Das Wichtigste in Kürze
- Flexibler Versicherungsschutz nach Bedarf: Dank individuell wählbarer Basis- und Zusatzbausteine lässt sich Ihre Reiseversicherung optimal an Ihre Pläne und Bedürfnisse anpassen, egal ob Städtetrip, Kulturreise oder Naturerlebnis.
- Frühzeitig online abschliessen: Sichern Sie sich mit der Reiseversicherung für Japan direkt nach der Buchung ab – so sind Sie im Falle einer Annullierung vor hohen Stornokosten geschützt.
- Mehr Sicherheit für unterwegs: Mit Leistungen wie Annullationskostenversicherung, Gepäckschutz oder medizinischer Notfallhilfe sind Sie auch fern der Heimat bestens abgesichert – für entspannte und sorgenfreie Ferien in Japan.
Ist eine Reiseversicherung für Japan sinnvoll?
Japan ist ein faszinierendes Reiseziel – gleichzeitig kann eine Reise dorthin auch unvorhersehbare Situationen mit sich bringen. Naturereignisse wie Erdbeben oder Taifune, Reiseverzögerungen oder der Verlust von Gepäck sind mögliche Herausforderungen. Eine Reiseversicherung hilft dabei, auf solche Ereignisse gut vorbereitet zu sein, und sorgt für Sicherheit und Unterstützung, wenn es darauf ankommt.
Was deckt die Reiseversicherung für Japan ab?
Die Reiseversicherung der AXA schützt vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse im Zusammenhang mit Ihrer Reise nach Japan. Im Vordergrund stehen dabei die Annullationskosten bei einer krankheits- oder unfallbedingten Stornierung sowie die Kostenübernahme für Rettungs- und Bergungsaktionen im Notfall. Die Leistungen für medizinische Behandlungen im Ausland sind nur im Rahmen des Zusatzbausteins «Heilungskosten im Ausland» enthalten und übernehmen die Kosten nur dann, wenn diese über die obligatorische Krankenversicherung hinausgehen.
Der genaue Leistungsumfang hängt davon ab, welche Basis- und Zusatzbausteine Sie wählen. Für Ereignisse wie Gepäckverlust, Streitigkeiten mit Veranstalterinnen und Veranstaltern oder Schäden am Mietwagen kann zusätzlicher Schutz sinnvoll sein. So lässt sich die Reiseversicherung flexibel auf Ihre Reisepläne und individuellen Bedürfnisse abstimmen.
Welche Bausteine gibt es für die Reiseversicherung für Japan?
Die Reiseversicherung der AXA ist flexibel aufgebaut: Sie wählen im ersten Schritt einen oder mehrere Basisbausteine und können diesen oder diese je nach Bedarf mit Zusatzbausteinen erweitern. Die Zusatzbausteine stehen ausschliesslich in Kombination mit einem Basisbaustein zur Verfügung.
Basisbausteine – Ihre Grundabsicherung
- Annullationskostenversicherung
Falls Sie Ihre Reise unerwartet nicht antreten können oder abbrechen müssen – etwa wegen Krankheit oder Unfall – werden die Annullationskosten für Flüge, Unterkünfte oder Touren übernommen. - Personenassistance
Bei Krankheit, Unfall oder einem Notfall im Ausland unterstützt die AXA mit einer rund um die Uhr erreichbaren Notfall-Hotline, gibt Empfehlungen zum weiteren Vorgehen und übernimmt je nach Situation z. B. die Kosten für die Rettung und Rückführung in die Schweiz oder zusätzliche Reisekosten. - Pannenhilfe
Die Pannenhilfe gilt ausschliesslich für Europa und ist bei Fernreisen nicht verfügbar. Für Mietwagenreisen empfehlen wir stattdessen den Zusatzbaustein «Mietwagen-Selbstbehalt», um optimal abgesichert zu sein.
Zusatzbausteine – individueller Schutz je nach Bedarf
Diese Leistungen stehen ausschliesslich in Kombination mit einem Basisbaustein zur Verfügung:
- Heilungskosten im Ausland (nur in Kombination mit «Personenassistance» abschliessbar)
Medizinische Behandlungskosten im Ausland sind grundsätzlich über die obligatorische Krankenversicherung gedeckt – bis zum doppelten Betrag der Schweizer Tarife. Der Zusatzbaustein deckt zusätzlich jene Kosten, die nicht bereits von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Der Abschluss ist nur in Kombination mit «Personenassistance» möglich. Selbstbehalt und Franchise dürfen gesetzlich nicht durch eine andere Versicherung übernommen werden. - Reisegepäck
Übernimmt die Kosten, wenn Ihr Gepäck oder wichtige Reisedokumente gestohlen werden oder verloren gehen, zum Beispiel durch einen Diebstahl, oder wenn das Reisegepäck von der Fluggesellschaft nicht rechtzeitig ausgeliefert wird. Für eine Erstattung ist ein Nachweis wie ein Polizeirapport oder eine Bestätigung der Airline erforderlich. Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder normale Abnutzung sind nicht versichert. - Mietwagen-Selbstbehalt
Erstattet den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, wenn Ihr Mietwagen beschädigt oder gestohlen wird. Ideale Absicherung für Reisen mit dem gemieteten Camper oder dem gemieteten Auto. - Reiserechtsschutz
Unterstützt Sie bei rechtlichen Problemen rund um Ihre Reise, zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Airlines, Veranstalterinnen oder Veranstaltern oder bei medizinischen Notfällen.
Für wen ist die Reiseversicherung für Japan sinnvoll?
