Unwetterschaden: Gebäude

Gebäude- und/oder Umgebungsschäden schnell und einfach online melden: Entscheidend ist aber, in welchem Kanton sich Ihr Gebäude befindet. Denn in der Schweiz ist die Versicherungspflicht kantonal geregelt. Wer ist für Ihren Unwetterschaden zuständig, die kantonale Gebäudeversicherung oder die AXA?

Wo ist Ihr Gebäude versichert?

In folgenden Kantonen ist die AXA zuständig:  Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais, Obwalden 

In allen anderen Kantonen wenden Sie sich zuerst an die kantonale Gebäudeversicherung (für Schäden am Gebäude selbst oder an festverbauten Gebäudeteilen, Dach, Wintergarten usw.)

Wurden beispielsweise das Gartenhaus, aufgestellte Skulpturen, Bäume oder Wege beschädigt, prüfen wir gegebenenfalls gerne Ihren Anspruch aus Ihrer Zusatzversicherung

AXA & Sie

Kontakt Schaden melden Stellenangebote Medien Broker myAXA Login Garagen-Portal Kundenbewertungen Newsletter abonnieren myAXA FAQ

AXA weltweit

AXA weltweit

In Kontakt bleiben

DE FR IT EN Nutzungshinweise Datenschutz / Cookie Policy © {YEAR} AXA Versicherungen AG