Ein lächelndes älteres Paar im Freien, sie hält ein Smartphone, während er eine Karte liest; beide tragen lässige Sommerkleidung.
Vorsorge

Rente oder Kapitalbezug: Was ist besser?

Viele Schweizerinnen und Schweizer haben in der beruflichen Vorsorge ein beachtliches Vermögen angespart. Mit dem Näherrücken der Pensionierung stellt sich die Frage: Wie soll dieses Guthaben aus der Pensionskasse bezogen werden – als Rente, als Kapital oder in einer Kombination aus beidem? Eine wichtige Entscheidung, die Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung langfristig beeinflusst. 

Die Finanzierung des Ruhestands erfordert eine sorgfältige Planung. Was einmal entschieden ist, lässt sich später meist nicht mehr anpassen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig und in Ruhe mit den eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten auseinanderzusetzen: Was brauche ich künftig zum Leben? Welche Leistungen erhalte ich aus der AHV und der beruflichen Vorsorge? Welches zusätzliche Vermögen steht mir zur Verfügung, etwa aus der Säule 3a oder 3b? Bestehen finanzielle Verpflichtungen gegenüber Partnerin, Partner oder Kindern? Und welche persönlichen Wünsche möchte ich mir erfüllen – beispielsweise Reisen oder eine vorzeitige Vermögensübertragung an meine Nachkommen?

Infografik zeigt das Haushaltseinkommen von Pensionierten in der Schweiz, getrennt nach Alleinstehenden und Paarhaushalten, inklusive Einkommensquellen.

In welcher Form möchte ich mein Pensionskassenguthaben beziehen?

Ob Rente, Kapitalbezug oder eine Kombination aus beidem die beste Lösung ist, hängt von Ihren finanziellen Bedürfnissen, Ihrer persönlichen Lebenssituation und den Möglichkeiten Ihrer Pensionskasse ab. Der Anspruch auf Altersleistungen entsteht in der Regel mit dem Referenzalter von 65 Jahren – ab diesem Zeitpunkt können Sie die Rente oder das Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Je nach Pensionskassenreglement ist jedoch auch ein vorzeitiger oder aufgeschobener Bezug möglich. Wenn Sie einen Kapitalbezug planen, sollten Sie sich frühzeitig informieren: Während die Rente in der Regel ohne vorgängige Anmeldung ausgerichtet wird, muss ein Kapitalbezug je nach Pensionskasse mehrere Monate bis zu drei Jahre im Voraus angemeldet werden.

Die optimale Lösung hängt immer von den persönlichen Umständen ab. Gleichzeitig entwickelt sich das Lösungsangebot der Pensionskassen laufend weiter, sodass vereinzelt bereits flexiblere Bezugsformen zur Verfügung stehen, die zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Für eine detailliertere Analyse Ihrer Situation – inklusive gesetzlicher und steuerlicher Aspekte – ist es ratsam, sich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Für eine erste Einschätzung können Sie auch unsere Entscheidungshilfe nutzen.

Rente oder Kapitalbezug? Eine Entscheidungshilfe

Was sind die wichtigsten Fakten zur Pensionskasse?

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen: der 1. Säule (staatliche Vorsorge), der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und der 3. Säule (private Vorsorge). Im Zentrum dieses Artikels stehen die Altersleistungen aus der 2. Säule – das, was Sie bei der Pensionierung aus Ihrer Pensionskasse beziehen können.

Anders als die 1. Säule, die nach dem Umlageverfahren funktioniert, basiert die 2. Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Jede versicherte Person spart während des Erwerbslebens ein individuelles Altersguthaben an. Die Beiträge werden gemeinsam von den Versicherten und den Arbeitgebenden finanziert – wobei die Arbeitgebenden mindestens 50 Prozent übernehmen müssen.

Das Ziel ist es, dass Versicherte nach der Pensionierung gemeinsam mit der AHV rund 60 Prozent des letzten Bruttolohns erreichen, sodass sie den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können. Da das angesparte Guthaben gezielt für diesen Zweck bestimmt ist, bleibt es bis zur Pensionierung zweckgebunden. Ein vorzeitiger Bezug ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa beim Erwerb von Wohneigentum, bei Selbstständigkeit oder bei Auswanderung.

