Fremdlenkerschaden
Sie sind ausnahmsweise mit dem Auto Ihres Schwagers unterwegs und fahren einen Briefkasten um. Ärgerlich! Wer bezahlt nun den Schaden am Auto – und wer den Briefkasten? Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Vorgehen und Leistungen bei Fremdlenkerschäden
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Welche Informationen und Unterlagen sind für die Schadenabwicklung wichtig?
- Wie ist der Schaden entstanden (Schadenhergang)?
- Wer hat das Fahrzeug gelenkt? Sie selbst, ein Familienmitglied bzw. eine Person, die mit Ihnen im gleichen Haushalt lebt und ebenfalls über Sie haftpflichtversichert ist?
- Wem gehört das Fahrzeug bzw. wer hat es eingelöst und versichert (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter)? Privatperson oder Arbeitgeber? Bitte vollständigen Namen und Adresse angeben.
- Wo, bei welcher Gesellschaft, ist das Fahrzeug versichert? Besteht eine Voll- oder Teilkaskoversicherung?
- Wie oft fahren Sie das fremde Fahrzeug und jeweils wie lange (Zeitraum)?
Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Schadenmeldung noch nicht komplett, können Sie uns diese nachreichen.
Wichtig: Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter muss bei einem Unfall den verursachten Schaden ihrer oder seiner Versicherung melden. Diese wird den Schaden vorgängig abwickeln bzw. regulieren und im Anschluss mit Ihnen bzw. der AXA die Kosten verrechnen.
- Wie ist der Schaden entstanden (Schadenhergang)?
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Wer veranlasst die Reparatur des beschädigten Autos?
Der Auftrag für die Reparatur muss immer durch die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter erteilt werden, da es sich beim beschädigten Fahrzeug um ihr/sein Eigentum handelt (nach Absprache mit der zuständigen Kaskoversicherung, sofern vorhanden).
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Wer bezahlt welche Kosten? Was ist versichert? (Versicherungsschutz)
Insgesamt ist die Schaden- bzw. Kostenregulierung immer ein Zusammenspiel der beteiligten Versicherungen; zwischen uns – Ihrer Haftpflichtversicherung für Fremdlenkerschäden – und der Motorfahrzeughaftpflicht bzw. Kaskoversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters.
Beispiel: «Sie fahren in einen Gartenzaun»
Autoreparatur
Die AXA bezahlt folgende Kosten:
- Mit Kaskoversicherung: den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust innerhalb der Kaskoversicherung
- Ohne Kaskoversicherung: die gesamten Reparaturkosten
Gartenzaun
Die Kostenübernahme wird wie folgt aufgeteilt:
- Motorfahrzeughaftpflicht des ausgeliehenen Fahrzeugs: anfallende Reparaturkosten
- AXA: möglicher Bonusverlust innerhalb der Motorfahrzeughaftpflicht der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Wichtig: Der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters ist nicht versichert. Dieser muss von Ihnen oder der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter selbst bezahlt werden.
Ausschlüsse – Ihre Kosten bzw. der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Nicht versichert sind beispielsweise:
- Betriebsschäden, Motorschäden, Schäden durch Verschleiss oder Bedienfehler (z. B. falsches Betanken, Bleifrei statt Diesel – optionale Zusatzversicherung)
- Schäden an Fahrzeugen von Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben (z. B. Partnerin/Partner, Kinder)
- Schäden an Fahrzeugen des Motorfahrzeuggewerbes (z. B. Ersatzwagen Ihrer Garage)
Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal myAXA.
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Wie sind Schäden an Mietwagen oder bei Carsharing versichert?
Schäden an Mietautos oder Fahrzeugen (inklusive Wasserfahrzeugen), die von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden (Carsharing) können Sie über die Mietwagen- und Carsharing-Versicherung einschliessen. Innerhalb Ihrer «normalen» Haftpflicht für Fremdlenkerschäden besteht dafür kein Versicherungsschutz. Für die Kostenübernahme gelten ähnliche Kriterien wie bei privat ausgeliehenen Fahrzeugen.
Beispiel: «Sie fahren einen Briefkasten um»
Autoreparatur
Die AXA bezahlt folgende Kosten:
- Mit Kaskoversicherung: den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust innerhalb der Kaskoversicherung
- Ohne Kaskoversicherung: die gesamten Reparaturkosten bzw. höchstens jenen Betrag, den Sie bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart haben
Briefkasten
Die Kostenübernahme wird wie folgt aufgeteilt:
- Motorfahrzeughaftpflicht des Fahrzeugs: anfallende Reparaturkosten
- AXA: allfälliger Bonusverlust innerhalb der zuständigen Motorfahrzeughaftpflicht
Wichtig: Der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters ist nicht versichert. Dieser muss von Ihnen oder der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter selbst bezahlt werden.
Kontrollieren Sie Ihre Police und die entsprechenden Allgemeinen Vertragsbedingungen im Kundenportal myAXA.
Hinweis: Ersatzwagen von Garagen gelten nicht als Mietwagen. Schäden an Fahrzeugen des Motorfahrzeuggewerbes sind generell nicht versichert. Allfällige Kosten muss die Garage selbst übernehmen. Das gilt auch für Probefahrten.
Schadenbeispiele mit/ohne Vollkaskoversicherung
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