Fremdlenkerschaden

Sie sind ausnahmsweise mit dem Auto Ihres Schwagers unterwegs und fahren einen Briefkasten um. Ärgerlich! Wer bezahlt nun den Schaden am Auto – und wer den Briefkasten? Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen. 

Vorgehen und Leistungen bei Fremdlenkerschäden

  • Welche Informationen und Unterlagen sind für die Schadenabwicklung wichtig?
    • Wie ist der Schaden entstanden (Schadenhergang)?
    • Wer hat das Fahrzeug gelenkt? Sie selbst, ein Familienmitglied bzw. eine Person, die mit Ihnen im gleichen Haushalt lebt und ebenfalls über Sie haftpflichtversichert ist?
    • Wem gehört das Fahrzeug bzw. wer hat es eingelöst und versichert (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter)? Privatperson oder Arbeitgeber? Bitte vollständigen Namen und Adresse angeben.
    • Wo, bei welcher Gesellschaft, ist das Fahrzeug versichert? Besteht eine Voll- oder Teilkaskoversicherung?
    • Wie oft fahren Sie das fremde Fahrzeug und jeweils wie lange (Zeitraum)?

    Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Schadenmeldung noch nicht komplett, können Sie uns diese nachreichen

    Wichtig: Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter muss bei einem Unfall den verursachten Schaden ihrer oder seiner Versicherung melden. Diese wird den Schaden vorgängig abwickeln bzw. regulieren und im Anschluss mit Ihnen bzw. der AXA  die Kosten verrechnen. 

  • Wer veranlasst die Reparatur des beschädigten Autos?

    Der Auftrag für die Reparatur muss immer durch die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter erteilt werden, da es sich beim beschädigten Fahrzeug um ihr/sein Eigentum handelt (nach Absprache mit der zuständigen Kaskoversicherung, sofern vorhanden).

  • Wer bezahlt welche Kosten? Was ist versichert? (Versicherungsschutz)

    Insgesamt ist die Schaden-  bzw. Kostenregulierung immer ein Zusammenspiel der beteiligten Versicherungen; zwischen uns – Ihrer Haftpflichtversicherung  für Fremdlenkerschäden – und der Motorfahrzeughaftpflicht bzw. Kaskoversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters.

    Beispiel: «Sie fahren in einen Gartenzaun»

    Autoreparatur

    Die AXA bezahlt folgende Kosten:

    • Mit Kaskoversicherung: den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust innerhalb der Kaskoversicherung
    • Ohne Kaskoversicherung: die gesamten Reparaturkosten

    Gartenzaun

    Die Kostenübernahme wird wie folgt aufgeteilt:

    • Motorfahrzeughaftpflicht des ausgeliehenen Fahrzeugs: anfallende Reparaturkosten  
    • AXA: möglicher Bonusverlust innerhalb der Motorfahrzeughaftpflicht der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters  

    Wichtig: Der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters ist nicht versichert. Dieser muss von Ihnen oder der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter selbst bezahlt werden. 

    Ausschlüsse – Ihre Kosten bzw. der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters 

    Nicht versichert sind beispielsweise:

    • Betriebsschäden, Motorschäden, Schäden durch Verschleiss oder Bedienfehler (z. B. falsches Betanken, Bleifrei statt Diesel – optionale Zusatzversicherung)
    • Schäden an Fahrzeugen von Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben (z. B. Partnerin/Partner, Kinder)
    • Schäden an Fahrzeugen des Motorfahrzeuggewerbes (z. B. Ersatzwagen Ihrer Garage)

    Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal myAXA

  • Wie sind Schäden an Mietwagen oder bei Carsharing versichert?

    Schäden an Mietautos oder Fahrzeugen (inklusive Wasserfahrzeugen), die von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden (Carsharing) können Sie über die Mietwagen- und Carsharing-Versicherung einschliessen. Innerhalb Ihrer «normalen» Haftpflicht für Fremdlenkerschäden besteht dafür kein Versicherungsschutz. Für die Kostenübernahme gelten ähnliche Kriterien wie bei privat ausgeliehenen Fahrzeugen.

    Beispiel: «Sie fahren einen Briefkasten um»

    Autoreparatur

    Die AXA bezahlt folgende Kosten:

    • Mit Kaskoversicherung: den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust innerhalb der Kaskoversicherung
    • Ohne Kaskoversicherung: die gesamten Reparaturkosten bzw. höchstens jenen Betrag, den Sie bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart haben

    Briefkasten

    Die Kostenübernahme wird wie folgt aufgeteilt:

    • Motorfahrzeughaftpflicht des Fahrzeugs: anfallende Reparaturkosten  
    • AXA: allfälliger Bonusverlust innerhalb der zuständigen Motorfahrzeughaftpflicht

    Wichtig: Der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters ist nicht versichert. Dieser muss von Ihnen oder der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter selbst bezahlt werden. 

    Kontrollieren Sie Ihre Police und die entsprechenden Allgemeinen Vertragsbedingungen im Kundenportal myAXA.

    Hinweis: Ersatzwagen von Garagen gelten nicht als Mietwagen. Schäden an Fahrzeugen des Motorfahrzeuggewerbes sind generell nicht versichert. Allfällige Kosten muss die Garage selbst übernehmen. Das gilt auch für Probefahrten.

Schadenbeispiele mit/ohne Vollkaskoversicherung

Kevins erster Blechschaden

Kevins erster Blechschaden

Kevin hat das Auto seines Onkels ausgeliehen und kracht beim Rückwärtsfahren in eine Mauer. Diese ist unbeschädigt – das Auto leider nicht. Die Autoreparatur beträgt CHF 5000.–. Der Onkel hat für sein Auto eine Vollkaskoversicherung. Die Kosten werden aufgeteilt. Welche Kosten übernimmt die AXA bei einem Fremdlenkerschaden?

  1. Kosten des Onkels (CHF 5000 Reparatur / Anteil Vollkasko CHF 4000)
  2. Selbstbehalt (Vollkasko) CHF 1000
  3. Bonusverlust (Prämie Vollkasko) CHF 500
  4. Effektive Kosten des Onkels CHF 1500
  5. Entschädigung der AXA (Haftpflicht/Fremdlenker)
  6. Kosten des Onkels CHF 1500
  7. - Selbstbehalt Kevin CHF 500
  8. Leistungen der AXA CHF 1000
Kevins zweiter Blechschaden

Kevins zweiter Blechschaden

Es scheint, als ob Kevin eine Pechsträhne hat. Drei Wochen nach dem Unfall mit dem Auto seines Onkels ist er mit dem Auto eines Kollegen unterwegs – und kracht wieder beim Rückwärtsfahren in die gleiche Mauer. Die Kosten sind identisch, aber sein Kollege hat keine Vollkaskoversicherung. Was bezahlt die AXA in diesem Fall?

  1. Kosten ohne Vollkasko
  2. Auto-Reparatur CHF 5000
  3. - Selbstbehalt (Kevin) CHF 500
  4. Leistungen der AXA (Haftpflicht/Fremdlenker) CHF 4500

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