Zum Zeitpunkt der Pensionierung haben viele Versicherte mehrere hunderttausend Franken angespart. Dieses Guthaben gehört Ihnen und Sie entscheiden, wie Sie es beziehen: als lebenslange monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem.

  • Zwei ältere Menschen sitzen gemeinsam vor einem Laptop und unterhalten sich über etwas.
    Checkliste zur Pensionierungsplanung

    Woran sollten Sie jetzt denken, wenn in 15, 10 oder 5 Jahren die Pensionierung ansteht? Die wichtigsten To-dos finden Sie in unserer Checkliste.

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Was sind die Vor- und Nachteile einer Rente?

Vorteile einer Rente

  • Finanzielle Sicherheit: Sie verfügen für den Rest Ihres Lebens über ein garantiertes, regelmässiges Einkommen.
  • Hinterbliebenenleistungen: Nach Ihrem Tod erhält Ihre hinterbliebene Ehepartnerin oder Ihr hinterbliebener Lebenspartner eine Partnerrente. Kinder, die noch in der Schule sind, erhalten eine Kinderrente.
  • Kein Anlagerisiko: Die Pensionskasse übernimmt die vollständige Verantwortung für die Verwaltung und Anlage Ihres Altersguthabens.
  • Unkomplizierte Wahl: Sie benötigen kein Finanz- oder Anlagewissen.

Nachteile einer Rente

  • Abhängigkeiten: Die Höhe der lebenslangen Rente hängt vom Umwandlungssatz der Pensionskasse sowie vom angesparten Altersguthaben ab.
  • Kein Teuerungsausgleich: Es gibt keine obligatorische Anpassung der Altersrente an die Teuerung.
  • Steuerpflicht: Die Rentenzahlungen sind zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern.
  • Restkapital: Sind keine anspruchsberechtigten Begünstigten vorhanden, besteht die Gefahr, dass das Restkapital nach dem klassischen Rentenmodell bei der Pensionskasse verbleibt.
  • Fünf Personen unterhalten sich freundlich in einem hellen Raum; zwei Frauen geben sich die Hand, während die anderen lächeln und zusehen.
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Was sind die Vor- und Nachteile des Kapitalbezugs?

Vorteile eines Kapitalbezugs

  • Flexibilität: Sie bestimmen selbst über die Verwendung Ihres Altersguthabens – ob Geldanlage, Hypothekaramortisation oder persönliche Wünsche.
  • Vererbbarkeit: Nicht verbrauchtes Kapital geht nach Ihrem Tod an Ihre Erbinnen und Erben.
  • Steuerlicher Vorteil: Der Kapitalbezug wird einmalig, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Sondersatz besteuert. Danach gelten die üblichen steuerlichen Regeln für Vermögen.
  • Ertragschancen: Das Kapital kann gemäss Ihrer persönlichen Risikobereitschaft angelegt werden. Je nach Anlagestrategie bestehen Chancen auf höhere Erträge.

Nachteile eines Kapitalbezugs

  • Anlagerisiko: Die Sicherheit des Kapitals und die erzielbaren Erträge hängen von der gewählten Anlagestrategie und der Entwicklung der Finanzmärkte ab.
  • Timing: Gerade zu Beginn der Pensionierung können negative Anlageergebnisse die Finanzierungsdauer des Vermögens verkürzen.
  • Langlebigkeitsrisiko: Sie wissen nicht, wie lange das Kapital reichen muss. Dadurch besteht das Risiko, dass das Vermögen schneller verzehrt wird als vorgesehen und bereits zu Lebzeiten aufgebraucht ist.
  • Finanzplanung erforderlich: Der Kapitalbezug erfordert eine sorgfältige Finanzplanung sowie Anlagekenntnisse – oder eine professionelle Anlageberatung.
  • Hinterbliebenenabsicherung: Die finanzielle Absicherung von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern ist beim Kapitalbezug nicht automatisch gewährleistet. Sie hängt davon ab, wie viel Kapital im Todesfall noch vorhanden ist.

