Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr. Danach beteiligen sich nur private Zahnzusatzversicherungen an den Kosten für die Behandlungen bei der Zahnärztin oder dem Dentalhygieniker.
Wenn Sie auch nach dem 20. Lebensjahr regelmässig Zahnbehandlungen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, lohnt sich eine Extraversicherung für Ihre Zähne. Mit einer Zahnzusatzversicherung profitieren Sie bereits ab einer kleinen monatlichen Prämie von Beiträgen für Zahnkontrollen, Dentalhygiene oder Wurzelbehandlungen – und sind so vor hohen Zahnarztkosten geschützt.
Folgende Leistungen rund um Ihre Zähne sind bei uns versichert. Mehr Details finden Sie in der Leistungsübersicht.
Bei der professionellen Zahnreinigung wird Zahnstein entfernt und der Zustand Ihres Zahnfleischs beobachtet. Die Dentalhygiene ist nie von der gesetzlichen Krankenkasse oder einer ambulanten Zusatzversicherung gedeckt.
Ihnen ist ein strahlend weisses Lachen wichtig? Nikotin, Kaffee oder Rotwein tragen zur Verfärbung der Zähne bei. Mit einem Bleaching werden Ihre Zähne aufgehellt. Damit Sie wieder so strahlend lachen wie zuvor.
Die gesetzliche Krankenkasse oder eine ambulante Zusatzversicherung beteiligen sich nicht an den Kosten für ein Bleaching.
Bei einer Kontrolluntersuchung kontrolliert die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zustand Ihrer Zähne, Füllungen und ob ein Zahnersatz noch richtig sitzt.
Kontrolluntersuchungen sind nicht durch die Krankenkasse versichert, Sie brauchen eine private Zahnzusatzversicherung.
Bei der Kieferorthopädie geht es darum zu prüfen, ob Sie oder Ihr Kind Zahnfehlstellungen oder Kieferfehlstellungen haben und eine Zahnspange benötigen.
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich bis zum 20. Lebensjahr an den Kosten für zahnärztliche Behandlungen im Bereich Kieferorthopädie. Bei schweren Erkrankungen des Kausystems beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten.
Sie wollen mehr für Ihre Gesundheit tun, aber weniger Prämien bezahlen? Nichts einfacher als das: Kombinieren Sie eine günstige Grundversicherung mit attraktiven Zusatzversicherungen – beispielsweise für Ihre Zähne – und nutzen Sie unseren praktischen Rechnungsservice.
Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Behandlungen verursachen schnell hohe Kosten. Diese werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und werden nach dem 20. Lebensjahr oft nicht mehr von den Zusatzversicherungen gedeckt. Eine Zahnzusatzversicherung beteiligt sich hingegen jedes Kalenderjahr an den Kosten.
Die Grundversicherung bezahlt lediglich Behandlungen bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder bei Zahnunfällen. Für alle anderen Kosten wie Besuche beim Zahnarzt oder professionelle Zahnreinigung benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung.
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für kieferorthopädische Massnahmen wie beispielsweise Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr.
Am besten schliessen Sie die Zahnversicherung für ein Kind bereits vor dem fünften Lebensjahr ab. Bis dahin benötigt der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kein ärztliches Attest, das Auskunft über den Zustand der Zähne gibt.
Später benötigen Sie je nach Zahnversicherung für den Abschluss ein zahnärztliches Attest. Liegen dann bereits Fehlstellungen, fehlende Zähne oder ein Zahnersatz vor, kann eine Versicherung Sie ablehnen. Wer bereits versichert ist, darf jedoch nicht gekündigt werden.
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