Arbeiten nach der Pensionierung: Das müssen Sie beachten
Das Erreichen des ordentlichen Pensionsalters bedeutet nicht, dass Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müssen. Immer mehr Menschen in der Schweiz arbeiten über das Referenzalter hinaus weiter. Die Gründe dafür sind vielfältig. Wir zeigen Ihnen, was es für Ihre Finanzen und Ihre Altersvorsorge bedeutet, wenn Sie länger arbeiten.
Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet oder eine neue Beschäftigung aufnimmt, trifft eine Entscheidung mit direkten Auswirkungen auf die persönliche Vorsorge. Eine frühzeitige Planung hilft Ihnen dabei, diese Lebensphase optimal zu gestalten.
Was sind Gründe dafür, nach der Pensionierung zu arbeiten?
Wer nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters weiterarbeitet, hat dafür meist einen triftigen Grund. Einige Rentnerinnen und Rentner wollen mit einer Beschäftigung nach der Pensionierung ihr Einkommen aufbessern, andere suchen mehr Struktur in ihrem Alltag und wieder andere möchten ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben.
Finanzielle Beweggründe
- Aufbau eines finanziellen Polsters: Ein zusätzliches Einkommen schafft mehr Spielraum und hilft Ihnen, Geld zur Seite zu legen.
- Erhöhung der Renten: Die AHV-Rente kann um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Für den Aufschub erhalten Sie einen Zuschlag. Auch die Rente aus der Pensionskasse lässt sich in vielen Fällen bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben, was ebenfalls zu höheren Leistungen führt.
- Stärkung der privaten Vorsorge: Solange Sie erwerbstätig sind, können Sie bis zum Alter von 70 Jahren weiterhin in die Säule 3a einzahlen und zusätzliches Vorsorgekapital für das Alter aufbauen. Ein positiver Nebeneffekt: Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Im Artikel «Abzüge bei Steuern: Diese sollten Sie kennen» erfahren Sie mehr dazu.
Die folgende Tabelle zeigt, wie stark die AHV-Rente je nach Aufschubdauer steigt:
Auswirkung des Rentenaufschubs auf die AHV-Rente
| Aufschub | Zuschlag | Monatliche AHV-Rente (Basis CHF 2 000) |
| 1 Jahr | 5,2 % | CHF 2 104 |
| 2 Jahre | 10,8 % | CHF 2 216 |
| 3 Jahre | 17,1 % | CHF 2 342 |
| 4 Jahre | 24,0 % | CHF 2 480 |
| 5 Jahre | 31,5 % | CHF 2 630 |
Persönliche Beweggründe
- Sozialer Austausch und Struktur: Die Arbeit hält soziale Kontakte lebendig und gibt Ihrem Alltag eine klare Struktur. Dies kann sich positiv auf Ihr Wohlbefinden im Alter auswirken.
- Geistige Fitness und Selbstverwirklichung: Wer auch nach der Pensionierung arbeitet, bleibt geistig aktiv, kann Wissen und Erfahrung weitergeben und erlebt das Gefühl, weiterhin gebraucht zu werden.
- Freude: Mit einer Arbeit, die Spass macht, hört man nicht einfach auf. Für viele Menschen ist die Freude am Beruf der wichtigste Grund, weshalb sie nach der Pensionierung weiterarbeiten.
Praktische Beweggründe
- Flexible Arbeitsmodelle: Ob Vollzeit, Teilzeit oder selbstständig – nach der Pensionierung können Sie Umfang und Art Ihrer Erwerbstätigkeit flexibel an Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre Bedürfnisse anpassen.
- Hohe Nachfrage nach Erfahrung: Durch den Fachkräftemangel sind erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefragter denn je und profitieren teilweise von attraktiven Vorteilen wie flexiblen Arbeitszeiten oder einem reduzierten Pensum nach Wunsch.
Wussten Sie schon?
Die Zahl der Erwerbstätigen im Pensionsalter ist in der Schweiz in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) hat sich der Anteil der über 64-Jährigen an allen Erwerbstätigen seit 2005 sogar mehr als verdoppelt.
Müssen Sie nach der Pensionierung weiterhin AHV-Beiträge zahlen?
Das hängt davon ab, ob Sie nach dem Referenzalter weiterarbeiten – und wenn ja, wie viel Sie verdienen.
Ab dem ordentlichen Rentenalter gilt pro Arbeitsverhältnis ein monatlicher Freibetrag von CHF 1400 (CHF 16'800 pro Jahr). Das bedeutet: Liegt Ihr Einkommen unter diesem Betrag, zahlen Sie keine Beiträge an die AHV, IV und EO. Verdienen Sie mehr, fallen auf den darüber hinausgehenden Betrag Abgaben von 10,6 Prozent an.
Wichtig: Auch ein freiwilliger Verzicht auf den Freibetrag ist möglich. Sie können damit allfällige Beitragslücken aus der Vergangenheit schliessen und Ihre Rente bis zum gesetzlichen Maximum erhöhen.
Können Sie AHV-Rente beziehen und trotzdem arbeiten?
Ja, und Sie haben dabei mehr Flexibilität, als viele denken. Ab dem 63. Lebensjahr können Sie Ihre AHV-Rente beziehen und weiterhin arbeiten. Den genauen Zeitpunkt für den Beginn des Rentenbezugs können Sie selbst wählen. Spätestens mit 70 Jahren müssen Sie mit dem Bezug beginnen.
Sie haben drei Möglichkeiten:
- Vollbezug: Sie beziehen die volle Rente ab dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt.
