Ja, sofern Sie bei uns über eine Gebäudewasserversicherung verfügen. Falls diese nach dem Oktober 2015 abgeschlossen wurde, sind Freilegungskosten von 20 Prozent des Gebäudewertes standardmässig mitversichert. Darin enthalten sind Kosten wie die Freilegung der Wand, der Austausch und das defekte Rohr als solches wie auch der neue Verputz. Bei Bedarf ist auch die Trockenlegung der Wand oder des Kellers mitversichert. Die Arbeiten der Sanitärfirma sind ebenfalls über diesen Baustein gedeckt.
Gerne beantworten unsere Experten auch Ihre Fragen. Eine Auswahl wird hier anonymisiert veröffentlicht. meine.firma@axa-winterthur.ch
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