert werden.
So sind Sie gesetzeskonform abgesichert – und profitieren von attraktiven Kombirabatten auf Ihre Versicherungsprämie: Wenn Sie neben einer Berufshaftpflichtversicherung weitere Module des AXA Versicherungspakets für Finanzdienstleistende (Organhaftpflicht- und/oder Vertrauensschadenversicherung) abschliessen, erhalten Sie auf diese einen Prämienrabatt von 15 %. Mitglieder des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) profitieren zusätzlich von 10 % Rabatt auf die Gesamtprämie.
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Im beruflichen Umfeld von Treuhand und Wirtschaftsprüfung gehört der Schutz vor Haftpflichtforderungen zur Grundausstattung. Die AXA Berufshaftpflichtversicherung für Treuhänderinnen und Treuhänder mit Wirtschaftsprüfung ist optimal auf branchenspezifische Risiken ausgerichtet. Neben den klassischen Treuhandaufgaben sind folgende Aufgabenbereiche ebenfalls versichert:
Kaum ein Sektor verändert und entwickelt sich so rasant wie die Informations- und Telekommunikationsbranche. Zeitnahes Handeln ist für ein verlässliches Risikomanagement unabdingbar. Damit kleine Unachtsamkeiten nicht zur finanziellen Belastung für ein IT-Unternehmen werden, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung: Sie schützt alle versicherten Personen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn vertragliche Verpflichtungen mangelhaft erfüllt werden.
Versichert sind unter anderem folgende Tätigkeiten:
Fehler und Unachtsamkeiten können im Unternehmensalltag weitreichende Folgen haben und empfindliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Das gilt auch für Dienstleisterinnen und Dienstleister in den Bereichen Werbung, Public Relations und Marketing. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt alle versicherten Personen zuverlässig vor den finanziellen Folgen, wenn vertragliche Verpflichtungen nicht oder mangelhaft erfüllt werden – und deckt unter anderem folgende branchenspezifische Risiken:
Beide Versicherungen haben einige Überschneidungen. Der Unterschied: Unternehmen, die über eine betriebliche Tätigkeit haftpflichtig werden können, brauchen die Betriebshaftpflichtversicherung, wer für berufliche Pflichtverletzungen oder aus der Tätigkeit resultierende reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann, ist mit der Berufshaftpflichtversicherung besser beraten.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:
Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.