Viele Schweizerinnen und Schweizer haben in der beruflichen Vorsorge ein kleines Vermögen angespart. Mit dem Näherrücken der Pensionierung stellt sich die Frage: Wie lässt man sich sein Guthaben von der Pensionskasse auszahlen – als Rente oder als Kapitalbezug? Eine wichtige Entscheidung, die Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung langfristig beeinflusst.
Die Finanzierung des Ruhestands ist ein komplexes Thema, bei dem es diverse Faktoren zu berücksichtigen gilt. Sobald Sie pensioniert sind, lassen sich grundlegende Entscheidungen nicht mehr rückgängig machen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig und in aller Ruhe mit Fragen wie diesen auseinandersetzen: Was brauche ich künftig zum Leben? Wie viel Geld kann ich aus der AHV erwarten, wie viel aus der beruflichen Vorsorge? Gibt es zusätzliche Einkünfte, etwa aus der freiwilligen Säule 3a oder 3b? Trage ich Mitverantwortung für eine Partnerin, einen Partner oder für ein Kind? Hege ich besondere Wünsche – zum Beispiel eine ausgedehnte Reise oder eine Schenkung an meine Nachkommen?
Was gewichten Sie stärker: ein sicheres Einkommen oder finanzielle Flexibilität? Erst wenn diese Frage beantwortet ist, lässt sich beurteilen, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben am besten entgegennehmen: in Form einer lebenslangen monatlichen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung. Oder Sie teilen Ihr Guthaben auf und erhalten einen Teil davon direkt, einen weiteren Teil als Rente. Die optimale Lösung hängt immer von den persönlichen Umständen ab. Mit unserer Entscheidungshilfe prüfen Sie schnell und unkompliziert, was am ehesten zu Ihren Bedürfnissen passt. Für eine detailliertere Analyse Ihrer Situation – inklusive gesetzlicher und steuerlicher Aspekte – ist es ratsam, sich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen.
Das Vorsorgesystem in der Schweiz beruht auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Während des gesamten Erwerbslebens wird automatisch ein Teil des Lohns abgezogen und in die Pensionskasse, also die berufliche Vorsorge oder 2. Säule, einbezahlt. Vor der Pensionierung besteht kein Zugriff auf dieses Vorsorgeguthaben – es sei denn, man erwirbt Wohneigentum, macht sich selbstständig oder wandert aus. Idealerweise bleiben die Vorsorgebeiträge aber in der Pensionskasse. Denn das in der 2. Säule angesparte Vermögen soll im Alter die AHV-Rente (1. Säule) so ergänzen, dass der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann. Zum Zeitpunkt der Pensionierung haben die meisten Versicherten mehrere hunderttausend Franken in der Pensionskasse. Dieses Geld gehört den Versicherten. Sie treffen den wichtigen Entscheid, in welcher Form sie es beziehen möchten: als monatliche, lebenslange Rente oder als einmalige Auszahlung. Möglich ist auch eine Kombination aus Rente und Kapitalbezug.
Pro: Für den monatlichen Rentenbezug spricht vor allem die Sicherheit. Sie haben nämlich ein lebenslang garantiertes, regelmässiges Einkommen. Nach Ihrem Tod erhält Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte eine Witwen- bzw. Witwerrente. Kinder in Ausbildung erhalten eine Kinderrente. Zudem ist die Variante «Rente» für Sie die einfachste: Sie brauchen keinerlei Finanz- und Anlagewissen, da die Pensionskasse sich um Ihr Alterskapital kümmert.
Contra: Gegenüber dem Kapitalbezug ist die lebenslange Rente vom Umwandlungssatz der Pensionskasse abhängig. Zusammen mit der Höhe des angesparten Altersguthabens ist er entscheidend dafür, wie hoch die Rente ausfällt. Zu beachten ist auch die Teuerung – durch diese nimmt die Kaufkraft über die Jahre ab. Zudem müssen Sie die Rente zu 100 Prozent als Einkommen versteuern. Und sollten Sie früh sterben und keine Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder keinen Ehe- bzw. Lebenspartner hinterlassen, geht der Rest Ihres Kapitals an die Pensionskasse und nicht an Ihre Erbinnen und Erben.
