Gründung und Innovation

Selbstständige in der Schweiz: Kostenübersicht

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Sie wünschen sich auch in der Selbstständigkeit finanzielle Sicherheit? Vom Startkapital bis zur Altersvorsorge – wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den finanziellen Stolpersteinen. 

Mit dem Start in die Selbstständigkeit tauchen persönliche, existenzielle Fragen auf. Verfüge ich über genügend Startkapital? Wie bleibe ich langfristig finanziell unabhängig? Wie spare ich fürs Alter? Ob Gründen, Absichern oder Vorsorgen – hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die finanzielle Sicherheit in der Selbstständigkeit.

Die häufigsten finanziellen Fragen zur Selbstständigkeit

Wer gilt in der Schweiz als selbstständig erwerbend?

Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Teilhaberinnen und Teilhaber einer Personengesellschaft (Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) gelten als selbstständig erwerbend. Aus Sicht der Schweizer Sozialversicherungen ist selbstständig, wer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie das wirtschaftliche Risiko selbst trägt.

Inhaberinnen und Inhaber sowie Geschäftsführende einer GmbH oder AG sind über das eigene Unternehmen angestellt. Sie gelten somit nicht als selbstständig erwerbend.

Wie viel Startguthaben benötige ich für die Selbstständigkeit?

Die Gründung einer Einzelfirma verursacht wenig Kosten. Wie bei der Kollektivfirma braucht es auch für die Gründung einer Einzelfirma keine Mindesteinlagen. Budgetieren Sie CHF 80 für eine allfällige Eintragung im Handelsregister. Wünschen Sie eine Beratung zu Gründungsmodalitäten, sollten Sie zusätzlich bis zu CHF 1000 einrechnen.

Nebst den Gründungskosten sollten Sie die Investitionskosten berücksichtigen. Lassen sich diese mit Ihren flüssigen Mitteln nicht decken und eine Finanzierung mittels Kredit kommt zum Start Ihrer Selbstständigkeit nicht in Frage? Innerhalb eines Jahres haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, Ihr Säule-3a-Guthaben für die Gründung vorzubeziehen und so Ihre Eigenmittel aufzustocken.

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    Mit der Säule 3a durchstarten

    Ob als Startkapital oder zur Absicherung im Alter – das Guthaben der Säule 3a ist für Selbstständige ein grosser Vorteil. Wie setze ich die Säule 3a richtig ein?

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Welche Kosten kommen bei einer Selbstständigkeit auf mich zu?

Die Kosten der Selbstständigkeit setzen sich aus den Gründungskosten, den Investitionskosten und den laufenden Kosten zusammen. Das folgende Kostenbeispiel weist die einzelnen Kostenpunkte einer eigenen Firma aus.

Beispiel: Was kostet die Selbstständigkeit?

Die effektiven Kosten einer Selbstständigkeit können sich enorm unterscheiden. So kommen Gründerinnen und Gründer eines Onlineshops im Homeoffice deutlich günstiger weg als jemand, der in der Innenstadt eine Boutique eröffnet.

Dennoch wollen wir Ihnen einen Anhaltspunkt geben, wie hoch die effektiven Kosten für die Selbstständigkeit sind. Hierfür schätzen wir im folgenden Kostenbeispiel die Aufwände einer Einzelfirma mit einem kleinen Büro und vorhandener Ausstattung. Der Schätzungsfokus liegt auf dem Gründungsjahr. Hinsichtlich Pensum und Personal gehen wir davon aus, dass die Gründerin oder der Gründer zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit Vollzeit arbeitet und von einer Person mit einem 50-Prozent-Pensum unterstützt wird.

Hier laden Sie die Kostenübersicht als Checkliste für Selbstständige in der Schweiz gratis herunter. So behalten Sie als selbstständiges Unternehmen Ihre Ausgaben fest im Griff und bauen Ihre finanzielle Unabhängigkeit aus.

Haben Sie Ihre eigenen Kosten bereits eingetragen? Gratulation! Sie haben den ersten Schritt der Finanzplanung bereits erledigt.

Was ist die Finanzplanung?

Die Finanzplanung ist ein Kernelement des Businessplans. Hier zeigt sich die Wirtschaftlichkeit Ihrer Geschäftsidee: Ist sie gut genug, um die Startkosten zu finanzieren und langfristig Gewinne zu erzielen?