Rente vs. Kapital im Überblick

Kriterium Rente Kapitalbezug
Finanzielle Sicherheit Lebenslang garantiertes Einkommen Risiko der vorzeitigen Vermögensaufzehrung
Flexibilität Sehr gering (meist nicht mehr anpassbar) Sehr hoch (freie Verwendung und Anlage)
Finanzwissen Kein Finanz- oder Anlagewissen nötig Anlagewissen oder Beratung erforderlich
Anlagerisiko Gering, Risiken bei der Pensionskasse Höher, selbst zu tragen
Steuerbelastung Laufende Besteuerung als Einkommen Einmalige Kapitalbezugssteuer; danach Vermögens- und Ertragsbesteuerung
Teuerung/Inflation Kein obligatorischer Teuerungsausgleich, d. h. Kaufkraft sinkt mit der Zeit  Teilweise ausgleichbar durch Rendite
Hinterlassenenleistungen Partnerrente und Kinderrenten; je nach Modell auch Auszahlung eines Restkapitals Verbleibendes Kapital ist vererbbar
Vererbbarkeit Eingeschränkt (nur Partner-/Kinderrenten) Vollständig vererbbar

Rente oder Kapitalbezug: Was kommt für mich infrage? 

Der Entscheid zwischen Rente und Kapitalbezug ist komplex und sollte sorgfältig vorbereitet werden. Die folgenden fünf Schritte helfen Ihnen dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Schritt 1: Möglichkeiten und Leistungen klären

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Ausgangslage. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur Ihr Altersguthaben und die Leistungen Ihrer Pensionskasse, sondern auch die AHV, Guthaben aus der Säule 3a und 3b, weiteres Vermögen, allfällige Einkünfte sowie die finanzielle Situation Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Informieren Sie sich zudem über die Wahlmöglichkeiten Ihrer Pensionskasse und darüber, ob neben der klassischen Rente und dem Kapitalbezug weitere Optionen vorgesehen sind.

Schritt 2: Persönliche Situation beurteilen

Berücksichtigen Sie Ihre Gesundheit und Ihre voraussichtliche Lebenserwartung, Ihre Familien- und Erbsituation sowie Ihre persönliche Risikobereitschaft und Ihr Anlage-Know-how. Beziehen Sie auch die steuerlichen Auswirkungen mit ein: Während Rentenzahlungen als Einkommen versteuert werden, fällt beim Kapitalbezug eine einmalige Kapitalbezugssteuer an. Danach gelten die ordentlichen Steuerregeln für Vermögen und Kapitalerträge.

Schritt 3: Finanzielle Bedürfnisse im Alter ermitteln

Ermitteln Sie Ihren finanziellen Mindestbedarf im Alter und berücksichtigen Sie dabei sowohl die laufenden Lebenshaltungskosten als auch grössere Ausgaben oder finanzielle Reserven für Unvorhergesehenes.

Schritt 4: Varianten mit Ihrem Finanzbedarf vergleichen

Vergleichen Sie verschiedene Szenarien – beispielsweise eine vollständige Rente, einen vollständigen Kapitalbezug oder eine Kombination aus beidem. Prüfen Sie, welche Variante Ihren finanziellen Bedarf langfristig deckt. Berücksichtigen Sie beim Kapitalbezug, dass Ihr Vermögen über viele Jahre reichen muss und von der Entwicklung Ihrer Kapitalanlagen abhängt.

Schritt 5: Entscheidung überprüfen und umsetzen

Besprechen Sie Ihre bevorzugte Lösung mit einer unabhängigen Fachperson und lassen Sie die Berechnungen überprüfen. Planen Sie anschliessend die Umsetzung rechtzeitig und beachten Sie insbesondere die Fristen Ihrer Pensionskasse für einen Kapitalbezug.

Wann ist es sinnvoll, Rente und Kapital zu kombinieren?

Oft werden geringfügige Vorsorgeguthaben eher als Kapital bezogen, mittlere als Rente und hohe Guthaben teils, teils. Jede Pensionskasse muss gemäss Gesetz einen Kapitalbezug von mindestens 25 Prozent des obligatorischen Teils gewähren. Oft kann aber sogar die Hälfte oder das gesamte Guthaben als Kapital bezogen werden. Mit einer Mischform aus Rente und Kapitalbezug kombinieren Sie die jeweiligen Chancen und Risiken: Der Kapitalbezug kann lang gehegte Wünsche wahr werden lassen, während die reguläre Rente ein festes Einkommen bietet. Die meisten Pensionskassen stellen es Ihnen frei, wie Sie Ihren Bezug aufteilen. Es gibt diverse Strategien, wie Sie zum passenden Verhältnis finden. 

