10% Rabatt auf Ihre Cyberversicherung
Mit der Finanzmarktregulierung (FIDLEG/FINIG) werden nicht nur Verhaltensregeln sowie Bewilligungspflichten für Finanzdienstleistende festgelegt, sondern auch Anforderungen an den Versicherungsschutz gestellt. Die AXA bietet Ihnen ein Versicherungspaket, das speziell auf die Anforderungen an Finanzdienstleistende zugeschnitten wurde: Berufshaftpflicht-, Organhaftpflicht- (D&O) und Vertrauensschadenversicherung können darin nach Ihren Wünschen kombiniert werden. So sind Sie nicht nur gesetzeskonform abgesichert – VSV-Mitgliedsunternehmen profitieren zudem von attraktiven Rabatten auf ihre Versicherungsprämie.
Für Dienstleistende der Finanzbranche gehört der Schutz vor Haftpflichtforderungen und finanziellen Verlusten zur betrieblichen Grundausstattung. Denn Fehler bei der täglichen Arbeit können passieren. Ob mangelhafte Beratung und Aufklärung über die einzusetzenden Finanzinstrumente oder Verletzung von Überwachungspflichten der Anlagen – mit der AXA Berufshaftpflichtversicherung sind Ihre branchenspezifischen Berufsrisiken ideal abgesichert.
Auch Führungsorgane sind nicht gegen Pflichtverletzungen gefeit. Damit Sie für eine Nachlässigkeit oder eine falsche unternehmerische Entscheidung nicht gleich mit Ihrem privaten Vermögen bezahlen, ist ein umfassender Schutz vor Haftungsrisiken wichtig. Die Organhaftpflichtversicherung der AXA schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn durch Ihre Pflichtverletzung als Organ den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, Gläubigerinnen und Gläubigern oder der juristischen Person selbst ein Schaden entsteht.
Ob Betrug durch Mitarbeitende oder Veruntreuung durch ein Organ Ihres Unternehmens –strafbare Handlungen kommen häufiger vor, als man denkt, und können grosse Schäden verursachen. Mit der Vertrauensschadenversicherung der AXA sind Sie für solche Fälle gewappnet und stellen sicher, dass kriminelle Handlungen für Sie nicht zur finanziellen Belastung werden.
Weitere Informationen zu den Versicherungslösungen für Finanzdienstleistende finden Sie auch im Factsheet «Schutz für Finanzdienstleistende und Finanzinstitute».
Wenn Sie neben einer Berufshaftpflichtversicherung weitere Module des AXA Versicherungspakets für Finanzdienstleistende (Organhaftpflicht- und/oder Vertrauensschadenversicherung) abschliessen, erhalten Sie auf diese einen Prämienrabatt von 15 %. Zusätzlich profitieren VSV-Mitgliedsunternehmen von 10 % Rabatt auf die Gesamtprämie
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Vom Cyberangriff bis zum Blitzschlag – der Unternehmensalltag hält neben Haftungsansprüchen weitere Risiken bereit, die es abzusichern gilt. Die KMU-Expertinnen und -Experten der AXA helfen Ihnen, die richtigen Bereiche zu erkennen und entsprechend abzusichern.
Sowohl dem VSV als auch der AXA liegt viel daran, dass Ihr Unternehmen bestmöglich vor Risiken geschützt ist. Neben dem passenden Versicherungsprodukt zählt dazu auch das Wissen um potenzielle Gefahrenquellen. Aus diesem Grund halten wir in Zusammenarbeit regelmässig Webinare ab, in denen wir Sie über aktuelle Risiken informieren, die Ihre Branche betreffen.
Welche gesetzlichen Anforderungen stellen FIDLEG / FINIG an Finanzdienstleistende und Finanzinstitute – und wie kann Ihr Unternehmen diesen gerecht werden? In diesem Webinar lernen Sie die Haftungsrisiken kennen und erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen mit präventiven Massnahmen und der passenden Versicherungslösung optimal schützen.
Aufgezeichnet am 3. Mai 2022
Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an den Versicherungsschutz.
Die Versicherungslösung für Finanzinstitute und Finanzdienstleistende richtet sich primär an folgende Dienstleisterinnen und Dienstleister:
Die Prämie ist von vielen Faktoren abhängig. Einige Prämienbeispiele haben wir hier für Sie zusammengestellt. Für ein verbindliches Angebot füllen Sie einfach den Online-Fragebogen aus oder kontaktieren Sie uns.
Für Kundenberatende von Finanzdienstleistenden (z. B. Anlageberatende) verlangt FIDLEG den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder den Nachweis gleichwertiger finanzieller Sicherheiten (Art. 29 FIDLEG). In der Regel schliesst das Finanzdienstleistungsunternehmen diese Versicherung ab. Finanzinstitute gemäss FINIG wie beispielsweise Vermögensverwalter oder Trustees fallen nicht unter die Versicherungspflicht.
Für Vermögensverwalter und Trustees, die (zukünftig) der Finanzmarktaufsicht FINMA unterstehen und eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeiten benötigen (Art. 3 FINMAG), ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung freiwillig. Wird eine Versicherung abgeschlossen, so kann die Versicherungssumme unter Abzug des Selbstbehalts bis zur Hälfte der gesetzlich erforderlichen Eigenmittel angerechnet werden (Art. 31 FINIV i.V.m. Art 3 FINIV-FINMA).
Die FINMA-Unterstellung und -Bewilligungspflicht muss rechtlich fundiert geklärt werden. Berufsverbände wie der VSV oder Aufsichtsorganisationen können Sie dabei unterstützen.
Die AXA verfügt über ein Schadenteam mit 16 spezialisierten Anwältinnen und Wirtschaftsprüfern. Interne Kosten belasten weder die Versicherungssumme noch den Selbstbehalt.
Die Anwendbarkeit von FIDLEG muss rechtlich fundiert geklärt werden. Berufsverbände wie der VSV können dabei unterstützen.
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder wünschen Sie eine unverbindliche Beratung? Die Expertinnen und Experten der AXA sind für Sie da.