Die 3. Säule

Die private Vorsorge

Die 3. Säule im 3-Säulen-Prinzip des Schweizer Sozialsystems ist eine freiwillige und flexible Ergänzung zur obligatorischen Vorsorge mit der 1. und 2. Säule.

Das Ziel der 3. Säule ist es, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen, die von der AHV/IV- und BVG-Rente nicht gedeckt sind. Sie soll es zudem ermöglichen, in der Zeit nach der Pensionierung individuelle Wünsche zu erfüllen. Die private Vorsorgeplanung im Rahmen der 3. Säule erfreut sich einer steigenden Beliebtheit. Aufgrund der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung in der Schweiz ist sie für die Fortführung des gewohnten Lebensstils im Alter unverzichtbar geworden.

  • Alles zur 3. Säule
    Alles zur 3. Säule

    Was sind die Vorteile einer Säule 3a? Was muss man zur Säule 3b wissen? Und was ist der Unterschied zwischen Lösungen von Banken und Versicherungen?

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3. Säule

3-Säulen-Prinzip

BVV 3

Gebundene Vorsorge (Säule 3a)

3-Säulen-Prinzip

VVG

Freie Vorsorge (Säule 3b)

Wie ist die 3. Säule aufgebaut?

Die 3. Säule gliedert sich in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b). Während Einzahlungen in die Vorsorge Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, ist die Säule 3b nur unter gewissen Voraussetzungen steuerbegünstigt.

Diagramm des Schweizer 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge: staatliche Vorsorge, berufliche Vorsorge, und private Vorsorge, mit Aufteilung in obligatorisch und freiwillig.

3. Säule

Was ist die gebundene Vorsorge (Säule 3a)?

Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge innerhalb des Schweizer 3-Säulen-Systems. Sie ergänzt die AHV und die Pensionskassen gezielt um einen steuerbegünstigten Baustein. Wer erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann 2026 maximal CHF 7258 einzahlen und diesen Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Hier erfahren Sie mehr: Maximalbetrag der Säule 3a

Das angesparte Kapital bleibt grundsätzlich bis fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter gebunden – ausser bei einem Bezug für Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim definitiven Wegzug aus der Schweiz. Wer über das ordentliche Pensionsalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann sogar bis zu fünf Jahre länger einzahlen.

Wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen?

Die Säule 3a gehört zu den wirksamsten Instrumenten, um in der Schweiz legal Steuern zu sparen. Beiträge lassen sich bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen (weitere Informationen zu den Grenzbeträgen aller drei Säulen). Hinzu kommt: Während der gesamten Laufzeit bleiben Zinsen und Erträge von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit, und auch das angesparte Vorsorgekapital unterliegt nicht der Vermögenssteuer.

Bei der Auszahlung wird das Guthaben nicht zum übrigen Einkommen gezählt, sondern separat und zu einem reduzierten Spezialsatz besteuert.

Tipp: Mehrere Säule-3a-Konten senken die Steuerlast beim Bezug zusätzlich: Wer sein Guthaben auf mehrere Konten verteilt und in unterschiedlichen Jahren gestaffelt bezieht, glättet die Steuerprogression und zahlt insgesamt weniger als bei einer einmaligen Gesamtauszahlung.

Hier erfahren Sie im Detail, wie Sie und Ihre Familie mit der Säule 3a Steuern sparen.

Wer kann die Säule 3a abschliessen?

In die Säule 3a einzahlen kann grundsätzlich, wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt. Das trifft auf deutlich mehr Personengruppen zu, als viele vermuten:

  • Angestellte mit Anschluss an eine Pensionskasse (2. Säule)
  • Selbstständigerwerbende ohne BVG-Versicherung
  • Personen, die AHV-pflichtige Taggelder der Invalidenversicherung (IV) beziehen
  • Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen
  • Teilinvalide mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen
  • Erwerbstätige, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten (bis zu fünf Jahre)
  • Personen, die trotz vorübergehendem Erwerbsunterbruch weiter Beiträge leisten – etwa bei Krankheit, Militär-/Zivildienst oder Arbeitslosigkeit

Wann kann die Säule 3a ausbezahlt werden?

Grundsätzlich kann das in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einbezahlte Kapital frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Referenzalters (früher: Rentenalter) von 65 Jahren ausbezahlt werden. Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 – 1963) wird das Referenzalter ab 2025 schrittweise um jeweils 3 Monate pro Jahr erhöht.

Hier erfahren Sie mehr über die Auszahlung der Säule 3a.

Wie hoch sollte der Aktienanteil der Säule 3a sein?

Wie hoch der Aktienanteil ausfallen sollte, hängt vor allem vom Anlagehorizont und der persönlichen Risikofähigkeit ab. Als Faustregel gilt: Je länger die Zeit bis zur Pensionierung, desto höher kann der Aktienanteil sein. Bei einem Horizont von über 15 Jahren bis zur Pensionierung ist ein hoher Aktienanteil vertretbar, weil sich kurzfristige Marktschwankungen über einen so langen Zeitraum in der Regel wieder ausgleichen.

