Was ist eine Kadervorsorge?
Eine Kadervorsorge, auch Kaderlösung oder Zusatzvorsorge genannt, ist eine freiwillige Ergänzung der beruflichen Vorsorge für Kader- und Schlüsselmitarbeitende. Sie geht über die reine obligatorische berufliche Vorsorge hinaus und kann damit Lohnbestandteile abdecken, die über den obligatorischen Lohnlimiten liegen. Dadurch schafft sie einen besseren Risikoschutz bei Tod und Invalidität und die Möglichkeit, zusätzliches Altersguthaben anzusparen.
Welche Mitarbeitenden von einer Kadervorsorgelösung profitieren sollen, muss anhand klarer, objektiver Kriterien festgelegt werden. Die Mitarbeitenden, die anhand dieser Kriterien bestimmt werden, bilden das sogenannte Kollektiv. Für alle Mitarbeitenden dieses Kollektivs ist die festgelegte Zusatzvorsorgelösung obligatorisch. Kriterien können beispielsweise Funktion, hierarchische Stellung oder Lohnhöhe sein.
Warum kann eine Kadervorsorge sinnvoll sein?
Die obligatorische berufliche Vorsorge, das sogenannte BVG-Obligatorium, berücksichtigt Lohnbestandteile bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von CHF 90'720 (Stand 2026). Bei darüber hinausgehenden Löhnen können Vorsorgelücken entstehen, da diese Lohnbestandteile im BVG-Obligatorium nicht berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber ermöglicht deshalb Vorsorgelösungen für Lohnbestandteile über dieser Grenze. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, um die berufliche Vorsorge auf die besonderen Bedürfnisse der betreffenden Mitarbeitendengruppen abzustimmen. Dadurch verbessern sie deren Vorsorgesituation und stärken gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgebende – sowohl bei der Gewinnung neuer als auch bei der langfristigen Bindung bestehender Mitarbeitenden.
Bei der Ausgestaltung solcher überobligatorischer Vorsorgelösungen sollten die Bedürfnisse der betreffenden Personengruppe genau geprüft und die Vorsorgelösung auf die bereits bestehende Pensionskassenlösung abgestimmt werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Grundprinzipien der beruflichen Vorsorge – namentlich Angemessenheit, Versicherungsprinzip, Gleichbehandlung und Planmässigkeit – eingehalten werden. So lässt sich eine attraktive ganzheitliche Pensionskassenlösung schaffen.
Was sind die wesentlichen Merkmale von Kadervorsorgeplänen?
Flexibilität
Da die gesetzlichen Mindestleistungen bereits in der sogenannten Basislösung abgedeckt sind, sind Kadervorsorgepläne bei der Ausgestaltung der versicherten Leistungen sehr flexibel. So können nicht nur die Höhe der zu versichernden Löhne, sondern auch die Höhe der Sparbeiträge oder der Umfang der zusätzlichen Risikoleistungen bei Tod und Invalidität flexibel festgelegt und optimal auf das jeweilige versicherte Kollektiv abgestimmt werden.
Ergänzende Risikoleistungen
Ein Kadervorsorgeplan kann so ausgestaltet werden, dass nicht nur zusätzliches Alterskapital angespart wird, sondern auch weitergehende Leistungen bei Tod und Invalidität vorgesehen werden. Gerade bei höheren Einkommen lassen sich so bestehende Vorsorgelücken gezielt reduzieren.
Arbeitgeberattraktivität gezielt stärken
Mit einer Kaderlösung lässt sich für Unternehmen das Vergütungspaket um eine attraktive Zusatzleistung ergänzen, da auch in der Kadervorsorge mindestens die Hälfte der resultierenden Kosten von den Arbeitgebenden getragen wird. Damit können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber klarer positionieren und qualifizierten Mitarbeitenden zusätzlichen finanziellen Mehrwert bieten. Das unterstützt Sie dabei, Kader- und Schlüsselpersonen zu gewinnen und langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.
Steuerliche Vorteile
Wie in der Basisvorsorge können Arbeitgebende ihre Beiträge für die Kadervorsorge als Geschäftsaufwand verbuchen, sofern das bereits erwähnte Kollektivitätsprinzip gewahrt ist und die gesetzlichen Mindestvorgaben bezüglich Versicherungsprinzip und Angemessenheit eingehalten sind.
Auch für die Arbeitnehmenden ergeben sich aus der Kadervorsorge steuerliche Vorteile. So reduziert sich einerseits durch die von ihnen geleisteten Beiträge ihr steuerbarer Lohn, andererseits können allfällig zusätzlich geleistete Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Reduktion der Umverteilung innerhalb der Pensionskasse
Die reinen Kadervorsorgelösungen haben den Vorteil, dass Umverteilungen zwischen verschiedenen Versichertengruppen innerhalb der Pensionskasse weitestgehend vermieden werden können. Da diese Lösungen keine gesetzlichen Mindestleistungen nach BVG finanzieren müssen, kommen die Beiträge und Leistungen der definierten Personengruppe zugute.
