Ein Paar liegt entspannt in einer Hängematte im Garten und geniesst den Tag.

Ihren finanziellen Lebensstandard sichern Kapitalversicherung

Absicherung bei Tod und Invalidität
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Günstige Prämien
Das Wichtigste in Kürze
  • Kapitalversicherung für Tod und Invalidität: Absicherung bei Unfall und/oder Krankheit
  • Individuelle Deckungssumme: Versicherungssumme zwischen CHF 10 000 und CHF 300 000 wählbar
  • Flexibilität: Einfache Antragstellung – für Unfallrisiko Abschluss ohne Gesundheitsfragebogen möglich
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Details zu den einzelnen Produkten: Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen

Was ist eine Kapitalversicherung?

Mit einer Kapitalversicherung können Sie sich in der Schweiz gegen Tod und Invalidität durch Unfall oder Krankheit absichern. Begünstigt werden entweder Sie oder – im Falle Ihres Todes – von Ihnen ausgewählte Personen, in der Regel Ihre Familie. Die Kapitalversicherung eignet sich also ideal, um Ihre Familie abzusichern und ihr oder Ihnen im Ernstfall finanzielle Unterstützung zu bieten.

Wann wird eine Kapitalversicherung ausbezahlt?

Die Kapitalversicherung wird in den folgenden Fällen ausbezahlt

Bei Tod durch Unfall oder Krankheit

Wenn die versicherte Person durch einen Unfall oder eine Krankheit stirbt, erhalten die Begünstigten das vereinbarte Todesfallkapital. Die Begünstigten sind die Personen, die laut Vertrag oder gemäss der Erbfolge der versicherten Person Anspruch auf die Leistung haben. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, von der Erbfolge abweichende Begünstigte zu benennen, die im Falle ihres Todes die Versicherungssumme erhalten. 

Bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit

Wird bei der versicherten Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eine Behinderung diagnostiziert, wird das Kapital je nach Grad der Invalidität ausgezahlt. Auf das Invaliditätskapital hat ausschliesslich die versicherte Person Anspruch. Die Höhe der Auszahlung richtet sich dabei nach dem Ausmass der Invalidität. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den zusätzlichen Vertragsbedingungen. Das Kapital wird in Form eines einmaligen Betrags ausbezahlt. Ändert sich der Invaliditätsgrad aufgrund eines versicherten Unfalls, nachdem das Invaliditätskapital bereits ausgezahlt wurde, wird die Leistung dem neuen Grad der Invalidität angepasst. Dies stellt sicher, dass bei einer Verschlechterung der Gesundheitslage eine zusätzliche Leistung erfolgt, um die veränderten Bedürfnisse abzudecken. 

Die Arbeitsunfähigkeit allein ist kein versicherter Leistungsfall der Kapitalversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht bei vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls greift. Versichert sind ausschliesslich Fälle von Invalidität oder Tod aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit.

Die Kapitalversicherung der AXA

Mit der Kapitalversicherung der AXA («KAPITAL») können Sie flexibel entscheiden, wie Sie sich absichern möchten. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Abschluss ohne Gesundheitsfragebogen: Wenn Sie die Kapitalversicherung für Unfall abschliessen möchten, benötigen Sie keinen Gesundheitsfragebogen. Die Auszahlung erfolgt im Falle von Tod oder Invalidität durch Unfall.
  2. Abschluss mit Gesundheitsfragebogen: Wenn Sie die Kapitalversicherung für Krankheit abschliessen möchten, ist das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens erforderlich.

Für beide Optionen können Sie die Versicherungssumme flexibel wählen: CHF 10 000, CHF 20 000, CHF 50 000, CHF 100 000, CHF 200 000 oder CHF 300 000. Wenn Sie eine bestimmte Leistung nicht wünschen, können Sie eine Deckung von CHF 0 wählen.

