Sie verwenden einen veralteten Browser. Es können Darstellungsfehler und technische Probleme auftreten.
OK, SCHLIESSEN
Die AXA bürgt mit einer Werkgarantie für Ansprüche bei nicht korrekter Vertragserfüllung von Handwerkern und Unternehmern – auch wenn die Arbeiten bereits abgenommen sind. Jedes am Bau beteiligte Unternehmen haftet während fünf Jahren nach Abnahme des Bauwerks für Baumängel.