Unsere Kadervorsorgelösungen im Überblick
Die AXA bietet im Bereich der Kadervorsorge zwei massgeschneiderte Lösungen an – Top Invest und 1e Invest. Die beiden Kadervorsorgelösungen unterscheiden sich insbesondere darin, wie das angesparte Altersguthaben angelegt wird und in welcher Form es beim Erreichen des Pensionierungsalters bezogen werden kann.
Welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt, hängt davon ab, wie Sie die Vorsorge für Ihre Kader- und Schlüsselmitarbeitenden ausgestalten möchten. Die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Top Invest und 1e Invest:
Was ist der Unterschied zwischen Top Invest und 1e Invest?
| Vergleichskriterium | Top Invest | 1e Invest |
| Versicherte Lohnanteile | Überobligatorische Lohnanteile (Lohnanteile oberhalb des Dreifachen der max. AHV-Altersrente; aktuell CHF 90'720) | Lohnanteile oberhalb der gesetzlichen Schwelle für 1e-Vorsorgelösungen (1,5-facher oberer BVG-Grenzbetrag, aktuell CHF 136'080) |
| Anlageprinzip | Gemeinschaftliche, gepoolte Anlage der Altersguthaben | Individuelle Anlage des persönlichen Altersguthabens pro versicherte Person |
| Anlagestrategie | Der Stiftungsrat legt die gemeinsame Anlagestrategie fest. | Die versicherte Person wählt individuell aus den vom Stiftungsrat definierten Anlagestrategien. |
| Anlagerisiko | Die Stiftung trägt das Anlagerisiko. Allfällige Anlageverluste wirken sich auf den Deckungsgrad aus; eine Unterdeckung ist daher möglich. | Die versicherte Person trägt das Anlagerisiko selbst; allfällige Kursverluste wirken sich direkt auf die Höhe des persönlichen Altersguthabens aus. |
| Verzinsung/Anlageerfolg | Der Stiftungsrat legt die Verzinsung jährlich auf Grundlage der erzielten Anlagerendite und der finanziellen Situation der Stiftung fest. | Der individuelle Netto-Anlageerfolg bzw. Kursgewinn wird dem persönlichen Altersguthaben zugerechnet. |
| Leistungsbezug bei Pensionierung | Kapital, Rente oder eine Mischform | Ausschliessliche Auszahlung des Altersguthabens in Kapitalform; keine Rente möglich |
| Tod und Invalidität | Leistungen bei Invalidität und Tod einer versicherten Person sind im Vorsorgeplan definiert und bei der AXA Leben AG rückgedeckt. | Leistungen bei Invalidität und Tod einer versicherten Person sind im Vorsorgeplan definiert und bei der AXA Leben AG rückgedeckt. |
| Digitale Funktionen | Online-Direktzugriff für Informationen, Simulationen und Mutationen | Online-Direktzugriff für Informationen, Simulationen und Mutationen sowie die Möglichkeit zur digitalen Wahl und Änderung der Anlagestrategie |
Berufliche Vorsorge passend zum Unternehmen gestalten
Um die passende Kadervorsorgelösung für Ihr Unternehmen zu finden, sollten die Bedürfnisse der betreffenden Mitarbeitendengruppe genau geprüft und die Kaderlösung auf die bestehende Pensionskassenlösung abgestimmt werden.
Häufige Fragen zur Kadervorsorge
Ist eine Kadervorsorge obligatorisch?
Nein. Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie eine Kadervorsorge anbieten. Wird jedoch ein Kollektiv anhand objektiver Kriterien definiert, müssen alle Mitarbeitenden, die diese Kriterien erfüllen, der entsprechenden Vorsorgelösung angeschlossen werden.
Wie darf ein Kaderkollektiv definiert werden?
Die Zugehörigkeit muss anhand objektiver Kriterien festgelegt werden, beispielsweise nach Funktion, hierarchischer Stellung oder Lohnhöhe. Alle Mitarbeitenden, die diese Kriterien erfüllen, müssen dem Kollektiv angeschlossen werden. Für sie gelten die gleichen reglementarischen Bedingungen.
Ist eine 1e-Vorsorge dasselbe wie eine Kadervorsorge?
Die 1e-Vorsorge ist eine besondere Form der Kadervorsorge für versicherbare Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen BVG-Grenzbetrag (CHF 136'080, Stand 2026). Die Versicherten wählen ihre Anlagestrategie selbst und tragen das damit verbundene Anlagerisiko.
Von diesen Services profitieren Sie als BVG-Kundin bzw. BVG-Kunde der AXA
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