Insgesamt ist die Schaden- bzw. Kostenregulierung immer ein Zusammenspiel der beteiligten Versicherungen; zwischen uns – Ihrer Haftpflichtversicherung für Fremdlenkerschäden – und der Motorfahrzeughaftpflicht bzw. Kaskoversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters.
Beispiel: «Sie fahren in einen Gartenzaun»
Autoreparatur
Die AXA bezahlt folgende Kosten:
- Mit Kaskoversicherung: den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust innerhalb der Kaskoversicherung
- Ohne Kaskoversicherung: die gesamten Reparaturkosten
Gartenzaun
Die Kostenübernahme wird wie folgt aufgeteilt:
- Motorfahrzeughaftpflicht des ausgeliehenen Fahrzeugs: anfallende Reparaturkosten
- AXA: möglicher Bonusverlust innerhalb der Motorfahrzeughaftpflicht der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Wichtig: Der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters ist nicht versichert. Dieser muss von Ihnen oder der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter selbst bezahlt werden.
Ausschlüsse – Ihre Kosten bzw. der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Nicht versichert sind beispielsweise:
- Betriebsschäden, Motorschäden, Schäden durch Verschleiss oder Bedienfehler (z. B. falsches Betanken, Bleifrei statt Diesel – optionale Zusatzversicherung)
- Schäden an Fahrzeugen von Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben (z. B. Partnerin/Partner, Kinder)
- Schäden an Fahrzeugen des Motorfahrzeuggewerbes (z. B. Ersatzwagen Ihrer Garage)
Konkrete Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie jederzeit in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) – am einfachsten im Kundenportal myAXA.