Vorsorge für Selbstständige in der Schweiz: Das müssen Sie wissen
Für Selbstständige in der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigene Vorsorge selbst in die Hand zu nehmen. Eine Standardlösung gibt es nicht. Wer sich nicht um die Vorsorge kümmert, riskiert spürbare Vorsorgelücken im Alter. Umso wichtiger ist es, die verschiedenen Optionen zu kennen, sich eingehend damit zu beschäftigen und frühzeitig fürs Alter vorzusorgen.
Wie funktioniert das Schweizer 3-Säulen-System?
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Das Ziel dieses Vorsorgesystems ist die finanzielle Absicherung im Alter sowie bei Invalidität und im Todesfall.
Mehr Infromationen über das 3-Säulen-System der Schweiz
- 1. Säule (staatliche Vorsorge): Die 1. Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen (EL). Sie dient der Existenzsicherung und ist für alle obligatorisch.
- 2. Säule (berufliche Vorsorge): Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für Selbstständige freiwillig, für Angestellte obligatorisch und liegt in der Verantwortung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Zusammen mit der 1. Säule sollte sie ursprünglich ca. 60 % des letzten Einkommens darstellen und so den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung ermöglichen. Da dies heute in den meisten Fällen nicht mehr realistisch ist, hat die private Vorsorge stark an Bedeutung gewonnen.
- 3. Säule (private Vorsorge): Die 3. Säule ist eine freiwillige und flexible Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge und ermöglicht es, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen und die finanzielle Sicherheit im Alter bedarfsgerecht zu stärken.
Welche Lösungen zur Vorsorge gibt es für Selbstständige in der Schweiz?
Grundsätzlich stehen Selbstständigerwerbenden für die Altersvorsorge auch alle 3 Säulen zur Verfügung. Allerdings unterscheidet sich ihre Situation von jener der Angestellten. Denn für Selbstständige ist der Anschluss an eine Pensionskasse (2. Säule) freiwillig, und bei der privaten Vorsorge über die Säule 3a gelten für sie weitergehende Möglichkeiten bezüglich Höchstbetrag.
Da die obligatorische 1. Säule nur das Existenzminimum abdeckt, ist es enorm wichtig, sich als selbstständig erwerbstätige Person mit den freiwilligen Vorsorgemöglichkeiten auseinanderzusetzen. Dies gilt umso mehr, wenn es noch eine Familie abzudecken gilt.
Selbstständige können die berufliche und die private Vorsorge kombinieren und sinnvoll ergänzen. Welche Lösung für Ihre persönliche Situation die sinnvollste ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Wir stehen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Vorsorgelösung gerne zur Seite. Fordern Sie jetzt eine persönliche Beratung an.
Wichtig: Die 1. Säule ist zwar obligatorisch, Selbstständige müssen sich aber selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Firmensitzes anmelden. Das passiert nicht automatisch.
Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es für Selbstständige in der 2. Säule?
Für selbstständig Erwerbstätige gilt es folgende Möglichkeiten zu unterscheiden, wie sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen können.
Für Selbstständige ohne Mitarbeitende
Selbstständig Erwerbende ohne Mitarbeitende haben drei Möglichkeiten, sich einer Pensionskasse freiwillig anzuschliessen:
- Verbandslösung: Zahlreiche Berufs- und Branchenverbände bieten eigene Pensionskassen an, denen sich Selbstständige anschliessen können.
- Auffangeinrichtung BVG: Die im Auftrag des Bundes handelnde Stiftung versichert alle anschlusswilligen Selbstständigen – allerdings nur mit den gesetzlichen Mindestleistungen.
- Lösung der AXA: Die AXA bietet Selbstständigerwerbenden eine eigene BVG-Lösung mit umfassenden Leistungen und bedarfsgerechten Gestaltungsmöglichkeiten, die sich an Ihren individuellen Bedarf und Ihr Budget anpassen lässt.
Für Selbstständige mit Mitarbeitenden
Sobald Sie Angestellte beschäftigen, die den BVG-Eintrittsschwellenlohn erreichen, sind Sie verpflichtet, diese einer Pensionskasse anzuschliessen. Sie selbst können sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber in der Regel freiwillig der gleichen Pensionskassenlösung anschliessen.
