Für die Ausübung einiger Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend notwendig: Wenn beispielsweise Anwälte, Ärzte oder Architekten die Lage falsch einschätzen, kann das gravierende Folgen haben und im schlimmsten Fall die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen bedeuten. Unsere umfassende Versicherung macht die finanziellen Schäden kalkulierbar und schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen.
Beide Versicherungen haben einige Überschneidungen. Der Unterschied: Unternehmen, die über eine betriebliche Tätigkeit haftpflichtig werden können, brauchen die Betriebshaftpflichtversicherung, wer für berufliche Pflichtverletzungen oder aus der Tätigkeit resultierende reine Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann, ist mit der Berufshaftpflichtversicherung besser beraten.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin und Zahler bzw. Zahlerin der Prämie ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als juristische Person, abgesichert sind jedoch die faktischen Organe selbst. Also beispielsweise:
Weitere Informationen zur Organhaftpflichtversicherung finden Sie hier.
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