Leistungen von KAPITAL

Das Produkt KAPITAL der AXA kann entweder alleinstehend oder in Kombination mit weiteren Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Mit KAPITAL sichern Sie sich gezielt gegen Invalidität und/oder Tod ab. Sie haben die Möglichkeit, aus den folgenden vier individuell abschliessbaren oder kombinierbaren Deckungen zu wählen: 

  • Tod durch Unfall 
  • Invalidität durch Unfall 
  • Tod durch Krankheit 
  • Invalidität durch Krankheit 

Invaliditäts- und Todesfallkapital bei Krankheit: Ab einem Alter von 56 Jahren ist das versicherte Invaliditätskapital infolge einer Krankheit auf CHF 100 000 begrenzt. Diese Begrenzung stellt sicher, dass auch bei fortgeschrittenem Alter eine Absicherung weiterhin gewährleistet ist. 

Invaliditäts- und Todesfallkapital bei Unfall: Ab einem Alter von 70 Jahren ist das versicherte Invaliditätskapital infolge eines Unfalls auf CHF 100 000 begrenzt. Zusätzlich entfällt die Progression der Invaliditätsleistung bei Unfällen ab diesem Alter.

  • Eine Frau in schwarzer Kleidung springt auf blauem Boden vor einer blauen Wand und streckt beide Arme nach oben und zur Seite aus.
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    Der Wechsel Ihrer Grundversicherung gelingt schnell und unkompliziert – die AXA unterstützt Sie dabei mit dem kostenlosen Wechselservice.

    Zum Wechselservice

FAQ zur Kapitalversicherung

Welchen Beitrag leistet die Kapitalversicherung zur Altersvorsorge?

Obwohl die Kapitalversicherung der AXA keine klassische kapitalbildende Lebensversicherung ist, bietet sie eine finanzielle Absicherung im Notfall. Im Gegensatz zu anderen Altersvorsorgeprodukten dient sie primär der Risikoversicherung und nicht der langfristigen Kapitalbildung. Sie ergänzt die klassische Altersvorsorge wie z. B. die private Vorsorge in der 3. Säule, indem sie eine zusätzliche Absicherung bei Invalidität oder Tod bietet.

Für wen ist eine Kapitalversicherung sinnvoll?

Die Kapitalversicherung der AXA ist besonders empfehlenswert für Personen, die sich und ihre Angehörigen gezielt gegen die finanziellen Folgen von Unfall und/oder Krankheit absichern möchten – insbesondere dann, wenn keine oder nur geringe Leistungen aus der Sozialversicherung bestehen.

Die Kapitalversicherung ist eine gute Wahl für:

  • Familien, um die Hinterbliebenen im Todesfall abzusichern und finanzielle Engpässe zu vermeiden
  • Selbstständige, um sich bei Invalidität vor Einkommensausfällen zu schützen und die Familie im Todesfall finanziell abzusichern
  • Kinder und Jugendliche, als frühzeitige Absicherung bei Invalidität oder im Todesfall
  • Studierende, um trotz fehlender beruflicher Absicherung für den Ernstfall vorzusorgen
  • Nichtberufstätige Personen (z. B. Hausfrauen oder Hausmänner), um Deckungslücken in der Vorsorge zu schliessen
  • Angestellte, die bestehende Versicherungslücken ergänzen und ihre finanzielle Sicherheit erhöhen möchten.

Dank seiner flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Produkt KAPITAL der AXA eine ideale Lösung für alle, die bei Invalidität und/oder Tod einen individuellen Schutz wünschen.

Was ist der Unterschied zwischen der Todesfallversicherung und der Kapitalversicherung?

Eine Todesfallversicherung sichert ausschliesslich den Todesfall der versicherten Person ab und zahlt eine vereinbarte Summe an die Begünstigten aus. Die Kapitalversicherung kann die Todesfallabsicherung mit einer Invaliditätsleistung kombinieren, die bei schwerer Invalidität aufgrund von Unfall oder Krankheit greift.