GUSTAVO-Kantone und Ihre Immobilie

Der Versicherungsschutz für Immobilien, egal ob Eigenheim oder Unternehmenssitz, hängt vom jeweiligen Kanton ab. Meist ist obligatorisch die kantonale Gebäudeversicherung zuständig. Handelt es sich aber um einen GUSTAVO-Kanton, haben Sie die freie Wahl, wo Sie sich gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. 

GUSTAVO-Kantone und Ihr Versicherungsschutz

Für Immobilien gilt in der Schweiz die obligatorische Versicherungspflicht für Schäden durch Feuer oder Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser/Überschwemmung oder Hagel ) – bis auf wenige Ausnahmen.

In den meisten Kantonen sind Sie verpflichtet, Ihre Immobilie bei der kantonalen Gebäudeversicherung zu versichern. Der Leistungsumfang ist obligatorisch und gesetzlich geregelt. 

Die GUSTAVO-Kantone

Anders verhält es sich in den sogenannten GUSTAVO-Kantonen. In diesen Kantonen versichern wir Ihr Gebäude vollumfänglich. Denn es gibt keine kantonale Gebäudeversicherung und der Versicherungsschutz ist nur zum Teil obligatorisch, in einigen Kantonen sogar komplett freiwillig. 

GUSTAVO-Kantone: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais, Obwalden

Keine obligatorische Versicherungspflicht besteht in den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden. Das bedeutet: Ohne freiwilligen Versicherungsschutz müssen  Sie im Ernstfall selbst für die – oft horrenden – Kosten eines Elementarschadens aufkommen. 

  • Teaser Image
    Unwetterschaden-Meldeportal

    Hier finden Sie hilfreiche Download-Formulare: zur Zeiterfassung Ihrer Reinigungs- und Entsorgungsaufwände sowie Auflistung Ihrer Schäden.

    Schadenmeldungen und Downloads

Reicht der obligatorische Versicherungsschutz?

Gebäudeschäden durch Unwetter können verheerend und sehr komplex sein, was den Versicherungsschutz betrifft. In GUSTAVO-Kantonen mit freier Versicherungswahl entscheiden Sie von Anfang an, in welchem Umfang Sie sich bei Feuer- oder Unwetterschäden versichern wollen.

Anders in Kantonen mit Versicherungspflicht bei der kantonalen Gebäudeversicherung: Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben reicht der obligatorische Versicherungsschutz oft nicht aus, um alle Kosten abzufangen. Beispielsweise für Gebäudetechnik oder Wasserschäden, die nicht durch Unwetter verursacht werden (z. B. ein Rohrbruch im eigenen Haus). Kantonale Gebäudeversicherungen können deshalb keinen vollumfänglichen finanziellen Schutz im Schadenfall bieten.

Befinden Sie sich nicht in einem GUSTAVO-Kanton, aber in einer bekannten Unwetterregion, lohnt sich daher eine Zusatzversicherung  – ergänzend zu den Leistungen der kantonalen Gebäudeversicherung. 

Detaillierte Informationen und Angebote für:

Das Wichtigste im Schadenfall

Vor und nach einem Unwetter gilt:

  • Vorher: so viel wie möglich in Sicherheit bringen – in erster Linie sich selbst 
  • Nachher: retten, was noch zu retten ist, sowie alle Schäden dokumentieren (Fotos, Schadenliste, Zeitaufwand)

Schadenmeldung

Wenn Sie «nur» bei der AXA versichert sind, melden Sie uns den Schaden rasch und unkompliziert online. 

Wenn Sie ausserhalb der GUSTAVO-Kantone obligatorisch versichert sind, melden Sie den Schaden bei der kantonalen Gebäudeversicherung – auch wenn Sie bei uns eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. In einem ersten Schritt muss die kantonale Gebäudeversicherung Ihre Leistungen prüfen und abrechnen. 

AXA & Sie

Kontakt Schaden melden Stellenangebote Medien Broker myAXA Login Garagen-Portal Kundenbewertungen Newsletter abonnieren myAXA FAQ

AXA weltweit

AXA weltweit

In Kontakt bleiben

DE FR IT EN Nutzungshinweise Datenschutz / Cookie Policy © {YEAR} AXA Versicherungen AG