Im Gründeralltag hat man auch mal Pech. Und ab und an passieren Fehler. Damit das nicht das Ende Ihrer Selbstständigkeit bedeutet, gibt es die Start-up-Versicherungen der AXA. Mit dem Versicherungscheck erfahren Sie, wie Sie sich vor Risiken in der Gründungsphase schützen – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Chancen konzentrieren können.
Welche Versicherungen brauchen Start-ups in der Schweiz?
Egal, ob ein Brand im Warenhaus oder Kaffee auf dem Firmenlaptop – Versicherungen für Gründerinnen und Gründer bieten Schutz vor Risiken, die Ihren Traum vom Unternehmertum gefährden könnten. Ein starker Versicherungsschutz heisst nicht, möglichst viele Policen vorweisen zu können. Stattdessen sollten Sie sich die Frage stellen: Welchen Risiken ist mein junges Unternehmen ausgesetzt? Und welche möchte ich nicht allein tragen?
Für Start-ups sind nur wenige Versicherungen obligatorisch. Diese betreffen meist die Absicherung von Mitarbeitenden. Den übrigen Versicherungsschutz können Unternehmerinnen und Unternehmer frei wählen. Das sollten sie auch – denn so behalten sie die grössten Risiken ihres Unternehmens im Griff.
Die gängigsten Versicherungen für Start-ups
Das Angebot der AXA für Start-ups
Die 4 grössten Risiken bei der Firmengründung – und wie Sie sich schützen
Unvorhergesehene Ereignisse wie unternehmerische Missgeschicke, Rechtsstreitigkeiten, verzögerte Zahlungen von Kundinnen und Kunden oder plötzliche Arbeitsausfälle können schnell zu ernsthaften Belastungsproben werden. Diese Herausforderungen gefährden nicht nur Ihre finanzielle Stabilität, sondern können auch die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen.
Doch wie können Sie sich vor diesen Risiken schützen? Der Schlüssel liegt in der Prävention und der richtigen Absicherung. Eine Kombination aus rechtlichen, finanziellen und versicherungsbasierten Massnahmen kann Ihnen helfen, Ihr Unternehmen auch in schwierigen Momenten auf sichere Beine zu stellen.
Erfahren Sie mehr über die häufigsten Risiken bei der Firmengründung und wie Sie diese proaktiv minimieren können – jetzt in unserem Blog «Die grössten Risiken für Selbstständige und Start-ups».
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Gratis-Liquiditätsworkshops
Die AXA unterstützt Gründerinnen und Gründer mit kostenfreien Liquiditätsplanungs-Workshops. Lernen Sie, was Sie bei der Planung Ihrer Liquidität beachten sollten, damit Sie ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Das Beste? Die AXA übernimmt für Kundinnen und Kunden, die in den letzten 12 Monaten gegründet haben, die Teilnahmegebühren.
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Mitgliedschaft bei der Swiss Startup Association
Die AXA ist stolze Partnerin der Swiss Startup Association. Das lohnt sich auch für Sie: Bei der AXA versicherte Startups profitieren von einer kostenlosen Basismitgliedschaft bei einem der führenden Netzwerke für Gründerinnen und Gründer in der Schweiz. Vernetzen Sie sich mit Unternehmerinnen und Investoren auf Events, verbessern Sie Ihre Skills bei spannenden Workshops und profitieren Sie von politischer Vertretung und attraktiven Ermässigungen.
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Rabatte bei der Vorteilsplattform Swibeco
Swibeco ist die digitale Plattform für Mitarbeitervorteile in der Schweiz – und lohnt sich für Sie und Ihr Team. Mit Swibeco können Sie bei über 150 namhaften Schweizer Unternehmen von Rabatten profitieren und so Kosten sparen. Ein weiteres Plus: Swibeco ist fester Bestandteil der Krankentaggeldversicherung der AXA, deshalb übernehmen wir die Nutzungsgebühren für Sie.
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5 Stunden kostenfreie Rechtsberatung
Gründerinnen und Gründer profitieren mit der AXA Betriebsrechtsschutzversicherung von jährlich fünf Stunden kostenfreier Rechtsberatung durch die Juristinnen und Anwälte der AXA-ARAG. Ob Wechsel der Rechtsform oder Tipps bei Problemen mit dem Vermieter: Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen als starke Partnerinnen und Partner zur Seite – bei der Gründung, bei Krisen und wenn Sie mit Ihrem Unternehmen durchstarten.
Hilfe und häufig gestellte Fragen
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Welche Sozialversicherungen sind für Start-ups obligatorisch?
Sozialversicherungen sind obligatorische Versicherungen. Sie schützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor Risiken und sichern ihre wirtschaftliche Existenz. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige leisten finanzielle Beiträge.