Eine Reiseversicherung für Japan ist besonders sinnvoll für alle, die auf ihrer Reise bestmöglich gegen unvorhergesehene Ereignisse abgesichert sein möchten – egal, ob bei einer klassischen Rundreise, einem längeren Aufenthalt oder individuellen Erkundungstouren durch verschiedene Regionen.
Familien mit Kindern profitieren ebenso wie Backpackerinnen oder Alleinreisende von der finanziellen Absicherung bei Reiseabbrüchen, Krankheiten oder Gepäckverlust. Beim Gepäck sind insbesondere Verluste durch Diebstahl oder durch Transportunternehmen wie Fluggesellschaften versichert, sofern ein entsprechender Nachweis (z. B. Polizeirapport oder Verlustbestätigung der Airline) vorliegt.
Besonders relevant ist der Schutz auch für alle, die Flüge, Unterkünfte oder Aktivitäten im Voraus buchen. Muss die Reise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls der versicherten Person oder naher Angehöriger abgesagt werden, können hohe Stornokosten vermieden werden. Für längere Aufenthalte oder Reisen in entlegenere Gegenden – etwa in die japanischen Alpen, auf ländliche Inseln oder in weniger touristisch erschlossene Regionen – sind die Bausteine «Personenassistance» oder «Heilungskosten im Ausland» sinnvoll, zum Beispiel für medizinisch notwendige Rücktransporte oder für Behandlungskosten, die über die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung hinausgehen.
Reisewarnungen und Sicherheitshinweise für die Reise nach Japan
Japan gilt grundsätzlich als sehr sicheres Reiseland mit einer gut funktionierenden Infrastruktur und einem hohen Lebensstandard. Dennoch sollten sich Reisende vorab über mögliche Risiken informieren. Besonders zu beachten ist, dass Japan in einer seismisch aktiven Zone liegt – Erdbeben, Vulkanausbrüche und Tsunamis sind zwar selten, aber möglich. Auch während der Taifun-Saison zwischen Mai und Oktober kann es zu heftigen Stürmen und lokalen Überschwemmungen kommen. Die japanischen Behörden informieren sehr transparent und effizient. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gibt ausschliesslich Reisewarnungen zur politischen Lage heraus und informiert über Naturereignisse nur bei besonders grossem Ausmass. In allen anderen Fällen sind die lokalen Behörden vor Ort zuständig.
Schadenbeispiel
Häufig gestellte Fragen zur Reiseversicherung für Japan
Ist mein Gepäck bei der Reiseversicherung für Japan mitversichert?
Ja, sofern Sie den Zusatzbaustein «Reisegepäckversicherung» abgeschlossen haben, sind Ihre persönlichen Gegenstände auf der Reise gegen Diebstahl sowie bei Verlust oder Beschädigung, etwa durch eine Fluggesellschaft, versichert. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis, etwa ein Polizeirapport oder eine Bestätigung des Transportunternehmens. Schäden durch normale Abnutzung oder unsachgemässe Handhabung gelten nicht als versichertes Ereignis. Grundsätzlich sind auch elektronische Geräte wie Laptops, Handys oder Kameras mitversichert. Wenn beispielsweise in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und Ihr Handy gestohlen wird, übernehmen wir die Kosten für ein gleichwertiges Modell zum aktuellen Kaufpreis. Nicht gedeckt sind hingegen beruflich genutzte Utensilien wie etwa ein Coiffeurkoffer, Profi-Küchenmesser oder eine professionelle Kameraausrüstung.
Wie ist die medizinische Versorgung in Japan?
Japan verfügt über eine hervorragende medizinische Infrastruktur mit modernen Kliniken und gut ausgebildetem Fachpersonal, insbesondere in Städten wie Tokio, Kyoto oder Osaka. In ländlicheren Regionen kann der Zugang zu medizinischer Versorgung jedoch eingeschränkt sein oder mehr Zeit in Anspruch nehmen. Gerade in Notfällen, etwa nach einem Unfall in den Bergen oder bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, ist eine solide Absicherung entscheidend. Der Basisbaustein «Personenassistance» bietet hier wertvolle Unterstützung und übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Rettungs-, Bergungs- und Rücktransporte.
Welche medizinischen Hinweise sind für die Reise nach Japan zu beachten?
Für die Einreise nach Japan sind derzeit keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt es sich, den Impfschutz für Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Polio und Masern zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Wer ländliche Regionen besucht oder längere Aufenthalte plant, sollte zusätzlich mit einer Ärztin oder einem Tropenarzt Rücksprache halten. Besonders in den Sommermonaten können Hitzewellen oder Mückenstiche (z. B. Denguefieber in südlichen Regionen) ein Thema sein. Es lohnt sich zudem, eine kleine Reiseapotheke mit persönlichen Medikamenten mitzunehmen, da nicht alle Präparate in Japan ohne Weiteres erhältlich sind und Erklärungen in Apotheken oft nur auf Japanisch erfolgen.
Was sollte ich bei der Einreise nach Japan beachten?
Für touristische Reisen von Schweizer Staatsangehörigen bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise muss jedoch ein gültiger Reisepass vorgelegt werden, der während des gesamten Aufenthalts sowie sechs Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein muss. Die Einreise erfolgt meist reibungslos, doch es ist wichtig, Rück- oder Weiterflugtickets sowie eine Hotelreservierung nachweisen zu können. In Japan wird Japanisch gesprochen, Englischkenntnisse sind besonders ausserhalb der Grossstädte begrenzt, weshalb eine Übersetzungs-App hilfreich sein kann. Die Landeswährung ist der japanische Yen (JPY) und bargeldloses Bezahlen ist zunehmend möglich, allerdings nicht flächendeckend. Die Zeitzone Japans liegt 7 Stunden vor der mitteleuropäischen Zeit (MEZ +7).