  1. Im ersten Schritt berechnen Sie Ihre Kosten. Die Gründungskosten sowie die laufenden Kosten dienen als Ausgangspunkt für die Finanzplanung. Rechnen Sie die laufenden Kosten in der Finanzplanung möglichst genau mit ein. Bis Ihr Unternehmen profitabel ist, müssen Sie den Betrieb und sich selbst finanzieren können. In der Regel dauert es mehrere Jahre, bis eine Selbstständigkeit rentabel ist.
  2. In einem zweiten Schritt planen Sie die Umsätze ein. So erhalten Sie einen Eindruck von Liquidität und Rentabilität. Spielen Sie hierbei verschiedene Szenarien durch (optimistisch, neutral und pessimistisch).

Eine gute Finanzplanung gibt Ihnen einen Eindruck davon, wie viel Umsatz Ihr Unternehmen erzielen muss und wie viel Gewinn nach Steuern und Abgaben übrigbleibt. Zudem können Sie von Anfang an mit ausreichend Kapital rechnen und Fördermittel rechtzeitig anfragen – unabhängig davon, ob es sich hierbei um einen Kredit bei einer Bank oder eine sonstige Unterstützung mit Fremdkapital für die Finanzierung der Geschäftsidee handelt.

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    Lernen, liquide zu bleiben

    Die AXA unterstützt Gründerinnen und Gründer mit kostenfreien Workshops zur Liquiditätsplanung. Hier lernen Sie, was Sie beachten sollten, um immer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.

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Finanzierung der Selbstständigkeit mit Fremd- oder Eigenkapital?

Gründung, Finanzierung einer Erfindung oder zum Wachstum: Ob Selbstständigerwerbende besser auf Eigenkapital oder Fremdkapital zurückgreifen, hängt von der Branche und dem einzelnen Unternehmen ab. Das optimale Verhältnis der Kapitalbeschaffung kann sich je nach Phase immer wieder ändern. Ausserdem gibt es noch andere Möglichkeiten als Kredite von Banken. Die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten sind hierbei:

  • Eigenkapital: Dieses ist für Gründerinnen und Gründer besonders in der Frühphase von grosser Bedeutung. Hierzu zählen Ersparnisse, Geld aus der Pensionskasse, gebundene Selbstvorsorge sowie externe Investoren, die sich am Unternehmen beteiligen. Beliebte Bezugsquellen zur finanziellen Unterstützung sind die sogenannten 3F: Family, Friends and Fools.
  • Fremdkapital: Das Geld wird in der Regel durch Banken, in Form von Bankdarlehen, zur Verfügung gestellt. Für die Kreditvergabe verlangt die Bank ein etabliertes Geschäft und Sicherheiten. Kredite und Darlehen können auch von Privatpersonen kommen – sie werden dabei nicht Miteigentümer des Unternehmens.
  • Business Angels und Venture Capitalists: Diese stellen dem Unternehmen in einer frühen Phase Eigenkapital zur Verfügung. Start-ups profitieren von Business Angels und Venture Capitalists gleich doppelt: Nebst der Bereitstellung von finanziellen Mitteln stehen sie jungen Gründerinnen und Gründern beratend zur Seite und teilen ihr Know-how.
  • Stiftungen und Preisgelder: Bei der Unternehmensgründung ist der Finanzierungsbedarf gross. In der Schweiz gibt es zahlreiche Stiftungen und Jungunternehmerpreise, die sich der Förderung von bestimmten jungen Unternehmen widmen.
  • Crowdfunding: Eine grosse Anzahl Privatpersonen bezahlen über eine Online-Plattform mittels kleiner Beiträge die ersten Vorhaben eines Start-ups. Es gibt unterschiedlichste Varianten von Crowdfunding: Crowd-Donation (Spenden), Crowd-Lending (Geldleihe), Crowd-Investing (Eigenkapital), Reward-Based Crowdfunding (Goodie oder Prototyp als Gegenleistung für die Start-up-Spende).

Kann ich mein Pensionskassenguthaben für die Selbstständigkeit beziehen? 

