Ein Kind mit einer Zahnspange lächelt.

Umfassender Zahnschutz für Ihre Kinder Zahnzusatzversicherung für Kinder

Individuelle Leistungen nach Bedarf
Zahnschutz von der Dentalhygiene bis zur Kieferorthopädie
Sofortiger Schutz oder nur sechsmonatige Karenzfrist
Das Wichtigste in Kürze
  • Umfassende Kostenbeteiligung: Die AXA beteiligt sich an den Kosten für kieferorthopädische Eingriffe, Zahnspangen und weitere Leistungen, die nicht über die Grundversicherung gedeckt sind.
  • Flexibler Leistungsumfang: Die AXA bietet drei unterschiedliche Tarife (Zahn 1000, Zahn 2000, Zahn 3000) an. Wählen Sie einfach den Tarif, der zu Ihnen passt.
  • Zeitnaher Schutz: Bei Nachweis einer gleichwertigen Schweizer Zahnversicherung geniessen Sie ab Vertragsbeginn vollen Versicherungsschutz.
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Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen.

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Jedes zweite Kind in der Schweiz benötigt eine Zahnspange. Eine neue Zahnspange kostet – je nach Spangenart, Material und Behandlungsaufwand – mehr als CHF 10 000. Leider trägt die obligatorische Grundversicherung generell nur in Ausnahmefällen (z. B. bei einem Unfall) die Kosten für eine Zahnbehandlung.

Ohne eine Zahnzusatzversicherung für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche bleiben Eltern häufig auf den Kosten sitzen. Können sie diese nicht tragen, entfällt die Behandlung oder die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt führt sie nur beschränkt durch. Genau für solche Fälle gibts die AXA Zahnzusatzversicherung für Kinder.

Welche Kosten trägt die Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt einen Grossteil der Kosten, die während einer Zahnbehandlung anfallen können. Zu den Behandlungen gehören:

  • Weisheitszähne ziehen
  • Dentalhygiene (professionelle Zahnreinigung)
  • Zahnspange einsetzen
  • Kariesbehandlungen
  • Kontrolluntersuchungen
  • Zahnfüllungen und -ersatz

Welche Kosten trägt die Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht?

Zu den Behandlungen, für die die Zahnversicherung für Kinder nicht aufkommt, gehören:

  • zahnärztliche Behandlungen im Ausland. Diese werden nur übernommen, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach vergleichbaren Standards wie in der Schweiz ausgebildet ist. Rechnungen aus dem Ausland müssen ausserdem in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch ausgestellt sein und es muss eine Zahlungsbestätigung (Quittung oder Kreditkartenabrechnung) vorliegen.
  • Narkosekosten. Diese werden übernommen, sofern die Narkose im Rahmen einer von der AXA anerkannten Zahnbehandlung stattfindet.
  • experimentelle Behandlungen oder neue Behandlungsmethoden
  • Zahnpflegeprodukte

Wann sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden?

Es ist empfehlenswert, eine Zahnzusatzversicherung möglichst früh abzuschliessen. Spätestens vor dem 5. Geburtstag oder vor dem Zahnwechsel sollten Sie über eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind nachdenken. Aus mehreren Gründen: Schliessen Sie die Versicherung für Ihr Kind beispielsweise erst während einer Behandlung ab, greifen häufig Leistungsausschlüsse und Wartezeiten. Sie zahlen die Zahnarztkosten – je nach Behandlungsart – also erst mal aus eigener Tasche. Ein weiterer Grund ist das zahnärztliche Attest:

  • Bis zum 5. Lebensjahr: Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr können Sie problemlos eine Zahnzusatzversicherung abschliessen. Die AXA verlangt kein zahnärztliches Attest.
  • Ab dem 5. Lebensjahr: Kinder ab dem 5. Lebensjahr müssen vor Versicherungsabschluss eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Fällt der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt bei der Untersuchung des Kindes beispielsweise eine Zahnfehlstellung oder ein grösserer Kariesbefall auf, kann es von der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen werden. Das bedeutet, Sie tragen alle Behandlungskosten für die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt oder die Kieferorthopädie selbst.

Sie sehen also: Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschliessen, desto besser.

Was deckt die Zahnzusatzversicherung der AXA ab?

Bei der AXA geniessen Sie einen umfassenden Zahnschutz für Ihr Kind – und das zu unterschiedlichen Tarifen. So gehören beispielsweise kieferorthopädische Behandlungen bei unseren ambulanten Zusatzversicherungen (PLUS und COMPLET) zum Leistungskatalog.

In unserer Zahnzusatzversicherung für Kinder (Zahn 1000, 2000 und 3000) übernehmen wir nicht nur die Kosten für die Kieferorthopädie, sondern auch ein breites Leistungsspektrum an Zahnbehandlungen, z. B. bei Kreidezähnen.