Verkürzt sich der Horizont, sollte der Aktienanteil schrittweise reduziert werden, um Wertverluste kurz vor dem Bezug zu vermeiden. Generell gilt: Wertschriftenlösungen mit höherem Aktienanteil erzielen langfristig im Schnitt eine deutlich höhere Rendite als reine Vorsorgekonten – bei entsprechend grösseren kurzfristigen Schwankungen.

Welcher Aktienanteil für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – hier erfahren Sie, wie Sie mit Aktien in der Säule 3a sparen.

Bank oder Versicherung: Wo soll ich die Säule 3a abschliessen?

Ob sich eine Bank- oder eine Versicherungslösung besser eignet, hängt in erster Linie von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Eine Banklösung bietet maximale Flexibilität bei den Einzahlungen, enthält dafür aber keinen Risikoschutz. Eine Versicherungslösung verbindet das Sparen fürs Alter mit einer Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit oder Tod, bindet Sie dafür aber über die gesamte Vertragslaufzeit an feste Prämien.

Den ausführlichen Vergleich beider Varianten finden Sie hier: Säule 3a – Versicherung oder Bank?

Was ist die freie Vorsorge (Säule 3b)?

Die freie Vorsorge 3b (auch ungebundene Altersvorsorge genannt) ist eine private Vorsorgelösung, mit der sich eine Vorsorgelücke gut schliessen lässt, denn oft reicht die Rente aus der Pensionskasse nicht für eine Fortführung des gewohnten Lebensstils nach der Pensionierung aus. Sie ist frei von staatlichen Auflagen bezüglich Einzahlungen, Verfügbarkeit und Zeitpunkt der Auszahlung. Was viele jedoch nicht wissen: Auch mit einer 3b-Vorsorge-Lösung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen.

Produkte der freien Vorsorge 3b sind oftmals Bestandteil von Gesamtlösungen, die Lebensversicherungen, Anlagefonds, Konti, Wertschriften, Wohneigentum oder Wertsammlungen umfassen können.

Wie kann ich mit der Säule 3b Steuern sparen?

Auch mit der freien Vorsorge ergeben sich attraktive Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Steuerbefreit sind beispielsweise periodisch finanzierte, kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Einmalprämien, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Im Gegensatz zu ausbezahlten Altersrenten aus dem Kapital der Säule 3a, die zu 100 Prozent besteuert werden, werden Rentenzahlungen aus der freien Vorsorge 3b nur zu 40 Prozent besteuert.

Wer kann die Säule 3b abschliessen?

Die Säule 3b steht grundsätzlich allen offen: Anders als bei der gebundenen Säule 3a gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Ein Erwerbseinkommen oder eine AHV-Pflicht sind dafür nicht nötig – als freie Vorsorge kann die Säule 3b von allen in der Schweiz lebenden Personen genutzt werden. Damit eignet sie sich beispielsweise auch für Nichterwerbstätige, Teilzeitarbeitende oder Personen, die den Maximalbetrag der Säule 3a bereits ausgeschöpft haben.

Wann kann die Säule 3b ausbezahlt werden?

Im Gegensatz zur Säule 3a (gebundene Vorsorge), deren Auszahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, gelten bei der freien Vorsorge 3b keinerlei gesetzliche Beschränkungen bei der Auszahlung. Lediglich die im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeiten bzw. die Vertragsdauer müssen berücksichtigt werden. 

Wie unterscheiden sich die Säulen 3a und 3b?

Der zentrale Unterschied liegt in der Bindung und im Steuervorteil. 

  • Säule 3a (gebundene Vorsorge): Einzahlungen lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen, dafür bleibt das Kapital bis fünf Jahre vor der Pensionierung gesperrt – ein Vorbezug ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa für Wohneigentum, den Schritt in die Selbstständigkeit oder einen Wegzug aus der Schweiz. 
  • Säule 3b (freie Vorsorge): Sie bringt bei der Einzahlung zwar keinen Steuervorteil, ist dafür aber jederzeit verfügbar und in Form, Höhe und Bezug flexibel.

Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie hier: Unterschied Säule 3a und 3b 

Wann soll ich mir Gedanken zu meiner privaten Vorsorge machen?

Um den gewohnten Lebensstil im Alter aufrechtzuerhalten oder sich Wünsche für die Zeit nach der Pensionierung zu erfüllen, reichen heute die ausgezahlten Renten der 1. Säule und oftmals auch der 2. Säule nicht aus. Deshalb stellt sich nicht die Frage, ob das Einzahlen in eine private Vorsorge der 3. Säule sinnvoll ist, sondern was der beste Zeitpunkt ist. Doch was gilt es bei verschiedenen Lebensereignissen bezüglich der 3. Säule konkret zu beachten?

Selbstständigkeit

  • Einzahlungen in die Säule 3a bringen grosse Steuervorteile. Als Maximalbeträge können bis zu 20 Prozent des AHV-Einkommens vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Weitere Informationen zu den Grenzbeträgen der 3. Säule finden Sie hier. Angespartes und steuerbegünstigtes Kapital der Säule 3a kann zu einem tiefen steuerlichen Spezialsatz vorbezogen und in Vorhaben der eigenen Selbstständigkeit investiert werden.

