Mieterschaden
Ist in Ihrem Badezimmer das Lavabo zu Bruch gegangen? Oder macht Sie Ihr bisheriger Vermieter beim Auszug für diverse Schäden haftbar? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und welche Informationen und Unterlagen wir für die Schadenabwicklung benötigen.
Schäden während der Mietdauer oder bei Wohnungswechsel
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Welche Informationen und Unterlagen sind für die Schadenabwicklung wichtig?
- Was wurde beschädigt?
- Wie ist der Schaden entstanden (Schadenhergang)?
- Schadenfotos
- Alter des beschädigten Gegenstands
- Name und Adresse der Vermieterin/des Vermieters bzw. der zuständigen Verwaltung
- Unbezahlte Abrechnung der Vermieterin/des Vermieters bzw. der Verwaltung über Ihre Kostenbeteiligung, inklusive Kopie der Handwerkerrechnung, sofern bereits vorhanden.
Hinweis: Wenn Sie die Abrechnung bezahlen, akzeptieren Sie die Forderung; auch wenn sie zu hoch oder ungerechtfertigt ist.
Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Schadenmeldung noch nicht komplett, können Sie uns diese nachreichen. Das gilt vor allem für die unbezahlte Abrechnung über Ihre Kostenbeteiligung.
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Wer veranlasst die Reparatur?
Erteilen Sie Handwerkern keine direkten Aufträge. Dafür ist die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung zuständig. Andernfalls sind Sie zahlungspflichtig. Das gilt auch für Kosten, welche die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung übernehmen müsste.
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Welche Kosten fallen für Sie, als Mieterin oder Mieter an? (Zeitwert)
Sie können nur für den Zeitwert des beschädigten Objekts haftbar gemacht werden. Das heisst: für den effektiven finanziellen Wert, den das Objekt unmittelbar vor dem Schaden hat. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie alt der Gegenstand ist.
Beispiel: «Ihr Kind bemalt die Wohnzimmerwände»
Lebensdauer Wandanstrich: 8 Jahre / letzter Anstrich beim Einzug vor 4 Jahren
- Malerrechnung: CHF 800
- Amortisation 4/8: CHF 400
- Ihr Anteil: CHF 400 (8 Jahre Lebensdauer abzüglich 4 Jahre seit dem letzten Anstrich)
Die Amortisation entspricht dem Altersabzug, dem sich jährlich reduzierenden Wert eines Objekts, und wird im Mietzins miteinkalkuliert. Diesen Altersabzug muss die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung übernehmen und darf Ihnen nicht verrechnet werden.
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Wer bezahlt welche Kosten? Was ist versichert? (Versicherungsschutz)
AXA
Grundsätzlich übernehmen wir Kosten für alle Schäden, die unfallmässig bzw. unvorhergesehen entstehen.
Jedoch ist nicht jeder Schaden oder jeder bei der Wohnungsübergabe festgestellte Mangel versichert. Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Abnützungsschäden
- Nikotinschäden
- Dübellöcher
- Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, z. B. bei selbst farbig gestrichenen Wänden
- allmählich entstandene Schäden, wie z. B. Schimmel
Liegen solche Schäden oder Mängel vor, wird Ihnen die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung die entsprechenden Kosten gegebenenfalls anteilsmässig in Rechnung stellen.
Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal myAXA .
Weitere Leistungen der AXA bei versicherten Schäden:
- Auf Wunsch führen wir für Sie Verhandlungen mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Verwaltung oder anderen Anspruchsstellern.
- Unberechtigte Forderungen wehren wir in Ihrem Namen ab.
Vermieterin/Vermieter bzw. Verwaltung
Kosten, die durch den normalen Gebrauch und somit durch Abnützung entstehen, muss die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Verwaltung übernehmen. Typische Abnützungsschäden sind Farbveränderungen der Wandanstriche durch hängende Bilder und Möbel, die vor Wänden stehen. Die entsprechenden Kosten sind bereits im Mietzins berücksichtigt.
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Was müssen Sie bei einem Wohnungswechsel / beim Übergabeprotokoll beachten?
- Im Übergabeprotokoll werden nur Mängel aufgelistet. Akzeptieren Sie keine Vereinbarungen, die einer Kostenübernahme entsprechen, weder fixe Beträge noch eine prozentuale Beteiligung.
- Sind Sie mit einer Anmerkung oder einem aufgeführten Mangel nicht vollumfänglich einverstanden, notieren Sie Ihre Einwände.
- Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie die aufgelisteten Schäden/Mängel auch akzeptieren. Das Protokoll ist verbindlich. Im Zweifelsfall unterschreiben Sie nicht.
Schadenbeispiele
Hilfe und Vorgehen bei einem neuen Mieterschaden
Informieren Sie immer zuerst Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter bzw. Ihre Verwaltung. Gemeinsam besprechen Sie das weitere Vorgehen.
Danach melden Sie uns Ihren Schadenfall – am einfachsten im Kundenportal myAXA oder mit dem Online-Schadenformular.
Handelt es sich um einen Notfall, rufen Sie uns an unter 0800 809 809. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert, wenn Sie beispielsweise mitten in der Nacht einen Schlüsseldienst oder Sanitärinstallateur brauchen.
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