Beispiel 1: Herr B. möchte nach seiner Pensionierung die Winter jeweils in Südeuropa verbringen. Für seinen gewöhnlichen Lebensunterhalt in der Schweiz benötigt er aus der 2. Säule eine lebenslange Rente von CHF 2000 pro Monat (CHF 24'000 pro Jahr). Bei einem Umwandlungssatz von 5 Prozent entspricht dies einem Vorsorgekapital von CHF 480'000. Da Herr B. insgesamt über CHF 600'000 an Altersguthaben verfügt, kann er den darüber hinausgehenden Betrag von rund CHF 120'000 als Kapitalbezug bei Pensionierung nutzen. Dieses zusätzliche Kapital kann er beispielsweise für die Mehrkosten seiner Winteraufenthalte im Ausland einsetzen.

Beispiel 2: Herr und Frau K. haben CHF 500'000 bzw. CHF 300'000 Vorsorgekapital. Sie möchten mit einem Teil dieses Betrags eine Hypothek zurückzahlen. Da die Pensionskasse von Herrn K. den besseren Umwandlungssatz hat, bezieht Herr K. seine CHF 500'000 als Rente und Frau K. ihre CHF 300'000 als Kapital. Sollte Herr K. vor seiner Frau versterben, wird diese weiterhin rund 60 Prozent der PK-Altersrente ihres Mannes als Witwenrente erhalten.

Infografik zeigt, wie viele Pensionierten ihr Altersguthaben als Rente, als Kapital und als Mischung beziehen.

Warum die Pensionierung so früh planen?

Was Sie vor Ihrer Pensionierung entscheiden, hat einen grossen Einfluss auf Ihr späteres Leben. Gerade deshalb gibt es genügend Gründe, das Planen der Pensionierung nicht als lästige Pflicht, sondern als etwas Schönes zu betrachten. Träumen Sie, schmieden Sie Pläne, malen Sie sich Ihre künftige Freiheit aus! Sobald Sie eine Vorstellung davon haben, was Ihnen in finanzieller Hinsicht wichtig ist, können Sie anhand Ihrer Prioritäten die Zukunft konkret planen. Dank unserer Entscheidungshilfe verschaffen Sie sich einen ersten Überblick. Wenn Sie das Thema Altersvorsorge mit 50 bis 55 Jahren angehen, bleibt genügend Zeit. Gut vorbereitet, werden Sie die Vorfreude auf Ihren dritten Lebensabschnitt sorgenfrei geniessen.

  • Älteres Ehepaar sitzt mit seinem Hund am Waldrand und geniesst die Aussicht.
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Häufige Fragen zu Rente oder Kapitalbezug

Ist die Entscheidung zwischen Rente und Kapitalbezug heute komplexer als früher?

Ja. Neben der klassischen Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug gibt es zunehmend zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dadurch wird die Entscheidung individueller – aber auch anspruchsvoller.

Muss ich mich zwischen Kapital- und Rentenbezug entscheiden?

Nicht unbedingt. In vielen Fällen ist auch eine Kombination möglich. Zudem entstehen laufend neue Modelle, die mehr Flexibilität bei der Auszahlung bieten.

Was sind innovative Rentenmodelle?

Einige Pensionskassen bieten heute neben der klassischen Altersrente zusätzliche Wahlmöglichkeiten an. Dazu gehören beispielsweise Rentenmodelle mit Kapitalrückgewähr: Verstirbt die versicherte Person früh, wird das verbleibende Vorsorgekapital je nach Modell ganz oder teilweise an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

Zudem bieten manche Pensionskassen wählbare Anwartschaften an. Damit können Versicherte die Höhe ihrer eigenen Altersrente zugunsten höherer Hinterlassenenleistungen für ihre Partnerin beziehungsweise ihren Partner anpassen – oder umgekehrt. Welche Optionen zur Verfügung stehen, hängt vom Vorsorgereglement der jeweiligen Pensionskasse ab.