AXA
Grundsätzlich übernehmen wir Kosten für alle Schäden, die unfallmässig bzw. unvorhergesehen entstehen.
Jedoch ist nicht jeder Schaden oder jeder bei der Wohnungsübergabe festgestellte Mangel versichert. Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Abnützungsschäden
- Nikotinschäden
- Dübellöcher
- Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, z. B. bei selbst farbig gestrichenen Wänden
- allmählich entstandene Schäden, wie z. B. Schimmel
Liegen solche Schäden oder Mängel vor, wird Ihnen die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung die entsprechenden Kosten gegebenenfalls anteilsmässig in Rechnung stellen.
Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal myAXA .
Weitere Leistungen der AXA bei versicherten Schäden:
- Auf Wunsch führen wir für Sie Verhandlungen mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Verwaltung oder anderen Anspruchsstellern.
- Unberechtigte Forderungen wehren wir in Ihrem Namen ab.
Vermieterin/Vermieter bzw. Verwaltung
Kosten, die durch den normalen Gebrauch und somit durch Abnützung entstehen, muss die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung übernehmen. Typische Abnützungsschäden sind Farbveränderungen der Wandanstriche durch hängende Bilder und Möbel, die vor Wänden stehen. Die entsprechenden Kosten sind bereits im Mietzins berücksichtigt.