Beim Thema Unfallprävention stehen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden an erster Stelle. Denn nur gesunde Mitarbeitende sind glückliche Mitarbeitende. Zur Prävention von Arbeitsunfällen sind Arbeitgebende verpflichtet. Die Prävention von Nichtberufsunfällen hingegen ist freiwillig. Zahlreiche Unternehmen haben erfolgreich bewiesen, dass auch das Freizeitverhalten der Mitarbeitenden positiv beeinflusst werden kann. Davon profitieren das Unternehmen und die Gesundheit der Belegschaft gleichermassen.
Arbeitsschutz und Wirtschaftlichkeit
Die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen steht in keinem Fall der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens im Wege. Ganz im Gegenteil: Durch erwiesenermassen wirkungsvolle Massnahmen werden die Risiken am Arbeitsplatz für Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren minimiert und die Kosten optimiert:
- Gesundheitsschutz
- Wertschätzungssignal an die Mitarbeitenden
- Weniger Ausfallzeiten
- Weniger Administration
- Konstante Versicherungsprämien
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung als Arbeitgebende
Gesetzliche Grundlage
In den nach UVG versicherten Betrieben gilt die EKAS-Richtlinie zum Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA). Die Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).