Scheidung 

  • Sofern vor der Eheschliessung keine Gütertrennung vereinbart wurde, haben beide Eheleute Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe gesparten Vorsorgekapitals der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners.
  • Die Scheidung kann ein wichtiger Auslöser für den Abschluss einer Säule 3a Lösung sein, z.B. um die Sicherstellung von Alimentenzahlungen im Fall der Invalidität oder im Todesfall zu gewährleisten.

Familie

  • Mit der Geburt eines Kindes verändert sich auch der Vorsorgebedarf, nicht zuletzt durch den Ausfall von Erwerbseinkommen.
  • Der Aufbau einer privaten Vorsorge mit der 3. Säule hilft, Vorsorgelücken in der Familie und Partnerschaft zu schliessen.

Wohneigentum

  • Viele nutzen das in eine Säule-3a-Lösung eingezahlte Kapital zur Finanzierung von Wohneigentum. Je nach Bedarf und Möglichkeiten kann das Kapital für die Eigenheimfinanzierung verpfändet oder vorbezogen werden.
  • Mit dem Vorbezug von Kapital zur Eigenheimfinanzierung ergeben sich konkrete Vorsorgelücken, die mit passenden privaten Vorsorgeprodukten – z. B. mit der Vorsorgepolice einer Lebensversicherung – geschlossen werden können.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kann ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?

2026 liegt der Maximalbetrag bei CHF 7258 für Erwerbstätige mit Anschluss an eine Pensionskasse. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist – etwa Selbstständigerwerbende –, kann 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens aber CHF 36'288 pro Jahr. Der einbezahlte Betrag lässt sich vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Kann ich rückwirkend in die Säule 3a einzahlen?

Ja, seit dem 1. Januar 2026 ist ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a möglich. Beitragslücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden – allerdings gilt dies nur für Lücken, die ab 2025 entstanden sind: Verpasste Einzahlungen vor 2025 lassen sich nicht nachzahlen. Voraussetzung für einen nachträglichen Einkauf ist, dass Sie sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr der Lücke über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt und den ordentlichen Maximalbeitrag für das laufende Jahr bereits vollständig einbezahlt haben. Erst dann sind Nachzahlungen für Vorjahre möglich. Der gesamte nachträgliche Einkauf ist vorgängig bei der Vorsorgeeinrichtung zu beantragen, darf den kleinen 3a-Maximalbetrag (2026: CHF 7258) nicht übersteigen und ist – wie der reguläre Beitrag – steuerlich abziehbar.

Wie kann ich mit der Säule 3a meine Sparziele erreichen?

Grundsätzlich unterscheiden die gesetzlichen Grundlagen zwischen den Vorsorgekonti von Bankstiftungen und den Vorsorgepolicen von Versicherungen. In diesen beiden Kategorien werden die verschiedensten Lösungen und Produkte angeboten, mit denen sich die private Vorsorge für das Alter planen lässt.

Wie kann man mit der 3. Säule Steuern sparen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der 3. Säule Steuern zu sparen. Beispielsweise können die einbezahlten Beiträge der gebundenen Vorsorge 3a vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Doch auch mit der freien Vorsorge 3b lässt sich die Steuerlast unter bestimmten Voraussetzungen senken.

Kann man mit Aktien fürs Alter sparen?

Viele Lösungen für die private Vorsorge, etwa Lebensversicherungen und Säule-3a-Lösungen, enthalten Bausteine mit renditeorientierten Anlagen an den Finanzmärkten, insbesondere am Aktienmarkt. Für eine nachhaltige private Vorsorgeplanung sind sie heutzutage kaum mehr wegzudenken.

Wer kann eine Säule 3a oder 3b eröffnen?

Die gebundene Vorsorge 3a steht allen erwerbstätigen, AHV-pflichtigen Personen in der Schweiz offen, die freie Vorsorge 3b grundsätzlich allen in der Schweiz lebenden Personen.

Wie kann ich mich gegen die Folgen einer Krankheit absichern?

Einkommensausfälle aufgrund einer Krankheit sind von der obligatorischen Krankentaggeldversicherung, die durch die Arbeitgebenden organisiert wird, nur sehr begrenzt abgesichert. Wenn Arbeitnehmende ihre private Vorsorge aufbauen, decken private Vorsorgeprodukte oft auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit ab.

Ich will mich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen von Invalidität und Erwerbsunfähigkeit absichern. Was muss ich tun?

Erwerbsausfallrisiken aufgrund einer Invalidität oder einer Krankheit lassen sich am besten über eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung reduzieren.

Wie kann ich meine Partnerin oder meinen Partner absichern und gleichzeitig meine Rente aufbauen?

Viele private Vorsorgelösungen auf Basis der Säule 3a, beispielsweise Lebensversicherungen, bieten zugleich die Möglichkeit, die Partnerin oder den Partner gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalls abzusichern. Aber auch wer Risiken wie etwa die Verdienstausfälle aufgrund einer Krankheit absichern möchte, findet passende Produkte, um eine Vorsorgelücke zu vermeiden.

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