Das Wichtigste in Kürze
- Umfassende Kostenbeteiligung: Die AXA beteiligt sich an den Kosten für kieferorthopädische Eingriffe, Zahnspangen und weitere Leistungen, die nicht über die Grundversicherung gedeckt sind.
- Flexibler Leistungsumfang: Die AXA bietet drei unterschiedliche Tarife (Zahn 1000, Zahn 2000, Zahn 3000) an. Wählen Sie einfach den Tarif, der zu Ihnen passt.
- Zeitnaher Schutz: Bei Nachweis einer gleichwertigen Schweizer Zahnversicherung geniessen Sie ab Vertragsbeginn vollen Versicherungsschutz.
Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.
Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?
Es ist empfehlenswert, eine Zahnzusatzversicherung möglichst früh abzuschliessen. Spätestens vor dem 5. Geburtstag oder vor dem Zahnwechsel sollten Sie über eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind nachdenken. Aus mehreren Gründen: Schliessen Sie die Versicherung für Ihr Kind beispielsweise erst während einer Behandlung ab, greifen häufig Leistungsausschlüsse und Wartezeiten. Sie zahlen die Zahnarztkosten – je nach Behandlungsart – also erst mal aus eigener Tasche. Ein weiterer Grund ist das zahnärztliche Attest:
- Bis zum 5. Lebensjahr: Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr können Sie problemlos eine Zahnzusatzversicherung abschliessen. Die AXA verlangt kein zahnärztliches Attest.
- Ab dem 5. Lebensjahr: Kinder ab dem 5. Lebensjahr müssen vor Versicherungsabschluss eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Fällt der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt bei der Untersuchung des Kindes beispielsweise eine Zahnfehlstellung oder ein grösserer Kariesbefall auf, kann es von der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen werden. Das bedeutet, Sie tragen alle Behandlungskosten für die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt oder die Kieferorthopädie selbst.
Sie sehen also: Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschliessen, desto besser.
Was deckt die Zahnzusatzversicherung der AXA ab?
Bei der AXA geniessen Sie einen umfassenden Zahnschutz für Ihr Kind – und das zu unterschiedlichen Tarifen. So gehören beispielsweise kieferorthopädische Behandlungen bei unseren ambulanten Zusatzversicherungen (PLUS und COMPLET) zum Leistungskatalog.
In unserer Zahnzusatzversicherung für Kinder (Zahn 1000, 2000 und 3000) übernehmen wir nicht nur die Kosten für die Kieferorthopädie, sondern auch ein breites Leistungsspektrum an Zahnbehandlungen, z. B. bei Kreidezähnen.
Varianten der Zahnzusatzversicherung
| Leistungsumfang/Varianten | Zahn 1000 | Zahn 2000 | Zahn 3000 |
| Zahnarztbehandlungen und Korrekturen von Zahnfehlstellungen | 50 % bis CHF 1000 pro Jahr | 75 % bis CHF 2000 pro Jahr | 75 % bis CHF 3000 pro Jahr |
| Dentalhygiene und Bleaching | 50 % bis CHF 200 pro Jahr | 75 % bis CHF 300 pro Jahr | 75 % bis CHF 500 pro Jahr |
| Maximale Kostenerstattung pro Jahr | CHF 1000 | CHF 2000 | CHF 3000 |
Schadenbeispiele
Weitere Services für AXA Kundinnen und Kunden
Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung?
Die obligatorische Grundversicherung schützt Ihr Kind normalerweise finanziell vor eventuellen Kosten, die aus einem Unfall oder einer Erkrankung entstehen. Wird Ihr Kind beispielsweise infolge eines Unfalls in ein Spital eingeliefert, trägt die Grundversicherung üblicherweise sämtliche Behandlungskosten. Sie deckt allerdings so gut wie keine zahnärztlichen Behandlungen ab – dafür benötigt Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, wenn:
- das Kausystem aufgrund schwerer Krankheiten betroffen ist oder wenn Zahnbehandlungen wegen einer gravierenden Grunderkrankung notwendig sind.
- die Behandlung infolge eines Unfalls nötig ist und keine andere Unfallversicherung dafür aufkommt.
- ein Geburtsgebrechen vorliegt und die Invalidenversicherung nicht für die Behandlungskosten aufkommt.
FAQ zur Zahnzusatzversicherung für Kinder
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschliessen?
Es ist empfehlenswert, eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind möglichst früh abzuschliessen, am besten vor dem 5. Geburtstag und vor dem Zahnwechsel. Bis zum 5. Lebensjahr kann die Zahnzusatzversicherung ohne zahnärztliches Attest abgeschlossen werden. Ab dem 5. Geburtstag müssen jedoch alle Kinder eine Gesundheitsprüfung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt absolvieren. Wird dabei eine Zahnfehlstellung oder ein grösserer Kariesbefall festgestellt, kann das Kind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Wer übernimmt die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern?
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen, etwa bei Unfällen oder schweren Erkrankungen. In der Regel sind kieferorthopädische Behandlungen wie Korrekturen von Zahnfehlstellungen nicht in der Grundversicherung enthalten. Hier unterstützt Sie die Zahnzusatzversicherung der AXA: Sie übernimmt einen grossen Teil der Kosten, sofern die Behandlung nicht über die Grundversicherung gedeckt ist. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt vom gewählten Tarif ab.
Wie viel kostet eine Zahnspange für Kinder?
Die Kosten für eine Zahnspange können je nach Art der Behandlung und des Aufwands zwischen CHF 3000 und über CHF 10 000 liegen. Dabei spielen das verwendete Material, die Art der Zahnspange sowie der Umfang der Behandlung eine Rolle. Ohne Zusatzversicherung müssen Eltern diese Kosten in der Regel selbst tragen, da die Grundversicherung solche Behandlungen nur in Ausnahmefällen deckt.
Kann ein Kind über die Zahnzusatzversicherung der Eltern versichert werden?
Nein, jedes Kind benötigt eine eigene Zahnzusatzversicherung. Die AXA bietet mit den Tarifen Zahn 1000, Zahn 2000 und Zahn 3000 individuellen Schutz für Kinder und Jugendliche. Diese Tarife sind auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt und können unabhängig von der elterlichen Zusatzversicherung abgeschlossen werden. So ist jedes Familienmitglied optimal vom ersten Milchzahn an abgesichert.