Ja. Um die eigenen Mittel für Ihre Selbstständigkeit aufzustocken, können Sie sich das angesparte Geld Ihrer zweiten Säule (berufliche Vorsorge nach BVG) auszahlen lassen. Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie reichen den Antrag für den Kapitalvorbezug innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der neuen Tätigkeit ein.
  • Sie beweisen Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit, zum Beispiel mit AHV-Unterlagen oder dem Handelsregisterauszug.
  • Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft? Reichen Sie die Zustimmung der Ehefrau, des Ehemannes, der Partnerin oder des Partners für die Auszahlung des PK-Geldes mit dem Antrag ein.

Wenden Sie sich für nähere Informationen zum Vorbezug an Ihre eigene Pensionskasse.

Wie kann ich mein Guthaben der 3. Säule beziehen? 

Entscheiden Sie sich für die Kapitalauszahlung Ihrer Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) zur Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit, müssen Sie sich das gesamte Guthaben eines Kontos auf einmal auszahlen lassen und der Auszahlungsbetrag muss versteuert werden.

Für den Bezug des Vorsorgekapitals der Säule 3b (freie Selbstvorsorge) gibt es keine Bedingungen. Der Bezug kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen.

Wenden Sie sich für Details zu den Bezugsbedingungen der 3. Säule an Ihre Vorsorgeeinrichtung.

Wie berechne ich mein Einkommen in der Selbstständigkeit?

Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit entsprechen dem steuerbaren Einkommen der Einzelfirma. Dieses entspricht wiederum dem Unternehmensgewinn (auch Reingewinn genannt).

Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma ist der Unternehmensgewinn automatisch Ihr Lohn. Dieser wird in der Buchhaltung als Privatbezug deklariert, da Sie faktisch nicht angestellt sind.

Was ist das Nettoeinkommen bei Selbstständigen in der Schweiz?

Das Nettoeinkommen entspricht dem Jahresarbeitseinkommen für Selbstständigerwerbende. Es wird zum Beispiel zur Steuerberechnung benötigt.

Wie viel Umsatz brauche ich als selbstständig erwerbende Person?

Die Höhe Ihres benötigten Umsatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Berechnen Sie, welche privaten und geschäftlichen Kosten monatlich bei Ihnen anfallen. Übrigens: Eine Faustregel besagt, dass man als selbstständig als Umsatz erwerbende Person das Zwei- bis Dreifache vom Nettolohn des vorherigen Jobs benötigt.

Wie berechne ich meinen Stundenansatz?

Wie viel ist meine Leistung wert?

  1. Berechnen Sie Ihren Stundenansatz auf Basis Ihrer Geschäfts- und Lebenshaltungskosten. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für Miete, Strom, Wasser, Heizung, Lebensmittel, Versicherungen sowie Kosten für Familien- und Freizeitaktivitäten.
  2. Teilen Sie nun Ihre monatlichen Geschäfts- und Lebenshaltungskosten durch die Anzahl Arbeitsstunden, die Sie monatlich im selbstständigen Erwerb leisten werden.
  3. Mindestens diese Geschäfts- und Lebenshaltungskosten müssen Sie mit Ihrem Stundenansatz abdecken, sofern Sie Vollzeit arbeiten und über keine weiteren Einnahmequellen verfügen.
  4. Berücksichtigen Sie bei der Berechnung Ihres Stundenansatzes auch Arbeitsausfälle aufgrund von Krankheit und Ferien sowie den 13. Monatslohn. Hierzu können Sie die Anzahl der monatlichen Soll-Arbeitsstunden entsprechend minimieren.

Die Ermittlung des richtigen Stundenansatzes ist ein Balanceakt:

  • Ein zu hoher Stundenansatz kann dazu führen, dass Sie keine ersten Aufträge erhalten.
  • Mit einem zu tiefen Stundenansatz verkaufen Sie sich unter Wert.
  • Bei der Preisfindung hilfreich sind Lohnrechner vergleichbarer Branchen und Tätigkeiten sowie der Austausch mit Ihrem Business-Netzwerk.

Wie berechne ich meinen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit?

Zur Gewinnermittlung benötigen Sie zwei Angaben einer jeweils gleichlangen Zeitspanne:

  • die Einkünfte aus dem Geschäftsbetrieb = Total Einnahmen
  • sämtliche Geschäftsaufwände (Beiträge, Mieten, Spesen etc.) = Total Geschäftsaufwand

Ziehen Sie nun vom Total Einnahmen das Total Geschäftsaufwand ab, erhalten Sie Ihr Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Dies entspricht Ihrem Gewinn der entsprechenden Zeitspanne.

Sind Selbstständigerwerbende buchführungspflichtig?

