Das Wichtigste in Kürze
- Sorgenfrei bauen: Auf Baustellen ist schnell etwas passiert. Die Bauwesenversicherung kommt für Sachschäden auf, die auf Ihrer Baustelle passieren, und deckt den Diebstahl von verbauten Sachen.
- Umfassende Deckung – in jedem Fall: Auch wenn Sie kein Verschulden trifft, können Ihnen hohe Schadenkosten entstehen. Beispielsweise wenn Schuldige nicht ausfindig gemacht werden können.
- Von Anfang bis Ende gut versichert: Die Bauwesenversicherung deckt sämtliche Bau- und Montageleistungen – vom ersten Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe.
Was ist eine Bauwesenversicherung?
Ob Umbau Ihres Firmengebäudes oder Neubau des nächsten Firmenstandorts: Die Bauwesenversicherung bildet das solide Fundament Ihrer Bauversicherung. In der Planungs- und während der gesamten Bauphase schützt sie das entstehende Bauwerk, den Baugrund sowie alle Baumaterialien und kommt für Schäden und Folgekosten auf, die durch unvorhergesehene Bauunfälle oder Missgeschicke, durch Diebstahl oder Vandalismus entstehen.
Im Schadenfall oder bei Streitigkeiten kann die Versicherung einen Vorschuss auszahlen, damit das Kapital der Bauherrschaft geschützt bleibt, Arbeiten rasch fortgeführt und teure Bauverzögerungen vermieden werden können.
Was deckt die Bauwesenversicherung der AXA?
- Schäden durch Bauunfälle
- Leistungsvorschuss im Schadenfall zur Verhinderung einer Bauverzögerung
- Vandalismusakte
- Diebstahl verbauter Baumaterialien
- Einbruchdiebstahl loser Materialien
- Feuer- und Elementarschäden (je nach kantonaler Regelung)
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten zu versicherten Schäden
- Kosten für die Schadensuche
- Abbruch- und Wiederaufbaukosten
Wer ist versichert?
Die Bauwesenversicherung deckt die Interessen der Bauherrin oder des Bauherren. Versichert sind zudem alle am Bau beteiligten Planerinnen und Planer (z. B. Architektinnen und Ingenieure) sowie ausführende Unternehmerinnen und Unternehmer.
Welche ergänzenden Leistungen gibt es?
Vor allem komplexe Bauprojekte mit grosser Bausumme und vielen involvierten Unternehmen benötigen während der gesamten Bauzeit umfassenden Schutz. So lassen sich Deckungslücken bei den beteiligten Architekten, Ingenieurinnen, Fachplanern und Firmen, die durch uneinheitliche Versicherungsdeckungen mehrerer Anbieterinnen und Anbieter entstehen können, vermeiden. Mit den folgenden Deckungen können Sie Ihre Bauwesenversicherung nach Wunsch erweitern:
- Gerüst-, Spriess-, Spund-, Schalungsmaterialien, Hilfsbauten, Baracken, Einwandungen und Abschrankungen
- Baugrund und Bodenmassen
- Bestehende Bauten, gefährdete Sachen und Fahrhabe
- Baugeräte und Werkzeuge
- Bohrungen für die Erdwärmenutzung
- Kosten für Expertinnen und Experten
- Sprayer- und Graffitischäden
- Kratzer auf Oberflächen
- Bauzeitverzögerung und Unterbrechungsschäden
- Mehrkosten im Schadenfall
- Erdbeben
Baumangeldeckung für Planerinnen und Planer
Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure können allfällige Versicherungslücken zwischen ihrer Berufshaftpflicht- und der Bauwesenversicherung mit einer Baumangeldeckung absichern. Damit erhalten sie finanziellen Schutz, wenn ein durch sie verursachter Fehler am Bau ins Geld geht oder gar einen Unfall provoziert.
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Hilfe und häufig gestellte Fragen
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Wer schliesst die Bauwesenversicherung für ein Bauprojekt ab?
Es gibt keine verbindliche Regelung, wer die Bauwesenversicherung für einen Bau abschliessen muss. In der Praxis erfolgt der Abschluss zumeist durch die Bauherrin bzw. den Bauherrn oder die zuständige Architektin bzw. den Architekten. Es empfiehlt sich, bereits vor Baubeginn zu klären, wer für den Abschluss der Versicherung zuständig ist. In der Regel wird die Bauwesenversicherung in Kombination mit einer Bauherrenhaftpflicht versichert.
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Wir lassen Bauarbeiten durch bereits versicherte Unternehmen ausführen. Brauchen wir eine Bauwesenversicherung?
In der Regel ja. Die meisten Unternehmen schliessen nur eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Diese bezahlt aber bei Bauunfällen nicht in jedem Fall oder sie nimmt zunächst einmal Abklärungen vor und überweist den Betrag nur bei nachgewiesenem Verschulden sowie erst nach einer gewissen Zeit. Die Bauwesenversicherung springt hier ein und deckt Bauunfälle unabhängig von der Ursache. Sie gewährt zudem Bevorschussung bei Haftungsfällen – egal, wie lange deren Klärung dauert. Ihr Unternehmen kann das Bauprojekt termingerecht fertigstellen.
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Kurz nach der Einweihung des Neubaus ist ein Wasserleitungsschaden eingetreten. Deckt die Bauwesenversicherung diesen?
In der Regel nicht, da die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind. Für Hochbauten bis maximal CHF 5 Millionen Bausumme ist bei der AXA jedoch eine Gebäudesachversicherung integriert, die als Übergangsdeckung nach geplantem Bauende für solche Schäden aufkommt. Um auch nach der Übergangszeit bestens geschützt zu sein, empfiehlt sich eine separate Gebäudesachversicherung als Anschlussdeckung.