Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Sie wünschen Beiträge an den Aufenthalt einer Begleitperson (Rooming-in) oder zusätzliche Leistungen im Ausland? Die allgemeine Abteilung genügt Ihnen jedoch? Ihnen ist eine günstige Prämie wichtiger als extra Komfort? Dann sind Sie mit unserer Zusatzversicherung Spital Allgemein ideal versichert. Zudem übernimmt die Spitalzusatzversicherung Allgemein die Mehrkosten eines Aufenthalts in einem Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons.
Sie wollen bei einem Spitalaufenthalt frei wählen, wer Sie wo in der ganzen Schweiz behandelt? Sie wünschen sich, dass wir die Kinderbetreuung organisieren und uns an den Kosten beteiligen, wenn Sie im Spital übernachten müssen? Zur besseren Erholung wünschen Sie die Unterbringung auf der halbprivaten Abteilung? Dann ist unsere Versicherung Spital Halbprivat perfekt für Sie.
Ihnen ist die freie Wahl Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes wichtig? Für die Übernachtung kommt für Sie nur ein Einzelzimmer in Frage? Und bei einem medizinischen Notfall im Ausland sollen alle Kosten übernommen werden? Dann ist unsere Spitalversicherung Privat die ideale Wahl.
Sie finden die zusätzlichen Leistungen einer halbprivaten oder privaten Spitalversicherung interessant, sehen aber derzeit keinen Bedarf? Doch wenn der Fall eintreten würde, wären Sie gerne optimal abgesichert? Dann ist unsere flexible Spitalzusatzversicherung für Sie die ideale Kombination aus Komfort und attraktiver Prämie.
Entscheiden Sie von Spitalaufenthalt zu Spitalaufenthalt, welches Modell für Sie passt. Mit unseren Flex-Modellen haben Sie die Wahl.
Die einfachste Methode, Prämien bei der Krankenkasse zu sparen? Kombinieren Sie eine günstige Grundversicherung mit attraktiven Zusatzversicherungen. Mit unserem Rechnungsservice geht das noch einfacher.
Freie Artzwahl: Mit einer Spitalzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, zu wählen, von wem Sie behandelt werden möchten. Besonders bei komplexen Behandlungen bietet es sich an, eine Spezialistin oder einen Spezialisten oder die Chefärztin bzw. den Chefarzt hinzuzuziehen – und das bei voller Kostendeckung.
Freie Spitalwahl: Die Grundversicherung in der Schweiz bezahlt den Tarif eines Listenspitals Ihres Wohnkantons. Mit einer Spitalzusatzversicherung können Sie jedoch nach Ihren Wünschen zwischen den Spitälern der Schweiz wählen und so von möglichen Qualitätsunterschieden profitieren.
Bei Behandlungen im Ausland kann prinzipiell jede Spitalabteilung gewählt werden.
Die Grundversicherung ermöglicht keine freie Wahl des Spitals und der Ärztin bzw. des Arztes. Mit einer Spitalzusatzversicherung ist es möglich, sich mehr Komfort durch ein Zweibettzimmer oder ein Einbettzimmer mit einer halbprivaten oder privaten Zusatzversicherung zu gönnen.
Eine weitere Option sind die sogenannten Flex-Spitalversicherungen. Damit entscheiden Sie von Fall zu Fall, wie viel Komfort Sie für Ihren bevorstehenden Spitalaufenthalt wünschen.
Hier finden Sie unsere Produktpalette (PDF).
Ärztinnen/Ärzte
Die AXA anerkennt grundsätzlich alle in der Schweiz zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, die im offiziellen und vollständigen Verzeichnis der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz zu finden sind. Das Verzeichnis umfasst über 30'000 Einträge und wird täglich aktualisiert. Davon abweichend behält sich die AXA vor, ohne Angabe von Gründen einzelne Ärztinnen und Ärzte auszuschliessen.
Therapeutinnen/Therapeuten
Die AXA anerkennt grundsätzlich alle Therapeutinnen und Therapeuten und Methoden der Komplementärmedizin, die in dieser Therapeuten-Suche aufgelistet sind.
Für alle unsere Krankenzusatzversicherungen – also auch für die Spitalzusatzversicherung – gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (auf Ende des Kalenderjahres). Sie können zwischen einem Ein-, Zwei- oder Dreijahresvertrag wählen.
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