Pro: Wenn Sie sich Ihr Altersguthaben nicht als Rente, sondern als Kapitalbezug auszahlen lassen, geniessen Sie volle Flexibilität. Zum Beispiel können Sie Ihr Geld selbst anlegen, Ihre Hypothek amortisieren oder sich lang gehegte Wünsche erfüllen. Was nach Ihrem Tod vom Kapital übrig ist, geht vollumfänglich an Ihre Erbinnen und Erben. Langfristig sparen Sie auch Steuern: Das Alterskapital wird zum Zeitpunkt des Bezugs – getrennt vom übrigen Einkommen – zu einem reduzierten Tarif (meist 5–15 Prozent) versteuert. Und je nach Wahl der Kapitalanlagen ist der Teuerungsausgleich gewährleistet, etwa durch höhere Erträge.
Contra: Der grösste Nachteil des Kapitalbezugs im Vergleich zur Rente ist, dass Sie die Risiken selbst tragen. Die Sicherheit des angelegten Kapitals und die Höhe der daraus resultierenden Erträge sind abhängig von der gewählten Anlagestrategie. Zudem wissen Sie nicht, für wie viele Jahre das angesparte Kapital reichen muss. Es ist möglich, dass Sie sich verkalkulieren und etwa mit einer zu hohen Rendite rechnen. Sie brauchen daher ein wenig Mut zum Risiko, Zeit zum Planen und ein gutes Gespür fürs Investieren – oder eine solide Anlageberatung.
Oft werden geringfügige Vorsorgeguthaben eher als Kapital bezogen, mittlere als Rente und hohe Guthaben teils, teils. Jede Pensionskasse muss gemäss Gesetz einen Kapitalbezug von mindestens 25 Prozent des obligatorischen Teils gewähren. Oft kann aber sogar die Hälfte oder das gesamte Guthaben als Kapital bezogen werden. Mit einer Mischform aus Rente und Kapitalbezug kombinieren Sie die jeweiligen Chancen und Risiken: Der Kapitalbezug kann lang gehegte Wünsche wahr werden lassen, während die reguläre Rente ein festes Einkommen bietet. Die meisten Pensionskassen stellen es Ihnen frei, wie Sie Ihren Bezug aufteilen. Es gibt diverse Strategien, wie Sie zum passenden Verhältnis finden.
Beispiel 1: Herr B. will nach seiner Pensionierung den Winter jeweils in Südeuropa verbringen. Das bringt Mehrkosten mit sich. Für seinen Lebensunterhalt braucht Herr B. aus der 2. Säule grundsätzlich CHF 2000 pro Monat, also CHF 24 000 pro Jahr. Bei einem Umwandlungssatz von 5 Prozent ist dazu ein Kapital von CHF 480 000 nötig. Herr B. hat aber über CHF 600 000 Vorsorgekapital. Er kann es sich also leisten, CHF 100 000 als Kapital zu beziehen.
Beispiel 2: Herr und Frau K. haben CHF 500 000 bzw. CHF 300 000 Vorsorgekapital. Sie möchten mit einem Teil dieses Betrags eine Hypothek zurückzahlen. Da die Pensionskasse von Herrn K. den besseren Umwandlungssatz hat, bezieht Herr K. seine CHF 500 000 als Rente und Frau K. ihre CHF 300 000 als Kapital. Sollte Herr K. vor seiner Frau versterben, wird diese weiterhin rund 60 Prozent der PK-Altersrente ihres Mannes als Witwenrente erhalten.
Was Sie vor Ihrer Pensionierung entscheiden, hat auf Ihr späteres Leben einen grossen Einfluss. Dennoch gibt es Grund genug, die Pensionierungsplanung nicht als lästige Pflicht, sondern als etwas Schönes zu betrachten. Träumen Sie, schmieden Sie Pläne, malen Sie sich Ihre künftige Freiheit aus! Sobald Sie eine Vorstellung davon haben, was Ihnen in finanzieller Hinsicht wichtig ist, können Sie anhand Ihrer Prioritäten die Zukunft konkret planen. Dank unserer Entscheidungshilfe verschaffen Sie sich einen ersten Überblick. Wenn Sie das Thema Altersvorsorge mit 50 bis 55 Jahren angehen, bleibt genügend Zeit. Gut vorbereitet, werden Sie die Vorfreude auf Ihren dritten Lebensabschnitt sorgenfrei geniessen.