Varianten der Zahnzusatzversicherung

Leistungsumfang/Varianten Zahn 1000 Zahn 2000 Zahn 3000
Zahnarztbehandlungen und Korrekturen von Zahnfehlstellungen 50 % bis CHF 1000 pro Jahr 75 % bis CHF 2000 pro Jahr 75 % bis CHF 3000 pro Jahr
Dentalhygiene und Bleaching 50 % bis CHF 200 pro Jahr 75 % bis CHF 300 pro Jahr 75 % bis CHF 500 pro Jahr
Maximale Kostenerstattung pro Jahr  CHF 1000 CHF 2000 CHF 3000

Schadenbeispiele

Kinder mit Zahnspange lachen.

Neue Zahnspange

Bei einem Kontrolltermin wird bei Pascal eine Zahnfehlstellung diagnostiziert. Die Zahnarztpraxis überweist den zehnjährigen Jungen an eine Kieferorthopädie, wo er eine Zahnspange bekommen soll.

  1. Kostenaufstellung (COMPLET und Zahn 3000)
  2. Gesamtkosten der Behandlung CHF 10 000
  3. Selbstbehalt für Pascal CHF 0
  4. Entschädigung durch die AXA CHF 10 000
Zahn ziehen nach Kariesbefall

Zahn ziehen nach Kariesbefall

Bei der 12-jährigen Lisa wird ein fortgeschrittener Kariesbefall festgestellt. Es bleibt nichts anderes übrig, als den Zahn zu ziehen. Es werden Nachkontrollen fällig und je nach Verlauf können weitere Kosten für einen Zahnersatz anfallen. Mit einer Zahnzusatzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, egal was kommt.

  1. Kostenaufstellung (Zahn 3000)
  2. Gesamtkosten der Behandlung CHF 300
  3. Selbstbehalt für Lisa CHF 75
  4. Entschädigung durch die AXA CHF 225
Ein junger Mann ist beim Zahnarzt.

Weisheitszahn ziehen

Auf einem Röntgenbild wird beim 15-jährigen Jonas ein schief wachsender Weisheitszahn entdeckt, der Schmerzen verursacht. Er muss gezogen werden.

  1. Kostenaufstellung (Zahn 3000)
  2. Gesamtkosten der Behandlung CHF 1000
  3. Selbstbehalt für Jonas CHF 250
  4. Entschädigung durch die AXA CHF 750

Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung?

Die obligatorische Grundversicherung schützt Ihr Kind normalerweise finanziell vor eventuellen Kosten, die aus einem Unfall oder einer Erkrankung entstehen. Wird Ihr Kind beispielsweise infolge eines Unfalls in ein Spital eingeliefert, trägt die Grundversicherung üblicherweise sämtliche Behandlungskosten. Sie deckt allerdings so gut wie keine zahnärztlichen Behandlungen ab – dafür benötigt Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung.

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, wenn:

  • das Kausystem aufgrund schwerer Krankheiten betroffen ist oder wenn Zahnbehandlungen wegen einer gravierenden Grunderkrankung notwendig sind.
  • die Behandlung infolge eines Unfalls nötig ist und keine andere Unfallversicherung dafür aufkommt.
  • ein Geburtsgebrechen vorliegt und die Invalidenversicherung nicht für die Behandlungskosten aufkommt.

FAQ zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschliessen?

Es ist empfehlenswert, eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind möglichst früh abzuschliessen, am besten vor dem 5. Geburtstag und vor dem Zahnwechsel. Bis zum 5. Lebensjahr kann die Zahnzusatzversicherung ohne zahnärztliches Attest abgeschlossen werden. Ab dem 5. Geburtstag müssen jedoch alle Kinder eine Gesundheitsprüfung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt absolvieren. Wird dabei eine Zahnfehlstellung oder ein grösserer Kariesbefall festgestellt, kann das Kind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Wer übernimmt die Kosten für eine Zahnspange bei Kindern?

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen, etwa bei Unfällen oder schweren Erkrankungen. In der Regel sind kieferorthopädische Behandlungen wie Korrekturen von Zahnfehlstellungen nicht in der Grundversicherung enthalten. Hier unterstützt Sie die Zahnzusatzversicherung der AXA: Sie übernimmt einen grossen Teil der Kosten, sofern die Behandlung nicht über die Grundversicherung gedeckt ist. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt vom gewählten Tarif ab.

Wie viel kostet eine Zahnspange für Kinder?

Die Kosten für eine Zahnspange können je nach Art der Behandlung und des Aufwands zwischen CHF 3000 und über CHF 10 000 liegen. Dabei spielen das verwendete Material, die Art der Zahnspange sowie der Umfang der Behandlung eine Rolle. Ohne Zusatzversicherung müssen Eltern diese Kosten in der Regel selbst tragen, da die Grundversicherung solche Behandlungen nur in Ausnahmefällen deckt.

Kann ein Kind über die Zahnzusatzversicherung der Eltern versichert werden?

Nein, jedes Kind benötigt eine eigene Zahnzusatzversicherung. Die AXA bietet mit den Tarifen Zahn 1000, Zahn 2000 und Zahn 3000 individuellen Schutz für Kinder und Jugendliche. Diese Tarife sind auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt und können unabhängig von der elterlichen Zusatzversicherung abgeschlossen werden. So ist jedes Familienmitglied optimal vom ersten Milchzahn an abgesichert.