Ja. Beläuft sich der Umsatz Ihres Einzelunternehmens auf weniger als CHF 500'000, müssen Sie eine Buchhaltung führen, die mindestens Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage umfasst.

Erzielen Sie mit Ihrem Einzelunternehmen einen Umsatzerlös von über CHF 500'000, sind Sie zur Buchhaltung und Rechnungslegung gemäss den im Obligationenrecht (OR 957 ff.) definierten Regeln verpflichtet.

Welche Beiträge muss ich als selbstständigerwerbende Person zahlen?

  • In der Schweiz sind Selbstständige für AHV/IV/EO beitragspflichtig. Die Beiträge werden auf Basis Ihres aktuellen Einkommens im Beitragsjahr berechnet.
  • Hinzu kommen die Beiträge für Familienzulagen. Sie müssen sich einer Familienausgleichskasse (FAK) anschliessen. Diese wird in der Regel von der Ausgleichskasse geführt. 
  • Je nach Branche ist die Berufshaftpflicht obligatorisch.
  • Zudem sind das Zahlen der Steuern und die private Krankenversicherung unerlässlich.
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    Was kosten meine Versicherungen?

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Welche finanziellen Risiken trage ich als selbstständigerwerbende Person?

  • Aufträge können ausbleiben oder storniert werden.
  • Rechnungen werden von Ihren Kunden nicht beglichen.
  • Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma haften Sie mit dem gesamten Privatvermögen, auch im Falle einer Insolvenz.
  • Selbstständigerwerbende in der Schweiz können sich nicht der Arbeitslosenversicherung (ALV) anschliessen. Sie sind somit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
  • Zudem sind Sie nicht obligatorisch gegen Unfall versichert.
  • Wer nicht freiwillig in die zweite und/oder dritte Säule einzahlt, sorgt nicht proaktiv fürs Alter vor.

Wie kann ich mich in der Selbstständigkeit finanziell absichern?

  • Krankheit und Unfall: Als selbstständig erwerbende Person können Sie ein Unfalltaggeld in Ihre Krankentaggeldversicherung einschliessen oder sich freiwillig dem UVG unterstellen. Aber auch über Ihre private Krankenversicherung lässt sich dieser Schutz abdecken. Werden Sie krank oder erleiden Sie einen Unfall, können Sie so die Einkommenslücke schliessen.
  • Invalidität: Gegen den Invaliditätsfall können Sie sich mit einer privaten Versicherung zusätzlich absichern. Weitere Möglichkeiten: Leistungserhöhung bei Ihrer Pensionskasse oder Abschluss einer 3a-Vorsorgelösung bei einer Versicherung – ein Versicherungsschutz für Tod und Invalidität kann dort inkludiert werden.
  • Tod: Sichern Sie sich auch für den Todesfall ab. Versicherungen haben diverse Lösungen im Angebot.
  • Staatliche Vorsorge: Achten Sie auf eine lückenlose Einzahlung der AHV-Beiträge (1. Säule).
  • Berufliche Vorsorge: Zur Ergänzung der AHV-Minimalleistungen lohnt sich der Anschluss an eine Pensionskasse (2. Säule) für Selbstständige.
  • Gebundene Vorsorge: Um auch im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können, schliessen viele Selbstständigerwerbende in der Schweiz eine private Vorsorge (3. Säule) ab. Bei dieser Form der Altersvorsorge profitieren Sie von höheren Beitragsmöglichkeiten (falls Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind) und Steuervorteilen. Nutzen Sie zusätzlich die Möglichkeit, das Vermögen in einem Vorsorgefonds zu investieren – unter Berücksichtigung Ihrer Anlagestrategie.
  • Freie Vorsorge: Mit einem langfristig angelegten ETF-Sparplan mit hoher Aktienquote profitieren Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte und sind unabhängig von den Marktzinsen. Im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge sind Sie freier im Bezug.
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    Welche Vorsorge für Selbstständige?

    Als Unternehmerin oder Unternehmer geniessen Sie bei der Vorsorge viel Freiheit. Was Sie in Sachen Vorsorge beachten sollten, haben unsere Expertinnen und Experten hier für Sie zusammengefasst.

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Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a für Selbstständige?