- Teilbezug: Sie beziehen einen Teil der Rente – mindestens 20 Prozent, höchstens 80 Prozent der vollen Altersrente. Den Rest beziehen Sie zu einem späteren Zeitpunkt (sogenannter Teilaufschub).
- Aufschub: Sie verschieben den Rentenbezug vollständig. Das könnte für Sie in Frage kommen, wenn Ihr Einkommen ausreicht: Ein Aufschub erhöht Ihre spätere Rente durch einen lebenslangen Zuschlag.
Ein Wechsel von einem Teilaufschub zu einem vollständigen Aufschub ist nicht möglich. Prüfen Sie diesen Entscheid daher sorgfältig.
Können Sie nach Erreichen des Referenzalters weiterhin in die PK einzahlen?
Ja – in vielen Fällen ist das möglich. Wenn Sie über das Referenzalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie je nach Reglement Ihrer Pensionskasse weiterhin freiwillige Beiträge in die 2. Säule einzahlen. So bauen Sie Ihr Altersguthaben weiter aus und profitieren später von höheren Leistungen. Dies sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Wichtig zu wissen: Arbeiten Sie über das reguläre Rentenalter hinaus und beziehen noch Lohn? Dann können Sie sich – sofern Ihr Pensionskassenreglement es erlaubt und eine Vorsorgelücke besteht – weiterhin in die Pensionskasse einkaufen, maximal bis zum Alter von 70 Jahren. Mit der Pensionierung und ohne Erwerbseinkommen endet diese Möglichkeit.
Können Sie gleichzeitig eine PK-Rente beziehen und weiterarbeiten?
Ja. In der Schweiz können Sie eine Rente aus der Pensionskasse (PK) beziehen und gleichzeitig erwerbstätig bleiben.
Wie spare ich Steuern nach der Pensionierung?
Wer nach der Pensionierung arbeitet, sollte die Steuerplanung nicht vergessen. Mit den richtigen Massnahmen können Sie Ihre Steuerbelastung senken und Geld sparen:
- AHV-Rente aufschieben: Wer nach der Pensionierung weiterhin ein hohes Einkommen erzielt, kann den Bezug der AHV-Rente bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben oder nur einen Teil der Rente beziehen. Dies kann die aktuelle Steuerbelastung reduzieren und gleichzeitig zu einer höheren AHV-Rente in der Zukunft führen. Allerdings gilt es zu beachten, dass eine höhere Rente später wiederum zu einem höheren steuerbaren Einkommen und damit zu höheren Steuern führen kann.
- Pensionskassenrente aufschieben: Wenn Sie Rente und Lohn nicht gleichzeitig beziehen, vermeiden Sie damit eine höhere Steuerprogression.
- Kapitalbezug statt Rente wählen: Ein einmaliger Kapitalbezug aus der Pensionskasse und eine regelmässige Rente werden unterschiedlich besteuert. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Blogbeitrag «Rente oder Kapitalbezug: Was ist besser?».
- In die Säule 3a einzahlen: Solange Sie erwerbstätig sind, können Sie in die Säule 3a einzahlen - längstens bis zum Alter von 70 Jahren. Diese Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und senken Ihre Steuerbelastung.
Häufige Fragen zum Arbeiten nach der Pensionierung
Was muss ich beachten, wenn ich als Rentnerin oder Rentner nach der Pensionierung arbeite?
Wenn Sie nach der Pensionierung weiterarbeiten möchten, sollten Sie Folgendes beachten:
- AHV anmelden: Den Rentenbezug oder -aufschub müssen Sie der Ausgleichskasse explizit melden. Am besten drei bis vier Monate vor dem ordentlichen Rentenalter.
- AHV-Beiträge: Sie bleiben AHV/IV/EO-pflichtig, profitieren aber ab dem ordentlichen Rentenalter von einem Freibetrag von CHF 1400 pro Monat und Arbeitsverhältnis.
- Pensionskasse: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, ob es möglich ist, weiterhin Beiträge zu zahlen.
- Steuern: Rente und Lohn werden zusammen besteuert. Eine frühzeitige Steuerplanung lohnt sich.
Kann ich nach der Pensionierung selbstständig arbeiten?
Ja, das ist ohne Weiteres möglich. Für Selbstständigerwerbende gelten grundsätzlich dieselben Regelungen, die wir in diesem Beitrag erklären.
Bringt es Vorteile, die AHV-Rente später zu beziehen?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich lohnt sich ein Aufschub, wenn Sie gesund sind und nach der Pensionierung ein hohes Einkommen erzielen. Die AHV-Rente kann um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufgeschoben werden. Für den Aufschub erhalten Sie einen Zuschlag.
- 1 Jahr: 5,2 %
- 2 Jahre: 10,8 %
- 3 Jahre: 17,1 %
- 4 Jahre: 24,0 %
- 5 Jahre: 31,5 %
Es gilt zu beachten, dass die dadurch höhere Rente im Alter versteuert werden muss. In einer persönlichen Vorsorgeberatung helfen wir Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Lohnt sich Arbeiten nach der Pensionierung?
Ja, Weiterarbeiten kann sich finanziell und persönlich lohnen. Sie verdienen zusätzlich, können den Bezug Ihrer AHV-Rente aufschieben und bis zum Alter von 70 Jahren in die Säule 3a einzahlen. Gleichzeitig profitieren Sie von Struktur, sozialen Kontakten und der Möglichkeit, Ihre Erfahrung einzubringen.
Ob es sich lohnt, hängt von Ihrer Situation ab – insbesondere von Einkommen, Steuern, Vorsorge und persönlichen Zielen. Wer früh plant, kann die Vorteile optimal nutzen.