Welche Sozialversicherungen für Neugründerinnen und Neugründer obligatorisch sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Ausgleichskassen und in bestimmten Fällen auch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) entscheiden, ob jemand im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als selbstständig erwerbend gilt.
Zu den Sozialversicherungen zählen: :
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenvorsorge (1. Säule zusammen mit IV). Mit der AHV decken Sie den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall ab. Als Volksversicherung ist die AHV für alle Personen, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind, obligatorisch. Oft ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nach der Pensionierung die einzige Einnahmequelle. Achten Sie deshalb auf die lückenlose Einzahlung der AHV-Beiträge.
- Invalidenversicherung (IV): Die IV stellt die Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule zusammen mit AHV) sicher. Sie ist für alle Personen, die in der Schweiz leben oder erwerbstätig sind, obligatorisch. Sie sichert die Existenzgrundlage der Versicherten mit Wiedereingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen im Falle einer Invalidität.
- Erwerbsersatzordnung (EO): Die EO bietet für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht oder Mutterschaft einen angemessenen Ersatz. Der Beitrag für diese Absicherung ist für alle obligatorisch.
- Familienzulagen (FZ): Seit dem 01.01.2013 sind alle Selbstständigerwerbenden in der Schweiz obligatorisch dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) unterstellt. Mit diesem Anspruchsrecht sind Selbstständige somit auch beitragspflichtig. Sie müssen sich im Kanton ihres Geschäftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschliessen.
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Welche freiwilligen Sozialversicherungen sind für Start-ups empfehlenswert?
- Versicherungen gegen gesundheitliche Risiken: Die richtige Absicherung in Gesundheitsfragen ist in der Selbstständigkeit von zentraler Bedeutung. Damit ein Konkurs vermieden und das Geschäft im Ernstfall weitergeführt werden kann, müssen Selbstständige für Fälle wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod versichert sein.
- Krankentaggeldversicherung (KTG): Hiermit wird das Risiko der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit freiwillig abgedeckt. Die Leistungsdauer umfasst maximal zwei Jahre.
- Unfallversicherung: Hiermit wird ein Arbeitsausfall infolge eines Unfalls abgedeckt. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) unterscheidet zwei Typen:
- Berufsunfälle (BU): Für Mitarbeitende ist die Berufsunfallversicherung obligatorisch. Firmengründerinnen und Firmengründer können sich privat über die Krankenversicherung oder über die Firma versichern.
- Nichtberufsunfälle (NBU): Ab acht Stunden Arbeitszeit pro Woche ist die Nichtberufsunfallversicherung für Personal obligatorisch. Firmeninhaberinnen und -inhaber können sich privat über die Krankenversicherung oder über die Firma versichern.
- Selbstständigerwerbende ohne Angestellte müssen keine Unfallversicherung abschliessen. Sie können jedoch ein Unfalltaggeld in ihrer Krankentaggeldversicherung einschliessen oder sich freiwillig dem UVG unterstellen. Werden Selbstständigerwerbende krank oder erleiden sie einen Unfall, ist es ihnen oft nicht mehr möglich, das gewohnte Einkommen zu erzielen. In solchen Fällen schliesst die Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Selbstständigerwerbende die Lücke.
- Im Invaliditätsfall kann es komplizierter werden: Hier können Sie sich mit einer privaten Deckung zusätzlich absichern oder die Leistungen erhöhen, die vom Pensionsfonds Ihres Unternehmens abgedeckt sind.
- Für den Todesfall gilt die Faustregel: Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Familie zu versorgen haben, sollten sich besser absichern als junge Alleinstehende.
- Berufliche Vorsorge (BVG): Die berufliche Vorsorge ist für Selbstständige ohne Mitarbeitende freiwillig. Wird Personal mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'680 beschäftigt (Stand 2025), sind die Beiträge an die berufliche Vorsorge obligatorisch. Um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können, schliessen viele Selbstständigerwerbende in der Schweiz zusätzlich zur BVG mit der 3. Säule auch eine private Vorsorge ab.
- Versicherungen gegen gesundheitliche Risiken: Die richtige Absicherung in Gesundheitsfragen ist in der Selbstständigkeit von zentraler Bedeutung. Damit ein Konkurs vermieden und das Geschäft im Ernstfall weitergeführt werden kann, müssen Selbstständige für Fälle wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod versichert sein.
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Was sind die wichtigsten Betriebsversicherungen für Start-ups?
Zu den wichtigsten Betriebsversicherungen für Neugründungen zählen:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Sachversicherung
- Technikversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
- Krankentaggeldversicherung
Je nach Firmentyp und Branche entscheiden sich viele Selbstständigerwerbende zudem für folgende Deckungen:
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Können sich Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Selbstständigerwerbende in der Schweiz können sich nicht der Arbeitslosenversicherung (ALV) anschliessen. Sie sind somit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
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