AHV-pflichtige Selbstständigerwerbende ohne Pensionskassen-Anschluss dürfen bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens in die gebundene 3. Säule einzahlen. Der Maximalbetrag beläuft sich 2024 auf CHF 35'280 und darf nicht überschritten werden. Da Sie keiner Pensionskasse angehören, sollten Sie nebst der Geldanlage auch noch die Risiken der Erwerbsunfähigkeit im Fall von Krankheit, Unfall und Tod versichern.

Welche Auswirkungen hat meine nebenberufliche Anstellung auf die Säule 3a?

Sind Sie selbstständig und nebenberuflich angestellt, werden Sie wie eine angestellte Person behandelt. Somit dürfen Sie maximal CHF 7'056  (Stand 2024) in die 3. Säule einzahlen, da Sie bereits einer Pensionskasse angehören.

Welcher Pensionskasse (PK) kann ich mich in der Selbstständigkeit anschliessen?

Als Selbstständigerwerbende oder -erwerbender sind Sie nicht länger verpflichtet, PK-Gelder in die zweite Säule einzuzahlen. Sie können sich jedoch freiwillig versichern lassen und so PK-Guthaben zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und Tod ansparen (Art. 4 BVG). Dabei können Sie zwischen verschiedenen Varianten entscheiden:

  • Schliessen Sie sich der Vorsorgeeinrichtung eines Berufs- oder Branchenverbandes an (Art. 44 Abs. 1 BVG). Hierbei handelt es sich meistens um Gemeinschaftsstiftungen.
  • Sie haben keine obligatorische Vorsorge und sind nicht bei einer Vorsorgeeinrichtung versichert? Dann dürfen Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuschliessen (Art. 44 Abs. 2 BVG).
  • Beschäftigen Sie obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende? Sie müssen sich einer im Register für die berufliche Vorsorge eingetragenen Vorsorgeeinrichtung anschliessen (Art. 11 Abs. 1 BVG).

Bestehende Freizügigkeitsguthaben können in die neue Pensionskasse eingebracht werden.

Ist der Pensionskassen-Anschluss in der Selbstständigkeit empfehlenswert?

Sie müssen als Unternehmerin oder Unternehmer Ihre Familie versorgen? Schützen Sie Ihre Liebsten zusätzlich, indem Sie neben dem Ansparen von Kapital in der 3. Säule auch BVG-Beiträge zahlen. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Invalidität kann so der gewohnte Lebensstandard für die gesamte Familie gewährleistet werden.

Ausserdem lässt sich mit Einzahlungen in die Pensionskasse Geld sparen. Die Beiträge können Sie von Ihren steuerbaren sowie von den AHV-pflichtigen Einkünften abziehen. Damit sparen Sie nicht nur fürs Alter, sondern entlasten zugleich die AHV- und die Steuerrechnung.

Fazit: Fünf Finanztipps für Selbstständige

Zugegeben: Sich eingehend mit den Finanzen zu beschäftigen, kostet etwas Überwindung. Doch haben Sie erst einmal angefangen, bekommen Sie Ihre Kosten und Einnahmen schnell in den Griff. Mit diesen fünf Finanztipps für Selbstständige bauen Sie Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit gewinnbringend aus:

  1. Trennen Sie Berufliches und Privates: Mit einem separaten Firmenkonto haben Sie einen schnelleren Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Auf dem Kontoauszug sind rein geschäftliche Transaktionen zu sehen.
  2. Planen Sie Ihre Finanzen: Wer über Ausgaben und Einnahmen im Bilde ist, kann die Rentabilität gezielt steuern.
  3. Bilden Sie Rücklagen: Ob Steuern, zu tief budgetierte Beiträge oder Krisenzeiten – wer frühzeitig Geld auf die Seite legt, ist für Nachzahlungen gewappnet und übersteht auch längere Durststrecken ohne Aufträge.
  4. Sichern Sie sich richtig ab: Informieren Sie sich, welche Versicherungen nebst den obligatorischen Ihre Risiken sinnvoll abdecken. Hilfreich ist hier ein individueller Versicherungs-Check.
  5. Sorgen Sie fürs Alter vor: Selbstständige sind allein für ihre Altersvorsorge verantwortlich. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten der zweiten und dritten Säule. Es gibt tolle Angebote, die sich optimal auf Ihre persönliche und berufliche Situation abstimmen lassen.

Wir stehen Ihnen in Ihrer Selbstständigkeit Schritt für Schritt unterstützend zur Seite. Nur Mut!

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