Wichtig: Wer eine GmbH oder AG gründet und sich daraus einen Lohn ausbezahlen lässt, gilt versicherungstechnisch als Angestellte oder Angestellter der eigenen Firma – auch wenn keine weiteren Mitarbeitenden vorhanden sind. Damit besteht die Unterstellungspflicht: Sie müssen sich einer Pensionskasse anschliessen.
Was sind die Vorteile der 2. Säule?
Die Vorteile der zweiten Säule für Selbstständige liegen in steuerlich abzugsfähigen Sparbeiträgen, der Möglichkeit, das Altersguthaben durch zusätzliche Einkäufe gezielt zu erhöhen, sowie in einer professionellen Verwaltung der Gelder ohne eigenen Anlageaufwand.
Mit einem freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse zahlen Sie als Selbstständige oder Selbstständiger vom Lohn abhängige Sparbeiträge in die Pensionskasse ein. Die von Ihrem Lohn abgezogenen Beiträge können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Den «Arbeitgeberanteil», also den Anteil, den Sie als Unternehmerin oder Unternehmer für Ihr Personal leisten würden, können Sie zudem als Geschäftsaufwand abziehen. Neben den regelmässigen Sparbeiträgen können Sie mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse das Altersguthaben zusätzlich erhöhen und gleichzeitig Steuern sparen.
Um die Anlagestrategie für Ihr Altersguthaben müssen Sie sich nicht kümmern, denn die Pensionskasse kümmert sich vollständig darum.
Bei Pensionierung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihr angespartes Altersguthaben zu beziehen. Als Kapital, als lebenslange Rente oder als Mischform bestehend aus Kapital und Rente.
Zusätzlich können Sie die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit versichern. Dies ist insbesondere für Selbstständige mit Familie sinnvoll. Dank Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit finanziert die Pensionskasse die Beiträge weiter, wodurch keine Lücke in der Altersvorsorge entsteht.
Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es für Selbstständige in der Säule 3a?
Wie Angestellte können auch selbstständig Erwerbstätige Beiträge in die Säule 3a leisten. Selbstständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse haben aber einen deutlich höheren Maximalbetrag, den sie einzahlen können, als Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse. Sie können jährlich 20% ihres Erwerbseinkommens bis zu maximal CHF 36’288 einzahlen (Stand 2026). Diese Einzahlungen können Sie vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen, womit Sie unter Umständen mehrere tausend Franken Steuern sparen können.
Bei der Säule 3a gibt es verschiedene Kapitalanlagemodelle. Je nach eigener Risikobereitschaft können Sie das angesparte Kapital neben dem klassischen Sparkonto auch beispielsweise mit Wertschriftenlösungen investieren.
Bei Pensionierung erhalten Sie das angesparte 3a-Guthaben als Kapital ausbezahlt.
Bei einer Versicherungslösung (Vorsorgepolice) bzw. einem Vorsorgeplan besteht zudem die Möglichkeit der Risikoabsicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod. Ergänzend können Sie, je nach Versicherungsmodell, die Möglichkeit einer Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit wählen. So bleiben Sparziele erhalten.
Was ist die beste Vorsorge für Selbstständige?
Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Es gibt keine Vorsorgelösung, die für alle richtig ist. Die optimale Vorsorge hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – Unternehmensform, Einkommen, Lebensphase, Risikobereitschaft, familiäre Situation. Genau deshalb ist es für Selbstständige entscheidend, ihre Vorsorge nicht isoliert zu planen, sondern ganzheitlich zu betrachten, immer wieder zu prüfen und im Lauf der Zeit anzupassen.
Um die richtige Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich insbesondere mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Wie erfolgt die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse (1. Säule)?
- Ist der freiwillige Anschluss an eine Pensionskasse für mich sinnvoll oder gegebenenfalls sogar zwingend erforderlich?
- Kommen regelmässige Einzahlungen in die Säule 3a für mich infrage?
- Macht eine Kombination aus dem freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse und regelmässigen Einzahlungen in die Säule 3a Sinn?
- Wie kann ich mich bei Unfall, langfristiger Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall ausreichend absichern?
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre persönliche Situation frühzeitig prüfen. Gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater können Sie klären, ob für Sie die 2. Säule, die Säule 3a oder eine Kombination aus beiden sinnvoll ist und wie Sie Risiken effektiv vermeiden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.