Wer sich selbständig macht, sorgt sich um seine langfristige Sicherheit. Die gebundene Vorsorge mit der Säule 3a ist für Selbständigerwerbende eine gute Möglichkeit, sich für die Zukunft abzusichern. Netter Nebeneffekt der privaten Vorsorge sind die attraktiven Steuervorteile für Selbständige. Sind Sie optimal abgesichert? Erfahren Sie mehr in unserem Blog.
Das Schweizer Sozialsystem basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip: staatliche Vorsorge, berufliche Vorsorge und private Vorsorge. Das Ziel dieses Vorsorgesystems ist die finanzielle Absicherung der Menschen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.
Die obligatorische 1. Säule (staatliche Vorsorge) umfasst die Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen (EL). Die 1. Säule dient der Existenzsicherung. Die 2. Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge (BVG) und Unfallversicherung (UVG). Sie ist obligatorisch und liegt in der Verantwortung de Abeitgeberin oder des Arbeitgebers.
Wer zusätzlich privat fürs Alter sparen will, zahlt in die 3. Säule ein. Diese ist in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b) unterteilt. Als private Vorsorge ist die 3. Säule eine freiwillige und flexible Ergänzung und liegt in der Eigenverantwortung. Diese Vorsorgeplanung ist in der Schweiz sehr beliebt. Vorsorgelücken, die von der AHV/IV- und BVG-Rente nicht gedeckt und versichert sind, können geschlossen werden. Persönlich abgestimmte Sparziele ermöglichen die Fortführung des gewohnten Lebensstils nach der Pensionierung.
Mit der selbständigen Erwerbstätigkeit entfällt die fremdgesteuerte Vorsorgesituation als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Beiträge an die Sozialversicherungen werden gemäss Ihren Angaben zum zukünftigen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen berechnet. Die Rechnung umfasst AHV/IV/EO-Beiträge sowie Gebühren für die Familienausgleichskasse mit den Familienzulagen (FAK) und die Verwaltungskosten der Sozialversicherungsanstalt (SVA). Melden Sie sich hierfür bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Firmensitzes an. Auch die Krankentaggeldversicherung und die Unfallversicherung müssen Sie selber abschliessen. Einen Überblick und weitere Informationen zu Versicherungsoptionen finden Sie auf unserer Selbständigkeits-Seite.
Aufgrund der fehlenden beruflichen Vorsorge durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber ergibt sich eine Vorsorgelücke. Hierbei übt die Rechtsform der Firma einen grossen Einfluss auf die Vorsorge und die Verwendung des Freizügigkeitskapitals aus.
Wer eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet, gilt versicherungstechnisch als Angestellte oder Angestellter der eigenen Firma. Das Guthaben aus der eigenen Pensionskasse muss in die neue Pensionskasse eingebracht werden.
Für Selbständige, also Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt die genauen Voraussetzungen. Der freiwillige Anschluss an eine Pensionskasse ist jedoch möglich.
Sie legen Wert auf eine zusätzliche, solide Altersvorsorge? Sie wollen nach der selbständigen Erwerbstätigkeit Ihre Sparziele erreichen oder das wirtschaftliche Risiko für die Zeit nach Erreichung des ordentlichen Rentenalters minimieren? Dann finden Sie im Rahmen der Säule 3a die passende Lösung.
Die private Vorsorgeoption der Säule 3a ist für alle in der Schweiz AHV-pflichtigen Personen verfügbar. Die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden grundsätzlich zwischen Vorsorgekonti von Bankstiftungen und Vorsorgepolicen von Versicherungen. Oftmals sind diese Vorsorgeformen in Finanzprodukte wie Vorsorgekonti, Vorsorgedepot, Lebensversicherung oder Vorsorgepolicen bei Vorsorgeeinrichtungen integriert. Dank einer breiten Palette an Möglichkeiten können Sie Ihre private Vorsorge an Ihre Bedürfnisse anpassen und sich optimal fürs Alter absichern.
Auch mit Aktien können Sie für die Zeit im Rentenalter sparen. Viele Lösungen für die private Vorsorge enthalten Bausteine mit renditeorientierten Anlagen im Finanz- und Aktienmarkt. Beispiele hierfür sind Lebensversicherungen und Säule-3a-Lösungen. Aktien gehören für eine nachhaltige private Vorsorgeplanung heutzutage zum Repertoire.
Mit einer Säule-3a-Lösung haben Selbständigerwerbende verschiedene Möglichkeiten zum Steuernsparen. Beispielsweise können Vorsorgebeiträge in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Einzahlung dieser Beiträge sind in der 3. Säule auf einen bestimmten Maximalbetrag beschränkt:
Als Abzug vom steuerbaren Einkommen erzielen die bis zum 31. Dezember bezahlten Beträge einen wesentlichen Vorteil in der Besteuerung.
Weitere Steuervorteile sind die Erträge aus Zinsen und Überschüssen. Diese sind während der Laufzeit von der Einkommenssteuer befreit. Für vorzeitige Kapitalauszahlungen gelten bei der Steuerbehörde reduzierte Spezialsätze. Zudem unterliegt das angesparte Vorsorgekapital nicht der Vermögenssteuer. Im Vergleich dazu: Altersrenten werden von Bund und Kantonen zu 100 % als Einkommen besteuert.
Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, kann nebst dem Freizügigkeitsguthaben auch das einbezahlte Säule-3a-Vorsorgekapital zur Firmengründung vorzeitig beziehen.
Selbständige können entscheiden, was sie mit ihrem Guthaben in der Pensionskasse machen wollen. Sie können ihr Freizügigkeitsguthaben auf einem Freizügigkeitskonto parkieren, eine Freizügigkeitspolice abschliessen, in einem Freizügigkeitsdepot anlegen oder es vorzeitig beziehen und in das eigene Unternehmen investieren. Ein Bezug des Guthabens ist nur in den ersten zwölf Monaten nach Bestätigung der Selbständigkeit durch die AHV-Ausgleichskasse möglich. Für teilweise selbständig Erwerbende beginnt die Frist erst zu laufen, wenn sie im Angestelltenverhältnis nicht länger der betrieblichen Vorsorge unterstehen.
Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, kann nebst dem Freizügigkeitsguthaben auch das einbezahlte Säule-3a-Vorsorgekapital zur Firmengründung vorzeitig beziehen. Dank dieser effektiven Erhöhung des Eigenkapitals können Schweizer Firmen ihre Finanzkraft ohne Fremdfinanzierung stärken.
Sie überlegen, Ihr angespartes Kapital aus der 3. Säule vorzubeziehen? Erfahren Sie in unserem AXA Blogbeitrag «Mit der Säule 3a in die Selbständigkeit», wie Sie die gebundene Vorsorge als Startkapital für Ihre Selbständigkeit nutzen können.
Stimmt Ihre Vorsorge mit Ihren Bedürfnissen überein? Besprechen Sie Ihr individuelles Sparziel mit Ihrer Vorsorgeberaterin oder Ihrem Vorsorgeberater. Die Wahl der für Sie stimmigen Vorsorgelösung ist hierbei zentral. Was ist mit Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit möglich? Welcher Aufwand setzt Sie zu sehr unter Druck? Gerne stehen Ihnen auch die AXA Vorsorgeexpertinnen und -experten mit hilfreichen Informationen und individuell auf Sie abgestimmten Leistungen zur Verfügung.
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