Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr. Danach beteiligen sich nur private Zahnzusatzversicherungen an den Kosten für die Behandlungen bei der Zahnärztin oder dem Dentalhygieniker.
Wenn Sie auch nach dem 20. Lebensjahr regelmässig Zahnbehandlungen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, lohnt sich eine Extraversicherung für Ihre Zähne. Mit einer Zahnzusatzversicherung profitieren Sie bereits ab einer kleinen monatlichen Prämie von Beiträgen für Zahnkontrollen, Dentalhygiene oder Wurzelbehandlungen – und sind so vor hohen Zahnarztkosten geschützt.
Folgende Leistungen rund um Ihre Zähne sind bei uns versichert. Mehr Details finden Sie in der Leistungsübersicht.
Bei der professionellen Zahnreinigung wird Zahnstein entfernt und der Zustand Ihres Zahnfleischs beobachtet. Die Dentalhygiene ist nie von der gesetzlichen Krankenkasse oder einer ambulanten Zusatzversicherung gedeckt.
Ihnen ist ein strahlend weisses Lachen wichtig? Nikotin, Kaffee oder Rotwein tragen zur Verfärbung der Zähne bei. Mit einem Bleaching werden Ihre Zähne aufgehellt. Damit Sie wieder so strahlend lachen wie zuvor.
Die gesetzliche Krankenkasse oder eine ambulante Zusatzversicherung beteiligen sich nicht an den Kosten für ein Bleaching.
Bei einer Kontrolluntersuchung kontrolliert die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zustand Ihrer Zähne, Füllungen und ob ein Zahnersatz noch richtig sitzt.
Kontrolluntersuchungen sind nicht durch die Krankenkasse versichert, Sie brauchen eine private Zahnzusatzversicherung.
Bei der Kieferorthopädie geht es darum zu prüfen, ob Sie oder Ihr Kind Zahnfehlstellungen oder Kieferfehlstellungen haben und eine Zahnspange benötigen.
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich bis zum 20. Lebensjahr an den Kosten für zahnärztliche Behandlungen im Bereich Kieferorthopädie. Bei schweren Erkrankungen des Kausystems beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten.
Sie wollen mehr für Ihre Gesundheit tun, aber weniger Prämien bezahlen? Nichts einfacher als das: Kombinieren Sie eine günstige Grundversicherung mit attraktiven Zusatzversicherungen – beispielsweise für Ihre Zähne – und nutzen Sie unseren praktischen Rechnungsservice.
Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Massnahmen verursachen schnell hohe Kosten und werden von der Grundversicherung oft nicht übernommen. Die Zahnzusatzversicherung hingegen beteiligt sich jedes Jahr an den Kosten.
Konkret bedeutet dies, dass die Zahnzusatzversicherung der AXA Beiträge für sämtliche zahnärztlichen Aufwendungen wie Zahnersatz, Wurzelbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Dentalhygiene, kieferorthopädische Behandlungen und mehr übernimmt.
Die Deckung der AXA variiert je nach gewähltem Produkt (Zahnzusatzversicherung 1000, 2000 oder 3000).
Die Grundversicherung bezahlt lediglich Behandlungen bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder bei unfallbedingten Zahnschäden.
Für alle anderen Kosten, die bei Zahnarztbesuchen oder professioneller Zahnreinigung anfallen, benötigen Sie eine Zahnzusatzversicherung.
Viele Zusatzversicherungen – darunter auch die AXA – beteiligen sich an den Kosten für kieferorthopädische Massnahmen wie Zahnspangen.
Am besten so früh wie möglich, denn wer einmal versichert ist, dem darf nicht mehr gekündigt werden.
Bei Kindern empfiehlt es sich, die Zahnversicherung der AXA vor dem fünften Lebensjahr abzuschliessen. Bis dahin ist für den Abschluss kein ärztliches Attest notwendig, das Auskunft über den Zustand der Zähne gibt. Mehr zum Thema Zusatzversicherungen für Baby und Kinder finden Sie im Artikel «Zusatzversicherung für Kinder: Die besten Tipps»
Ab diesem Alter benötigen Sie für den Abschluss einer Zahnversicherung ein zahnärztliches Attest. Liegen dann bereits Fehlstellungen, fehlende Zähne oder ein Zahnersatz vor, kann eine Versicherung Sie oder Ihr Kind ablehnen.
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